Hier sind Sie genau richtig, wenn Sie Fragen zu Mietrecht und Betriebskosten haben. Probleme mit Ihrem Vermieter? Dann nehmen Sie am Besten gleich Kontakt zu uns auf.

Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.

Viele Grüße,
Ihr Team vom Mieterbund-Leinetal


Peinlicher Fehler im Einbürgerungstest

Berlin, 23. Juli 2008

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips:

Peinlicher Fehler im Einbürgerungstest
Mieterbund schreibt Minister Schäuble an

(dmb) Die Frage 5 des Einbürgerungstests
Wen müssen Sie in Deutschland auf Verlangen in Ihre Wohnung lassen?
mit den Antwortalternativen
a) den Postboten / die Postbotin
b) den Vermieter / die Vermieterin
c) den Nachbarn / die Nachbarin
d) den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin
ist peinlich. Die offensichtlich vorgesehene Lösung „Vermieter“ ist falsch und abwegig, schrieb der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in einem offenen Brief an Bundesinnenminister Dr. Schäuble. Rips forderte, die Frage ersatzlos aus dem Einbürgerungstest zu streichen.

„Der Verfasser dieser Frage 5 beweist nicht nur seine Unkenntnis von mietrechtlichen Fragen“, so der Mieterbund-Präsident. „Offensichtlich wird eines der wichtigsten Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht zutreffend bewertet. Nach Artikel 13 Grundgesetz ist die Wohnung unverletzlich. Dies gilt selbstverständlich auch für Mietwohnungen. Es ist schlichtweg abwegig, davon auszugehen, dass ein Vermieter ‚auf Verlangen’, also gewissermaßen auf Gutdünken, eine Besichtigung der vermieteten Wohnung vornehmen darf. Ein generelles Besichtigungsrecht des Vermieters gibt es nicht.“

Der offene Brief an den Bundesinnenminister endet mit der Forderung, Frage 5 ersatzlos aus dem Einbürgerungstest zu streichen und damit den Bewerbern objektiv falsche Antworten zu ersparen. „Die von Ihrem Ministerium entwickelte und verbreitete Frage lässt verfassungsrechtliche Grundkenntnisse vermissen. Sie hat sich mit der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Gerichte nicht auseinandergesetzt. Die Frage kann nur als unerträgliche Peinlichkeit verstanden werden.“

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, 23. Juli 2008
Eine gute Lösung für die Mieter – Kreiswohnbau und KWG gehen zusammen

Der Mieterbund Leinetal begrüßt die Entscheidung des Kreistages für eine Fusion der beiden Wohnungsgesellschaften im Landkreis. Die Mieter können sich freuen, damit sind die Verkaufsabsichten, endgültig vom Tisch und damit auch die Sorgen vor höheren Mieten, Problemen bei der Instandhaltung und der Modernisierung. Die Mieter bleiben von diesen negativen Folgen verschont. Der Mieterbund Leinetal erwartet allerdings, dass bei einer Zusammenlegung der Verwaltungen in Alfeld eine Servicebüro verbleibt, damit die Mieter vor Ort evtl. Probleme oder Wünsche loswerden können.

, 16. April 2008
Versorgungspauschale heißt Vorauszahlung

Presse-Information

Berlin, 19. März 2008

Deutscher Mieterbund:

Abrechnung erstmals nach 20 Jahren zulässig

BGH: Vorauspauschale heißt Vorauszahlung

(dmb) Auch wenn der Vermieter 20 Jahre lang nicht über Betriebskosten abrechnet, kann der Mieter nicht darauf vertrauen, künftig keine Abrechnung zu erhalten. Nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 14/06) folgt aus der Vereinbarung im Mietvertrag, wonach der Mieter für Betriebskosten eine Vorauspauschale leistet, dass der Vermieter berechtigt ist, über die monatlichen Zahlungen abzurechnen. Mit der vereinbarten Vorauspauschale sei nicht die Zahlung einer festen Pauschale gewollt gewesen. Tatsächlich hätten die Vertragsparteien eine Vorauszahlung vereinbart, über die jährlich abzurechnen ist.

Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) gab das Karlsruher Gericht einem Vermieter Recht, der den Mietern nach über 20 Jahren erstmalig eine Betriebskostenabrechnung mit einer Nachforderung von knapp 1.000 Euro schickte. In dem 1982 abgeschlossenen Mietvertrag mit der Mutter des heutigen Vermieters hatten die Mieter neben der Grundmiete anteilige Betriebskosten zu tragen und darauf als Vorauspauschale 40 DM zu leisten. Für die Jahre 1982 bis 2002 wurde nie eine Betriebskostenabrechnung erteilt. Ende des Jahres 2004 rechnete der Vermieter erstmals für das Kalenderjahr 2003 über Betriebskosten ab. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist er hierzu berechtigt. Auch wenn er über 20 Jahre dieses Recht nicht geltend gemacht hat, folgt daraus nicht, dass die ursprüngliche Vereinbarung zur Zahlung der Betriebskosten ausdrücklich oder still schweigend geändert wurde. Der Anspruch des Vermieters sei auch nicht nach Treu und Glauben verwirkt.

Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes: „Das Urteil enttäuscht das Vertrauen der betroffenen Mieter. Wenn 20 Jahre lang monatliche Betriebskostenzahlungen als fester Pauschalbetrag behandelt wurden, ist ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden. Mieter müssen sich dann darauf verlassen können, dass es dabei bleibt. Dann darf nicht plötzlich über Betriebskosten abgerechnet wird mit der Folge, dass Mieter hohe Nachzahlungen leisten müssen.“

Wichtig sei, so Ropertz, dass sich Mieter vor Unterschrift unter den Mietvertrag bei ihrem örtlichen Mieterverein über Inhalt und Umfang der einzelnen Vertragsregelungen informieren.

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, 19. März 2008
Wohngeldverbesserung in greifbarer Nähe

 


Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips: Minister Tiefensee auf dem richtigen Weg (dmb) Die Ankündigung von Bundesminister Wolfgang Tiefensee, sich für eine spürbare Erhöhung und Verbesserung des Wohngeldes einzusetzen, wird vom Deutschen Mieterbund (DMB) ausdrücklich begrüßt. „Steter Tropfen höhlt den Stein. Wir haben sowohl in der Anhörung des Bundestagsausschusses wie auch in der Öffentlichkeit seit Monaten dafür gekämpft, einkommensschwachen Haushalten durch eine Leistungsnovelle wirksam zu helfen“, sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin. „Wir freuen uns, dass unsere Argumente nun aufgegriffen werden. Bundesminister Tiefensee kann damit ein deutliches Zeichen gegen die Armut in Deutschland setzen.“ Der Deutsche Mieterbund nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass auch die SPD-Bundestagsfraktion sich für die Verbesserung des Wohngeldes stark macht. „Nachdem auch der wohnungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Gero Storjohan, im Dezember bei der Verbändeanhörung zum Wohngeld den Handlungsbedarf anerkannt hat, dürfte einer kurzfristigen Umsetzung der Leistungsnovelle nichts mehr im Wege stehen“, sagte Rips. Der Deutsche Mieterbund sieht Handlungsbedarf in drei Richtungen:  Die so genannten Energiekosten, also die Kosten für Heizung und Warmwasser, müssen ins Wohngeld einbezogen werden. Die Energiekosten sind in den letzten Jahren explodiert. DMB-Präsident Dr. Rips: „Wir dürfen Wohngeldempfänger angesichts dieser Kostenexplosion nicht im Stich lassen. Heizkosten müssen wohngeldfähig werden.“  Erforderlich ist auch eine Anhebung der Einkommensgrenzen, innerhalb derer ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Insoweit müssen die Wohngeldregelungen der Einkommensentwicklung angepasst werden.  Aus Sicht des DMB ist schließlich weiterhin eine 15-prozentige Erhöhung des Wohngeldes überfällig. Nach einer überschlägigen Berechnung des Deutschen Mieterbundes dürfte für die öffentlichen Haushalte – das Wohngeld wird je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen – ein zusätzlicher Aufwand von etwa 500 bis 600 Millionen Euro jährlich entstehen. Der Gesetzgeber würde damit der Tatsache Rechnung tragen, dass seit der letzten Wohngelderhöhung im Jahr 2001 die Mieten um 8 Prozent gestiegen sind, die „kalten“ Betriebskosten sich um 10 Prozent erhöht haben, die Stromkosten um 30 Prozent und die Kosten für Öl und Gas etwa um die Hälfte. Wohngeldempfänger müssen heute zum Teil mehr als 50 Prozent des verfügbaren Einkommens nur für das Wohnen ausgeben. Mieterbund-Präsident Rips: „Gerade einkommensschwächere Haushalte dürfen maximal mit 25 Prozent ihres ohnehin knappen verfügbaren Einkommens für das Wohnen belastet werden. Mit der Umsetzung der Forderungen des DMB kann diese sozialverträgliche Marge wieder annähernd erreicht werden.“ Der DMB erwartet nun, dass in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Veränderung des Wohngeldes die materiellen Verbesserungen kurzfristig verabschiedet werden. „Wir halten es für machbar, dass die Wohngeldnovelle noch in diesem Sommer in Kraft tritt und damit einen spürbaren Beitrag zur Bekämpfung der Armut in Deutschland bewirken kann“, sagte Rips.

, 20. Januar 2008
Kein Verkauf der kommunalen Wohnungsunternehmen

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CDU und Bündnis! im Landkreis beabsichtigen den Verkauf der beiden Kreiswohnbaugesellschaften. Aus Sicht der regionalen Mietervereine stellt dies ein Schlag gegen die soziale Daseinsvorsorge im Landkreis dar. „Die beiden Landkreisfraktionen gehen von falschen Voraussetzungen aus“, so Volker Spieth, Geschäftsführer des Mietervereins in Hildesheim. Zwar habe sich der Wohnungsmarkt im Laufe der letzten zehn Jahre verändert, aber keineswegs in die behauptete Richtung eines pauschalen Überangebotes an Wohnraum. Vielmehr sei der Markt „entspannt und gespalten zugleich“. Nach wie vor fehle es für einkommensschwache Haushalte und soziale Randgruppen an geeigneten und preiswerten Wohnungen. Gleichzeitig verlieren die Gemeinden ständig an Sozialwohnraum, weil die langjährigen Sozialbindungen auslaufen. „Hier die Wohnraumversorgung über die Wohnungsbaugesellschaften weiterhin sicherzustellen, muß Kernaufgabe öffentlichen Handelns bleiben“, erläutert Ulrich Kreutzburg, Geschäftsführer vom Mieterbund Leinetal. Auch wäre, zumindest mittel- bis langfristig, mit Mieterhöhungen und einer Verdrängung alteingesessener Mieter durch teure Modernisierungsmaßnahmen zu rechnen. Vertraglich läßt sich dies dauerhaft nicht verhindern. Die Gemeinden bzw. der Landkreis müßten mit steigenden Unterbringungskosten rechnen. Zudem fallen die privatisierten Unternehmen erfahrungsgemäß als Partner für wichtige Stadtentwicklungsaufgaben weg. All dies macht einen Verkauf auch aus fiskalischen Gesichtspunkten keinesfalls sinnvoll. Sollten sich CDU und Bündnis! dennoch mit ihren Verkaufsvorstellungen im Kreistag durchsetzen, wollen die Mietervereine versuchen, dies zusammen mit Mietern, Beschäftigten und anderen Privatisierungsgegnern zu stoppen. „Zum Beispiel wie anderenorts über eine öffentlichkeitswirksame Kampagne und die Einleitung eines Bürgerentscheides“, so die beiden Mietervertreter abschließend.


          Volker Spieth                                                  Ulrich Kreutzburg


          Geschäftsführer                                               Geschäftsführer


      Mieterverein Hildesheim                                     Mieterbund Leinetal                            

, 10. Juli 2007
Mieterbund fordert 15 % mehr Wohngeld

Bundesregierung legt Wohngeld- und Mietenbericht vor
Mieterbund fordert Wohngelderhöhungen um 15 Prozent

(dmb) „Der neue Wohngeld- und Mietenbericht bestätigt einerseits unsere wohnungspolitischen Zahlen und Daten, die wir in den letzten Wochen veröffentlicht haben. Andererseits werden die Probleme auf dem Wohnungsmarkt verharmlost bzw. nur unzureichend dargestellt“, kritisierte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes, (DMB) den heute vorgelegten Bericht der Bundesregierung. „Die Wohnkosten sind in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Das Wohngeld hat seine Entlastungsfunktion für bedürftige Haushalte weitgehend verloren. Rund 28 Prozent ihres verfügbaren Einkommens mussten Mieter im Jahre 2006 nach unseren Berechnungen für ihre Wohnung zahlen. 2005 waren es 27 Prozent und 1994 etwa 24 Prozent. Bei einkommensschwachen Haushalten, wie z.B. Wohngeldempfängern, liegt die Wohnkostenbelastung bei knapp 40 Prozent. Für Haushalte die wegen geringfügiger Überschreitungen der Einkommensgrenzen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, liegt die Belastungsquote noch einmal deutlich höher. Deshalb muss die Bundesregierung jetzt das Wohngeldgesetz ändern und den staatlichen Zuschuss zum Wohnen um mindestens 15 Prozent erhöhen“, forderte Rips.

Richtig ist, dass die Entwicklung der Kaltmieten im Bundesdurchschnitt zuletzt moderat verlief. Tatsächlich klaffen aber die Mietpreisentwicklungen auf den unterschiedlichen Wohnungsmärkten in Deutschland weit auseinander. In Großstädten, Ballungszentren oder Universitätsstädten liegen die Mieten bis zu 30 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.
Stellt man auf die Entwicklung der Warmmieten (incl. Heizkosten) ab, fällt der Mietenanstieg im Vergleich zu den Kaltmieten doppelt so hoch aus. Entsprechend ist die Kostenbelastung für Mieterhaushalte zuletzt auf knapp 30 Prozent angestiegen. (Die Zahlen im Wohngeld- und Mietenbericht gehen von Kaltmieten und nicht von Warmmieten aus.)

„Wir brauchen mehr bezahlbare Wohnungen und wir brauchen eine aktive Energiepolitik der Bundesregierung, die Antworten auf die explodierenden Energiepreise gibt.“

„Das Wohngeld muss um mindestens 15 Prozent erhöht werden“, forderte Mieterbund Präsident Rips. Einkommensschwache Haushalte, die nicht ALG II erhalten, und bei denen die Wohnkosten nicht übernommen werden, z.B. Rentner-Haushalte, werden nicht mehr ausreichend bei ihren Wohnkosten entlastet. Die Wohnkostenbelastung der etwa 800.000 Haushalte, die zurzeit Wohngeld bekommen, liegt nach unseren Schätzungen bei 40 Prozent. Haushalte die die Einkommensgrenzen geringfügig überschreiten, müssen sogar bis zu 50 Prozent ihres Einkommens für die Wohnung zahlen. Knapp 60 Prozent aller Wohngeldbezieher zahlen eine höhere Miete als die, die bei der Berechnung ihres Wohngeldanspruchs berücksichtigt wird. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Eine Reform kostet etwa 140 – 150 Millionen Euro.“

, 20. Juni 2007
Deutscher Mietertag – Öffentliche Kundgebung

Kein Verkauf kommunaler Wohnungen
Insolvenzrecht auf dem Prüfstand

(dmb) Der Verkauf öffentlicher Wohnungsbestände oder Wohnungsunternehmen stößt in der Politik auf breite Ablehnung. Auf der Öffentlichen Kundgebung im Rahmen des 62. Deutschen Mietertages in Stuttgart bezog der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger eindeutig Stellung: „Wir halten nichts vom Verkauf, weder von kommunalen Wohnungen noch auf Landesebene.“
Auch der Erste Bürgermeister der Stadt Stuttgart, Michael Föll, erklärte, in Stuttgart werde es keinen Verkauf städtischer Wohnungen geben. Städte die verkauften, bekämen größere Probleme mit den daraus resultierenden Folgen. Die Argumente des Deutschen Mieterbundes gegen Verkäufe seien überzeugend.
Karin Roth, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, begrüßte diese eindeutigen Festlegungen und hob hervor, dass die Bundesregierung bei der REITs-Gesetzgebung Wohnungen ausdrücklich ausgeschlossen habe.

Die Verbesserung der energetischen Zustände von Immobilien und eine nachhaltige Wohnungspolitik waren weitere Schwerpunkte auf der Öffentlichen Kundgebung des Deutschen Mieterbundes. Ministerpräsident Oettinger sagte: „Bestandssanierung muss das Ziel sein. Wer Flächenverbrauch stoppen und Klimaschutz schaffen will, muss aktive Wohnungspolitik in den Städten betreiben.“
Karin Roth nahm zu der aktuellen Diskussion um den Energieausweis Stellung: „Mit diesem neuen Instrument schaffen wir Transparenz auf den Wohnungsmärkten. Wir werden es nicht zulassen, dass der Bundesrat unsere Vorgaben verwässert oder verschlechtert.“

Zu unterschiedlichen Auffassungen kam es bei Fragen des Mietrechts. Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips kritisierte die Bundesratsinitiative Baden-Württembergs: „Das geltende Mietrecht ist ein gerechter Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Wir werden nicht zulassen, dass sich das zum Nachteil der Mieter ändert.“
Günther Oettinger signalisierte Gesprächsbereitschaft und schränkte ein, dass er keine generelle Gefahr des Mietrechts wolle. Es gehe darum, die Auswirkungen der Mietrechtsreform 2001 wieder rückgängig zu machen. Das bedeute: einheitliche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter sowie Änderung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen.
Oettinger erklärte, das Insolvenzrecht müsse überprüft werden. Wenn Vermieterinsolvenzen eine immer größere Rolle spielten, müssten Mieter geschützt werden. Dann müsse das Insolvenzrecht zu Gunsten der Mieter geändert werden.

Zitat von Günther Oettinger, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg zur Rolle des Deutschen Mieterbundes: „Gäbe es ihn nicht, müsste man ihn erfinden.“

, 9. Juni 2007
Wohnungsmarkt 2007 – Höhere Kosten und weniger preiswerte Wohnungen

Sechs Eckpunkte für eine soziale, gerechte und nachhaltige Politik (dmb)


Rund ein Drittel ihres Einkommens müssen Mieter heute für ihre Wohnung zahlen. Die Wohnkostenbelastung wächst immer weiter, nicht zuletzt wegen steigender Energiepreise und sonstiger Betriebskosten. Gleichzeitig bewegen sich die Neubauzahlen auf niedrigstem Niveau, der soziale Mietwohnungsbau schafft keine Entlastung, und immer mehr Kommunen und Wohnungsgesellschaften verkaufen ihre Bestände an internationale Finanzinvestoren. „Wir brauchen eine aktive Wohnungs- und Mietenpolitik, die diese Negativspirale stoppt, Perspektiven aufzeigt und die Sorgen und Probleme der 50 Millionen Mieter in Deutschland ernst nimmt“, forderte die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Anke Fuchs, auf einer Pressekonferenz zu Beginn des 62. Deutschen Mietertages in Stuttgart. „Sechs Eckpunkte für eine soziale, gerechte und nachhaltige Politik müssen umgesetzt werden:  Wohnkostenbelastung stoppen;  preiswerte Wohnungsbestände sichern;  Wohngeld erhöhen;  Energieeffizienz steigern;  Transparenz über Mietnebenkosten herstellen;  Verfassungsrecht auf Wohnen schaffen.“ Wohnkosten „Der Mietermarkt mit stagnierenden Mieten in Deutschland ist eine Mär. Tatsächlich sind die Wohnkosten in den letzten zwei bis drei Jahren spürbar angestiegen. Verantwortlich hierfür sind unter anderem Preissprünge bei den Betriebs-, insbesondere Heizkosten. Die müssen wir in den Griff bekommen“, sagte Mieterbund-Präsidentin Anke Fuchs. Zwar seien die Kaltmieten in den letzten Jahren durchschnittlich nur um gut ein Prozent gestiegen und hätten damit noch unter der allgemeinen Preissteigerungsrate gelegen. Tatsächlich klafften aber die Entwicklungen auf den unterschiedlichen Wohnungsmärkten in Deutschland stark auseinander. In Großstädten und Ballungszentren, z. B. in Stuttgart, lägen die Mieten teilweise 15, 20 oder gar 30 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Hinzu komme, dass die Warmmieten seit dem Jahr 2000 bundesweit doppelt so schnell gestiegen seien wie die Kaltmieten. Im letzten Jahr sogar um das Dreifache. „Hauptursache sind die explodierenden Energiekosten. In den letzten beiden Jahren sind die Preise für Öl um 32 bzw. 10,7 Prozent und für Gas um 10,5 bzw. 17,7 Prozent gestiegen. Weitere Gründe sind Marktmacht, Kartelle, aufgeblähte Kostenapparate und undurchsichtige Anbieterstrukturen, zum Beispiel bei Energieunternehmen, Wasserversorgern, Abrechnungsfirmen oder Aufzugsunternehmen, die die Betriebskosten in die Höhe treiben, die etwa 30 Prozent der Wohnkosten verursachen“, so Anke Fuchs. Notwendig seien eine verstärkte Preisaufsicht und Missbrauchskontrollen. Kartellrechtliche Verfahren müssten verstärkt eingeleitet werden. „Parallel werden wir Preiserhöhungen, wie zum Beispiel von Gasunternehmen, vor den Zivilgerichten prüfen lassen.“ Wohnungsbau „Wir brauchen insbesondere in Ballungsgebieten und Universitätsstädten jährlich rund 130.000 neue Mietwohnungen“, erklärte Anke Fuchs. „Tatsächlich wurden im Jahr 2006 nur 69.362 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern fertig gestellt.“ Positiv sei allenfalls, dass der Negativtrend der letzten Jahre gebremst scheint. Mit insgesamt 248.425 Wohnungen lägen die Fertigstellungen 2006 um vier Prozent über denen des Vorjahres. Im Mehrfamilienhausbereich mache der prozentuale Anstieg sogar 13,9 Prozent aus. „Wir dürfen uns von diesen Zahlen nicht Sand in die Augen streuen lassen. Gut 69.000 neue Mietwohnungen sind die zweitniedrigste Neubauzahl seit 1991“, kommentierte Anke Fuchs. Auch die Wohnungsbaugenehmigungszahlen seien 2006 leicht um 2,9 auf 247.541 angestiegen. Im Mehrfamilienhausbereich bedeuteten 69.653 Einheiten ein Plus von 7 Prozent. „Wenn sich die Wohnungsneubauzahlen in den nächsten Jahren nicht spürbar erhöhen, steuern wir geradewegs auf eine neue Wohnungsnot in den Städten hin“, warnte die Mieterbund-Präsidentin. Der soziale Wohnungsbau verliere von Jahr zu Jahr weiter an Bedeutung. „Aktuell schätzen wir, dass es noch knapp 1,7 Millionen Sozialwohnungen gibt. Der jährliche Neubau von weniger als 20.000 bis 30.000 Mietwohnungen reicht nicht aus, den Wegfall älterer Sozialwohnungen, jedes Jahr etwa 100.000, auszugleichen“, erklärte Anke Fuchs. Insbesondere die Bundesländer müssten hier endlich aktive Wohnungspolitik betreiben. Sie seien die Hauptverantwortlichen für die soziale Wohnraumförderung. Der Bund stelle 550 Millionen Euro zur Verfügung. Viele Bundesländer hätten ihre Ausgaben in den letzten Jahren spürbar reduziert oder sogar auf Null zurückgefahren. Wohnungsverkäufe „Wir haben REITs mit Wohnungen verhindert. Wir brauchen aber zusätzlich auch gesetzliche Regelungen, die Spekulationsgeschäfte mit Mietwohnungen und gigantische Schuldenbelastungen der Wohnungsunternehmen durch überwiegend kreditfinanzierte Aufkäufe verhindern. Mieterrechte müssen besser geschützt werden durch verlängerte Kündigungssperrfristen, und nötig sind konkrete Vorgaben für durchzuführende Instandhaltungsmaßnahmen“, forderte Mieterbund-Präsidentin Anke Fuchs. Seit 2004 seien mehr als eine Million Wohnungen – insbesondere Bestände der öffentlichen Hand – an internationale Finanzinvestoren verkauft worden. Das Ziel dieser Wohnungskäufer sei allen Beteuerungen und Versicherungen zum Trotz nicht das Vermietungsgeschäft und nicht das Halten der Wohnungen. Die neuen Eigentümer seien Wohnungshändler. Sie suchten die möglichst schnelle und hohe Verzinsung ihres Kapitals. So seien nach einer aktuellen Studie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) etwa 230.000 Mietwohnungen bereits weiterverkauft oder sogar schon mehrfach weiterverkauft worden. Instandsetzungs- und Modernisierungskosten würden teilweise drastisch von üblichen 20 bis 25 Euro auf unter 15 Euro und weniger pro Quadratmeter reduziert. So genannte Problemmieter hätten bei den neuen Eigentümern keine Chance. Quartierbezogene Maßnahmen und Stadtentwicklungsmaßnahmen spielten für sie keine Rolle. Soweit durchsetzbar, würden Mieten erhöht. In Berlin beispielsweise seien die Mieten der Wohnungsbaugesellschaft Gehag durchschnittlich um 38,5 Prozent gestiegen, in einzelnen Wohnanlagen bis zu 67,3 Prozent. „Wer Wohnungen wie andere Finanzanlageprodukte kauft und verkauft, handelt gegen die Interessen der Mieter und Bürger. Das haben zwischenzeitlich viele Verantwortliche in den Städten begriffen. Wir werden weiter mit dem Stimmzettel drohen und Bürgerbegehren und Bürgerentscheide initiieren, wie zum Beispiel in Köln, Aachen, Freiburg, Heidenheim, Greifswald usw.“, kündigte Anke Fuchs an. Wohngeld und Unterkunftskosten „Das Wohngeld muss um mindestens 15 Prozent erhöht werden“, forderte die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes. Die hierfür notwendigen Kosten lägen bei 144 Millionen Euro im Jahr. Einkommensschwache Haushalte, die nicht ALG II erhielten, zum Beispiel Rentnerhaushalte, würden nicht ausreichend bei ihren Wohnkosten entlastet. Der staatliche Zuschuss zum Wohnen sei seit mehr als sechs Jahren nicht erhöht worden. Die Wohnkostenbelastung der etwa 800.000 Haushalte, die zurzeit Wohngeld bekämen, läge bei etwa 40 Prozent. Haushalte, die die Einkommensgrenzen geringfügig überschreiten, müssten schon schätzungsweise 50 Prozent ihres Einkommens für die Wohnung zahlen. Nach der Einführung von ALG II sei die Zahl der Wohngeldempfänger von rund 4 Millionen auf 0,8 Millionen Haushalte gesunken. ALG-II-Empfänger hätten zwar Anspruch auf Übernahme der angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten. Aber auch hier sei dringender Handlungsbedarf gegeben. „Hunderttausend Gerichtsverfahren, mehrere hunderttausend Widersprüche und nicht nachvollziehbare Entscheidungen der Verwaltung zeigen überdeutlich auf, dass der Gesetzgeber für eine einheitliche Rechtsanwendung der Vorschriften sorgen muss“, erklärte Anke Fuchs. Insbesondere sei es nötig klarzustellen, nach welchen Kriterien sich die Angemessenheit von Wohnungsgröße und Mietpreis bestimmten. Auch Fragen zur Übernahme der Warmwasserkosten, der Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen, der Schönheitsreparaturen usw. seien dringend zu regeln. „Der Gesetzgeber lässt die Betroffenen im Stich. Die können nicht jahrelang warten, bis die Gerichte die offenen Rechtsfragen lösen“, so Anke Fuchs. Energieeffizienz steigern – Kostentransparenz schaffen „Wir brauchen auf dem Wohnungssektor eine nachhaltige Steigerung der Energieeffizienz, das heißt neue energetische Baustandards und echte Transparenz auf den Wohnungsmärkten. Die im Bundeskabinett beschlossene Energieeinsparverordnung – 8. Juni im Bundesrat – ist allenfalls ein erster Schritt. Konkretisierungen und Nachbesserungen sind erforderlich“, kritisierte Anke Fuchs. 50 Prozent der Heizkosten könnten durch energetische Gebäudesanierungen eingespart werden. Klimaschutz und Steigerung der Energieeffizienz, beispielsweise durch verschärfte Neubaustandards, Vorgaben zur Sanierung und Dämmung von Gebäuden und verstärkter Einsatz von erneuerbaren Energien seien unverzichtbar. „Wichtig ist, dass Transparenz über den Energiebedarf und den energetischen Zustand von Wohngebäuden hergestellt wird. Der Energieausweis kann für die energetische Vergleichbarkeit bei der Anmietung oder dem Kauf einer Immobilie sorgen. Das ist im Interesse der Marktbeteiligten, und das schafft Anreize für den Eigentümer, energetische Verbesserungen im Gebäudebestand vorzunehmen“, erklärte die Mieterbund-Präsidentin. Umso bedauerlicher sei es, dass der von der Bundesregierung beschlossene Energieausweis auf halber Strecke stehen bleibe. „Wir brauchen einen bundeseinheitlichen bedarfsorientierten Energieausweis und nicht einen Flickenteppich von unterschiedlichen Lösungen. Wir lehnen die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis als Beliebigkeitslösung ab“, so Anke Fuchs. Recht auf Wohnen „Wir treten dafür ein, dass ein Recht auf Wohnen in die europäische Verfassung und in das Grundgesetz aufgenommen wird“, erklärte die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes. Die Wohnung sei für alle Menschen von größter Bedeutung. Sie dürfe nicht auf ihre Funktion als Wirtschaftsgut reduziert werden. Sie sei auch Sozialgut. Der Verlust der Wohnung – aus welchen Gründen auch immer – könne für die betroffenen Menschen existenzielle Folgen haben. Die Wohnung dürfe deshalb nicht nur auf ihre Unterbringungsfunktion begrenzt werden. Die Wohnung sei Lebensmittelpunkt und Ausgangspunkt für die sozialen Kontakte der Bewohner. „Wir versprechen uns von einem im Grundgesetz und in der europäischen Verfassung verankerten ‚Recht auf Wohnen’ eine soziale Rechtsgestaltung, verbunden mit der Aufforderung an den Gesetzgeber, einzelne Fragen gesetzlich zu aktualisieren bzw. zu konkretisieren“, erklärte die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes.

, 30. Mai 2007
Kabinett beschließt Energieausweis

Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips:
Kabinett beschließt Energieausweis
Mieterbund sieht Verbesserungsbedarf
(dmb) „Der Energieausweis für Gebäude kommt. Damit wird endlich Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden geschaffen. Aber es wird offensichtlich nur einen ‚Energieausweis light’ geben“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes, unmittelbar nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundeskabinetts.
Rips kritisierte insbesondere, dass der bedarfsorientierte Energieausweis nur für vor 1978 errichtete Gebäude mit bis zu vier Wohnungen verpflichtend vorgeschrieben wird. „Wir fordern den Bedarfsausweis für alle Häuser, weil nur er Informationen über die Effizienz der Heizungsanlage und der Wärmedämmung liefern kann. Hier können tatsächlich auch konkrete gebäudebezogene Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz ausgesprochen werden.“
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung kann beim Großteil der Bestandswohnungen hingegen auf einen so genannten Verbrauchsausweis zurückgegriffen werden. Dieser Ausweis zeigt letztlich nur den aktuellen Energieverbrauch der Bewohner des Hauses an.
„Wir brauchen einen bundeseinheitlichen bedarfsorientierten Energieausweis und nicht einen Flickenteppich von unterschiedlichsten Lösungen“, forderte Rips. „Eine optimale Vergleichbarkeit des Energiebedarfs für Mieter und Käufer von Immobilien ist nur dann gegeben, wenn alle Gebäude nach einem einheitlichen Verfahren bewertet werden. Dies ist bis auf weiteres nicht sichergestellt:“
 Neubau: bedarfsorientierter Energieausweis
 Häuser nach umfassender Sanierung und Modernisierung mit öffentlichen Mitteln: bedarfsorientierter Energieausweis
 Häuser, vor 1978 errichtet, mit bis zu vier Wohnungen: bedarfsorientierter Energieausweis
ab 1.1.2008
 Bis 1.1.2008: Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis
 Häuser, nach 1978 errichtet bzw. mit mehr als vier Wohnungen: Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis
 Häuser, die nach 1965 gebaut wurden: Energieausweis ab 1.7.2008
Rips: „Wir begrüßen, dass das Kabinett die Forderungen des Deutschen Mieterbundes aufgegriffen hat und klarstellt, dass Mietern der Energieausweis zur Verfügung gestellt werden muss. Sie können eine Kopie des Energieausweises verlangen. Positiv ist auch, dass beschlossen wurde, eine Bußgeldregelung aufzunehmen.“
Eigentümer, die potentiellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis nicht vorlegen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. „Wir fordern alle Verbraucher auf, sich bei Anmietung oder Kauf einer Immobilie den Energieausweis vorlegen zu lassen. Wann immer möglich, sollten Mieter nach einem bedarfsorientierten Energieausweis fragen“, so Rips.

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, 25. April 2007
Mieterbund–Direktor Dr. Franz-Georg Rips

Millionen Mieter und Wohnungseigentümer zahlen zu viel Ablesefirma bestätigt kundenfeindliche Marktstrukturen (dmb)


Zeitungsberichten zufolge hat das Wärmemessdienstunternehmen ista in einem internen Papier bestätigt, dass sich der deutsche Markt in eine oligopolistische Struktur entwickelt habe und aufgrund geringen Wettbewerbs Gewinnmargen von mehr als 40 Prozent erzielt werden. Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB): „Für uns kommt diese Beschreibung einer kundenfeindlichen Marktstruktur nicht überraschend. Wer sich die Preise der Wärmemessdienstunternehmen, deren Produktentwicklung zu immer teureren Erfassungssystemen und die Abrechnungsverfahren selbst ansieht, hatte diesen Verdacht schon längst.“ Empörend findet Rips, mit welcher Kaltschnäuzigkeit erläutert wird, dass die deutschen Höchstpreise auf Desinteresse bzw. niedriger Preissensibilität der Vermieter und Verwalter zurückzuführen sind. „Das Problem ist systemimmanent. Mieter müssen zahlen und haben sonst keinerlei Rechte. Vermieter oder Verwalter schließen die Verträge mit den Wärmemessdienstunternehmen ab und reichen dann die hohen Kosten unmittelbar über die Heizkostenabrechnung an die Mieter weiter.“ Der Direktor des Deutschen Mieterbundes forderte ista und andere Wärmemessdienstunternehmen auf, die Fakten auf den Tisch zu legen, für Transparenz zu sorgen und die Preise zu reduzieren. Die Vermieter hätten eine Schlüsselposition. Sie müssten mit den Unternehmen neu verhandelt und Alternativangebote einholen. Daneben müsse jetzt unter allen rechtlichen Gesichtspunkten – auch kartellrechtlichen – geprüft werden, ob die vorhandenen Strukturen geändert werden könnten. Auch der Gesetzgeber müsse prüfen, wie er das systemimmanente Problem bei den Abrechnungskosten lösen will.

, 30. März 2007