Peinlicher Fehler im Einbürgerungstest

23. Juli 2008 17:05

Berlin, 23. Juli 2008

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips:

Peinlicher Fehler im Einbürgerungstest
Mieterbund schreibt Minister Schäuble an

(dmb) Die Frage 5 des Einbürgerungstests
Wen müssen Sie in Deutschland auf Verlangen in Ihre Wohnung lassen?
mit den Antwortalternativen
a) den Postboten / die Postbotin
b) den Vermieter / die Vermieterin
c) den Nachbarn / die Nachbarin
d) den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin
ist peinlich. Die offensichtlich vorgesehene Lösung „Vermieter“ ist falsch und abwegig, schrieb der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in einem offenen Brief an Bundesinnenminister Dr. Schäuble. Rips forderte, die Frage ersatzlos aus dem Einbürgerungstest zu streichen.

„Der Verfasser dieser Frage 5 beweist nicht nur seine Unkenntnis von mietrechtlichen Fragen“, so der Mieterbund-Präsident. „Offensichtlich wird eines der wichtigsten Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht zutreffend bewertet. Nach Artikel 13 Grundgesetz ist die Wohnung unverletzlich. Dies gilt selbstverständlich auch für Mietwohnungen. Es ist schlichtweg abwegig, davon auszugehen, dass ein Vermieter ‚auf Verlangen’, also gewissermaßen auf Gutdünken, eine Besichtigung der vermieteten Wohnung vornehmen darf. Ein generelles Besichtigungsrecht des Vermieters gibt es nicht.“

Der offene Brief an den Bundesinnenminister endet mit der Forderung, Frage 5 ersatzlos aus dem Einbürgerungstest zu streichen und damit den Bewerbern objektiv falsche Antworten zu ersparen. „Die von Ihrem Ministerium entwickelte und verbreitete Frage lässt verfassungsrechtliche Grundkenntnisse vermissen. Sie hat sich mit der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Gerichte nicht auseinandergesetzt. Die Frage kann nur als unerträgliche Peinlichkeit verstanden werden.“

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