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Newsletter vom 17.05.2024

Newsletter vom 17. Mai 2024
 
     

Aktuelle Infos Unangemessen hohe Mieten effektiv ahnden

Seit 1954 gibt es in Deutschland mit § 5 Wirtschaftsstrafgesetz die Möglichkeit, gegen unangemessen hohe Mieten vorzugehen und Vermieter zu sanktionieren, wenn sie eine Miete verlangen, die mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In der Praxis wird das Gesetz aber heute kaum angewendet, da die bürokratischen Hürden zu hoch sind. Der Bundesrat hat deshalb schon zwei Mal mit einem konkreten Gesetzentwurf auf eine bessere Bekämpfung des Mietwuchers gedrungen. Ein juristisches Gutachten von Prof. Dr. Kilian Wegner zeigt nun, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf nicht stichhaltig sind. Die Ergebnisse des Gutachtens und die daraus resultierenden Forderungen an die Politik hat der DMB zusammengefasst. Die Tagesschau führte dazu ein ausführliches Interview mit DMB-Präsident Lukas Siebenkotten.
 
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Mietspiegel in Deutschland

Mietspiegel spielen eine wichtige Rolle im Mietrecht. Sie sind das zentrale Instrument zur Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau und dienen als Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) verfügt mit seiner Mietspiegelsammlung über einen bundesweiten Überblick über die Verbreitung, Qualität und Aktualität von Mietspiegeln. Aktuell umfasst die Sammlung 702 Mietspiegel, die Werte der ortsüblichen Vergleichsmiete für 1.326 Kommunen ausweisen. 967 Kommunen greifen auf einfache Mietspiegel und 359 Kommunen auf qualifizierte Mietspiegel zu. Diese Woche hat das BBSR gemeinsam mit dem Institut Wohnen und Umwelt (IWU) und der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) die neue Arbeitshilfe „Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Mietspiegeln“ veröffentlicht. Sie unterstützt Kommunen bei der rechtssicheren Erstellung, Ausschreibung und Veröffentlichung von Mietspiegeln.
 

14,1 Millionen Menschen in Deutschland arm

16,6 Prozent beträgt nach den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes die Armutsquote in Deutschland in 2023. Dies sei zwar ein ganz leichter Rückgang gegenüber den beiden Vorjahren, doch in der längerfristigen Betrachtung nach wie vor eine Stagnation auf sehr hohem Niveau, wie die Expertise des Hauptgeschäftsführers des Verbandes, Ulrich Schneider, feststellt. 14,1 Millionen Menschen müssten nach wie vor zu den Armen gerechnet werden. Verbesserungen beim Wohngeld und beim BAföG und insbesondere die Heraufsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes durchaus armutspolitisch Wirkung zeigten offensichtlich Wirkung. „Es zeigt sich, dass Armutsbekämpfung möglich ist. Die Reformen müssen nur wesentlich konsequenter angegangen werden“, so Ulrich Schneider.
 

Neuer Podcast: Armutszeugnis #4 Den Boden unter den Füßen verloren

Die Krise auf dem Wohnungsmarkt in den Städten spitzt sich zu, eine Lösung ist nicht in Sicht. Sie gilt als die neue soziale Frage unserer Zeit. Doch trifft die Krise wirklich uns alle? Wer profitiert? Wer verliert? Wieso ist die Politik so wirkungslos? Was liegt dem allen zu Grunde? In der vierten Folge des Podcasts Armutszeugnis geht die Rosa-Luxemburg-Stiftung diesen Fragen nach und spricht mit der Stadtgeographin Prof. Dr. Susanne Heeg von der Goethe-Universität Frankfurt a. M. über die Privatisierung von Grund und Boden, die verheerenden Folgen und wie wir da wieder rauskommen.
 
  Mietertipp   Ich möchte meine Wohnung während der anstehenden EM untervermieten. Darf ich das?
 
Mit Genehmigung der Vermieterin oder des Vermieters ja. Denn auch eine kurzfristige Überlassung der Mieträume für einen Monat während einer Sportveranstaltung ist erlaubnispflichtig. 
 
, 17. Mai 2024
Newsletter

Aktuelle Infos Bundeskabinett beschließt Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
Die Bundesregierung verfolgt das EU-weite Ziel, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP) legt die Bundesregierung nun erstmals einen Handlungsleitfaden dafür vor, diese große gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzugehen. Laut NAP nannten mehr als die Hälfte (53 Prozent) aller dokumentierten Personen als Grund für die Wohnungslosigkeit, ihre Wohnung durch Kündigung durch die Vermietenden, Räumung oder Zwangsräumung verloren zu haben. Gerade im Mietrecht müssen jetzt die Weichen gestellt werden, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden, erklärte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Eine überaus effektive Stellschraube, Wohnungslosigkeit effektiv zu verhindern, sei zum Beispiel die Übertragung der sog. Schonfristregelung auch auf die ordentliche Kündigung. „Ein Leitbild alleine wird allerdings nicht genügen, um das ambitionierte Ziel Realität werden zu lassen. Es braucht auch politische Handlungsspielräume und finanzielle Ressourcen sowie eine Ausweitung des Mieter:innenschutzes“, so auch Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und der Deutsche Städtetag in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
 
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Berlin kauft von Vonovia rund 4500 Wohnungen
Das Land Berlin kauft der Vonovia rund 4500 Wohnungen ab, meldet die Berliner Senatskanzlei auf der Plattform „x“. Tatsächlich kaufen die zwei landeseigenen Unternehmen HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH und Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH die Wohnungs- und Grundstücksbestände. „Der Kaufpreis für dieses Ankaufspaket von Vonovia beträgt rund 700 Millionen Euro. Die Ankäufe werden von den Landesgesellschaften eigenständig sowohl aus eigener Liquidität als auch über Fremdkapital finanziert. Der Berliner Landeshaushalt wird nicht belastet“, heißt es in der Pressemeldung des Berliner Senats. Der Berliner Mieterverein (BMV) fordert seit Jahren, dass mindestens 50 Prozent des Berliner Wohnungsbestandes in die Hand gemeinwohlorientierter Wohnungsunternehmen gehört. Mit dem jetzt bekannt gewordenen Ankauf kommt Berlin dem einen kleinen Schritt näher. Der BMV sieht den Berliner Senat in der Pflicht, die Unternehmen für den Ankauf der Wohnungen mit einem Eigenkapitalzuschuss zu unterstützen. „Andernfalls zahlen am Ende die Mieter:innen die Zeche des Ankaufs“, befürchtet BMV-Geschäftsführerin Wibke Werner.
 
Sanierungsquote weiter im Sinkflug
Nach Darstellung des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) lag die Quote energetischer Sanierungen im deutschen Gebäudebestand im Jahr 2023 bei 0,7 Prozent, für das erste Halbjahr 2024 wird ein weiteres leichtes Absinken auf 0,69 Prozent prognostiziert. Auch die aktuelle Sparda-Studie „Wohnen in Deutschland 2024“ setzt sich schwerpunktmäßig mit wohnungs- und klimapolitischen Potenzialen auseinander, die sich aus der energetischen Sanierung (Dekarbonisierung) von Bestandsimmobilien ergeben. Laut dieser Studie sind 62 Prozent oder 117 Millionen Tonnen des gebäuderelevanten CO2 auf die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser in privaten Haushalten zurückzuführen. Mit energetisch besser gestellten Wohngebäuden könnte viel CO2 vermieden werden. Energieeffizientere Objekte sind unter sonst gleichen Bedingungen teurer als weniger effiziente Objekte, die höchsten Preisaufschläge für besonders energieeffiziente Objekte (A+) werden in den Großstädten ausgerufen. Relativ zur mittleren Energieeffizienz D sind diese 28 Prozent teurer, im bundesdeutschen Mittel beträgt der Aufschlag 25 Prozent. Gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz fordert der Deutsche Mieterbund, dass die Bundesregierung jetzt für gerechte Kostenverteilung zwischen Mietenden, Vermietenden und Staat sorgen muss. Die Studie „Klimaschutz in Mietwohnungen – Modernisierungskosten fair verteilen“ wurde diese Woche mit Wohnungspolitikern diskutiert.
 
Studie zur Berichterstattung über das Heizungsgesetz – und was wir politisch daraus lernen können
Wissenschaftler vom Institut für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz haben die Berichterstattung über die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) untersucht. Im Fokus steht dabei die Frage, wie vielfältig und ausgewogen deutsche Nachrichtenmedien im Jahresverlauf 2023 über das GEG berichtet haben. Laut der Analyse wurde das GEG in der Medienberichterstattung in allen Aspekten überwiegend negativ bewertet. Insbesondere wurde eine mangelnde Vermittlung und geringe Akzeptanz des Gesetzes kritisiert; aber auch die Auswirkungen auf Wirtschaft und Klimaschutz wurden einseitig negativ eingeschätzt. Besonders kritisch wurde das GEG in Medien am rechten Rand des publizistischen Spektrums (auch Extremmedien) und der Bild behandelt, die entsprechende Begriffe in ihrer Berichterstattung verwendeten (u. a. „Heizhammer“, „Heizverbot“) und damit die öffentliche Debatte zusätzlich aufheizten. Aufbauend auf den Studienergebnissen der Universität Mainz schlägt Politik- und Kommunikationsberater Dr. Johannes Hillje im zweiten Teil der Publikation Lehren aus der Debatte für Politik und Medien vor.
 
Erstberatungs-Hotline für schnelle und einfache Hilfe für alle Mieter, auch für Nichtmitglieder,
täglich von 10 bis 20 Uhr: 0900 / 12 000 12 (2 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, höhere Preise möglich bei Anrufen über Mobilfunknetze)
  Mietertipp   TV-Kabelgebühren  
Meine Vermieterin hat mich darüber informiert, dass die TV-Kabelgebühren ab dem 1. Juli 2024 wegfallen. Sie bietet mir an, mich weiter mit TV über den Hausanschluss zu versorgen, wenn ich einer Erhöhung der Grundmiete um den bisherigen Betriebskostenanteil für Kabelgebühren zustimme. Ein entsprechendes Zustimmungsformular ist beigefügt. Muss ich dem zustimmen?
 
Nein. Die Betriebskostenumlage für TV-Kabelgebühren endet automatisch zum 30. Juni 2024. Mietende sind nicht verpflichtet, auf ein Angebot von Vermietenden zur Fortsetzung der TV-Versorgung zu reagieren. Insbesondere die hier geforderte Zustimmung zu einer Überführung des bisherigen Betriebskostenanteils in die Grundmiete sollte wohl überlegt sein. Denn dies führt zu einer dauerhaften Erhöhung der Grundmiete, von der man sich nicht ohne weiteres wieder lösen kann, wenn man sich z.B. für einen anderen TV-Anbieter entscheiden will.
 
, 17. Mai 2024
Neues Info

Aktuelle Infos Sozialer Klimaschutz in Mietwohnungen

Die Mieten steigen flächendeckend rasant an, die Wohnkostenbelastung vieler Mieterhaushalte hat besorgniserregende Ausmaße angenommen. Besonders hohe Energiekosten und klimaschädliche Treibhausgase entstehen in schlecht gedämmten Gebäuden. Energetische Modernisierungen schaffen hier Abhilfe. Doch die Sanierungsrate ist auf einem Rekordtief und Modernisierungen führen durch die von Mietenden zu zahlende Modernisierungsumlage zu steigender Warmmiete, obwohl die Heizkosten sinken. Eine vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Deutschem Mieterbund (DMB) in Auftrag gegebene Studie des Instituts für Energie und Umweltforschung Heidelberg (ifeu-Institut) zeigt, wie die Kosten der energetischen Modernisierung mit dem sogenannten Drittelmodell gerecht zwischen Mietenden, Vermietenden und öffentlicher Hand verteilt werden können. Ein FactSheet erläutert, wie die notwendigen Investitionen besser zwischen drei Akteuren – öffentlicher Hand, Vermietenden und Mietenden – verteilt werden können.
 
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Neue Difu-Studie „Gemeinschaftsaufgabe kommunaler Klimaschutz“

Für die Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen nehmen die Kommunen eine Schlüsselrolle ein, es fehlt aber an Geld und Personal. Eine Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) untersucht, wie die nötigen Gelder ziel- und wirkungsorientiert an die Kommunen verteilt werden können. Die Studie wägt dazu zwei Konzepte gegeneinander ab: Die Einführung einer neuen „Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz” im Grundgesetz und die Umverteilung von Umsatzsteuereinnahmen zugunsten der Kommunen. „Bund und Länder sind dringend gefragt, die Kommunen beim Klimaschutz zu unterstützen und die Finanzierung auf solide Füße zu stellen“, erklärte Stefanie Langkamp, Geschäftsleiterin Politik der Klima-Allianz Deutschland, die die Studie beauftragt hatte. Die demokratischen Parteien seien gefordert, alles Notwendige zu tun, damit die Kommunen diese wichtigen Aufgaben erfüllen können.
 

BBSR-Untersuchung zum „Funktionswandel des Wohnens“

Die aktuelle Wohnpraxis und Lebenssituation sowie die Bedürfnisse der Menschen bilden die Grundlage für ein zukunftsfähiges Modell des Wohnens, Arbeitens und Lebens im 21. Jahrhundert. Die Coronakrise mit Lockdown und den Einschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens hat deutlich gemacht, dass Wohnen einen neuen Stellenwert erhält. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat jetzt eine Bestandsaufnahme der aktuellen Wohnpraxis mit dem Ziel der Projektion zukünftigen Wohnbedarfs veröffentlicht. Die Autoren der Untersuchung kommen zu dem Fazit, dass die Wohnverhältnisse, die Wohnpraxis, die Bewertung des Wohnens und die geäußerten Wohnwünsche in der Gesellschaft variieren. Bewohnerinnen und Bewohner nutzen ihre Wohnung mit unterschiedlicher Intensität multifunktional. Entsprechend variieren auch ihre Wohnwünsche. Multifunktional Aktive melden einen größeren räumlichen Bedarf an als diejenigen, die nur die Grundfunktionen einer Wohnung ausnutzen; sie wünschen sich Co-Working-Möglichkeiten im Haus und die Einrichtung von Gemeinschaftsräumen.
 

Städtetag-Präsident Markus Lewe: Beim Wohnungsbau Gefährdungsstufe Lila erreicht

Im Interview mit dem Tagesspiegel hat der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Markus Lewe, unter anderem über den stockenden Wohnungsbau gesprochen. Es sei ein Problem, dass nicht die angestrebten 400.000 Wohnungen pro Jahr gebaut würden, sondern wahrscheinlich nur 250.000, während mittlerweile insgesamt 800.000 fehlten. Beim Wohnungsbau sei die Gefährdungsstufe Lila erreicht, also die höchste. In vielen Städten würden reihenweise Bauträger ausfallen, auf die sich die Städte verlassen hätten. An der einen oder anderen Stelle könnten kommunale Wohnbaugesellschaften einspringen. Das bedeute aber auch, dass Städte auf die Gewinnausschüttungen durch die Wohnbaugesellschaften verzichten oder möglicherweise sogar etwas zuschießen müssten.
 
, 17. Mai 2024

Jahreshauptversammlung

Der DMB Mieterbund Leinetal e.V. lädt seine Mitglieder herzlich ein zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, den 07.12.2023 um 17.30 Uhr in der Gaststätte Da Francesco Schützenweg 1, 31061 Alfeld

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden
  2. Geschäftsbericht 2022

3..  Kassenbericht 2022

4..  Bericht der Rechnungsprüfer

5.   Entlastung des Vorstandes

6.   .Referat von Verbandsjustiziar Reinhold von Thadden, DMB Hannover  

7.   Verschiedenes

Auch in diesem Jahr sorgen wir für die Getränke und freuen uns auf Ihren Besuch.

, 27. November 2023
Ausfall der telefonischen Erreichbarkeit

leider ist unsere telefonische Erreichbarkeit zur Zeit nicht gegeben.

Die Telekom versucht den Fehler zu beheben.

Unsere aktuelle Telefon-Nr. bleibt bestehen und wir hoffen, dass wir am Montag, den 06.11 wieder erreichbar für Sie sind.

Mieterbund Leinetal e.V.

, 3. November 2023
Neues aus Berlin

Newsletter vom 9. Juni 2023
 
     

Aktuelle Infos Gebäudeenergiegesetz mangelt es nach wie vor an ausreichendem Mieterschutz
 
Der Deutsche Mieterbund unterstützt das Ziel, 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 gesetzlich festzulegen, wenn gleichzeitig die Sozialverträglichkeit gesetzlich verbindlich für alle Mieterinnen und Mieter sichergestellt wird. Bislang gibt es weder aus dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz noch aus Koalitionskreisen Zusagen zu einer Absenkung der Modernisierungsumlage, auch nicht zu einer Erhöhung der Fördermittel. Ebenso ist eine verbindliche Reduzierung der Energiekosten für Mieterinnen und Mieter nach dem Heizungsaustausch nach wie vor unklar. „Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen zur Begrenzung der Energiekosten sind unzureichend. Es braucht keine Härtefallregelungen für Einzelfälle, sondern Lösungen für die Millionen von Mieterhaushalten, die heute schon von den Wohnkosten überlastet sind“, kritisierte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten.
 
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Fernwärme als Baustein für die Energiewende

Wärmenetze machen derzeit rund 14 Prozent an der Wärmeversorgung in Deutschland aus. In Mieterhaushalten liegt der Anteil sogar bei 18 Prozent, in Städten wie Berlin sogar bei 40 Prozent. Die meisten Netze werden allerdings noch überwiegend fossil betrieben. Mit einer Umstellung auf erneuerbare Energien zu bezahlbaren Preisen kann die Fernwärme einen wichtigen Beitrag für das Gelingen der Energiewende leisten. Ein Ausbau der Wärmenetze muss aber mit deutlich verbesserten Rahmenbedingungen für Verbraucher:innen einhergehen, fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche Mieterbund (DMB) in einem gemeinsamen Papier. In dem Zusammenhang muss dringend eine bundesweite Preisaufsicht eingeführt werden, welche die Preise und deren Zusammensetzung systematisch prüft und reguliert, erklärte DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz.
 

Interdisziplinär für sozial-gerechtes und nachhaltiges Wohnen

Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis und damit von elementarer Bedeutung für die individuelle und gesellschaftliche Entwicklung. Es spielt eine zentrale Rolle bei der Nutzung des Bodens und der Ressourcen in städtischen Gebieten und bildet den Ausgangspunkt für lebendige und sozial integrierte urbane Räume. Gleichzeitig ist die Schaffung sozial gerechten Wohnraums eine der zentralen Herausforderungen heutiger Stadtentwicklung. In den vergangenen Jahren entstand an der Bauhaus-Universität Weimar ein interdisziplinäres Netzwerk, bestehend aus Forscher*innen, die sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit dem Thema Wohnen auseinandersetzen. Dies umfasst Aspekte wie die Gestaltung von Wohnräumen und des Wohnumfelds, Wohnpraktiken sowie Fragen der Wohnungspolitik.
 

DIW Berlin: CO-Bepreisung stärken, Klimageld einführen, Anpassungskosten verringern

Höhere Preise für fossile Energien, insbesondere eine nachhaltig steigende CO2-Bepreisung, unterstützen die Verkehrs- und Wärmewende. Die damit verbundenen Belastungen der Haushalte sind allerdings ungleich verteilt und wirken regressiv, da die armen Haushalte in Relation zum Nettoeinkommen deutlich stärker belastet werden als die reichen Haushalte. Dieser Effekt kann durch ein Klimageld ausgeglichen werden, bei dem alle Personen den gleichen Pro-Kopf-Betrag ausgezahlt bekommen. Davon profitieren vor allem Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen, so eine Studie des Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Besonders betroffene Haushalte mit hohem Energieverbrauch und mit geringen Einkommen sollten aber zusätzlich entlastet oder stärker bei der Energieeinsparung unterstützt werden.
 
, 29. Juni 2023
Bremen, 16. Juni 2023
 
70. Deutscher Mietertag:
  Vorstandsneuwahlen beim Deutschen Mieterbund
Neue Vizepräsidenten des Deutschen Mieterbundes sind Beatrix Zurek und Randolph Fries
 

Am 70. Mietertag des Deutschen Mieterbundes fanden die turnusmäßigen Wahlen zum Vorstand statt.
 
Neu in den Vorstand gewählt wurden als Vizepräsidentin Beatrix Zurek und als Vizepräsident Randolph Fries.
 
Beatrix Zurek ist ehrenamtliche 1. Vorsitzende des Mietervereins München und des DMB-Landesverbandes Bayern. Sie leitet seit Januar 2021 das Gesundheitsreferat der Stadt München.
Randolph Fries ist Geschäftsführer des DMB Hannover e.V. und des DMB Niedersachsen-Bremen e.V sowie 1. Vorsitzender der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.
 
Neu in den Vorstand als Beisitzer:innen werden gewählt:
 
·         Marielle Eifler, Stellv. Geschäftsführerin und stellv. Vorsitzende Mieterverein zu Hamburg
·         Thomas Keck, Oberbürgermeister Reutlingen
·         Jens Peinelt, Vorsitzender Mieterverein Burgenlandkreis
·         Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin Mieterverein München
·         Wibke Werner, Geschäftsführerin Berliner Mieterverein
 
Nicht mehr zur Wahl angetreten und somit aus dem Vorstand ausgeschieden sind:
 
·         die bisherige Vizepräsidentin des Deutschen Mieterbundes, Ellen Schultz
·         der bisherige Vizepräsident des Deutschen Mieterbundes, Reiner Wild
·         der bisherige Schriftführer des Deutschen Mieterbundes, Rolf Gaßmann
·         Beisitzer Siegmund Chychla
 
Der Vorstand des Deutschen Mieterbundes setzt sich somit wie folgt zusammen:
 
Präsident:                               Lukas Siebenkotten
Vizepräsidentin:                      Beatrix Zurek, Bayern
Vizepräsident:                         Randolph Fries, Niedersachsen
Schriftführer:                           Hans-Jochem Witzke, NRW
Stellv. Schriftführer:                 Franz-Xaver Corneth, NRW
Kassiererin:                             Anke Matejka, Sachsen
Stellv. Kassiererin:                  Astrid Nembach, Hessen
Beisitzer/innen:                       Marielle Eifler, Hamburg
                                                Thomas Keck, Baden-Württemberg
                                                Jens Peinelt, Sachsen-Anhalt
                                                Monika Schmid-Balzert, Bayern
                                                Wibke Werner, Berlin
 
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, 29. Juni 2023