Hier sind Sie genau richtig, wenn Sie Fragen zu Mietrecht und Betriebskosten haben. Probleme mit Ihrem Vermieter? Dann nehmen Sie am Besten gleich Kontakt zu uns auf.

Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.

Viele Grüße,
Ihr Team vom Mieterbund-Leinetal


Neues aus Berlin

Newsletter vom 9. Juni 2023
 
     

Aktuelle Infos Gebäudeenergiegesetz mangelt es nach wie vor an ausreichendem Mieterschutz
 
Der Deutsche Mieterbund unterstützt das Ziel, 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 gesetzlich festzulegen, wenn gleichzeitig die Sozialverträglichkeit gesetzlich verbindlich für alle Mieterinnen und Mieter sichergestellt wird. Bislang gibt es weder aus dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz noch aus Koalitionskreisen Zusagen zu einer Absenkung der Modernisierungsumlage, auch nicht zu einer Erhöhung der Fördermittel. Ebenso ist eine verbindliche Reduzierung der Energiekosten für Mieterinnen und Mieter nach dem Heizungsaustausch nach wie vor unklar. „Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen zur Begrenzung der Energiekosten sind unzureichend. Es braucht keine Härtefallregelungen für Einzelfälle, sondern Lösungen für die Millionen von Mieterhaushalten, die heute schon von den Wohnkosten überlastet sind“, kritisierte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten.
 
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Fernwärme als Baustein für die Energiewende

Wärmenetze machen derzeit rund 14 Prozent an der Wärmeversorgung in Deutschland aus. In Mieterhaushalten liegt der Anteil sogar bei 18 Prozent, in Städten wie Berlin sogar bei 40 Prozent. Die meisten Netze werden allerdings noch überwiegend fossil betrieben. Mit einer Umstellung auf erneuerbare Energien zu bezahlbaren Preisen kann die Fernwärme einen wichtigen Beitrag für das Gelingen der Energiewende leisten. Ein Ausbau der Wärmenetze muss aber mit deutlich verbesserten Rahmenbedingungen für Verbraucher:innen einhergehen, fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche Mieterbund (DMB) in einem gemeinsamen Papier. In dem Zusammenhang muss dringend eine bundesweite Preisaufsicht eingeführt werden, welche die Preise und deren Zusammensetzung systematisch prüft und reguliert, erklärte DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz.
 

Interdisziplinär für sozial-gerechtes und nachhaltiges Wohnen

Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis und damit von elementarer Bedeutung für die individuelle und gesellschaftliche Entwicklung. Es spielt eine zentrale Rolle bei der Nutzung des Bodens und der Ressourcen in städtischen Gebieten und bildet den Ausgangspunkt für lebendige und sozial integrierte urbane Räume. Gleichzeitig ist die Schaffung sozial gerechten Wohnraums eine der zentralen Herausforderungen heutiger Stadtentwicklung. In den vergangenen Jahren entstand an der Bauhaus-Universität Weimar ein interdisziplinäres Netzwerk, bestehend aus Forscher*innen, die sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit dem Thema Wohnen auseinandersetzen. Dies umfasst Aspekte wie die Gestaltung von Wohnräumen und des Wohnumfelds, Wohnpraktiken sowie Fragen der Wohnungspolitik.
 

DIW Berlin: CO-Bepreisung stärken, Klimageld einführen, Anpassungskosten verringern

Höhere Preise für fossile Energien, insbesondere eine nachhaltig steigende CO2-Bepreisung, unterstützen die Verkehrs- und Wärmewende. Die damit verbundenen Belastungen der Haushalte sind allerdings ungleich verteilt und wirken regressiv, da die armen Haushalte in Relation zum Nettoeinkommen deutlich stärker belastet werden als die reichen Haushalte. Dieser Effekt kann durch ein Klimageld ausgeglichen werden, bei dem alle Personen den gleichen Pro-Kopf-Betrag ausgezahlt bekommen. Davon profitieren vor allem Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen, so eine Studie des Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Besonders betroffene Haushalte mit hohem Energieverbrauch und mit geringen Einkommen sollten aber zusätzlich entlastet oder stärker bei der Energieeinsparung unterstützt werden.
 
, 29. Juni 2023
Bremen, 16. Juni 2023
 
70. Deutscher Mietertag:
  Vorstandsneuwahlen beim Deutschen Mieterbund
Neue Vizepräsidenten des Deutschen Mieterbundes sind Beatrix Zurek und Randolph Fries
 

Am 70. Mietertag des Deutschen Mieterbundes fanden die turnusmäßigen Wahlen zum Vorstand statt.
 
Neu in den Vorstand gewählt wurden als Vizepräsidentin Beatrix Zurek und als Vizepräsident Randolph Fries.
 
Beatrix Zurek ist ehrenamtliche 1. Vorsitzende des Mietervereins München und des DMB-Landesverbandes Bayern. Sie leitet seit Januar 2021 das Gesundheitsreferat der Stadt München.
Randolph Fries ist Geschäftsführer des DMB Hannover e.V. und des DMB Niedersachsen-Bremen e.V sowie 1. Vorsitzender der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.
 
Neu in den Vorstand als Beisitzer:innen werden gewählt:
 
·         Marielle Eifler, Stellv. Geschäftsführerin und stellv. Vorsitzende Mieterverein zu Hamburg
·         Thomas Keck, Oberbürgermeister Reutlingen
·         Jens Peinelt, Vorsitzender Mieterverein Burgenlandkreis
·         Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin Mieterverein München
·         Wibke Werner, Geschäftsführerin Berliner Mieterverein
 
Nicht mehr zur Wahl angetreten und somit aus dem Vorstand ausgeschieden sind:
 
·         die bisherige Vizepräsidentin des Deutschen Mieterbundes, Ellen Schultz
·         der bisherige Vizepräsident des Deutschen Mieterbundes, Reiner Wild
·         der bisherige Schriftführer des Deutschen Mieterbundes, Rolf Gaßmann
·         Beisitzer Siegmund Chychla
 
Der Vorstand des Deutschen Mieterbundes setzt sich somit wie folgt zusammen:
 
Präsident:                               Lukas Siebenkotten
Vizepräsidentin:                      Beatrix Zurek, Bayern
Vizepräsident:                         Randolph Fries, Niedersachsen
Schriftführer:                           Hans-Jochem Witzke, NRW
Stellv. Schriftführer:                 Franz-Xaver Corneth, NRW
Kassiererin:                             Anke Matejka, Sachsen
Stellv. Kassiererin:                  Astrid Nembach, Hessen
Beisitzer/innen:                       Marielle Eifler, Hamburg
                                                Thomas Keck, Baden-Württemberg
                                                Jens Peinelt, Sachsen-Anhalt
                                                Monika Schmid-Balzert, Bayern
                                                Wibke Werner, Berlin
 
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, 29. Juni 2023
Neues aus Berlin

Aktuelle Infos Heiße Diskussion um Indexmieten

„Indexmieten sind bei Neuverträgen kein Nischenprodukt und gerade teure Modernisierungskosten können sehr wohl auf Mieter:innen umgelegt werden“, stellte DMB-Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz klar. Aufgerüttelt durch eine Analyse sechs großer Mietervereine versucht die Immobilienwirtschaft derzeit, die durch Indexmietverträge verursachten Probleme herunter zu spielen. Eine Untersuchung des IW Köln soll zeigen, dass nur 2,2 Prozent der Mietverträge betroffen seien. Wer genau hinschaut, liest aber auch dort: Im Neubau, also bei Wohnungen und Häusern, die nach 2020 gebaut wurden, haben sieben Prozent der Mieter:innen einen solchen Vertrag unterzeichnet. Diese Verdreifachung innerhalb nur eines Jahres (die Zahlen des IW Köln stammen aus 2021) bestätigen die Befürchtungen des Mieterbundes. Im Manager-Magazin nannte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten Indexmieten eine Gelddruckmaschine und forderte, dass der Staat regulieren eingreift.
 
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Mieterbund veröffentlicht FAQs zur Erdgas- und Wärmepreisbremse

Ab März 2023 werden die Preise für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Für den weiteren Verbrauch müssen Verbraucher den aktuellen Vertragspreis zahlen. Ziel des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung zu entlasten. Was bedeuten diese Entlastungen für Mieterinnen und Mieter? Der Deutsche Mieterbund gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
 

Homeoffice und Wohnkosten beeinflussen Auswahl des Wohnortes

Gestiegene Wohnkosten werden zunehmend als finanzielle Belastung wahrgenommen. Gaben bei einer vorangegangenen Umfrage im Mai 2021 noch 12 Prozent der befragten Mieterinnen und Mieter an, ihre Wohnkosten als große finanzielle Belastung zu empfinden, so stieg dieser Anteil bei der Umfrage von ifo-Institut und immowelt im Herbst 2022 auf 20 Prozent. Für 12 Prozent der Befragten, die kurz- oder mittelfristig einen grundlegenden Umzug planen, sind gestiegene Wohnkosten der ausschlaggebende Grund für ihren Entschluss. Im Vergleich zu Personen, die nicht im Homeoffice arbeiten (können), haben Befragungsteilnehmer:innen, die zumindest zum Teil im Homeoffice arbeiten, mit einer um 10 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit einen grundlegenden Wohnortwechsel vorgenommen. Die Effekte für Großstadtbewohner:innen, die die höchste Homeoffice-Nutzung aufweisen, sind noch größer und betragen 13 Prozentpunkte für getätigte und 10 Prozentpunkte für geplante Umzüge.
 

Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) warnt vor steigender Wohnungsnot

„Für das Jahr 2022 liegt beim Wohnungsbau bereits ein kumuliertes Neubaudefizit in der Zahl fast aller Wohnungen in Bremen vor, im Jahr 2024 wären rechnerisch alle Saarländer ohne Wohnung, für 2025 könnte das Gap aus ZIA-Sicht bei 700.00 Wohnungen beziehungsweise 1,4 Mio. Menschen liegen“, warnt der Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss Dr. Andreas Mattner bei Übergabe des ZIA-Frühjahrsgutachtens an Bauministerin Klara Geywitz.  Danach sind die Mieten im letzten Jahr mit 5,2 Prozent deutlich höher gestiegen als in den Vorjahren. Aus Sicht der Immobilienwirtschaft fordert Mattner den Abschied von der Mietpreisbremse und generell einen strikten Verzicht auf weitere Mietenregulierung. Das kann aus Sicht des Deutschen Mieterbundes nicht die Lösung sein, denn es fehlt nicht an Wohnraum insgesamt, sondern an bezahlbarem Wohnraum. „Dafür muss der Bestand an öffentlichen Wohnungen, das heißt Wohnungen im Eigentum von Bund, Ländern und Kommunen, deutlich erhöht werden, um im Mietwohnungsmarkt ein dauerhaft preisgebundenes und bezahlbares Segment zu etablieren“, forderte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten wenige Wochen zuvor im Verbändebündnis soziales Wohnen.
 
, 20. Februar 2023
Neues aus Berlin

Aktuelle Infos Heiße Diskussion um Indexmieten

„Indexmieten sind bei Neuverträgen kein Nischenprodukt und gerade teure Modernisierungskosten können sehr wohl auf Mieter:innen umgelegt werden“, stellte DMB-Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz klar. Aufgerüttelt durch eine Analyse sechs großer Mietervereine versucht die Immobilienwirtschaft derzeit, die durch Indexmietverträge verursachten Probleme herunter zu spielen. Eine Untersuchung des IW Köln soll zeigen, dass nur 2,2 Prozent der Mietverträge betroffen seien. Wer genau hinschaut, liest aber auch dort: Im Neubau, also bei Wohnungen und Häusern, die nach 2020 gebaut wurden, haben sieben Prozent der Mieter:innen einen solchen Vertrag unterzeichnet. Diese Verdreifachung innerhalb nur eines Jahres (die Zahlen des IW Köln stammen aus 2021) bestätigen die Befürchtungen des Mieterbundes. Im Manager-Magazin nannte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten Indexmieten eine Gelddruckmaschine und forderte, dass der Staat regulieren eingreift.
 
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Mieterbund veröffentlicht FAQs zur Erdgas- und Wärmepreisbremse

Ab März 2023 werden die Preise für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Für den weiteren Verbrauch müssen Verbraucher den aktuellen Vertragspreis zahlen. Ziel des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung zu entlasten. Was bedeuten diese Entlastungen für Mieterinnen und Mieter? Der Deutsche Mieterbund gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
 

Homeoffice und Wohnkosten beeinflussen Auswahl des Wohnortes

Gestiegene Wohnkosten werden zunehmend als finanzielle Belastung wahrgenommen. Gaben bei einer vorangegangenen Umfrage im Mai 2021 noch 12 Prozent der befragten Mieterinnen und Mieter an, ihre Wohnkosten als große finanzielle Belastung zu empfinden, so stieg dieser Anteil bei der Umfrage von ifo-Institut und immowelt im Herbst 2022 auf 20 Prozent. Für 12 Prozent der Befragten, die kurz- oder mittelfristig einen grundlegenden Umzug planen, sind gestiegene Wohnkosten der ausschlaggebende Grund für ihren Entschluss. Im Vergleich zu Personen, die nicht im Homeoffice arbeiten (können), haben Befragungsteilnehmer:innen, die zumindest zum Teil im Homeoffice arbeiten, mit einer um 10 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit einen grundlegenden Wohnortwechsel vorgenommen. Die Effekte für Großstadtbewohner:innen, die die höchste Homeoffice-Nutzung aufweisen, sind noch größer und betragen 13 Prozentpunkte für getätigte und 10 Prozentpunkte für geplante Umzüge.
 

Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) warnt vor steigender Wohnungsnot

„Für das Jahr 2022 liegt beim Wohnungsbau bereits ein kumuliertes Neubaudefizit in der Zahl fast aller Wohnungen in Bremen vor, im Jahr 2024 wären rechnerisch alle Saarländer ohne Wohnung, für 2025 könnte das Gap aus ZIA-Sicht bei 700.00 Wohnungen beziehungsweise 1,4 Mio. Menschen liegen“, warnt der Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss Dr. Andreas Mattner bei Übergabe des ZIA-Frühjahrsgutachtens an Bauministerin Klara Geywitz.  Danach sind die Mieten im letzten Jahr mit 5,2 Prozent deutlich höher gestiegen als in den Vorjahren. Aus Sicht der Immobilienwirtschaft fordert Mattner den Abschied von der Mietpreisbremse und generell einen strikten Verzicht auf weitere Mietenregulierung. Das kann aus Sicht des Deutschen Mieterbundes nicht die Lösung sein, denn es fehlt nicht an Wohnraum insgesamt, sondern an bezahlbarem Wohnraum. „Dafür muss der Bestand an öffentlichen Wohnungen, das heißt Wohnungen im Eigentum von Bund, Ländern und Kommunen, deutlich erhöht werden, um im Mietwohnungsmarkt ein dauerhaft preisgebundenes und bezahlbares Segment zu etablieren“, forderte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten wenige Wochen zuvor im Verbändebündnis soziales Wohnen.
 
, 20. Februar 2023
Aufnahme der Sprechstunde in Einbeck

Ab Februar 2023 findet wieder eine Sprechstunde in Einbeck statt.
Diese wird an einem Dienstag nachmittags erfolgen und zwar bitte nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 05181/25818 oder 05561/923860.
Gerne auch per E-Mail unter: info@mieterbund-leinetal.de.

Eine offene Sprechstunde, wie in den Jahren vor Corona wird es nicht mehr geben. Wir hoffen hier auf Ihr Verständnis und sind auch der Meinung, dass dieses in Ihrem Sinne ist.

Grüße Ihr Mieterbund
Anja Greger

, 17. Januar 2023
Neues im Jahr 2023

Wiederaufnahme der Sprechstunde in Einbeck

Wir werden die Sprechstunde im Büro in Einbeck wieder aufnehmen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Termins. Näheres hierzu teilen wir Anfang Januar noch mit.

Erhöhung des Beitrages

In der Mieterzeitung konnten Sie ja schon lesen, dass bei der letzten Jahreshauptversammlung ein Punkt „Erhöhung des Beitrages“ angeschlagen war. Leider sind die allgemeinen Kosten bei uns auch gestiegen, sodass wir den mtl. Beitrag von 7,50€ auf 9,00€ ab 01.01.2023 heraufsetzen müssen.

Für alle Mitglieder, die per Rechnung zahlen, werden diese im Januar versandt. Bei den Beitragszahlern, die per Lastschrifteinzug zahlen, werden wir – wie in den letzten 3 Jahren schon – den Beitrag erst im Februar einziehen. Wir hoffen, dieses kommt allen Mitgliedern zu Gute, da der Januar immer sehr mit Rechnungen „behaftet“ ist.

Nun wünsche ich Ihnen ein guten Rutsch ins Neue Jahr und ein friedliches 2023!

Mieterbund Leinetal e.V.

Anja Greger

, 29. Dezember 2022
Neues vom DMB Berlin

Newsletter vom 23. Dezember 2022
 
     

Aktuelle Infos Bundesrat fordert Dämpfung von Indexmieterhöhungen
 
Der Bundesrat hat sich vergangenen Freitag für eine stärkere Entlastung von Mieterinnen und Mietern mit Indexmietverträgen ausgesprochen. Notwendig sei eine Regelung, die die Erhöhung von Indexmieten dämpft, fordert der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Vorschlägen befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Formal muss sich daher jetzt die Bundesregierung und das Bundesjustizministerium mit einer solcher Entlastung befassen. Der Deutsche Mieterbund fordert sowohl den Verbot des Neuabschlusses von Indexmietverträgen als auch die Begrenzung von Mieterhöhungen bei bestehenden Indexmietverträgen.
 
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Nettokaltmieten in Großstädten im Schnitt 30 % höher als auf dem Land
 
Wer in einer Großstadt lebt, muss laut Statistischem Bundesamt deutlich höhere Mieten zahlen als in mittelgroßen Städten oder in ländlichen Regionen. Haushalte in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hatten nach eigenen Angaben im 1. Halbjahr 2022 eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 8,30 Euro pro Quadratmeter. Das waren 30 % mehr als in Kleinstädten und ländlichen Gemeinden, wo die durchschnittliche Nettokaltmiete bei 6,40 Euro lag.

Vorabergebnisse des Mikrozensus zur Wohnsituation zeigen für das 1. Halbjahr 2022 außerdem deutlich höhere Durchschnittsmieten bei Haushalten, die 2019 oder später ihre Mietwohnung bezogen haben.
 

Soziale Schere bei Inflation auf Höchststand
 
Die Inflation ist laut IMK Inflationsmonitor im November im Durchschnitt aller Haushalte leicht auf 10,0 Prozent gesunken. Doch gleichzeitig hat sich die soziale Schere bei der Teuerung noch einmal etwas weiter geöffnet. Einkommensschwache Familien, die von der Teuerung am stärksten betroffene Gruppe, mussten im November mit einer Inflationsrate zurechtkommen, die um 3,5 Prozentpunkte höher lag als bei Alleinlebenden mit hohen Einkommen – seit Jahresbeginn die Gruppe mit der niedrigsten Rate. Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben trugen Familien mit niedrigem Einkommen im November eine Inflationsbelastung von 11,5 Prozent gegenüber 8,0 Prozent bei wohlhabenden Alleinlebenden.
 
Erstberatungs-Hotline für schnelle und einfache Hilfe für alle Mieter, auch für Nichtmitglieder,
täglich von 10 bis 20 Uhr: 0900 / 12 000 12 (2 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, höhere Preise möglich bei Anrufen über Mobilfunknetze)
  Mietertipp   Betriebskosten
 
Der Vermieter verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn er ein Unternehmen mit der Gebäudereinigung beauftragt, obwohl die Mieter die Reinigung seit Jahren ohne Beanstandung selbst durchführen (AG Neubrandenburg – 103 C 432/21).
 
  Frohe und besinnliche Weihnachtstage wünscht Ihnen
das Redaktionsteam des Deutschen Mieterbundes.
 

, 29. Dezember 2022
Der DMB Berlin informiert
­­­Berlin, 22. November 2022
 
Mieterbund-Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz
  Gaspreisbremse ab Januar wird begrüßt
Gesetzesentwurf zur Gaspreisbremse für Mieterinnen und Mieter aber unzureichend
  (dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt, dass die Gaspreisbremse schon ab Januar rückwirkend wirken soll, kritisiert aber den heute in die Verbändeabstimmung gegebenen Gesetzesentwurf für die Gas- und Strompreisbremse als unzureichend:
„Der entscheidende Gesetzesabschnitt zur Weitergabe der geplanten Entlastungen bei Mietverhältnissen ist entgegen vieler Medienberichte nach wie vor Gegenstand der Ressortabstimmung, demnach ist völlig offen, ob sich die Abschläge der Mieter ab März 2023 auch reduzieren und ob die Entlastungswirkung 2023 in Mietverhältnissen überhaupt ankommt“, sagt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz. „Mieterinnen und Mieter dürfen auf keinen Fall gesetzlich benachteiligt werden, alles andere als eine Gleichstellung der Mieterinnen und Mieter gegenüber anderen Verbrauchergruppen ist inakzeptabel“, fordert Weber-Moritz.
 
Während in einem ersten Entwurf zur Gaspreisbremse die Weitergabe der geplanten Entlastungen bei Mietverhältnissen eindeutig und zielführend geregelt wurde, indem der Vermieter unverzüglich die Betriebskostenvorauszahlungen seiner Mieter anzupassen hat, ist dieser Paragraph im Gesetzentwurf der eingeleiteten Verbändeanhörung mit Verweis auf die fortlaufende Ressortabstimmung nicht mehr enthalten.
„Mieterinnen und Mieter werden damit zum Spielball der unterschiedlichen politischen Lager der Ampel gemacht. Die unverzügliche Anpassung der Abschläge durch den Vermieter ist zentral für die Wirkung und Reichweite der Gas- und Wärmepreisbremse. Wir erwarten, dass die Bundesregierung den eindeutigen Empfehlungen der Gaskommission folgt“, fordert Weber-Moritz. „Zudem müssen dringend die Gesetzentwürfe zu den Härtefallregelungen und Moratorien zum Aussetzen von Kündigungen und Energiesperren vorgelegt werden, ansonsten können diese zentralen Vorhaben zur Abfederung der Folgen der Energiepreiskreise 2022 nicht mehr parlamentarisch verabschiedet werden“, so Weber-Moritz.
 
Die Reduzierung der Gas- und Fernwärmepreise soll zum 1. März greifen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen aber rückwirkend in gleichem Umfang auch für die Monate Januar und Februar entlastet werden. Ob Vermieter diese Regelungen unverzüglich umsetzen müssen, ist nach wie vor offen.

+++
Deutscher Mieterbund e.V.
Littenstr. 10, 10179 Berlin
info@mieterbund.de  –  www.mieterbund.de
, 2. Dezember 2022