Wohngeldverbesserung in greifbarer Nähe

20. Januar 2008 13:29

 


Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips: Minister Tiefensee auf dem richtigen Weg (dmb) Die Ankündigung von Bundesminister Wolfgang Tiefensee, sich für eine spürbare Erhöhung und Verbesserung des Wohngeldes einzusetzen, wird vom Deutschen Mieterbund (DMB) ausdrücklich begrüßt. „Steter Tropfen höhlt den Stein. Wir haben sowohl in der Anhörung des Bundestagsausschusses wie auch in der Öffentlichkeit seit Monaten dafür gekämpft, einkommensschwachen Haushalten durch eine Leistungsnovelle wirksam zu helfen“, sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin. „Wir freuen uns, dass unsere Argumente nun aufgegriffen werden. Bundesminister Tiefensee kann damit ein deutliches Zeichen gegen die Armut in Deutschland setzen.“ Der Deutsche Mieterbund nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass auch die SPD-Bundestagsfraktion sich für die Verbesserung des Wohngeldes stark macht. „Nachdem auch der wohnungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Gero Storjohan, im Dezember bei der Verbändeanhörung zum Wohngeld den Handlungsbedarf anerkannt hat, dürfte einer kurzfristigen Umsetzung der Leistungsnovelle nichts mehr im Wege stehen“, sagte Rips. Der Deutsche Mieterbund sieht Handlungsbedarf in drei Richtungen:  Die so genannten Energiekosten, also die Kosten für Heizung und Warmwasser, müssen ins Wohngeld einbezogen werden. Die Energiekosten sind in den letzten Jahren explodiert. DMB-Präsident Dr. Rips: „Wir dürfen Wohngeldempfänger angesichts dieser Kostenexplosion nicht im Stich lassen. Heizkosten müssen wohngeldfähig werden.“  Erforderlich ist auch eine Anhebung der Einkommensgrenzen, innerhalb derer ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Insoweit müssen die Wohngeldregelungen der Einkommensentwicklung angepasst werden.  Aus Sicht des DMB ist schließlich weiterhin eine 15-prozentige Erhöhung des Wohngeldes überfällig. Nach einer überschlägigen Berechnung des Deutschen Mieterbundes dürfte für die öffentlichen Haushalte – das Wohngeld wird je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen – ein zusätzlicher Aufwand von etwa 500 bis 600 Millionen Euro jährlich entstehen. Der Gesetzgeber würde damit der Tatsache Rechnung tragen, dass seit der letzten Wohngelderhöhung im Jahr 2001 die Mieten um 8 Prozent gestiegen sind, die „kalten“ Betriebskosten sich um 10 Prozent erhöht haben, die Stromkosten um 30 Prozent und die Kosten für Öl und Gas etwa um die Hälfte. Wohngeldempfänger müssen heute zum Teil mehr als 50 Prozent des verfügbaren Einkommens nur für das Wohnen ausgeben. Mieterbund-Präsident Rips: „Gerade einkommensschwächere Haushalte dürfen maximal mit 25 Prozent ihres ohnehin knappen verfügbaren Einkommens für das Wohnen belastet werden. Mit der Umsetzung der Forderungen des DMB kann diese sozialverträgliche Marge wieder annähernd erreicht werden.“ Der DMB erwartet nun, dass in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Veränderung des Wohngeldes die materiellen Verbesserungen kurzfristig verabschiedet werden. „Wir halten es für machbar, dass die Wohngeldnovelle noch in diesem Sommer in Kraft tritt und damit einen spürbaren Beitrag zur Bekämpfung der Armut in Deutschland bewirken kann“, sagte Rips.