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Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.

Viele Grüße,
Ihr Team vom Mieterbund-Leinetal


Mieterbund fordert Energiesparprogramm

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips:

Mieterbund fordert Energiesparprogramm
Fördermittel für Wohnungsmodernisierungen aufstocken
Einkaufshilfen für energiesparende Geräte notwendig

(dmb) „Wir brauchen jetzt ein umfassendes Energiesparprogramm. Der Bund muss Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand massiv fördern. Gleichzeitig müssen einkommensschwache Haushalte entlastet werden, und sie müssen Hilfe zum Einkauf energiesparender Geräte erhalten“, forderte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin.

Die hohen Energiepreise haben nach Darstellung der Mieterorganisation die Wohnkostenbelastungen dieses Jahr auf Rekordniveau getrieben. Die dringend notwendigen Investitionen für Sanierung und Modernisierung des Wohnungsbestandes drohen angesichts von Finanz- und Wirtschaftskrise ins Stocken zu geraten.

„Ein Energiesparprogramm des Bundes entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher, schafft Arbeitsplätze und hilft, die Umwelt zu schonen“, sagte Rips. Notwendig seien folgende Maßnahmen:

 Der Wohnungsbestand muss umfassend energetisch verbessert werden. Heizungsanlagen, Wärmedämmungen und Fenster sind in den 37 Millionen Bestandswohnungen häufig die Schwachstellen. Hier müssen Investitionsanreize für Eigentümer und Vermieter geboten werden. Dazu sind die Fördermittel, wie zum Beispiel die für das bestehende CO2-Gebäudesanierungsprogramm, deutlich, mindestens um eine Milliarde Euro, aufzustocken.

 Einkommensschwächere Haushalte sind angesichts der steigenden Wohnkosten zu entlasten. Die Wohngelderhöhung und die beschlossenen Heizkostenzuschüsse sind erste richtige Maßnahmen. Sie dürfen aber nicht auf den Kreis der berechtigten 800.000 Wohngeldempfänger beschränkt werden.

 Die Hartz-IV-Regelsätze sollten erhöht werden. Preissteigerungen für Strom und Warmwasser müssen ALG-II-Empfänger aus den Regelsätzen zahlen. Die aktuellen Sätze von 351 Euro müssen um 50 Euro erhöht werden.

 Notwendig sind Einkaufshilfen zur Anschaffung energiesparender Geräte. Mit Hilfe von zinslosen Darlehen oder Zuschüssen, zum Beispiel in Form von Einkaufsgutscheinen, soll einkommensschwachen Haushalten geholfen werden, neue energiesparende Elektrogeräte zu kaufen. Es ist unerträglich, dass ausgerechnet einkommensschwache Haushalte sich häufig alter oder billiger, aber Energie verschwendender Haushaltsgeräte bedienen müssen.

, 23. Oktober 2008
Mietsplitter

Uns fiel ein Schreiben mit folgendem Text in die Hände:

„machen Sie mit bei unserer Aktion „Mieter werben Mieter“. Wer könnte unsere Wohnungen besser weiterempfehlen als Sie? Sie haben ein modernes Zuhause. Sie kennen unsere Serviceleistungen. Sie profitieren von unseren Wohn-Extras. Sie haben die besten Argumente.

Sie sind selbst Mieter einer unserer Wohnungen im ungekündigten Mietverhältnis und haben vielleicht Freunde, Bekannte oder Verwandte, die eine neue Wohnung suchen und die Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen können?

Ein nettes persönliches Gespräch wirkt oft besser als jede Werbeanzeige. Helfen Sie mit, nette neue Nachbarn zu gewinnen. Wir lassen uns Ihren Einsatz etwas kosten!

Nach erfolgreichem Vertragsabschluss belohnen wir Sie für Ihre Bemühungen mit einer Prämie von 150,00 €.“

Kommentar:

Die demografische Entwicklung hat auch positive Seiten

, 20. Oktober 2008
Recht auf Wohnen gehört in EU-Verfassung

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips:

Mieterbund fordert Unterstützung der Bauminister

(dmb) „Wir erwarten, dass die deutschen Bauminister den Vorschlag Frankreichs, ein Recht auf Wohnen im europäischen Gemeinschaftsrecht zu verankern, diskutieren und unterstützen“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, im Vorfeld der am 25. und 26. September stattfindenden Bauministerkonferenz in Gelsenkirchen. „Ziel muss es sein, das ‚Recht auf Wohnen’ dauerhaft in die europäische Verfassung aufzunehmen. Wir fordern, dass Deutschland spätestens am 24. November diesen Jahres beim Treffen der europäischen Bauminister in Marseille eindeutig und klar für ein europäisches Recht auf Wohnen eintritt.“

Der Deutsche Mieterbund begrüßt ausdrücklich, dass der amtierende Ratspräsident Frankreich dem Wohnen einen hohen Stellenwert beimisst. Auch wenn ein einklagbares Recht auf eine Wohnung nicht durchsetzbar ist, muss auf jeden Fall ein Grundrecht auf Wohnen europarechtlich verankert werden.
Mieterbund-Präsident Rips betonte, dass soziale Grundrechte für die Akzeptanz einer europäischen Verfassung bei den Bürgerinnen und Bürgern wichtig sind. Die Wohnung sei für jeden Menschen von größter Bedeutung. Sie dürfe nicht auf ihre Funktion als Wirtschaftsgut in einem bestehenden Wohnungsmarkt reduziert werden. Die Wohnung sei auch ein Sozialgut. Der Verlust der Wohnung könne für den Menschen existenzielle Folgen haben. Die Wohnung dürfe deshalb auch nicht nur auf ihre Unterbringungsfunktion begrenzt werden. Sie sei der Lebensmittelpunkt und der Ausgangspunkt für die sozialen Kontakte der Menschen.

Rips wies darauf hin, dass das Recht auf Wohnen bereits in den Landesverfassungen von Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen aufgenommen sei.
„Unverständlich ist für mich die Haltung Bayerns. Einerseits hat das Land das ‚Recht auf Wohnen’ in die Landesverfassung aufgenommen. Jetzt tritt Bayern aber vehement dafür ein, dass die Einführung eines vergleichbaren Rechts in Europa unterbleibt. Dies ist widersprüchlich.“, erklärte der Mieterbund-Präsident.
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, 25. September 2008
Peinlicher Fehler im Einbürgerungstest

Berlin, 23. Juli 2008

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips:

Peinlicher Fehler im Einbürgerungstest
Mieterbund schreibt Minister Schäuble an

(dmb) Die Frage 5 des Einbürgerungstests
Wen müssen Sie in Deutschland auf Verlangen in Ihre Wohnung lassen?
mit den Antwortalternativen
a) den Postboten / die Postbotin
b) den Vermieter / die Vermieterin
c) den Nachbarn / die Nachbarin
d) den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin
ist peinlich. Die offensichtlich vorgesehene Lösung „Vermieter“ ist falsch und abwegig, schrieb der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in einem offenen Brief an Bundesinnenminister Dr. Schäuble. Rips forderte, die Frage ersatzlos aus dem Einbürgerungstest zu streichen.

„Der Verfasser dieser Frage 5 beweist nicht nur seine Unkenntnis von mietrechtlichen Fragen“, so der Mieterbund-Präsident. „Offensichtlich wird eines der wichtigsten Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht zutreffend bewertet. Nach Artikel 13 Grundgesetz ist die Wohnung unverletzlich. Dies gilt selbstverständlich auch für Mietwohnungen. Es ist schlichtweg abwegig, davon auszugehen, dass ein Vermieter ‚auf Verlangen’, also gewissermaßen auf Gutdünken, eine Besichtigung der vermieteten Wohnung vornehmen darf. Ein generelles Besichtigungsrecht des Vermieters gibt es nicht.“

Der offene Brief an den Bundesinnenminister endet mit der Forderung, Frage 5 ersatzlos aus dem Einbürgerungstest zu streichen und damit den Bewerbern objektiv falsche Antworten zu ersparen. „Die von Ihrem Ministerium entwickelte und verbreitete Frage lässt verfassungsrechtliche Grundkenntnisse vermissen. Sie hat sich mit der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Gerichte nicht auseinandergesetzt. Die Frage kann nur als unerträgliche Peinlichkeit verstanden werden.“

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, 23. Juli 2008
Eine gute Lösung für die Mieter – Kreiswohnbau und KWG gehen zusammen

Der Mieterbund Leinetal begrüßt die Entscheidung des Kreistages für eine Fusion der beiden Wohnungsgesellschaften im Landkreis. Die Mieter können sich freuen, damit sind die Verkaufsabsichten, endgültig vom Tisch und damit auch die Sorgen vor höheren Mieten, Problemen bei der Instandhaltung und der Modernisierung. Die Mieter bleiben von diesen negativen Folgen verschont. Der Mieterbund Leinetal erwartet allerdings, dass bei einer Zusammenlegung der Verwaltungen in Alfeld eine Servicebüro verbleibt, damit die Mieter vor Ort evtl. Probleme oder Wünsche loswerden können.

, 16. April 2008
Versorgungspauschale heißt Vorauszahlung

Presse-Information

Berlin, 19. März 2008

Deutscher Mieterbund:

Abrechnung erstmals nach 20 Jahren zulässig

BGH: Vorauspauschale heißt Vorauszahlung

(dmb) Auch wenn der Vermieter 20 Jahre lang nicht über Betriebskosten abrechnet, kann der Mieter nicht darauf vertrauen, künftig keine Abrechnung zu erhalten. Nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 14/06) folgt aus der Vereinbarung im Mietvertrag, wonach der Mieter für Betriebskosten eine Vorauspauschale leistet, dass der Vermieter berechtigt ist, über die monatlichen Zahlungen abzurechnen. Mit der vereinbarten Vorauspauschale sei nicht die Zahlung einer festen Pauschale gewollt gewesen. Tatsächlich hätten die Vertragsparteien eine Vorauszahlung vereinbart, über die jährlich abzurechnen ist.

Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) gab das Karlsruher Gericht einem Vermieter Recht, der den Mietern nach über 20 Jahren erstmalig eine Betriebskostenabrechnung mit einer Nachforderung von knapp 1.000 Euro schickte. In dem 1982 abgeschlossenen Mietvertrag mit der Mutter des heutigen Vermieters hatten die Mieter neben der Grundmiete anteilige Betriebskosten zu tragen und darauf als Vorauspauschale 40 DM zu leisten. Für die Jahre 1982 bis 2002 wurde nie eine Betriebskostenabrechnung erteilt. Ende des Jahres 2004 rechnete der Vermieter erstmals für das Kalenderjahr 2003 über Betriebskosten ab. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist er hierzu berechtigt. Auch wenn er über 20 Jahre dieses Recht nicht geltend gemacht hat, folgt daraus nicht, dass die ursprüngliche Vereinbarung zur Zahlung der Betriebskosten ausdrücklich oder still schweigend geändert wurde. Der Anspruch des Vermieters sei auch nicht nach Treu und Glauben verwirkt.

Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes: „Das Urteil enttäuscht das Vertrauen der betroffenen Mieter. Wenn 20 Jahre lang monatliche Betriebskostenzahlungen als fester Pauschalbetrag behandelt wurden, ist ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden. Mieter müssen sich dann darauf verlassen können, dass es dabei bleibt. Dann darf nicht plötzlich über Betriebskosten abgerechnet wird mit der Folge, dass Mieter hohe Nachzahlungen leisten müssen.“

Wichtig sei, so Ropertz, dass sich Mieter vor Unterschrift unter den Mietvertrag bei ihrem örtlichen Mieterverein über Inhalt und Umfang der einzelnen Vertragsregelungen informieren.

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, 19. März 2008
Wohngeldverbesserung in greifbarer Nähe

 


Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips: Minister Tiefensee auf dem richtigen Weg (dmb) Die Ankündigung von Bundesminister Wolfgang Tiefensee, sich für eine spürbare Erhöhung und Verbesserung des Wohngeldes einzusetzen, wird vom Deutschen Mieterbund (DMB) ausdrücklich begrüßt. „Steter Tropfen höhlt den Stein. Wir haben sowohl in der Anhörung des Bundestagsausschusses wie auch in der Öffentlichkeit seit Monaten dafür gekämpft, einkommensschwachen Haushalten durch eine Leistungsnovelle wirksam zu helfen“, sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin. „Wir freuen uns, dass unsere Argumente nun aufgegriffen werden. Bundesminister Tiefensee kann damit ein deutliches Zeichen gegen die Armut in Deutschland setzen.“ Der Deutsche Mieterbund nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass auch die SPD-Bundestagsfraktion sich für die Verbesserung des Wohngeldes stark macht. „Nachdem auch der wohnungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Gero Storjohan, im Dezember bei der Verbändeanhörung zum Wohngeld den Handlungsbedarf anerkannt hat, dürfte einer kurzfristigen Umsetzung der Leistungsnovelle nichts mehr im Wege stehen“, sagte Rips. Der Deutsche Mieterbund sieht Handlungsbedarf in drei Richtungen:  Die so genannten Energiekosten, also die Kosten für Heizung und Warmwasser, müssen ins Wohngeld einbezogen werden. Die Energiekosten sind in den letzten Jahren explodiert. DMB-Präsident Dr. Rips: „Wir dürfen Wohngeldempfänger angesichts dieser Kostenexplosion nicht im Stich lassen. Heizkosten müssen wohngeldfähig werden.“  Erforderlich ist auch eine Anhebung der Einkommensgrenzen, innerhalb derer ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Insoweit müssen die Wohngeldregelungen der Einkommensentwicklung angepasst werden.  Aus Sicht des DMB ist schließlich weiterhin eine 15-prozentige Erhöhung des Wohngeldes überfällig. Nach einer überschlägigen Berechnung des Deutschen Mieterbundes dürfte für die öffentlichen Haushalte – das Wohngeld wird je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen – ein zusätzlicher Aufwand von etwa 500 bis 600 Millionen Euro jährlich entstehen. Der Gesetzgeber würde damit der Tatsache Rechnung tragen, dass seit der letzten Wohngelderhöhung im Jahr 2001 die Mieten um 8 Prozent gestiegen sind, die „kalten“ Betriebskosten sich um 10 Prozent erhöht haben, die Stromkosten um 30 Prozent und die Kosten für Öl und Gas etwa um die Hälfte. Wohngeldempfänger müssen heute zum Teil mehr als 50 Prozent des verfügbaren Einkommens nur für das Wohnen ausgeben. Mieterbund-Präsident Rips: „Gerade einkommensschwächere Haushalte dürfen maximal mit 25 Prozent ihres ohnehin knappen verfügbaren Einkommens für das Wohnen belastet werden. Mit der Umsetzung der Forderungen des DMB kann diese sozialverträgliche Marge wieder annähernd erreicht werden.“ Der DMB erwartet nun, dass in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Veränderung des Wohngeldes die materiellen Verbesserungen kurzfristig verabschiedet werden. „Wir halten es für machbar, dass die Wohngeldnovelle noch in diesem Sommer in Kraft tritt und damit einen spürbaren Beitrag zur Bekämpfung der Armut in Deutschland bewirken kann“, sagte Rips.

, 20. Januar 2008
Kein Verkauf der kommunalen Wohnungsunternehmen

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CDU und Bündnis! im Landkreis beabsichtigen den Verkauf der beiden Kreiswohnbaugesellschaften. Aus Sicht der regionalen Mietervereine stellt dies ein Schlag gegen die soziale Daseinsvorsorge im Landkreis dar. „Die beiden Landkreisfraktionen gehen von falschen Voraussetzungen aus“, so Volker Spieth, Geschäftsführer des Mietervereins in Hildesheim. Zwar habe sich der Wohnungsmarkt im Laufe der letzten zehn Jahre verändert, aber keineswegs in die behauptete Richtung eines pauschalen Überangebotes an Wohnraum. Vielmehr sei der Markt „entspannt und gespalten zugleich“. Nach wie vor fehle es für einkommensschwache Haushalte und soziale Randgruppen an geeigneten und preiswerten Wohnungen. Gleichzeitig verlieren die Gemeinden ständig an Sozialwohnraum, weil die langjährigen Sozialbindungen auslaufen. „Hier die Wohnraumversorgung über die Wohnungsbaugesellschaften weiterhin sicherzustellen, muß Kernaufgabe öffentlichen Handelns bleiben“, erläutert Ulrich Kreutzburg, Geschäftsführer vom Mieterbund Leinetal. Auch wäre, zumindest mittel- bis langfristig, mit Mieterhöhungen und einer Verdrängung alteingesessener Mieter durch teure Modernisierungsmaßnahmen zu rechnen. Vertraglich läßt sich dies dauerhaft nicht verhindern. Die Gemeinden bzw. der Landkreis müßten mit steigenden Unterbringungskosten rechnen. Zudem fallen die privatisierten Unternehmen erfahrungsgemäß als Partner für wichtige Stadtentwicklungsaufgaben weg. All dies macht einen Verkauf auch aus fiskalischen Gesichtspunkten keinesfalls sinnvoll. Sollten sich CDU und Bündnis! dennoch mit ihren Verkaufsvorstellungen im Kreistag durchsetzen, wollen die Mietervereine versuchen, dies zusammen mit Mietern, Beschäftigten und anderen Privatisierungsgegnern zu stoppen. „Zum Beispiel wie anderenorts über eine öffentlichkeitswirksame Kampagne und die Einleitung eines Bürgerentscheides“, so die beiden Mietervertreter abschließend.


          Volker Spieth                                                  Ulrich Kreutzburg


          Geschäftsführer                                               Geschäftsführer


      Mieterverein Hildesheim                                     Mieterbund Leinetal                            

, 10. Juli 2007
Mieterbund fordert 15 % mehr Wohngeld

Bundesregierung legt Wohngeld- und Mietenbericht vor
Mieterbund fordert Wohngelderhöhungen um 15 Prozent

(dmb) „Der neue Wohngeld- und Mietenbericht bestätigt einerseits unsere wohnungspolitischen Zahlen und Daten, die wir in den letzten Wochen veröffentlicht haben. Andererseits werden die Probleme auf dem Wohnungsmarkt verharmlost bzw. nur unzureichend dargestellt“, kritisierte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes, (DMB) den heute vorgelegten Bericht der Bundesregierung. „Die Wohnkosten sind in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Das Wohngeld hat seine Entlastungsfunktion für bedürftige Haushalte weitgehend verloren. Rund 28 Prozent ihres verfügbaren Einkommens mussten Mieter im Jahre 2006 nach unseren Berechnungen für ihre Wohnung zahlen. 2005 waren es 27 Prozent und 1994 etwa 24 Prozent. Bei einkommensschwachen Haushalten, wie z.B. Wohngeldempfängern, liegt die Wohnkostenbelastung bei knapp 40 Prozent. Für Haushalte die wegen geringfügiger Überschreitungen der Einkommensgrenzen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, liegt die Belastungsquote noch einmal deutlich höher. Deshalb muss die Bundesregierung jetzt das Wohngeldgesetz ändern und den staatlichen Zuschuss zum Wohnen um mindestens 15 Prozent erhöhen“, forderte Rips.

Richtig ist, dass die Entwicklung der Kaltmieten im Bundesdurchschnitt zuletzt moderat verlief. Tatsächlich klaffen aber die Mietpreisentwicklungen auf den unterschiedlichen Wohnungsmärkten in Deutschland weit auseinander. In Großstädten, Ballungszentren oder Universitätsstädten liegen die Mieten bis zu 30 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.
Stellt man auf die Entwicklung der Warmmieten (incl. Heizkosten) ab, fällt der Mietenanstieg im Vergleich zu den Kaltmieten doppelt so hoch aus. Entsprechend ist die Kostenbelastung für Mieterhaushalte zuletzt auf knapp 30 Prozent angestiegen. (Die Zahlen im Wohngeld- und Mietenbericht gehen von Kaltmieten und nicht von Warmmieten aus.)

„Wir brauchen mehr bezahlbare Wohnungen und wir brauchen eine aktive Energiepolitik der Bundesregierung, die Antworten auf die explodierenden Energiepreise gibt.“

„Das Wohngeld muss um mindestens 15 Prozent erhöht werden“, forderte Mieterbund Präsident Rips. Einkommensschwache Haushalte, die nicht ALG II erhalten, und bei denen die Wohnkosten nicht übernommen werden, z.B. Rentner-Haushalte, werden nicht mehr ausreichend bei ihren Wohnkosten entlastet. Die Wohnkostenbelastung der etwa 800.000 Haushalte, die zurzeit Wohngeld bekommen, liegt nach unseren Schätzungen bei 40 Prozent. Haushalte die die Einkommensgrenzen geringfügig überschreiten, müssen sogar bis zu 50 Prozent ihres Einkommens für die Wohnung zahlen. Knapp 60 Prozent aller Wohngeldbezieher zahlen eine höhere Miete als die, die bei der Berechnung ihres Wohngeldanspruchs berücksichtigt wird. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Eine Reform kostet etwa 140 – 150 Millionen Euro.“

, 20. Juni 2007
Deutscher Mietertag – Öffentliche Kundgebung

Kein Verkauf kommunaler Wohnungen
Insolvenzrecht auf dem Prüfstand

(dmb) Der Verkauf öffentlicher Wohnungsbestände oder Wohnungsunternehmen stößt in der Politik auf breite Ablehnung. Auf der Öffentlichen Kundgebung im Rahmen des 62. Deutschen Mietertages in Stuttgart bezog der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger eindeutig Stellung: „Wir halten nichts vom Verkauf, weder von kommunalen Wohnungen noch auf Landesebene.“
Auch der Erste Bürgermeister der Stadt Stuttgart, Michael Föll, erklärte, in Stuttgart werde es keinen Verkauf städtischer Wohnungen geben. Städte die verkauften, bekämen größere Probleme mit den daraus resultierenden Folgen. Die Argumente des Deutschen Mieterbundes gegen Verkäufe seien überzeugend.
Karin Roth, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, begrüßte diese eindeutigen Festlegungen und hob hervor, dass die Bundesregierung bei der REITs-Gesetzgebung Wohnungen ausdrücklich ausgeschlossen habe.

Die Verbesserung der energetischen Zustände von Immobilien und eine nachhaltige Wohnungspolitik waren weitere Schwerpunkte auf der Öffentlichen Kundgebung des Deutschen Mieterbundes. Ministerpräsident Oettinger sagte: „Bestandssanierung muss das Ziel sein. Wer Flächenverbrauch stoppen und Klimaschutz schaffen will, muss aktive Wohnungspolitik in den Städten betreiben.“
Karin Roth nahm zu der aktuellen Diskussion um den Energieausweis Stellung: „Mit diesem neuen Instrument schaffen wir Transparenz auf den Wohnungsmärkten. Wir werden es nicht zulassen, dass der Bundesrat unsere Vorgaben verwässert oder verschlechtert.“

Zu unterschiedlichen Auffassungen kam es bei Fragen des Mietrechts. Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips kritisierte die Bundesratsinitiative Baden-Württembergs: „Das geltende Mietrecht ist ein gerechter Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Wir werden nicht zulassen, dass sich das zum Nachteil der Mieter ändert.“
Günther Oettinger signalisierte Gesprächsbereitschaft und schränkte ein, dass er keine generelle Gefahr des Mietrechts wolle. Es gehe darum, die Auswirkungen der Mietrechtsreform 2001 wieder rückgängig zu machen. Das bedeute: einheitliche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter sowie Änderung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen.
Oettinger erklärte, das Insolvenzrecht müsse überprüft werden. Wenn Vermieterinsolvenzen eine immer größere Rolle spielten, müssten Mieter geschützt werden. Dann müsse das Insolvenzrecht zu Gunsten der Mieter geändert werden.

Zitat von Günther Oettinger, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg zur Rolle des Deutschen Mieterbundes: „Gäbe es ihn nicht, müsste man ihn erfinden.“

, 9. Juni 2007