Besuch vom Landesverband

Der Mieterbund Leinetal hatte Besuch vom Landesverband.

Geschäftsführer beim Landesverband Bernd Stöver sowie Helmut Engelmann, ehem. Vorstandsmitglied des Landesverbandes informierten sich vor Ort über unsere Arbeit.

Das Foto zeigt von links nach rechts: Vorsitzender Burkhard Wecke, Geschöftsführer Ulrich Kreutzburg sowie Helmut Engelmann und Bern Stöver

, 9. März 2009
Abrechnungsfrist: Zugang beim Mieter entscheidend

Berlin, 21. Januar 2009

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten:

Abrechnungsfrist: Zugang beim Mieter entscheidend
Bundesgerichtshof bestätigt bisherige Rechtsprechung

(dmb) „Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist richtig. Die bisherige Rechtsprechung wird bestätigt, das haben wir so erwartet“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung der Karlsruher Richter (BGH VIII ZR 107/08).

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die zwölfmonatige Abrechnungsfrist für Betriebskostenabrechnungen nur eingehalten wird, wenn Mieter innerhalb dieser Frist die Abrechnung auch tatsächlich erhalten haben. Dabei reicht es nicht aus, wenn der Vermieter die Unterlagen innerhalb der Zwölfmonatsfrist bei der Post aufgegeben hat. Entscheidend ist allein, wann der Mieter die Post erhält.

„Abrechnungen für das Kalenderjahr 2007 beispielsweise mussten spätestens am 31. Dezember 2008 bei den Mietern eingetroffen sein. Auf später eingehende Abrechnungen müssen Mieter keine Nachzahlungen leisten“, erklärte Siebenkotten.

Auch wenn es um die Abgabe von Kündigungserklärungen oder Mieterhöhungen geht und Fristen einzuhalten sind, ist immer der Zugang der Erklärung beim Vertragspartner entscheidend. „Wir empfehlen deshalb, wichtige Post per Einwurf-Einschreiben zu verschicken oder persönlich in den Briefkasten des Vertragspartners zu werfen“, empfiehlt der Direktor des Mieterbundes. „Bei Einschreiben mit Rückschein besteht die Gefahr, dass der Postempfänger nicht zu Hause ist. Mit Erhalt des Benachrichtigungsscheins ist die Post noch nicht zugegangen, sondern erst dann, wenn der Adressat seine Post abgeholt hat.“

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, 22. Januar 2009
Gaslieferstopp – Jeder zweite Haushalt in Deutschland betroffen

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips:

Gaslieferstopp: Jeder zweite Haushalt in Deutschland betroffen
Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen beenden

(dmb) „Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine um die Lieferung von Gas bedroht mehr als 20 Millionen Haushalte mit Gasheizungen sowie Teile der Stromversorgung und Fernwärmeerzeugung in Deutschland. Die Bundesregierung muss deshalb alles daran setzen, die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen (37 Prozent aller Gasimporte) bzw. die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überhaupt einzuschränken und möglichst zu beenden. Das Maßnahmenpaket zur Sicherung der Konjunktur und Beschäftigung drängt sich gewissermaßen auf für Maßnahmen zur Energieeinsparung, der Verbesserung der Energieeffizienz und vor allem zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien“, sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin.

Rips betonte, dass sich die Streitigkeiten um Gaslieferungen und –weiterleitungen Jahr für Jahr wiederholten und vergleichbare Probleme auch künftig zu erwarten seien. Damit sei die Gasversorgung in Deutschland im bisherigen Umfang und zu den bisherigen Konditionen nicht sicher. Da auch die Versorgung mit Erdöl hohe Risiken birgt, wie die Preisentwicklung im vergangenen Jahr gezeigt hat, müsse jetzt alles getan werden, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu beenden.

Rips: „Wir müssen die Bemühungen um Energieeinsparungen und Energieeffizienz forcieren. Daneben ist die gezielte Förderung erneuerbarer Energien gerade auch im Wohnungsbestand unverzichtbar. Der Deutsche Mieterbund fordert eine Erhöhung der Fördermittel für energetische Modernisierungen, zum Beispiel im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, und klare ordnungsrechtliche Vorgaben zur energetischen Verbesserung der Wohnungsbestände. Wir sprechen in diesem Bereich über 24 Millionen Mietwohnungen in Deutschland.“

Berlin, den 07.01.2009
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, 7. Januar 2009
Einseitiger Kündigungsverzicht unwirksam

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten:

Einseitiger Kündigungsverzicht unwirksam
Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte

(dmb) „Das ist ein gutes und wichtiges Urteil für alle Mieterinnen und Mieter“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 30/08).

Die Karlsruher Richter entschieden, dass der einseitige Kündigungsverzicht eines Mieters grundsätzlich unwirksam ist. Die Klausel: „Es wird vereinbart, dass der Mieter auf sein ordentliches Kündigungsrecht ein Jahr lang, ab Mietbeginn, verzichtet …“, benachteiligt Mieter unangemessen. Entscheidend ist, dass der Mieter hier einseitig auf sein Kündigungsrecht verzichtet, ohne dass er hierfür einen ausgleichenden Vorteil seines Vertragspartners, des Vermieters, erhält. „Konsequenz ist“, so Siebenkotten, „dass Mieter das Mietverhältnis jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen können, trotz des entgegenstehenden Wortlautes im Formularmietvertrag.“

Der Direktor des Deutschen Mieterbundes wies darauf hin, dass trotz dieses aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs längst nicht alle Vertragsregelungen zu „Kündigungsverzicht“ oder „Kündigungsausschluss“ unwirksam sind: „Mieter und Vermieter können zum Beispiel in einem Formularmietvertrag wirksam vereinbaren, dass beide Seiten für höchstens vier Jahre auf ihr Recht zur Kündigung verzichten (BGH VIII ZR 27/04). Bei einem Staffelmietvertrag, bei dem die Mietpreisentwicklung von vorn herein fest vereinbart wird, können Mieter auch einseitig auf ihr Kündigungsrecht verzichten (BGH VIII ZR 270/07), aber nicht für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren (BGH VIII ZR 257/04). Über eine Individualvereinbarung, das heißt in einer zwischen Mieter und Vermieter individuell ausgehandelten Regelung, können Mieter sogar einseitig bis zu fünf Jahre auf ihr Recht zur Kündigung verzichten und sind dann entsprechend lange an den Mietvertrag gebunden (BGH VIII ZR 81/03)“, erklärte Siebenkotten. „Die Rechtslage ist kompliziert. Ich empfehle allen Mietern, vor Abschluss oder Kündigung eines Mietvertrages Rechtsrat bei ihrem örtlichen Mieterverein einzuholen oder sich über unser Onlineangebot www.mieterbund24.de beraten zu lassen.“

, 5. Januar 2009
Zusätzliche Wohngeldzahlungen

Berlin, 19. Dezember 2008

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips:

Zusätzliche Wohngeldzahlungen beschlossen
Bundesrat stimmt Einmalzahlung zu

(dmb) „Das ist eine gute Nachricht für 800.000 Wohngeldempfänger in Deutschland. Sie werden im Frühjahr 2009 mindestens 100 Euro aus Ausgleich für die stark gestiegenen Energiepreise erhalten. Damit greift der Gesetzgeber Vorschläge und Forderungen des Deutschen Mieterbundes auf und löst sein Wohngeldversprechen ein“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, die heutige Entscheidung des Bundesrates, dem von Bundesregierung und Bundestag beschlossenen Heizkostenzuschuss zuzustimmen.

Zusätzlich zu der am 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Wohngelderhöhung wird es jetzt eine Einmalzahlung für Wohngeldempfänger zur Entlastung von den stark gestiegenen Energiepreisen geben. Die zusätzlichen Wohngeldzahlungen sollen alle die erhalten, denen in der Zeit von Oktober 2008 bis März 2009 mindestens für einen Monat Wohngeld bewilligt wurde oder wird. Der Zuschuss wird dann automatisch ausgezahlt, ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Die Höhe der Einmalzahlung wird nach Haushaltsgröße gestaffelt. Ein Einpersonenhalt erhält 100 Euro, ein Zweipersonenhaushalt 130 Euro, ein Dreipersonenhaushalt 155 Euro und ein Vierpersonenhaushalt 180 Euro. Die Auszahlung erfolgt im Frühjahr 2009.

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, 20. Dezember 2008
Nur Preiserhöhung der Gasversorger überprüfbar

19. November 2008

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten:

BGH lehnt Tarifkontrolle insgesamt ab

(dmb) „Es bleibt alles beim Alten. Der Bundesgerichtshof hat seine frühere Rechtsprechung bestätigt und eine Prüfung der Preiskalkulation und damit des Gesamttarifs abgelehnt. Damit haben Tarifkunden keine Möglichkeit einer umfassenden Kontrolle oder Überprüfung des Gaspreises“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige BGH-Entscheidung (VIII ZR 138/07).

Der Bundesgerichtshof erklärte, dass allein die jeweiligen Tariferhöhungen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegen. Eine umfassende gerichtliche Überprüfung allgemeiner Tarife eines Gasversorgers könne aber nicht stattfinden: „Der Preissockel, der durch den vertraglich vereinbarten Tarif gebildet ist, ist deshalb auch einer Billigkeitskontrolle durch staatliche Gerichte entzogen.“ Schon im Juni 2007 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass der zwischen Kunde und Unternehmen vereinbarte Anfangspreis nicht der gerichtlichen Preiskontrolle unterfalle (BGH VIII ZR 36/06).

„Aus Verbrauchersicht hätte ich mir strengere Prüfkriterien gewünscht“, sagte Siebenkotten. „Jetzt reicht es für die Wirksamkeit einer Gaspreiserhöhung aus, wenn der Versorger darlegt, dass sich seine Bezugskosten entsprechend erhöht haben und nicht durch einen Rückgang sonstiger Kosten der Gasversorgung ganz oder teilweise ausgeglichen worden sind. Er muss noch nicht einmal die absolute Höhe seiner Bezugspreise angeben und auch nicht die Bezugsverträge mit seinen Lieferanten vorlegen.“

Noch nicht entschieden hat der Bundesgerichtshof bisher, ob die jetzt bestätigten Grundsätze auch für Kunden mit einem Sondervertrag gelten sollen. Hier hat der Bundesgerichtshof die Verkündung seiner Entscheidung für den 17. Dezember angekündigt.

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, 19. November 2008
Mieterbund fordert Energiesparprogramm

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips:

Mieterbund fordert Energiesparprogramm
Fördermittel für Wohnungsmodernisierungen aufstocken
Einkaufshilfen für energiesparende Geräte notwendig

(dmb) „Wir brauchen jetzt ein umfassendes Energiesparprogramm. Der Bund muss Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand massiv fördern. Gleichzeitig müssen einkommensschwache Haushalte entlastet werden, und sie müssen Hilfe zum Einkauf energiesparender Geräte erhalten“, forderte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin.

Die hohen Energiepreise haben nach Darstellung der Mieterorganisation die Wohnkostenbelastungen dieses Jahr auf Rekordniveau getrieben. Die dringend notwendigen Investitionen für Sanierung und Modernisierung des Wohnungsbestandes drohen angesichts von Finanz- und Wirtschaftskrise ins Stocken zu geraten.

„Ein Energiesparprogramm des Bundes entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher, schafft Arbeitsplätze und hilft, die Umwelt zu schonen“, sagte Rips. Notwendig seien folgende Maßnahmen:

 Der Wohnungsbestand muss umfassend energetisch verbessert werden. Heizungsanlagen, Wärmedämmungen und Fenster sind in den 37 Millionen Bestandswohnungen häufig die Schwachstellen. Hier müssen Investitionsanreize für Eigentümer und Vermieter geboten werden. Dazu sind die Fördermittel, wie zum Beispiel die für das bestehende CO2-Gebäudesanierungsprogramm, deutlich, mindestens um eine Milliarde Euro, aufzustocken.

 Einkommensschwächere Haushalte sind angesichts der steigenden Wohnkosten zu entlasten. Die Wohngelderhöhung und die beschlossenen Heizkostenzuschüsse sind erste richtige Maßnahmen. Sie dürfen aber nicht auf den Kreis der berechtigten 800.000 Wohngeldempfänger beschränkt werden.

 Die Hartz-IV-Regelsätze sollten erhöht werden. Preissteigerungen für Strom und Warmwasser müssen ALG-II-Empfänger aus den Regelsätzen zahlen. Die aktuellen Sätze von 351 Euro müssen um 50 Euro erhöht werden.

 Notwendig sind Einkaufshilfen zur Anschaffung energiesparender Geräte. Mit Hilfe von zinslosen Darlehen oder Zuschüssen, zum Beispiel in Form von Einkaufsgutscheinen, soll einkommensschwachen Haushalten geholfen werden, neue energiesparende Elektrogeräte zu kaufen. Es ist unerträglich, dass ausgerechnet einkommensschwache Haushalte sich häufig alter oder billiger, aber Energie verschwendender Haushaltsgeräte bedienen müssen.

, 23. Oktober 2008
Mietsplitter

Uns fiel ein Schreiben mit folgendem Text in die Hände:

„machen Sie mit bei unserer Aktion „Mieter werben Mieter“. Wer könnte unsere Wohnungen besser weiterempfehlen als Sie? Sie haben ein modernes Zuhause. Sie kennen unsere Serviceleistungen. Sie profitieren von unseren Wohn-Extras. Sie haben die besten Argumente.

Sie sind selbst Mieter einer unserer Wohnungen im ungekündigten Mietverhältnis und haben vielleicht Freunde, Bekannte oder Verwandte, die eine neue Wohnung suchen und die Sie mit gutem Gewissen weiterempfehlen können?

Ein nettes persönliches Gespräch wirkt oft besser als jede Werbeanzeige. Helfen Sie mit, nette neue Nachbarn zu gewinnen. Wir lassen uns Ihren Einsatz etwas kosten!

Nach erfolgreichem Vertragsabschluss belohnen wir Sie für Ihre Bemühungen mit einer Prämie von 150,00 €.“

Kommentar:

Die demografische Entwicklung hat auch positive Seiten

, 20. Oktober 2008
Recht auf Wohnen gehört in EU-Verfassung

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips:

Mieterbund fordert Unterstützung der Bauminister

(dmb) „Wir erwarten, dass die deutschen Bauminister den Vorschlag Frankreichs, ein Recht auf Wohnen im europäischen Gemeinschaftsrecht zu verankern, diskutieren und unterstützen“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, im Vorfeld der am 25. und 26. September stattfindenden Bauministerkonferenz in Gelsenkirchen. „Ziel muss es sein, das ‚Recht auf Wohnen’ dauerhaft in die europäische Verfassung aufzunehmen. Wir fordern, dass Deutschland spätestens am 24. November diesen Jahres beim Treffen der europäischen Bauminister in Marseille eindeutig und klar für ein europäisches Recht auf Wohnen eintritt.“

Der Deutsche Mieterbund begrüßt ausdrücklich, dass der amtierende Ratspräsident Frankreich dem Wohnen einen hohen Stellenwert beimisst. Auch wenn ein einklagbares Recht auf eine Wohnung nicht durchsetzbar ist, muss auf jeden Fall ein Grundrecht auf Wohnen europarechtlich verankert werden.
Mieterbund-Präsident Rips betonte, dass soziale Grundrechte für die Akzeptanz einer europäischen Verfassung bei den Bürgerinnen und Bürgern wichtig sind. Die Wohnung sei für jeden Menschen von größter Bedeutung. Sie dürfe nicht auf ihre Funktion als Wirtschaftsgut in einem bestehenden Wohnungsmarkt reduziert werden. Die Wohnung sei auch ein Sozialgut. Der Verlust der Wohnung könne für den Menschen existenzielle Folgen haben. Die Wohnung dürfe deshalb auch nicht nur auf ihre Unterbringungsfunktion begrenzt werden. Sie sei der Lebensmittelpunkt und der Ausgangspunkt für die sozialen Kontakte der Menschen.

Rips wies darauf hin, dass das Recht auf Wohnen bereits in den Landesverfassungen von Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen aufgenommen sei.
„Unverständlich ist für mich die Haltung Bayerns. Einerseits hat das Land das ‚Recht auf Wohnen’ in die Landesverfassung aufgenommen. Jetzt tritt Bayern aber vehement dafür ein, dass die Einführung eines vergleichbaren Rechts in Europa unterbleibt. Dies ist widersprüchlich.“, erklärte der Mieterbund-Präsident.
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, 25. September 2008