Mieteranspruch auf Mängelbeseitigung verjährt nicht |
Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten: Mieteranspruch auf Mängelbeseitigung verjährt nicht (dmb) Als „wegweisendes Grundsatzurteil“ bezeichnete der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 104/09). „Der BGH hat jetzt erstmals entschieden, das Mängelbeseitigungs- oder Herstellungs- bzw. Reparaturansprüche nicht verjähren“, freute sich Lukas Siebenkotten. „Es ist eine Daueraufgabe des Vermieters, die Mietsache während der Mietzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Keine Rolle spielt es, ob die Mieter Mängel im Haus oder in der Wohnung längere Zeit widerspruchslos hingenommen haben. Der Reparatur- und Mängelbeseitigungsanspruch bleibt bestehen, er entsteht praktisch jeden Tag aufs Neue.“ |
mieterbund-leinetal.de-admin, 17. Februar 2010 |
Mieter haben Anspruch auf ausreichende Elektroversorgung |
Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten: Mieter haben Anspruch auf ausreichende Elektroversorgung (dmb) Als „folgerichtig“ und „logische Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung“ kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 343/08). Die Karlsruher Richter hatten geurteilt, dass auch Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung grundsätzlich einen Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung haben, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes, wie zum Beispiel einer Waschmaschine, und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte, zum Beispiel eines Staubsaugers, ermöglicht. Von diesem bereits in einem früheren Urteil definierten Mindeststandard (BGH VIII ZR 281/03) darf auch nicht ohne weiteres über eine Regelung im Mietvertrag abgewichen werden. Eine Klausel, wonach der Mieter nur berechtigt ist, in den Räumen Haushaltsmaschinen aufzustellen, wenn und soweit die Kapazität der vorhandenen Installation ausreicht und Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind, und wenn der Anschluss von Elektrogeräten zur Überlastung des vorhandenen Netzes führt, den Mieter verpflichtet, die Kosten der Verstärkung oder sonstiger Änderungen des Netzes zu tragen, ist als unangemessene Benachteiligung des Mieter unwirksam. Siebenkotten: „Der Bundesgerichtshof spricht eine Selbstverständlichkeit aus. Natürlich müssen heute in einer Mietwohnung gleichzeitig mehrere Elektrogeräte betrieben werden können. Ist dies nicht der Fall, können Mieter die Miete kürzen und müssen keine Kündigung des Vermieters fürchten. Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof dies heute bestätigt hat.“ |
mieterbund-leinetal.de-admin, 10. Februar 2010 |
Neues vom Bundesgerichtshof |
Wohnfläche bei einem Einfamilienhaus Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche Thema der Woche Richtiges Heizen und Lüften tragen zu einem gesunden Raumklima bei, helfen vor Aktuelle Infos Seit der Einführung der Hartz-IV-Gesetzgebung steigen die Verfahrenszahlen bei den Mieter-Tipp Mieter haben das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn im gleichen Haus |
mieterbund-leinetal.de-admin, 31. Januar 2010 |
Farbwahlklausel unwirksam |
BGH bestätigt Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen (dmb) „Richtig, konsequent und so auch zu erwarten“, kommentierte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einer Schönheitsreparatur- bzw. Farbwahlklausel (BGH VIII ZR 50/09). Der Bundesgerichtshof entschied, dass nachfolgende Klausel in einem Berliner Mietvertrag unwirksam ist: „Bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen sind die Türblätter, Türrahmen, Fensterflügel und Fensterrahmen … nur weiß zu lackieren …“ Siebenkotten: „Entscheidend ist, dass niemand dem Mieter während der Mietzeit vorschreiben darf, ob er die Wände oder Türen in seiner Wohnung weiß, gelb, grün oder rot streicht. Der Vermieter darf auch nicht vorgeben, ob der Mieter während der Mietzeit Raufasertapete oder Blümchentapete klebt. Das ist und bleibt allein Sache des Mieters.“ Bereits in der Vergangenheit hatte der BGH wiederholt entschieden, dass Schönheitsreparatur-klauseln, die Vorgaben zur Ausführungsart der Renovierung oder zur Farbgestaltung während der Mietzeit machen, unwirksam sind, zum Beispiel: |
mieterbund-leinetal.de-admin, 20. Januar 2010 |
Verbraucherschutzministerium stützt Mieterbund |
Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten: Verbraucherschutzministerin stützt Mieterbund (dmb) „Das sind klare Worte und eindeutige Aussagen von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner“, freute sich der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin. „Es ist richtig, dass die Verbraucherschutzministerin unmissverständlich erklärt, sie werde sicherstellen, dass der soziale Charakter des Mietrechts erhalten bleibt. Forderungen nach einer drastischen Verkürzung der Kündigungsfristen für Vermieter seien das falsche Signal.“ Siebenkotten betonte, dass sich Politiker der Union verstärkt zu einer Garantie des sozialen Mietrechts und zu unveränderten Kündigungsfristregelungen bekennen. Nach Bundeskanzlerin Angela Merkel, die in einem Interview mit der MieterZeitung des Deutschen Mieterbundes die strittigen Mietrechtsthemen, Angleichung der Kündigungsfristen bzw. Abschaffung des Mietminderungsrechts bei energetischen Modernisierungen des Vermieters, gar nicht erst angesprochen hat, bekannten sich CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt und jetzt Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner eindeutig zu dem bestehenden sozialen Mietrecht. Beide lehnen veränderte Kündigungsfristregelungen zum Nachteil der Mieter ab. Der Mieterbund-Direktor appellierte nachdrücklich an die Unionspolitiker, auch der FDP-Forderung nach Abschaffung des Mietminderungsrechts bei energetischen Sanierungen des Vermieters eine eindeutige Absage zu erteilen. „Das Mieterrecht, die Miete zu kürzen, wenn es schwere Mängel und Beeinträchtigungen in der Wohnung oder im Haus gibt, verhindert keine energetische Modernisierung. Grund für die Mietminderung ist nicht die energetische Sanierung selbst, sondern sind erhebliche Beeinträchtigungen und Mängel infolge der Bauarbeiten im oder am Haus, zum Beispiel Lärm, Schmutz, Heizungsausfall, Warmwasserausfall, Nichtbenutzbarkeit der Toilette usw. Ich kann keinen Grund erkennen, warum Mieter 100 Prozent Miete zahlen sollen, wenn sie wochenlang im Kalten sitzen oder auf warmes Wasser warten müssen“, sagte Siebenkotten. Siebenkotten bot der Bundesregierung eine Zusammenarbeit im Kampf gegen Wohnungsbetrüger an: „Wenn die Bundeskanzlerin und die Verbraucherschutzministerin strikteres Vorgehen gegen echte Mietnomaden ankündigen, stehen wir an ihrer Seite. Wir werden mithelfen, vernünftige und praktikable Lösungen zu finden.“ |
mieterbund-leinetal.de-admin, 4. Dezember 2009 |
CSU gegen Mietrechtsverschlechterungen |
Berlin, 2. Dezember 2009 Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten: CSU gegen Mietrechtsverschlechterungen (dmb) „Wir begrüßen die Klarstellungen und Erläuterungen von CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt, dass das Mietrecht seinen sozialen Charakter behalten muss, nicht ausgehöhlt werden darf und die Union eine Angleichung der Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern skeptisch sieht“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, Äußerungen des CSU-Generalsekretärs in der heutigen Ausgabe des Hamburger Abendblatts. Dobrindt hatte erklärt, dass sich Union und FDP im Koalitionsvertrag lediglich auf eine Überprüfung mietrechtlicher Vorschriften, aber nicht auf bestimmte Maßnahmen geeinigt hätten. Mieterbund-Direktor Siebenkotten verwies auf ein Interview der MieterZeitung des Deutschen Mieterbundes mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, die das Thema Angleichung der Kündigungsfristen bzw. Abschaffung des Mietminderungsrechts bei energetischen Sanierungen des Vermieters offenbar bewusst nicht angesprochen hatte. Der Deutsche Mieterbund lehnt einen Abbau des Kündigungsschutzes, beispielsweise durch kürzere Kündigungsfristen für Vermieter, und die Abschaffung des Mietminderungsrechts bei Baumaßnahmen des Vermieters zur energetischen Sanierung strikt ab. „Es darf nicht sein, dass Mieter, die zum Beispiel 10, 20 oder 30 Jahre in ihrer Wohnung und in ihrem Stadtviertel wohnen, diese Wohnung bei einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters kurzfristig innerhalb von drei Monaten räumen müssen“, erklärte der Mieterbund-Direktor. „Es macht einen großen Unterschied, ob Mieter kündigen und freiwillig die Wohnung aufgeben oder ob der Vermieter kündigt und die Mieter zur Räumung der Wohnung gezwungen werden.“ Auch die Alternative, dass Kündigungsfristen für Mieter verlängert werden, um so zu einer Vereinheitlichung der Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter zu kommen, ist nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes falsch. „Von Mietern wird auf dem Arbeitsmarkt ein hohes Maß an Mobilität und Flexibilität gefordert. Eine längere Kündigungsfrist bringt aber erhebliche Nachteile für Mieter mit sich. Bei einer neunmonatigen Kündigungsfrist beispielsweise sind doppelte Mietzahlungen am neuen und am alten Wohnort kaum auszuschließen. Für Mieter bleibt dann häufig nur die Entscheidung, den neuen Arbeitsplatz gar nicht anzutreten oder diesen Arbeitsplatz teuer zu bezahlen“, erklärte Siebenkotten. |
mieterbund-leinetal.de-admin, 2. Dezember 2009 |
Bundesregierung rüttelt am MIetrecht |
Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips: Mieterbund lehnt Änderungen zum Nachteil der Mieter strikt ab (dmb) „Die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vereinbarten Mietrechtsänderungen zum Nachteil der Mieter sind falsch, überflüssig und unakzeptabel“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, auf einer Pressekonferenz in Hamburg. „Einen Abbau des Kündigungsschutzes, beispielsweise durch kürzere Kündigungsfristen für Vermieter, oder die Abschaffung des Mietminderungsrechts bei Baumaßnahmen des Vermieters zur energetischen Sanierung darf es nicht geben. Auch Weichenstellungen hin zu noch höheren Betriebskosten lehnen wir strikt ab. Das gilt auch für Hartz-IV-Regelungen, nach denen die Arbeitsagenturen Mietzahlungen direkt an die Vermieter leisten oder Betriebskosten künftig pauschaliert werden dürfen.“ Rips betonte, das aktuelle Mietrecht sei ausgewogen und habe sich bewährt. Es müsse weder auf den Prüfstand, noch zu Lasten der über 40 Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland geändert werden. Das habe Bundeskanzlerin Angela Merkel vor knapp vier Jahren zu Beginn der großen Koalition in einem Interview mit der MieterZeitung des Deutschen Mieterbundes genauso beurteilt und wörtlich gesagt: Kündigungsfristen Der Deutsche Mieterbund geht davon aus, dass die Koalition unter dem Stichwort „Vereinheitlichung“ plant, die Kündigungsfristen für Vermieter generell auf drei Monate zu verkürzen. Die „Vereinheitlichungs-Alternative“, dass Mieter, die selbst kündigen wollen, wieder eine sechs- oder neunmonatige Kündigungsfrist einhalten müssen, ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes sinnlos. Mietminderung „Das Mieterrecht, die Miete zu kürzen, wenn es schwere Mängel und Beeinträchtigungen in der Wohnung oder im Haus gibt, verhindert keine energetische Modernisierung. Deshalb sind die Pläne der Koalition falsch, das Mietminderungsrecht abzuschaffen, wenn der Vermieter Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung durchführt“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes. Grund für eine Mietminderung sei nicht die energetische Sanierung selbst, sondern seien erhebliche Beeinträchtigungen und Mängel in Folge der Bauarbeiten im oder am Haus, zum Beispiel: Lärm, Schmutz, Heizungsausfall, Warmwasserausfall, Nichtbenutzbarkeit der Toilette usw. Das Mietminderungsrecht gebe es nicht nur im Mietrecht, sondern auch im Kaufrecht, im Reiserecht oder im Werkvertragsrecht. „Es ist nicht nachvollziehbar und widerspricht der Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn im Mietrecht die Mietminderung davon abhängig gemacht wird, ob der Vermieter umbaut bzw. eine einfache Modernisierung durchführt oder ob er energetisch modernisiert“, so der Mieterbund-Präsident. Hartz IV Geplant sei, dass künftig Jobcenter oder Arbeitsagenturen die Mieten und Betriebskostenvorauszahlungen von Hartz-IV-Empfängern direkt an die Vermieter zahlen. Auch die Absicht der Bundesregierung, Energie- und Nebenkosten sowie ggf. die Kosten der Unterkunft zu pauschalieren, lehnt der Deutsche Mieterbund als falsch und unzweckmäßig ab. Betriebskosten Steuerliche Wettbewerbsgleichheit für kommunale und private Anbieter, wie sie die Bundesregierung herbeiführen will, bedeute, dass kommunale Unternehmen künftig Umsatzsteuer, also Mehrwertsteuer, zahlen müssen. Dann werden sich unter anderem die Kosten für Abwasser und Müllbeseitigung erhöhen. |
mieterbund-leinetal.de-admin, 27. November 2009 |
Änderung der Kündigungsfristen falsch und überflüssig |
Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten zu Vorschlägen, das Mietrecht zu ändern: Mietrecht hat sich bewährt (dmb) „Das geltende Mietrecht hat sich seit vielen Jahren bewährt, es ist gerecht und sozial ausgewogen. Es gibt keinen Grund, dieses Mietrecht zu ändern. Absprachen im Koalitionsvertrag und Forderungen der FDP vom Wochenende, die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter zu vereinheitlichen, sind falsch und überflüssig“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin. Seit der Mietrechtsreform 2001 können Mieter ein unbefristet abgeschlossenes Mietverhältnis immer mit Dreimonatsfrist kündigen. Die Kündigungsfrist für Vermieter hängt von der Wohndauer des Mieters ab, sie schwankt zwischen drei und neun Monaten. Um diese vermeintliche Ungerechtigkeit abzuschaffen, könnten entweder die Kündigungsfristen für Mieter wieder verlängert oder die Kündigungsfristen für Vermieter auf drei Monate verkürzt werden. Der Deutsche Mieterbund geht davon aus, dass die Koalition unter dem Stichwort „Vereinheitlichung“ plant, die Kündigungsfristen für Vermieter generell auf drei Monate zu verkürzen. Dies ist zumindest in der Vergangenheit immer die Position der FDP und der Eigentümervereine gewesen. Die „Vereinheitlichungs-Alternative“, dass Mieter, die selbst kündigen wollen, wieder eine sechs- oder neunmonatige Kündigungsfrist einhalten müssen, ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes sinnlos. +++ |
mieterbund-leinetal.de-admin, 23. November 2009 |
Bundesgerichtshof stärkt Vermieterposition |
Berlin, 17. November 2009 Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten: Bundesgerichtshof stärkt Vermieterposition (dmb) „Der BGH stärkt die Vermieterposition und vereinfacht die Möglichkeit, Mieten zu erhöhen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in einer ersten Stellungnahme die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 276/08). Danach müssen Mietspiegel dem Mieterhöhungsschreiben auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht beigefügt werden, wenn sie allgemein zugänglich sind, beispielsweise bei örtlichen Mietervereinen oder Vermieterorganisationen angeboten werden. Eine Vermieterin in Krefeld hatte gestützt auf den Mietspiegel eine Mieterhöhung von 375 Euro auf 450 Euro gefordert. Ihrem Schreiben lag kein Mietspiegel bei. Im örtlichen Mieterverein kostete der Mietspiegel drei Euro für Mitglieder und vier Euro für Nichtmitglieder. Nach Ansicht des BGH ist der Mietspiegel auch dann allgemein zugänglich, wenn er vor Ort nicht kostenlos abgegeben oder zur Einsicht bereitgehalten wird oder über das Internet abrufbar ist. Es sei dem Mieter zumutbar, den Mietspiegel gegen eine geringe Schutzgebühr beim Mieterverein zu kaufen. Mieterbund-Direktor Siebenkotten: „Der BGH erschwert die Prüfmöglichkeiten für Mieter. Sie müssen sich hier alle notwendigen Informationen selbst und auf eigene Kosten beschaffen, wenn sie klären wollen, ob sie der geforderten Mieterhöhung zustimmen müssen oder nicht.“ Nach Auskunft des Deutschen Mieterbundes gibt es in Deutschland etwa 500 Mietspiegel. 75 Prozent aller Städte ab 50.000 Einwohner haben eine derartige Preisübersicht. Sie sind ein wichtiges Transparenzinstrument, mit dem die Durchschnittsmieten vor Ort wiedergegeben werden, und das wichtigste Begründungsmittel bei Mieterhöhungen. +++ |
mieterbund-leinetal.de-admin, 18. November 2009 |
Kosten der Öltankreinigung sind Bertriebskosten |
Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten: Kosten der Öltankreinigung sind Betriebskosten (dmb) Die Kosten der Öltankreinigung sind Betriebs- bzw. Heizkosten und dürfen über die Heizkostenabrechnung auf die Mieter des Hauses abgewälzt werden, entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 221/08). „Damit ist eine unter den Amts- und Landgerichten seit Jahren strittige Rechtsfrage endgültig entschieden. Mieter und Vermieter haben jetzt die notwendige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Urteil in einer ersten Stellungnahme. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass die Reinigung des Öltanks Betriebskosten, so genannte Heizungsnebenkosten, sind und keine Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungskosten. Bei der Reinigung des Öltanks geht es nicht um die Vorbeugung oder Beseitigung von Mängeln an der Substanz der Heizungsanlage (Instandsetzung), sondern um die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit (Betriebskosten). +++ |
mieterbund-leinetal.de-admin, 11. November 2009 |