Ab Februar 2023 findet wieder eine Sprechstunde in Einbeck statt. Wiederaufnahme der Sprechstunde in Einbeck Wir werden die Sprechstunde im Büro in Einbeck wieder aufnehmen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Termins. Näheres hierzu teilen wir Anfang Januar noch mit. Erhöhung des Beitrages In der Mieterzeitung konnten Sie ja schon lesen, dass bei der letzten Jahreshauptversammlung ein Punkt „Erhöhung des Beitrages“ angeschlagen war. Leider sind die allgemeinen Kosten bei uns auch gestiegen, sodass wir den mtl. Beitrag von 7,50€ auf 9,00€ ab 01.01.2023 heraufsetzen müssen. Für alle Mitglieder, die per Rechnung zahlen, werden diese im Januar versandt. Bei den Beitragszahlern, die per Lastschrifteinzug zahlen, werden wir – wie in den letzten 3 Jahren schon – den Beitrag erst im Februar einziehen. Wir hoffen, dieses kommt allen Mitgliedern zu Gute, da der Januar immer sehr mit Rechnungen „behaftet“ ist. Nun wünsche ich Ihnen ein guten Rutsch ins Neue Jahr und ein friedliches 2023! Mieterbund Leinetal e.V. Anja Greger am Donnerstag, den 01.12.022 um 17.00 Uhr im Ristorante Raffas Steak- und Pastabar , Ravenstr. 2, 31061 Alfeld Tagesordnung Auch in diesem Jahr sorgen wir für die Getränke und freuen uns auf Ihren Besuch. Der Vorstand Liebe Mitglieder, aufgrund der derzeitigen Corona-Krise und des derzeitigen noch bestehenden Kontaktverbotes bitten wir Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie ein Mietproblem betrifft. Eine persönliche Beratung in unseren Geschäftsstellen in Einbeck und Alfeld ist zur Zeit nicht möglich. Es können Telefontermine mit Herrn Rechtsanwalt Bothor vereinbart werden, sodass Ihre Angelegenheit besprochen und bearbeitet werden kann. Wir sind in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr telefonisch unter der Tel-Nr. 05181/25818 zu erreichen. Gerne können Sie auch auf unseren Anrufbeantworter sprechen, sodass wir Sie zurückrufen können. Gleichzeitig können Sie uns unter info@mieterbund-leinetal.de erreichen sowie auf dieser Internetseite unter Kontakt Fragen etc. stellen, die wir Ihnen gerne beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund. Ihr Mieterbund-Team Mietpreisbremse in Hessen war nichtig Die hessische Mietenbegrenzungsverordnung mit der die Mietpreisbremse in 16 Städten in Hessen umgesetzt werden sollte war nichtig. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 130/18). Die Landesverordnung war entgegen der bundesgesetzlichen Vorgabe nicht ordnungsgemäß begründet bzw. die Begründung war nicht veröffentlicht worden. Das bedeutet, dass es zwischen November 2015 und Juni 2019 in Hessen keine Mietpreisbremse gab. Die hessische Landesregierung hat ihren Fehler jetzt korrigiert und eine neue hessische Mietenbegrenzungsverordnung mit der notwendigen Begründung erlassen und veröffentlicht. Sie ist am 28. Juni 2019 in Kraft getreten und gilt seitdem für 31 Gemeinden. Ähnliche Probleme wie in Hessen gab oder gibt es auch in anderen Bundesländern. In Bayern hat die Landesregierung zwischenzeitlich ebenfalls eine neue Verordnung erlassen, sie gilt hier seit dem 7. August 2019. In Brandenburg wurde eine Verordnung schon Ende März 2019 und in Hamburg schon Mitte 2018 erlassen. Handlungsbedarf besteht aber wohl auch in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Auch hier haben einzelne Zivilgerichte die Landesverordnungen für unwirksam erklärt. Der Bundesgesetzgeber hat 2015 die Mietpreisbremse eingeführt, wonach bei der Wiedervermietung einer Wohnung der Vermieter im Regelfall höchstens eine Miete fordern darf, die 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Diese Mietpreisbremse gilt aber nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Die wiederum müssen von den Ländern mit einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Und hier hat der Bundesgesetzgeber eine ungewöhnliche und komplizierte Regelung vorgegeben. Die Landesverordnungen müssen begründet werden und aus der Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt. Außerdem muss sich aus der Begründung ergeben, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreifen wird, um für Abhilfe zu sorgen. Damit dies alles überprüft werden kann, muss die Begründung auch veröffentlicht werden. Aktuelle Infos Bevölkerungszahl steigt: Nach Angaben des statistischen Bundesamtes lebten Ende 2018 83 Mio. Menschen in Deutschland. Das waren 227.000 Personen mehr als 2017. Schon 2017 war die Einwohnerzahl um 271.000 Personen gestiegen, 2016 sogar um 346.000. Grund für die steigende Bevölkerungszahl ist der sogenannte Wanderungsüberschuss. So wanderten 2018 insgesamt 386.000 Personen mehr zu, als aus Deutschland abwanderten. Damit wird auch das nach wie vor bestehende Geburtendefizit ausgeglichen. 2018 überstieg die Zahl der Sterbefälle die Zahl der Geburten um 167.000. Grundsteuer: Bündnis 90 / Die Grünen wollen der geplanten Grundsteuerreform nur zustimmen, wenn künftig die Grundsteuer nicht mehr als Betriebskostenposition auf die Mieter umgelegt werden darf. Auch Die Linke fordert, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen. Diese Forderung des Deutschen Mieterbundes können Sie unterstützen durch Ihre Unterschrift auf den Listen, die bei den örtlichen Mietervereinen ausliegen oder online, unter www.mieterbund.de. Sonderabschreibung im Mietwohnungsneubau: der Bundesrat hat der geplanten Sonderabschreibung beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Um den Bau bezahlbarer Mietwohnungen anzukurbeln, hatte die Bundesregierung ein Gesetzesentwurf vorgelegt, den der Bundestag bereits beschlossen hat. Danach können Investoren künftig neben der bisherigen linearen Abschreibung von 2 % im Jahr zusätzlich befristet für 4 Jahre jährlich 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten abschreiben. Insgesamt also 28 % in den ersten vier Jahren. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten höchstens 3.000,00 € pro qm Wohnfläche betragen. Eine Mietobergrenze für diesen steuerlich geförderten Wohnungsbau ist aber nicht vorgesehen. Mieter-Tipp Rauchmelder-Fehlalarm Muss die Feuerwehr im Rahmen ihres Einsatzes wegen des Fehlalarms eines Rauchmelders Fenster oder Türen aufbrechen, muss letztlich der Vermieter für die notwendigen Reparaturen zahlen. Er ist in aller Regel für die Rauchmelder und ihre Wartung verantwortlich und damit auch für Schäden, die aufgrund eines Fehlalarms des Rauchmelders entstehen. Anders, wenn der Mieter für den Fehlalarm verantwortlich ist, er den Alarm fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Zum Beispiel dann, wenn der Alarm ausgelöst wurde durch erhitztes Fett im Kochtopf, Zigarettenqualm oder übermäßige Rauch- und Dunstentwicklung beim Kochen. Neues aus der Rechtsprechung Berechtigtes Interesse an Untervermietung: Bei der Frage, ob der Mieter ein „berechtigtes Interesse“ an der beantragten Untervermietung hat, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen. Letztlich soll das Mietverhältnis gerade auch dann aufrechterhalten werden, wenn der Mieter die Wohnung teilweise untervermieten will/muss. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (63 S 277/16) ist ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung zu bejahen, wenn das der finanziellen Entlastung des Mieters von der Belastung durch die Miete für die Wohnung dient. Dabei ist nicht erforderlich, dass eine Doppelbelastung durch Mietausgaben vorliegt oder der Mieter zwingend auf die Einsparung angewiesen ist. Es reicht vielmehr jedes vernünftige Interesse an einer finanziellen Ersparnis aus, sofern es sich nicht im Bagatellbereich bewegt. Dabei müssen die konkreten Einkommensverhältnisse des Mieters nicht geklärt werden. Aktuelle Infos Mieter-Tipp SchönheitsreparaturenNeues aus Berlin
Aktuelle Infos Heiße Diskussion um Indexmieten
„Indexmieten sind bei Neuverträgen kein Nischenprodukt und gerade teure Modernisierungskosten können sehr wohl auf Mieter:innen umgelegt werden“, stellte DMB-Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz klar. Aufgerüttelt durch eine Analyse sechs großer Mietervereine versucht die Immobilienwirtschaft derzeit, die durch Indexmietverträge verursachten Probleme herunter zu spielen. Eine Untersuchung des IW Köln soll zeigen, dass nur 2,2 Prozent der Mietverträge betroffen seien. Wer genau hinschaut, liest aber auch dort: Im Neubau, also bei Wohnungen und Häusern, die nach 2020 gebaut wurden, haben sieben Prozent der Mieter:innen einen solchen Vertrag unterzeichnet. Diese Verdreifachung innerhalb nur eines Jahres (die Zahlen des IW Köln stammen aus 2021) bestätigen die Befürchtungen des Mieterbundes. Im Manager-Magazin nannte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten Indexmieten eine Gelddruckmaschine und forderte, dass der Staat regulieren eingreift.
In unserem neuen BetriebskostenCheck bewerten wir Ihre Betriebskosten und vergleichen diese mit dem bundesweiten Durchschnitt. Sie erfassen dafür die auf das gesamte Gebäude bezogenen Kostenpositionen aus Ihrer Betriebskostenabrechnung für die entsprechende Abrechnungsperiode.
Im Anschluss erfahren Sie, wie Ihre gesamten Kosten im bundesweiten Vergleich bewertet werden, wie einzelne Kostenpositionen bewertet werden und wie Sie Ihre Kosten senken können. Probieren Sie deshalb unseren neuen BetriebskostenCheck.
Mieterbund veröffentlicht FAQs zur Erdgas- und Wärmepreisbremse
Ab März 2023 werden die Preise für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Für den weiteren Verbrauch müssen Verbraucher den aktuellen Vertragspreis zahlen. Ziel des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung zu entlasten. Was bedeuten diese Entlastungen für Mieterinnen und Mieter? Der Deutsche Mieterbund gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Homeoffice und Wohnkosten beeinflussen Auswahl des Wohnortes
Gestiegene Wohnkosten werden zunehmend als finanzielle Belastung wahrgenommen. Gaben bei einer vorangegangenen Umfrage im Mai 2021 noch 12 Prozent der befragten Mieterinnen und Mieter an, ihre Wohnkosten als große finanzielle Belastung zu empfinden, so stieg dieser Anteil bei der Umfrage von ifo-Institut und immowelt im Herbst 2022 auf 20 Prozent. Für 12 Prozent der Befragten, die kurz- oder mittelfristig einen grundlegenden Umzug planen, sind gestiegene Wohnkosten der ausschlaggebende Grund für ihren Entschluss. Im Vergleich zu Personen, die nicht im Homeoffice arbeiten (können), haben Befragungsteilnehmer:innen, die zumindest zum Teil im Homeoffice arbeiten, mit einer um 10 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit einen grundlegenden Wohnortwechsel vorgenommen. Die Effekte für Großstadtbewohner:innen, die die höchste Homeoffice-Nutzung aufweisen, sind noch größer und betragen 13 Prozentpunkte für getätigte und 10 Prozentpunkte für geplante Umzüge.
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) warnt vor steigender Wohnungsnot
„Für das Jahr 2022 liegt beim Wohnungsbau bereits ein kumuliertes Neubaudefizit in der Zahl fast aller Wohnungen in Bremen vor, im Jahr 2024 wären rechnerisch alle Saarländer ohne Wohnung, für 2025 könnte das Gap aus ZIA-Sicht bei 700.00 Wohnungen beziehungsweise 1,4 Mio. Menschen liegen“, warnt der Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss Dr. Andreas Mattner bei Übergabe des ZIA-Frühjahrsgutachtens an Bauministerin Klara Geywitz. Danach sind die Mieten im letzten Jahr mit 5,2 Prozent deutlich höher gestiegen als in den Vorjahren. Aus Sicht der Immobilienwirtschaft fordert Mattner den Abschied von der Mietpreisbremse und generell einen strikten Verzicht auf weitere Mietenregulierung. Das kann aus Sicht des Deutschen Mieterbundes nicht die Lösung sein, denn es fehlt nicht an Wohnraum insgesamt, sondern an bezahlbarem Wohnraum. „Dafür muss der Bestand an öffentlichen Wohnungen, das heißt Wohnungen im Eigentum von Bund, Ländern und Kommunen, deutlich erhöht werden, um im Mietwohnungsmarkt ein dauerhaft preisgebundenes und bezahlbares Segment zu etablieren“, forderte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten wenige Wochen zuvor im Verbändebündnis soziales Wohnen.
mieterbund-leinetal.de-admin, 20. Februar 2023 Neues aus Berlin
Aktuelle Infos Heiße Diskussion um Indexmieten
„Indexmieten sind bei Neuverträgen kein Nischenprodukt und gerade teure Modernisierungskosten können sehr wohl auf Mieter:innen umgelegt werden“, stellte DMB-Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz klar. Aufgerüttelt durch eine Analyse sechs großer Mietervereine versucht die Immobilienwirtschaft derzeit, die durch Indexmietverträge verursachten Probleme herunter zu spielen. Eine Untersuchung des IW Köln soll zeigen, dass nur 2,2 Prozent der Mietverträge betroffen seien. Wer genau hinschaut, liest aber auch dort: Im Neubau, also bei Wohnungen und Häusern, die nach 2020 gebaut wurden, haben sieben Prozent der Mieter:innen einen solchen Vertrag unterzeichnet. Diese Verdreifachung innerhalb nur eines Jahres (die Zahlen des IW Köln stammen aus 2021) bestätigen die Befürchtungen des Mieterbundes. Im Manager-Magazin nannte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten Indexmieten eine Gelddruckmaschine und forderte, dass der Staat regulieren eingreift.
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Mieterbund veröffentlicht FAQs zur Erdgas- und Wärmepreisbremse
Ab März 2023 werden die Preise für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Für den weiteren Verbrauch müssen Verbraucher den aktuellen Vertragspreis zahlen. Ziel des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung zu entlasten. Was bedeuten diese Entlastungen für Mieterinnen und Mieter? Der Deutsche Mieterbund gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Homeoffice und Wohnkosten beeinflussen Auswahl des Wohnortes
Gestiegene Wohnkosten werden zunehmend als finanzielle Belastung wahrgenommen. Gaben bei einer vorangegangenen Umfrage im Mai 2021 noch 12 Prozent der befragten Mieterinnen und Mieter an, ihre Wohnkosten als große finanzielle Belastung zu empfinden, so stieg dieser Anteil bei der Umfrage von ifo-Institut und immowelt im Herbst 2022 auf 20 Prozent. Für 12 Prozent der Befragten, die kurz- oder mittelfristig einen grundlegenden Umzug planen, sind gestiegene Wohnkosten der ausschlaggebende Grund für ihren Entschluss. Im Vergleich zu Personen, die nicht im Homeoffice arbeiten (können), haben Befragungsteilnehmer:innen, die zumindest zum Teil im Homeoffice arbeiten, mit einer um 10 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit einen grundlegenden Wohnortwechsel vorgenommen. Die Effekte für Großstadtbewohner:innen, die die höchste Homeoffice-Nutzung aufweisen, sind noch größer und betragen 13 Prozentpunkte für getätigte und 10 Prozentpunkte für geplante Umzüge.
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) warnt vor steigender Wohnungsnot
„Für das Jahr 2022 liegt beim Wohnungsbau bereits ein kumuliertes Neubaudefizit in der Zahl fast aller Wohnungen in Bremen vor, im Jahr 2024 wären rechnerisch alle Saarländer ohne Wohnung, für 2025 könnte das Gap aus ZIA-Sicht bei 700.00 Wohnungen beziehungsweise 1,4 Mio. Menschen liegen“, warnt der Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss Dr. Andreas Mattner bei Übergabe des ZIA-Frühjahrsgutachtens an Bauministerin Klara Geywitz. Danach sind die Mieten im letzten Jahr mit 5,2 Prozent deutlich höher gestiegen als in den Vorjahren. Aus Sicht der Immobilienwirtschaft fordert Mattner den Abschied von der Mietpreisbremse und generell einen strikten Verzicht auf weitere Mietenregulierung. Das kann aus Sicht des Deutschen Mieterbundes nicht die Lösung sein, denn es fehlt nicht an Wohnraum insgesamt, sondern an bezahlbarem Wohnraum. „Dafür muss der Bestand an öffentlichen Wohnungen, das heißt Wohnungen im Eigentum von Bund, Ländern und Kommunen, deutlich erhöht werden, um im Mietwohnungsmarkt ein dauerhaft preisgebundenes und bezahlbares Segment zu etablieren“, forderte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten wenige Wochen zuvor im Verbändebündnis soziales Wohnen.
mieterbund-leinetal.de-admin, 20. Februar 2023 Aufnahme der Sprechstunde in Einbeck
Diese wird an einem Dienstag nachmittags erfolgen und zwar bitte nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 05181/25818 oder 05561/923860.
Gerne auch per E-Mail unter: info@mieterbund-leinetal.de.
Eine offene Sprechstunde, wie in den Jahren vor Corona wird es nicht mehr geben. Wir hoffen hier auf Ihr Verständnis und sind auch der Meinung, dass dieses in Ihrem Sinne ist.
Grüße Ihr Mieterbund
Anja Gregermieterbund-leinetal.de-admin, 17. Januar 2023 Neues im Jahr 2023
mieterbund-leinetal.de-admin, 29. Dezember 2022 Neues vom DMB Berlin
Newsletter vom 23. Dezember 2022
Aktuelle Infos Bundesrat fordert Dämpfung von Indexmieterhöhungen
Der Bundesrat hat sich vergangenen Freitag für eine stärkere Entlastung von Mieterinnen und Mietern mit Indexmietverträgen ausgesprochen. Notwendig sei eine Regelung, die die Erhöhung von Indexmieten dämpft, fordert der Bundesrat.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Vorschlägen befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Formal muss sich daher jetzt die Bundesregierung und das Bundesjustizministerium mit einer solcher Entlastung befassen. Der Deutsche Mieterbund fordert sowohl den Verbot des Neuabschlusses von Indexmietverträgen als auch die Begrenzung von Mieterhöhungen bei bestehenden Indexmietverträgen.
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Nettokaltmieten in Großstädten im Schnitt 30 % höher als auf dem Land
Wer in einer Großstadt lebt, muss laut Statistischem Bundesamt deutlich höhere Mieten zahlen als in mittelgroßen Städten oder in ländlichen Regionen. Haushalte in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hatten nach eigenen Angaben im 1. Halbjahr 2022 eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 8,30 Euro pro Quadratmeter. Das waren 30 % mehr als in Kleinstädten und ländlichen Gemeinden, wo die durchschnittliche Nettokaltmiete bei 6,40 Euro lag.
Vorabergebnisse des Mikrozensus zur Wohnsituation zeigen für das 1. Halbjahr 2022 außerdem deutlich höhere Durchschnittsmieten bei Haushalten, die 2019 oder später ihre Mietwohnung bezogen haben.
Soziale Schere bei Inflation auf Höchststand
Die Inflation ist laut IMK Inflationsmonitor im November im Durchschnitt aller Haushalte leicht auf 10,0 Prozent gesunken. Doch gleichzeitig hat sich die soziale Schere bei der Teuerung noch einmal etwas weiter geöffnet. Einkommensschwache Familien, die von der Teuerung am stärksten betroffene Gruppe, mussten im November mit einer Inflationsrate zurechtkommen, die um 3,5 Prozentpunkte höher lag als bei Alleinlebenden mit hohen Einkommen – seit Jahresbeginn die Gruppe mit der niedrigsten Rate. Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben trugen Familien mit niedrigem Einkommen im November eine Inflationsbelastung von 11,5 Prozent gegenüber 8,0 Prozent bei wohlhabenden Alleinlebenden.
Erstberatungs-Hotline für schnelle und einfache Hilfe für alle Mieter, auch für Nichtmitglieder,
täglich von 10 bis 20 Uhr: 0900 / 12 000 12 (2 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, höhere Preise möglich bei Anrufen über Mobilfunknetze) Mietertipp Betriebskosten
Der Vermieter verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn er ein Unternehmen mit der Gebäudereinigung beauftragt, obwohl die Mieter die Reinigung seit Jahren ohne Beanstandung selbst durchführen (AG Neubrandenburg – 103 C 432/21).
Frohe und besinnliche Weihnachtstage wünscht Ihnen
das Redaktionsteam des Deutschen Mieterbundes. mieterbund-leinetal.de-admin, 29. Dezember 2022 Der DMB Berlin informiert
Berlin, 22. November 2022
Mieterbund-Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz
Gaspreisbremse ab Januar wird begrüßt
Gesetzesentwurf zur Gaspreisbremse für Mieterinnen und Mieter aber unzureichend (dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt, dass die Gaspreisbremse schon ab Januar rückwirkend wirken soll, kritisiert aber den heute in die Verbändeabstimmung gegebenen Gesetzesentwurf für die Gas- und Strompreisbremse als unzureichend:
„Der entscheidende Gesetzesabschnitt zur Weitergabe der geplanten Entlastungen bei Mietverhältnissen ist entgegen vieler Medienberichte nach wie vor Gegenstand der Ressortabstimmung, demnach ist völlig offen, ob sich die Abschläge der Mieter ab März 2023 auch reduzieren und ob die Entlastungswirkung 2023 in Mietverhältnissen überhaupt ankommt“, sagt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz. „Mieterinnen und Mieter dürfen auf keinen Fall gesetzlich benachteiligt werden, alles andere als eine Gleichstellung der Mieterinnen und Mieter gegenüber anderen Verbrauchergruppen ist inakzeptabel“, fordert Weber-Moritz.
Während in einem ersten Entwurf zur Gaspreisbremse die Weitergabe der geplanten Entlastungen bei Mietverhältnissen eindeutig und zielführend geregelt wurde, indem der Vermieter unverzüglich die Betriebskostenvorauszahlungen seiner Mieter anzupassen hat, ist dieser Paragraph im Gesetzentwurf der eingeleiteten Verbändeanhörung mit Verweis auf die fortlaufende Ressortabstimmung nicht mehr enthalten.
„Mieterinnen und Mieter werden damit zum Spielball der unterschiedlichen politischen Lager der Ampel gemacht. Die unverzügliche Anpassung der Abschläge durch den Vermieter ist zentral für die Wirkung und Reichweite der Gas- und Wärmepreisbremse. Wir erwarten, dass die Bundesregierung den eindeutigen Empfehlungen der Gaskommission folgt“, fordert Weber-Moritz. „Zudem müssen dringend die Gesetzentwürfe zu den Härtefallregelungen und Moratorien zum Aussetzen von Kündigungen und Energiesperren vorgelegt werden, ansonsten können diese zentralen Vorhaben zur Abfederung der Folgen der Energiepreiskreise 2022 nicht mehr parlamentarisch verabschiedet werden“, so Weber-Moritz.
Die Reduzierung der Gas- und Fernwärmepreise soll zum 1. März greifen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen aber rückwirkend in gleichem Umfang auch für die Monate Januar und Februar entlastet werden. Ob Vermieter diese Regelungen unverzüglich umsetzen müssen, ist nach wie vor offen.
+++Deutscher Mieterbund e.V.
Littenstr. 10, 10179 Berlin
info@mieterbund.de – www.mieterbund.demieterbund-leinetal.de-admin, 2. Dezember 2022 Jahreshauptversammlung 2022
mieterbund-leinetal.de-admin, 28. Oktober 2022 Corona-Krise mieterbund-leinetal.de-admin, 25. März 2020 Neues vom Bundesgerichtshof
DMB-Info e.V. Littenstraße 10 Telefon: 030 / 2 23 23 –mieterbund-leinetal.de-admin, 21. August 2019 Neues vom Bundesgerichtshof
Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung: Sowohl die außerordentliche, als auch die ordentliche Kündigung wegen einer nicht eingeholten Erlaubnis zur Untervermietung setzt eine erhebliche bzw. nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters voraus. Hierbei ist auf sämtliche Umstände des Einzelfalls abzustellen. Gegen die Erheblichkeit des Kündigungsgrundes sprechen z.B. die lange, hier 12-jährige Dauer des Mietverhältnisses und die Tatsache, dass der Mieter einen Anspruch auf Erteilung der Untermieterlaubnis gehabt hätte, der Vermieter zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet gewesen wäre. Die formale Pflichtverletzung des Mieters rechtfertige so keine Kündigung, entschied das Landgericht Berlin (67 S 203/16). Hier hatte die Mieterin ihre volljährige Tochter mit in die Wohnung ziehen lassen, ohne den Vermieter zu informieren bzw. ohne seine Zustimmung einzuholen.
Hamburger haben die kleinste Wohnung: Anhand der entsprechenden Angaben zur Hausratsversicherung hat das Vergleichsportal Check24 ermittelt, dass Hamburg mit 67,9 m² und Berlin mit 69,9 m² die kleinsten Wohnungen in Deutschland haben und dass das Saarland die größten Wohnungen hat (97,7 m²), dicht gefolgt von Rheinland-Pfalz (96,8 m²) und Niedersachsen (93,1 m²). Check24 erklärt oder interpretiert diese Zahlen nicht, aber in den Stadtstaaten dominieren die Miet- und Geschosswohnungen. Die sind kleiner als beispielsweise Einfamilienhäuser, die insbesondere im ländlichen Raum in den Flächenländern stark vertreten sind.
Familienfreundlich, aber bezahlbare Wohnungen fehlen: Nach einer repräsentativen Emnid-Umfrage für die Bild am Sonntag halten 64 Prozent der Befragten Deutschland für ein familienfreundliches Land. Auf die Frage, was die Politik in Deutschland dringend für Familien tun müsse, antworteten 91 Prozent: Bezahlbaren Wohnraum für Familien schaffen.
Geburtenanstieg: Der Geburtenanstieg in Deutschland dauert an, im 5. Jahr hintereinander gab es jetzt ein Plus. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, wurden 2016 insgesamt 792.131 Kinder geboren. Das waren 54.556 Babys oder 7 % mehr als ein Jahr zuvor. Migration hatte dabei einen deutlichen Einfluss auf den Geburtenanstieg. Knapp 185.000 Kinder wurden von Müttern mit ausländischer Staatsangehörigkeit geboren. Bei Müttern mit deutschem Pass gab es einen Geburtenanstieg von 3 %. Diese Entwicklung führt das Statistische Bundesamt vor allem darauf zurück, dass Frauen im Alter zwischen 30 und 37 Jahren häufiger Kinder bekommen. In den westdeutschen Ländern stieg die Zahl der Geburten durchschnittlich um 8 %, während der Zuwachs in den ostdeutschen Ländern mit 4 % deutlich schwächer ausfiel.
Niedrige Kinderzahlen auf engen Wohnungsmärkten: Wie viele Kinder eine Frau in Deutschland bekommt, schwankt je nach Region teils erheblich. Aus einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) geht hervor, dass Frauen in Passau, Kiel, Gera, Würzburg sowie in München, Düsseldorf und Köln bundesweit die wenigsten Kinder geboren haben, im Schnitt nur 1,0 bis 1,2 Kinder. Ursachen hierfür – so das BiB – seien u.a. zu wenig bezahlbare Wohnungen, dürftige Betreuungsangebote und kinderfeindliche Wohnquartiere.
Die Mietvertragsklausel: „Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in sauberem und renoviertem Zustand und mit allen Schlüsseln zurückzugeben …“, ist unwirksam. Es handelt sich hierbei um eine unwirksame Auszugsrenovierungsklausel (LG Berlin 65 S 338/16).
DMB-Info e.V. Littenstraße 10 Telefon: 030 / 2 23 23 – 0
Mieterbund24 10179 Berlin Telefax: 030 / 2 23 23 – 100mieterbund-leinetal.de-admin, 20. April 2018