Änderung der Kündigungsfristen falsch und überflüssig

23. November 2009 19:51

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten zu Vorschlägen, das Mietrecht zu ändern:

Mietrecht hat sich bewährt
Änderung der Kündigungsfristen falsch und überflüssig

(dmb) „Das geltende Mietrecht hat sich seit vielen Jahren bewährt, es ist gerecht und sozial ausgewogen. Es gibt keinen Grund, dieses Mietrecht zu ändern. Absprachen im Koalitionsvertrag und Forderungen der FDP vom Wochenende, die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter zu vereinheitlichen, sind falsch und überflüssig“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin.

Seit der Mietrechtsreform 2001 können Mieter ein unbefristet abgeschlossenes Mietverhältnis immer mit Dreimonatsfrist kündigen. Die Kündigungsfrist für Vermieter hängt von der Wohndauer des Mieters ab, sie schwankt zwischen drei und neun Monaten. Um diese vermeintliche Ungerechtigkeit abzuschaffen, könnten entweder die Kündigungsfristen für Mieter wieder verlängert oder die Kündigungsfristen für Vermieter auf drei Monate verkürzt werden.
Siebenkotten: „Beide Varianten sind für uns unakzeptabel, beide Varianten führen zu Ungerechtigkeiten bzw. sind sinnlos.“

Der Deutsche Mieterbund geht davon aus, dass die Koalition unter dem Stichwort „Vereinheitlichung“ plant, die Kündigungsfristen für Vermieter generell auf drei Monate zu verkürzen. Dies ist zumindest in der Vergangenheit immer die Position der FDP und der Eigentümervereine gewesen.
„Konsequenz ist, dass dann sogar Mieter, die zum Beispiel 10, 20 oder 30 Jahre in ihrer Wohnung und in ihrem Stadtviertel wohnen, diese Wohnung bei einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters kurzfristig innerhalb von drei Monaten räumen müssen“, erklärte der Mieterbund-Direktor. „Die Bundesregierung darf nicht unberücksichtigt lassen, dass es einen großen Unterschied macht, ob Mieter kündigen und freiwillig die Wohnung aufgeben oder ob der Vermieter kündigt und die Mieter zur Räumung der Wohnung gezwungen werden. Je mehr und länger der Mieter in seiner Umgebung verwurzelt ist, desto mehr Zeit braucht er für die Suche nach einer neuen Wohnung.“

Die „Vereinheitlichungs-Alternative“, dass Mieter, die selbst kündigen wollen, wieder eine sechs- oder neunmonatige Kündigungsfrist einhalten müssen, ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes sinnlos.
Siebenkotten: „Vermieter haben von einer derartigen Regelung keinerlei Vorteile. Für Mieter und Arbeitnehmer, von denen auf dem Arbeitsmarkt ein hohes Maß an Mobilität und Flexibilität gefordert wird, bringt eine längere Kündigungsfrist aber erhebliche Nachteile mit sich. Bei einer neunmonatigen Kündigungsfrist beispielsweise sind doppelte Mietzahlungen am neuen und am alten Wohnort kaum auszuschließen. Für Mieter bleibt dann häufig nur die Entscheidung, den neuen Arbeitsplatz gar nicht anzutreten oder diesen Arbeitsplatz teuer zu bezahlen.“

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