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EU-Energiepass gefährdet Arbeitsplätze

EU-Energiepässe für Gebäude: Regierungsentwurf zu Gebäudepässen gefährdet Zehntausende neuer Arbeitsplätze Deutscher Mieterbund und Deutsche Umwelthilfe: Regierungsentwurf zur Energieeinsparverordnung innovationsfeindlich / Millionen Mieter und Käufer betroffen / Fehlentscheidung zugunsten der Wohnungswirtschaft droht / Jetzt mit verbraucherfreundlichen Standards Investitionen auslösen, Arbeitsplätze schaffen und Klima schützen! Berlin, 9. Mai 2005: Der ab 2006 EU-weit vorgeschriebene Energieausweis für Gebäude droht in Deutschland weitgehend wirkungslos zu bleiben. Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) würde die im Regierungsentwurf der Energieeinsparverordnung vorgesehene Ausgestaltung des neuen Energiepasses weder den Energieverbrauch für potenzielle Mieter oder Käufer transparent machen, noch die erhoffte Sanierungswelle im Altbaubestand auslösen. Die Energievergeudung ginge weiter und würde Mietern bei weiter steigenden Energiepreisen immer höhere Nebenkosten abverlangen. Fortschritte beim Klimaschutz blieben weit unter den erwarteten Möglichkeiten. Nach der zugrunde liegenden EU-Richtlinie hat ab 2006 jeder, der eine Wohnung neu anmietet oder kauft, das Recht, sich einen Energiepass vorlegen zu lassen. Am morgigen Dienstag soll der mangelhafte Entwurf von den Regierungsfraktionen abschließend beraten werden. DMB und DUH fordern eine grundlegende Überarbeitung. Zentrales Manko des bisherigen Papiers: Bei der Ausstellung des Energiepasses soll es für alle Häuser mit acht oder mehr Wohneinheiten dauerhaft ausreichen, lediglich den Energieverbrauch früherer Nutzer der Wohnungen anzugeben. Auf eine Bestandsaufnahme der Bauqualität oder der Heizungsanlage des Gebäudes könnte somit verzichtet werden. Der DMB und DUH fordern hingegen den Rahmenvorgaben der EU-Gebäuderichtlinie entsprechend einen „Innovationsausweis“, der nachvollziehbar und objektiv Auskunft gibt über den Energiebedarf und die Energie-Qualität des Gebäudes, unabhängig vom individuellen Verhalten früherer Nutzer. Nur so erhalten die Wohnungseigentümer wertvolle Hinweise über den Zustand des Gebäudes und über notwendige Schritte zur effizienten energetischen Sanierung der Häuser. „Der bedarfsorientierte Energieausweis wäre ein Innovationsmotor für Deutschland. Er würde Milliarden-Investitionen in Gebäudesanierung und Klimaschutz auslösen, zehntausende neuer Arbeitsplätze schaffen und nicht zuletzt die nationale Energierechnung senken. Die energetische Sanierung steigert den Wert der Immobilien und hilft Millionen Mietern, Energiekosten zu sparen. Der reine Verbrauchspass, den die Wohnungswirtschaft gebetsmühlenartig fordert, wäre dagegen kaum das Papier wert, auf dem er geschrieben werden soll. Wo wäre da der Modernisierungsanreiz?“, fragt Stefan Bundscherer, DUH-Bevollmächtigter für Klimaschutz. Der Deutsche Mieterbund hat fünf zentrale Kriterien für einen verbraucherfreundlichen Pass erarbeitet: Der Energiepass für Gebäude muss bundesweit gelten, er muss bundesweit einheitlich sein und ein einfaches und verständliches Bewertungsschema enthalten; die Bewertung der Immobilie muss sich am energetisch optimalen Baustandard (Passivhaus ) orientieren und an Gütesiegeln, die auf dem Markt bereits eingeführt sind, wie z.B. die Kennzeichnung so genannter „weißer Ware“ im Elektrobereich, also von Kühlschränken, Waschmaschinen usw.. Dr. Franz-Georg Rips, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes: „Wir haben jetzt die Chance, ein Gütesiegel auf dem Wohnungsmarkt einzuführen, das echte Transparenz für Mieter und Käufer bringt. Die Regierung muss jetzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen Pass schaffen, der objektive Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes bietet, Vergleichbarkeit aller Objekte, ob Neubau, Altbau, Einfamilienhaus oder Hochhaus, gewährleistet und eine Klassifizierung enthält, die auch für Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Ingenieurstudium verständlich ist.“ DMB und DUH fordern, dass sich der Energiepass am Energiebedarf eines Gebäudes orientiert. Unabdingbar seien konkrete gebäudebezogene Modernisierungsempfehlungen. Die Bewertung des Gebäudes müsse in Klassen, beginnend von A (Passivhausstandard) bis I (Energieverschleuderer), erfolgen. Dies sei notwendig, um die Energieklasse in Immobilien-Inseraten einfach darstellen zu können. „Die Versuche der Verbände der Hauseigentümer und Vermieter, einen reinen Verbrauchspass auf Basis der Heizkostenabrechnung einzuführen, zielen darauf ab, ein innovatives Instrument von vornherein zahnlos zu machen. Wir wollen strenge energetische Standards, damit der Modernisierungsstau bei Wohngebäuden in Deutschland zügig aufgelöst wird. Dies bringt Transparenz in den Wohnungsmarkt, erspart Mietern und Hausbesitzern Heizkosten und birgt darüber hinaus ein enormes Jobpotenzial für die mittelständische Wirtschaft“, fordern Rips und Bundscherer übereinstimmend. Ein Modellvorhaben der Deutschen Energieagentur (DENA) im Jahr 2004 ergab, dass 70 % der befragten Eigentümer die Modernisierungstipps aus dem bedarfsorientierten Energiepass ganz oder teilweise umsetzen wollten. Bei rund 30% der selbstnutzenden Eigentümer und der privaten Vermieter gab der Pass den Anstoß für eine Modernisierung. Weitere 30% aller Eigentümer nutzen den Pass, um eine geplante Modernisierung zu „optimieren“ und energiesparende Maßnahmen zu integrieren, so die DENA. Nach Angaben von DUH und DMB fallen 95% des Energieverbrauches im Gebäudebestand in Altbauten an, die bis 1982 errichtet wurden – also in einer Zeit ohne jegliche Vorgaben für den Wärmeschutz. Der am Bedarf der Gebäude orientierte „Innovationspass“ ist in der Regel für unter 200 Euro zu haben. Bei einem Mehrfamilienhaus liegen die Kosten unter 300 Euro. Für Rückfragen: Stefan Bundscherer, Bevollmächtigter für Energiewirtschaft und Klimaschutz, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-23, Fax.: 030/258986-19, Mobil: 0177/3323300, bundscherer@duh.de Dr. Franz-Georg Rips, Bundesgeschäftsführer, Deutscher Mieterbund e.V., Littenstr. 10, 10179 Berlin, Tel. 030 22323-0, Fax. 030 22323-100, Email: franz-georg.rips@mieterbund.de

, 18. Mai 2005
Endgültig: Dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter kommt – Deutscher Mieterbund: Guter Tag für Mieter

(dmb) „Das ist heute ein guter Tag für Mieter“, kommentierten Anke Fuchs, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), und Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips die Entscheidung des Bundesrates, keinen Einspruch gegen den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Klarstellung der Kündigungsfristregelung (BTDrs. 15/4134) einzulegen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.
Damit ist sichergestellt, dass ab 1. Juni 2005 für Mieter grundsätzlich die dreimonatige Kündigungsfrist gilt. Selbst dann, wenn in ihrem vor September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen formularvertraglich vereinbart sind, erläuterte der Deutsche Mieterbund.

„Wir freuen uns über die Entscheidung des Gesetzgebers. Sie ist richtig und längst überfällig. Im Ergebnis wird ein Geburtsfehler der Mietrechtsreform 2001 korrigiert. Das haben wir immer wieder gefordert. Jetzt wird das Hauptziel der Mietrechtsreform 2001 tatsächlich umgesetzt: Mobilität und Flexibilität für alle Mieter in Deutschland“, erklärte Anke Fuchs.
Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips hob hervor, dass von der gesetzlichen Neuregelung weit mehr als eine Million Mieterhaushalte profitieren können. Für sie bedeutet Wohnort- oder Arbeitsplatzwechsel nicht mehr automatisch doppelte Mietzahlungen oder Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter um Nachmieterstellung, Mietaufhebungsverträge usw. Auch ältere Mieter können jetzt problemlos und sofort in Alten- und Senioreneinrichtungen wechseln, wenn hier kurzfristig freie Plätze zur Verfügung stehen.

, 7. Mai 2005
Starke Stücke, Unverschämtes, Kurioses

 


Sex… …gehört dazu


Borlange (Schweden) – Eine schwedische Wohnungsgesellschaft in der Stadt Borlange hat viel Verständnis für ein geräuschvolles Liebesspiel ihrer Mieter. Nachbarn, die sich über zu lauten Sex beschwerten, erhielten zur Antwort, dass Sex zum normalen Familienleben dazu gehöre. Lauten Sex könne man mit der Kolik eines Babys vergleichen. Deshalb werde auch keine Familie auf die Straße gesetzt. …


füllt Kassen


Köln – Die in Köln Ende 2003 eingeführte „Sexsteuer“ scheint Kölns leere Kassen zu füllen. Bislang hat die Steuer, die unter anderem auch Vermieter für „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs“ bezahlen müssen, 650 000 Euro gebracht.


Heizkosten-Schock


Solingen – 17 000 Euro Heizkosten sollten vier Mieterhaushalte in Solingen im letzten Jahr nachzahlen. 4 377,90 Euro hatten zum Beispiel ein griechisches Paar in seiner 55 Quadratmeter großen Erdgeschosswohnung verbraucht. Der Verbrauch war richtig, ergab eine Überprüfung des Mieterbundes Rheinisch-Bergisches Land. Ursache für den hohen Verbrauch war eine total veraltete Heizungsanlage. Der Mieterverein setzte durch, dass der Vermieter auf die Nachzahlung verzichtete und sich mit einem Euro pro Quadratmeter Heizkosten im Monat einverstanden erklärte. Im Oktober begann der Vermieter dann mit der Sanierung der Heizung. Das komplette Rohrsystem und alle Heizkörper wurden erneuert. Bis Dezember saßen die Mieter im Kalten. Erst danach funktionierte die Heizung wieder.


Staatsanwalt stellt Heizung ab


Naumburg – Vom 4. bis 26. Dezember 2004 ließ ein Vermieter drei Mietparteien in seinem Haus in der Windmühlenstraße in Naumburg im Kalten sitzen. Er weigerte sich schlichtweg, die Öltanks zu füllen. Hintergrund war ein Streit des Vermieters mit seinen Mietern über die Zahlung von Nebenkosten. Auch eine seitens des Mietervereins Naumburg erwirkte einstweilige Verfügung ließ den Vermieter, einen Oberstaatsanwalt, nicht zur Vernunft kommen. Gegen den Beschluss legte der Vermieter Widerspruch ein. Darüber kam es erst im Januar zur Verhandlung. Schließlich war Weihnachten und Neujahr. Bei der Verhandlung erhielt der ausgebildete Jurist und Vermieter eine teure Nachhilfestunde. Der Amtsrichter machte ihm klar, unabhängig davon, ob er einen Anspruch auf Zahlung von Nebenkosten gegen die Mieter habe, es seine Pflicht als Vermieter sei, „im Zeitraum Oktober bis Mai und darüber hinaus bei Bedarf für eine ordnungsgemäße Beheizung zu sorgen“. Eine ausreichende Warmwasserversorgung sei das ganze Jahr sicherzustellen. Der Oberstaatsanwalt zog darauf seinen Einspruch zurück.


Vermieter muss ins Gefängnis


Köln – Wegen fahrlässiger Baugefährdung, Tötung und Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht Köln jetzt einen Hausbesitzer zu dreieinhalb und seinen Architekten zu drei Jahren Haft ohne Bewährung. Vier Studenten waren im Juli 2001 mit einem Podest einer Feuerleiter nach einer Party vom dritten Obergeschoss in die Tiefe gestürzt. Zwei kamen damals um Leben, zwei wurden schwer verletzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Hausbesitzer und sein Architekt die von der Bauaufsicht geforderte Feuerleiter von Hilfsarbeitern anbringen ließen, weil die Angebote seriöser Firmen zu teuer waren. Zudem hätten beide gewusst, dass das Mauerwerk marode war. Deutlich machte der Richter auch, dass der eine oder andere Vertreter der Stadt mit auf der Anklagebank hätte sitzen müssen. Denn die Bauaufsicht habe „großzügig auf fachgerechte Kontrolle verzichtet“, nachdem sie die Anbringung der Notleiter angeordnet habe. Laut Staatsanwaltschaft läuft gegen Beamte des Bauaufsichtsamtes bereits ein abgetrenntes Verfahren.


Neuer Berufszweig: Entmieter


 Darmstadt/Berlin – So unverhohlen hat noch kein Vermieter seinen Mietern klargemacht, was Sache ist. Weil die Bauverein AG in Darmstadt vier Wohnblocks im so genannten Bürgerparkviertel komplett umbauen und sanieren will, müssen die derzeitigen Mieter raus. Und dieses Ziel soll ein „Entmieter“ zügig umsetzen. „Entmietungsbüro“ heißt dessen Domizil in der Gießener Straße. Dort bietet er den Mietern Ersatzwohnungen an. Wie gut für den Bauverein und andere „Entmieter“, dass es darauf auch schon spezialisierte Anwälte gibt. Auf der Homepage einer großen Berliner Anwaltskanzlei wirbt die Anwältin Nicolle A. mit ihrem Hauptarbeitsgebiet, dem Wohnungs- und Gewerbemietrecht. Als Schwerpunkte dabei nennt sie die „begleitende Rechtsberatung bei sanfter Entmietung“. Sie betreut unter anderem Kapitalanlage- und Verwaltungsgesellschaften in mietrechtlichen Fragen. Eine Hausverwaltung in Rheinland-Pfalz wirbt auf ihrer Homepage damit, dass sie aufgrund ihrer „langjährigen Geschäftsverbindungen eine günstige und schnelle Umsetzung“ zu Sanierungsmaßnahmen garantiere. Auf Anfrage könne sie Liegenschaften zur Referenz benennen, „welche wir von der kompletten Entmietung, über Sanierung, Gebäudeausbau bis hin zur erfolgreichen Neuvermietung abgewickelt haben“.


 Stadt versteigert Edelkarosse


Hürth – Weil ein Mieter der Stadt seine Mieten trotz aller Mahnungen nicht bezahlte, versteigerte die Stadt Hürth im letzten Jahr dessen schwarzen Mercedes SEC 500 im Internet-Auktionshaus eBay. Die Stadt hatte das Fahrzeug im Rahmen einer Zwangsvollstreckung gepfändet und sichergestellt. Da der Halter die Schulden nicht innerhalb der gesetzten Frist begleichen konnte oder wollte, wurde das Auto öffentlich versteigert. Immerhin 12 550 Euro brachte die Versteigerung des über 300 PS starken und weit über 250 Kilometer schnellen Wagens ein. Dennoch reichte die Summe nicht, um die Schulden des Mannes komplett abzudecken.


Raus aus den Federn


Bonn – Bonns Stadtverwaltung zwingt seine Bürger früh aus dem Bett. In aller Herrgottsfrühe müssen sie ihren Müllbehälter, egal ob grün, gelb oder blau, am Straßenrand bereitstellen. Spätestens um 6.30 Uhr müssen die Bonner damit jetzt fertig sein, heißt es in einer neuen Satzung. Am Abend davor geht nicht mehr. Wer sich daran nicht hält, muss sogar mit einem Bußgeld rechnen. „Rafft denn da keiner, wie krank diese Vorschrift ist?“, fragt das Boulevard-Blatt Express in einem Artikel. Geschätzte 99,9 Prozent der Bonner stellen nach wie vor abends die Müllbehälter raus. „Gegen den Willen der Stadt und die Satzung.“

, 9. März 2005
Russischen Mieter auf Kabel und Decoder verwiesen

BGH lehnt Anspruch auf Satellitenschüssel ab Russischen Mieter auf Kabel und Decoder verwiesen (dmb) Ein Vermieter muss die Montage einer Satellitenschüssel an seinem Haus zumindest dann nicht dulden, wenn ein russischer Mieter vergleichbare Fernsehprogramme über das vorhandene Kabelnetz in Verbindung mit einem Decoder empfangen kann, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (VIII ZR 118/04). Der Deutsche Mieterbund (DMB) bewertete die Entscheidung der Karlsruher Richter als Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung. Danach kann ein ausländischer Mieter von seinem Vermieter Zustimmung zur Anbringung einer Satellitenschüssel verlangen, wenn sein Informationsinteresse, Heimatsender empfangen zu können, schwerer wiegt als das Eigentümerinteresse am Erhalt der Bausubstanz oder dem Erscheinungsbild des Hauses. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall war das Mietshaus verkabelt, der Mieter hätte durch Installation eines zusätzlichen Decoders „Digi-KABEL RUS“ fünf russische Programme empfangen können. Das, so der Deutsche Mieterbund, reicht nach Ansicht der Karlsruher Richter aus. Auch die Mehrkosten für den Decoder seien dem Mieter in dieser Situation zumutbar. Der Vermieter müsse nicht akzeptieren, dass der Mieter am Fenster seines Wohnzimmers im dritten Stock eine 80 cm große Satellitenschüssel anbringt. Auch wenn der Eingriff in die Bausubstanz gering ausfiele, würde durch die Installation der Satellitenschüssel das Gesamtbild der Gebäudefassade erheblich beeinträchtigt. Zumindest solange die Empfangsmöglichkeit von Heimatsendern über Decoder nicht besteht und kein erheblicher Eingriff in die Bausubstanz erforderlich ist, bleibt es nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes bei der Frage „Satellitenschüssel – ja oder nein“ bei den bisherigen Grundsätzen der Rechtsprechung: • Ist das Haus verkabelt, kann der Vermieter eine einzelne Satellitenschüssel verbieten, selbst wenn hierdurch auf einzelne Programme verzichtet werden muss. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Mieter nachweist, dass er ein besonderes Interesse am Empfang dieser zusätzlichen Programme hat, die über Kabel nicht zu empfangen sind, zum Beispiel Heimatsender ausländischer Mieter. • Der Mieter muss alle anfallenden Kosten selbst übernehmen. • Die Satellitenschüssel muss fachmännisch montiert werden. • Die Anlage muss baurechtlich zulässig sein. • Die Satellitenschüssel muss an einem möglichst unauffälligen, allerdings technisch geeigneten Ort montiert werden. Diesen Ort kann der Vermieter grundsätzlich vorgeben. +++

, 2. März 2005