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Bundeskanzlerin fordert höhere Mieten

Berlin, 29. September 2010

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips:

Bundeskanzlerin fordert höhere Mieten nach energetischer Modernisierung

Mieterbund: Nicht nachvollziehbar und nicht zu Ende gedacht

(dmb) „Die Forderung von Bundeskanzlerin Angela Merkel ist für uns nicht nachvollziehbar und offensichtlich nicht zu Ende gedacht“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, Interviewaussagen der Bundeskanzlerin, Vermieter müssten mehr als bisher auf die Miete umlegen können, Mieter profitierten, weil sie viel niedrigere Energiekosten hätten.

Rips betonte, dass schon nach geltendem Recht der Vermieter 11 Prozent der Kosten einer energetischen Modernisierung auf die Jahresmiete aufschlage kann. Bei Investitionen beispielsweise schon von 20.000 Euro für eine Wohnung verteuert sich die Miete hierdurch um mehr als 180 Euro im Monat. Dem stehen Heizkosten von durchschnittlich 80 Euro für eine 70 Quadratmeter große Wohnung gegenüber.

„Wichtig ist deshalb, dass die Mieterhöhungen künftig durch mögliche Heizkostenersparnisse begrenzt werden. Bei einer Wohnkostenbelastung von derzeit schon 30 bis 40 Prozent sollten die Bundeskanzlerin und ihr Kabinett über Entlastungen und nicht über neue und zusätzliche Belastungen für Mieter nachdenken.“

Rips betonte, dass aus Sicht des Deutschen Mieterbundes die energetische Sanierung Gemeinschaftsaufgabe von Eigentümern, Mietern und Staat sei. Vermieter profitierten von energetischen Sanierungen, weil der Wert der Immobilie und die Vermietbarkeit steigen. Mieter und selbstnutzende Eigentümer profitieren von niedrigeren Heizkosten. Die Gebäudesanierung diene aber auch dem Klimaschutz, von dem alle profitieren. Deshalb müsse die öffentliche Förderung, zum Beispiel das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, drastisch erhöht werden.

„Hier kann die Bundeskanzlerin Stärke zeigen und die richtigen Entscheidungen treffen. Mietrechtsänderungen, das heißt neue oder zusätzliche Mieterhöhungsmöglichkeiten, dagegen sind falsch und auf vielen Wohnungsmärkten ohnehin nicht durchsetzbar“, sagte Rips

, 30. September 2010
Mieterbund warnt vor Pauschalregelungen

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips:

Hartz-IV-Reform: Bundesarbeitsministerin legt Gesetzentwurf vor

(dmb) „Wir erwarten, dass sichergestellt bleibt, dass die Unterkunfts- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger in tatsächlicher Höhe übernommen werden, soweit diese Kosten angemessen sind. Maßstab hierfür muss der Einzelfall bleiben. Pauschalen, insbesondere für Heizkosten, lehnen wir ab“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, den von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgelegten Gesetzesentwurf. „Die geplanten Neuregelungen werden meiner Meinung nach nicht, wie erhofft, für Transparenz und Rechtssicherheit sorgen. Im Gegenteil, ich fürchte eine unübersehbare Vielzahl von regionalen und lokalen Definitionen der Frage, welche Kosten für Wohnung und Heizung angemessen sind. Es drohen Widersprüche zum bundesweit geltenden Recht und uneinheitliche Rechtslagen von Stadt zu Stadt. Das wird Rechtsstreitigkeiten provozieren.“

Der vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig Kreise und kreisfreie Städte durch Landesgesetz ermächtigt werden können, für ihr Gebiet eine Satzung zu erlassen, mit der sie Grenzwerte oder Pauschalen für angemessene Unterkunfts- und Heizkosten festlegen. Ausdrücklich erklärt wird, dass in diesen Satzungen bestimmt werden kann, dass nur noch kleinere Wohnungen als angemessen anerkannt werden und dass hinsichtlich des Quadratmeterpreises auf einfache, im unteren Marktsegment liegende Standards verwiesen werden darf. Auch Gesamtpauschalen für die zu übernehmenden Unterkunfts- und Heizkosten sollen zulässig werden.

„Ich warne vor Leistungskürzungen im Bereich Unterkunft und Heizkosten – gleichgültig, ob sie als Pauschale oder als Grenz- bzw. Oberwerte in kommunalen Satzungen bezeichnet werden“, sagte Rips.

, 22. September 2010
Wohnungs- und Mietenpolitik der Bundesregierung

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips:

Widersprüchlich: Sparpolitik und Energiekonzept

Ungerecht: Wohngeldkürzungen treffen Einkommensschwächste

Kurzsichtig: Streichungen bei der Städtebauförderung stoppen Investitionen

(dmb) „Die aktuelle Wohnungs- und Mietenpolitik der Bundesregierung ist für mich widersprüchlich, ungerecht und kurzsichtig“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, auf einer Pressekonferenz der Mieterorganisation in Potsdam. „Die angekündigten und im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgestellten und diskutierten Einsparungen beim Wohngeld, der Städtebauförderung und dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm sind falsch und müssen wieder korrigiert werden“, forderte er.

Widersprüchlich: Sparpolitik und Energiekonzept

Für die Bundesregierung ist die energetische Gebäudesanierung ein zentraler Bestandteil ihres Konzepts zum Klimaschutz. Gleichzeitig kürzt sie das erfolgreiche CO2-Gebäudesanierungs-programm auf 450 Millionen Euro.

„Das ist falsch, widersprüchlich und nicht nachvollziehbar. Wer Gebäudesanierungen will, wer die Kosten für energetische Sanierungen nicht ins Uferlose steigen lassen will, der muss mehr Fördermittel zur Verfügung stellen als bisher, nicht weniger“, forderte der Präsident des Deutschen Mieterbundes.

Auch Koalitionspolitiker und Bundesminister kritisieren den Sparkurs der Bundesregierung an dieser Stelle als unrichtig, nicht konsequent und fordern eine drastische Aufstockung der Fördermittel:

Bundesumweltminister Norbert Röttgen fordert 2 Milliarden Euro jährlich für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm.

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle und Umweltminister Norbert Röttgen verlangen zusammen in dem der Bundesregierung vorliegenden Energiekonzept eine „deutlich bessere Ausstattung für das bewährte Programm“.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Jan Mücke spricht sich für eine Aufstockung auf 3 Milliarden Euro aus.

Und die Deutsche Energieagentur – Gesellschafter sind unter anderem die Bundesministerien für Wirtschaft, Verbraucherschutz, Umwelt und Bau – will eine Förderung in Höhe von 5 Milliarden Euro.

„Offensichtlich weiß die Bundesregierung nicht, was sie will. Energiekonzept und Sparpolitik passen vorne und hinten nicht zusammen. Selbst die Vorstellungen zum Energiekonzept klaffen innerhalb der Bundesregierung meilenweit auseinander“, kommentierte Rips.

Der Mieterbund-Präsident begrüßte zwar die im Energiekonzept genannten Zielvorgaben, wie Nullemission für alle Gebäude bis 2050 und die Verdoppelung der energetischen Sanierungsraten von jährlich 1 Prozent auf 2 Prozent.

„Wer solche Ziele vorstellt, muss aber auch erklären, wie er diese Ziele erreichen will. Welche Kosten fallen an, und wer soll diese Kosten bezahlen? Hinweise der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund, die eine Verdoppelung der Mieten erwartet, oder Pläne der Bundesregierung, das Mietrecht, zum Beispiel das Mieterhöhungsrecht, zu ändern, sind sicher nicht zielführend und verhindern eine Umsetzung des Energiekonzepts schon im Vorfeld.“

Ungerecht: Wohngeldkürzungen treffen Einkommensschwächste

Die Bundesregierung will den Bundesanteil für das Wohngeld um 100 bis 130 Millionen Euro kürzen. Die erst 2009 eingeführte Heizkostenkomponente soll ersatzlos gestrichen werden. Für die 800.000 Wohngeldempfänger-Haushalte in Deutschland kann dies zu monatlichen Kürzungen zwischen 10 und 30 Euro führen.

„Die geplanten Wohngeldkürzungen treffen ausgerechnet die einkommensschwächsten Haushalte in Deutschland, insbesondere Rentner-Haushalte und Geringverdiener. Es ist in einem hohen Maße ungerecht, wenn Einpersonenhaushalten mit einem Durchschnittseinkommen von 583 Euro oder Zweipersonenhaushalten mit durchschnittlich 765 Euro ein Teil des staatlichen Zuschusses zum Wohnen gekürzt wird. Diese Haushalte zahlen heute schon 40 bis 50 Prozent ihres Einkommens für die Miete. Ihnen muss geholfen werden, hier gibt es keine Einsparpotenziale“, erklärte Rips.

Die Bundesregierung will diese Wohngeldkürzungen ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft setzen. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes muss die Länderkammer dagegen eingeschaltet werden.

„Wohngeld wird je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Bis heute sind alle Wohngeldgesetze durch Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Außerdem drohen den Kommunen spürbare Mehrausgaben über ALG II, wenn das Wohngeld tatsächlich gekürzt wird. Gesetze, die die Länder unmittelbar tangieren und die Kommunen finanziell belasten, müssen aus rechtlichen und politischen Gründen im Bundesrat beraten werden“, forderte der Präsident des Deutschen Mieterbundes.

Kurzsichtig: Streichungen bei der Städtebauförderung stoppen Investitionen

Die Bundesregierung will die Mittel für die Städtebauförderung halbieren, das heißt um 305 Millionen Euro kürzen. Betroffen von diesen Plänen sind beispielsweise auch die Programme Soziale Stadt, Stadtumbau Ost und Stadtumbau West. Die Kürzungspläne werden nicht nur von den betroffenen Städten abgelehnt, auch die Bauminister der Länder haben zuletzt auf ihrer Bauministerkonferenz die Kürzung der Städtebauförderung scharf kritisiert. Bundesbauminister Ramsauer hatte daraufhin eine Überprüfung der vorgesehenen Kürzungen angekündigt.

„Kürzungen im Bereich der Städtebauförderung sind kurzsichtig und doppelt falsch. Zum einen werden bewährte Instrumente zur Sicherung bezahlbaren Wohnens, zur sozialen Stadtentwicklung und zum Erhalt sozialer Durchmischung von Wohngebieten an die Wand gefahren. Zum anderen fallen Investitionen nicht nur in Höhe der gekürzten Bundesmittel weg. Die Städtebauförderung wird durch die Länder und Kommunen komplementär finanziert, so dass künftig auch diese Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Gleichzeitig löst 1 Euro Städtebauförderung 8 Euro Folgeinvestitionen aus. Das bedeutet, die Städtebauförderung ist ein hocheffektives Investitionsprogramm, schafft Arbeitsplätze und führt zu höheren Steuereinnahmen und Sozialbeiträgen auf Seiten des Bundes. Die Kürzung macht auch ökonomisch keinen Sinn“, erläuterte DMB-Präsident Rips.

, 20. September 2010
Mieterbund lobt Bundesumweltminister

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten:

Röttgen gegen Kürzung beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm

(dmb) „Der Bundesumweltminister hat mit seiner Kritik an den geplanten Kürzungen beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm völlig recht. Endlich bezieht ein Mitglied der Bundesregierung eindeutig Stellung gegen die umwelt- und arbeitspolitisch falschen Sparpläne. Statt bei der Gebäudesanierung zu kürzen, sollte das erfolgreiche Sanierungsprogramm der Bundesregierung ausgeweitet und auf 2 Mrd. Euro im Jahr verstetigt werden“, kommentierte und lobte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten, die Stellungnahme von Bundesumweltminister Norbert Röttgen.

In einem Arbeitspapier zum Energiekonzept kritisierte der Umweltminister die von Bundesbauminister Ramsauer vorgesehenen Streichungen beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit klaren Worten: Diese Kürzungen werden die Sanierungsrate massiv senken und drastische Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt haben. Wenn Deutschland seine ambitionierten Klimaschutzziele verwirklichen wolle, müssten dauerhaft wieder 2 Mrd. Euro pro Jahr für das Gebäudesanierungsprogramm zur Verfügung stehen.

„Wir freuen uns, dass Bundesumweltminister Norbert Röttgen hier die Position des Deutschen Mieterbundes aufgreift und stärkt. Erste Stellungnahmen aus dem Bundesbauministerium werten wir als Einlenken von Minister Ramsauer und als positives Zeichen“, sagte Siebenkotten. Eine Sprecherin des Bauministeriums hatte am Wochenende erklärt, es gebe keinen Dissens zwischen den Ministern. Beide Minister ziehen an einem Strang und werden im parlamentarischen Verfahren dafür kämpfen, das Programm auf einem hohen Niveau zu erhalten.

, 30. August 2010
Geplante Wohngeldkürzungen falsch

Mieterbund warnt, Bundesrat zu übergehen

(dmb) „Die von der Bundesregierung geplanten Wohngeldkürzungen in Höhe von rund 130 Mio. Euro sind falsch. Wir erwarten, dass wenn nicht schon der Bundestag, dann spätestens der Bundesrat diese Einsparungen auf dem Rücken einkommensschwächster Haushalte stoppt“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten. „Ich warne die Bundesregierung, den Bundesrat in dieser Frage zu übergehen. Gesetze, die die Länder unmittelbar tangieren und die Kommunen möglicherweise finanziell belasten, müssen aus rechtlichen und politischen Gründen in der Länderkammer beraten werden.“

Im Rahmen des sog. Sparpaketes will die Bundesregierung die erst 2009 eingeführte sog. Heizkostenkomponente wieder streichen. Durch die Heizkostenkomponente wird sichergestellt, dass bei der Berechnung des Wohngeldes nicht nur die Kaltmiete, sondern auch eine Pauschale für Heizkosten in Höhe von 24 Euro für Ein-Personen-Haushalte monatlich bzw. 31 Euro für Zwei-Personen-Haushalte monatlich berücksichtigt wird. Mit der Abschaffung dieser Heizkostenkomponente will die Bundesregierung 100 – 130 Mio. Euro einsparen. Für die rund 800.000 Wohngeldempfänger-Haushalte in Deutschland mit einem durchschnittlichen Einkommen von etwas mehr als 800 Euro, kann dies zu monatlichen Kürzungen zwischen 10 und 30 Euro führen.

Ursprünglich ist die Bundesregierung selbst davon ausgegangen, dass sie für diese Wohngeldkürzungen die Zustimmung des Bundesrates benötigt. Nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen und geänderten Mehrheitsverhältnissen in der Länderkammer beurteilt sie die Frage anders und glaubt, das Gesetz ohne Einschaltung des Bundesrates in Kraft setzen zu können.

„Eine solche Politik ist für mich nicht nachvollziehbar. Wohngeld wird je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Bis heute sind alle Wohngeldgesetze durch Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Außerdem drohen den Kommunen spürbare Mehrausgaben über ALG II, wenn das Wohngeld tatsächlich gekürzt wird. Hier muss der Bundesrat eingeschaltet werden“, sagte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten.

, 28. August 2010
Google Street startet in 20 Städten

Presse-Information

Berlin, 11. August 2010

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten:

Google Street View startet in 20 Städten

Widerspruch möglich, Musterschreiben nutzen

(dmb) „Ich empfehle allen Hauseigentümern und Mietern, die nicht wollen, dass ihr Haus, ihr Garten, ihre Wohnung über Google Street View im Internet vermarktet wird, Widerspruch einzulegen“, sagte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, nachdem Google angekündigt hatte, ab November seien die Haus- und Straßenansichten der 20 größten Städte Deutschlands abrufbar.

Die Firma Google bietet neben der größten Internetsuchmachine der Welt verschiedene weitere Angebote im Internet an, unter anderem den Dienst „Google Maps“. Darin werden zum Beispiel Luftaufnahmen weltweit vermarktet. In diesem Zusammenhang werden mit der Zusatzfunktion „Google Street View“ Straßenansichten und Fotografien von Häusern im Internet angeboten.

Nicht zuletzt aufgrund der Proteste von Datenschützern und Verbraucherorganisationen räumt Google allen Verbrauchern das Recht ein, Widerspruch einzulegen, wenn sie nicht möchten, dass ihr Haus oder ihre Wohnung im Internet veröffentlicht wird.

Google will ab nächster Woche eine Widerspruchsseite im Internet freischalten: www.google.de/streetview. Dann können die Bewohner der 20 größten deutschen Städte, für die der Start von Street View vorgesehen ist, Widerspruch einlegen und fordern, dass ihr Haus oder ihre Wohnung aus der Straßenansicht entfernt wird.

Der Mieterbund-Direktor wies darauf hin, dass auch nach Ablauf dieser vierwöchigen Frist per Email oder Brief Widerspruch gegen eine Online-Schaltung eingelegt werden kann. Dazu bietet die Mieterorganisation ein Formschreiben zum Download im Intranet an.

, 12. August 2010
Neuer Betriebskostenspiegel

Deutscher Mieterbund:

Alle Betriebskostenarten im Überblick

(dmb) Nach der Betriebskostenverordnung dürfen – soweit im Mietvertrag wirksam vereinbart – nachfolgende Kosten in tatsächlich angefallener Höhe abgerechnet werden. Die hier genannten Vergleichswerte des aktuellen Betriebskostenspiegels sind Angaben pro Quadratmeter und Monat aus dem Abrechnungsjahr 2007.

Heizkosten 0,90 Euro

Heizkosten müssen immer dann, wenn eine Heizungsanlage mindestens zwei Wohnungen versorgt, verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Bei der Heizkostenabrechnung müssen Mieter nicht nur die reinen Brennstoffkosten für Gas, Öl oder Fernwärme zahlen, sondern auch so genannte Heizungsnebenkosten, wie Betriebsstrom, Heizungswartung und Kosten für Wärmemessdienstfirmen.

Warmwasser 0,28 Euro

Die Kosten für die Warmwasserversorgung werden in aller Regel ebenfalls verbrauchsabhängig abgerechnet. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Heizkostenabrechnung.

Wasser / Abwasser 0,39 Euro

Zu den Wasserkosten gehören neben dem reinen Wassergeld auch die Kosten einer Wasseruhr inklusive regelmäßiger Eichkosten, Kosten der Berechnung und Aufteilung, unter Umständen auch Kosten für eine Wasseraufbereitungs- oder eine Wasserhebeanlage. In den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung der Wasserkosten nach dem Verteilerschlüssel „Kopfzahl“ oder „Wohnfläche“. Nur im Neubaubereich muss zwingend verbrauchsabhängig anhand von Wasseruhren in den Wohnungen abgerechnet werden.
Zu den Entwässerungskosten gehören die städtischen Kanalgebühren. Hierzu können aber auch die Kosten für eine private Anlage bzw. die Kosten für Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- und Sickergrube gezählt werden. Auch von der Gemeinde per Abgabenbescheid erhobene Kosten, wie Sielgebühren, Oberflächenentwässerung, Regenwasser oder Niederschlagswasser, gehören zu den Entwässerungskosten.

Grundsteuer 0,19 Euro

In der Betriebskostenverordnung ist von „laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks“ die Rede, gemeint ist die Grundsteuer.

Hauswart 0,19 Euro

Zu den typischen Hausmeister- oder Hauswartaufgaben gehören körperliche Arbeiten, wie zum Beispiel Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, Gartenpflege, Bedienung und Überwachung der Sammelheizung, der Warmwasserversorgung und des Fahrstuhls. Soweit der Hausmeister auch für Reparaturen oder Verwaltungsarbeiten im Haus zuständig ist, gehört dies nicht in die Betriebskostenabrechnung.
Ist der Hausmeister auch für Gartenpflegearbeiten oder die Hausreinigung verantwortlich, dürfen diese Betriebskostenpositionen in der Regel nicht mehr eigenständig abgerechnet werden. Es sei denn, zusätzliche Arbeitskräfte oder Dienstleistungen werden als Hausreinigung bzw. Gartenpflege abgerechnet.

Müllbeseitigung 0,19 Euro

Hierunter fallen die Kosten der Müllabfuhr, auch die laufenden Kosten für einen Müllschlucker, eine Müllschleuse oder andere Systeme zur Erfassung der Müllmengen. Keine Kosten der Müllbeseitigung sind es, wenn Container aufgestellt werden, um nach Umbau- oder Modernisierungsarbeiten Bauschutt abzufahren oder Sperrmüll zu entsorgen.

Aufzug 0,11 Euro

Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung und Pflege der Aufzugsanlage, der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und die Kosten einer Notrufbereitschaft. Reparaturkosten für den Aufzug sind niemals Betriebskosten.

Gebäudereinigung 0,14 Euro

Das sind Kosten für die Säuberung der gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen oder Aufzug. Soweit Mieter laut Mietvertrag verpflichtet sind, die Gemeinschaftsräume selbst in regelmäßigen Abständen zu reinigen, fallen keine umlagefähigen Gebäudereinigungskosten an.

Sach- und Haftpflichtversicherungen 0,13 Euro

Gemeint sind Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Kosten der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug. Auch Kosten für eine Versicherung gegen Elementarschäden, wie Überschwemmungen oder Erdbeben, zählen hierzu. Dagegen sind die Prämien für die Rechtsschutzversicherung oder die Hausratversicherung des Vermieters keine Betriebskosten.

Gartenpflege 0,09 Euro

Das sind Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen sowie der Neuanlegung des Rasens. Hierunter können auch Kosten für die Pflege von Spielplätzen fallen, einschließlich der Erneuerung von Sand.

Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen 0,11 Euro

Die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage oder die Kosten des Betriebs des Breitbandkabelnetzes sind umlagefähige Betriebskostenpositionen.

Straßenreinigung 0,05 Euro

Hierzu gehören die von der Gemeinde erhobenen Gebühren und die Kosten, die für die Säuberung der Straßen und Fußwege aufgewendet werden müssen. Auch die Kosten des Winterdienstes können hierunter fallen.

Allgemeinstrom 0,05 Euro

Das sind die Stromkosten für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flur, Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküche.

Schornsteinreinigung 0,04 Euro

Hierunter fallen die Schornsteinfegerkosten und die Kosten der ggf. notwendig werdenden Immissionsmessungen.

Sonstige Kosten 0,05 Euro

Hierunter können die Kosten für ein Schwimmbad, eine Sauna oder andere Gemeinschaftseinrichtungen im Haus fallen. Auch Prüfgebühren für einen Feuerlöscher oder die Dachrinnenreinigung sind denkbare „sonstige Betriebskosten“. Voraussetzung ist immer, dass im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, welche Kosten unter „Sonstiges“ abgerechnet werden dürfen.

, 13. April 2010
Mieteranspruch auf Mängelbeseitigung verjährt nicht

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten:

Mieteranspruch auf Mängelbeseitigung verjährt nicht
Mieterbund nennt BGH-Urteil „wegweisend“

(dmb) Als „wegweisendes Grundsatzurteil“ bezeichnete der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 104/09).
Der Bundesgerichtshof hatte erklärt, dass Mieteransprüche auf Mängelbeseitigung auf dauernde Leistung gerichtete Erfüllungsansprüche sind, die grundsätzlich nicht verjähren. Damit gaben die Karlsruher Richter einer Mieterin Recht, die auf Verbesserung des Trittschallschutzes und Minderung der Installationsgeräusche des WC in der über ihr liegenden, im Jahr 1990 ausgebauten Dachgeschosswohnung klagte. Zunächst hatte die Mieterin ihren Anspruch 2002 erhoben, verfolgte ihn nach einem Mieterwechsel in der Dachgeschosswohnung aber zunächst nicht weiter. Ende 2006 griff sie ihren Mängelbeseitigungsanspruch wieder auf.

„Der BGH hat jetzt erstmals entschieden, das Mängelbeseitigungs- oder Herstellungs- bzw. Reparaturansprüche nicht verjähren“, freute sich Lukas Siebenkotten. „Es ist eine Daueraufgabe des Vermieters, die Mietsache während der Mietzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Keine Rolle spielt es, ob die Mieter Mängel im Haus oder in der Wohnung längere Zeit widerspruchslos hingenommen haben. Der Reparatur- und Mängelbeseitigungsanspruch bleibt bestehen, er entsteht praktisch jeden Tag aufs Neue.“
Konsequenz sei auch, dass Mieter, die nicht sofort Gerichte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche einschalten, sondern es erst „im Guten“ versuchen, nicht fürchten müssen, dass ihre berechtigten Ansprüche eines Tages wegen Verjährung abgelehnt werden.

, 17. Februar 2010
Mieter haben Anspruch auf ausreichende Elektroversorgung

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten:

Mieter haben Anspruch auf ausreichende Elektroversorgung
Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung

(dmb) Als „folgerichtig“ und „logische Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung“ kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 343/08).

Die Karlsruher Richter hatten geurteilt, dass auch Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung grundsätzlich einen Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung haben, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes, wie zum Beispiel einer Waschmaschine, und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte, zum Beispiel eines Staubsaugers, ermöglicht. Von diesem bereits in einem früheren Urteil definierten Mindeststandard (BGH VIII ZR 281/03) darf auch nicht ohne weiteres über eine Regelung im Mietvertrag abgewichen werden. Eine Klausel, wonach der Mieter nur berechtigt ist, in den Räumen Haushaltsmaschinen aufzustellen, wenn und soweit die Kapazität der vorhandenen Installation ausreicht und Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind, und wenn der Anschluss von Elektrogeräten zur Überlastung des vorhandenen Netzes führt, den Mieter verpflichtet, die Kosten der Verstärkung oder sonstiger Änderungen des Netzes zu tragen, ist als unangemessene Benachteiligung des Mieter unwirksam.

Siebenkotten: „Der Bundesgerichtshof spricht eine Selbstverständlichkeit aus. Natürlich müssen heute in einer Mietwohnung gleichzeitig mehrere Elektrogeräte betrieben werden können. Ist dies nicht der Fall, können Mieter die Miete kürzen und müssen keine Kündigung des Vermieters fürchten. Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof dies heute bestätigt hat.“

, 10. Februar 2010
Neues vom Bundesgerichtshof

Wohnfläche bei einem Einfamilienhaus

Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche
zum Nachteil des Mieters um mehr als zehn Prozent ab, ist der Mieter zu einer
entsprechenden Mietminderung berechtigt. Das gilt auch bei einem vermieteten
Einfamilienhaus. Auch wenn eine Gartenfläche mitvermietet wird, gilt keine andere
Prozentgrenze (BGH VIII ZR 164 /07). Der Vermieter hatte argumentiert, der Anteil des
Gartens müsse mit fünf Prozent der Miete bewertet werden, erst bei einer
Flächenabweichung von mehr als 15 Prozent läge ein erheblicher Mangel vor. Der BGH
erklärte, dass es bei der Erheblichkeitsgrenze von zehn Prozent im Interesse der
Praktikabilität und Rechtssicherheit grundsätzlich bleiben müsse. Eine zusätzliche
Toleranzschwelle sei sachlich nicht gerechtfertigt.

Thema der Woche
Richtig heizen – Heizkosten sparen

Richtiges Heizen und Lüften tragen zu einem gesunden Raumklima bei, helfen vor
allem aber auch, teure Heizkosten zu sparen. Die wichtigsten Tipps:
 Anbringen von Dämmplatten oder flexiblen Dämmfolien (auch im Baumarkt
erhältlich) hinter den Heizungen, da die Wände hier oft dünner sind.
 Fenster nicht auf „Dauerkipp“ stellen! Hier entstehen unbemerkt die höchsten
Wärmeverluste. Bis zu 200 Euro pro Heizsaison kann der Mieter allein durch die
Vermeidung von dauerhaft angekippten Fenstern einsparen. Außerdem wird ein
Auskühlen der Räume und des Mobiliars vermieden.

Aktuelle Infos
Klagewelle bei Hartz IV

Seit der Einführung der Hartz-IV-Gesetzgebung steigen die Verfahrenszahlen bei den
Sozialgerichten. Im vergangenen Jahr hat es laut Statistischem Bundesamt
annähernd 370.000 neue Verfahren gegeben. Der Verein für Erwerbslose „Tacheles“
in Wuppertal geht davon aus, dass rund 80 Prozent der Hartz-IV-Bescheide falsch
sind. Bei der Bundesagentur für Arbeit gingen im vergangenen Jahr rund 789.000
Widersprüche ein. Danach kam auf jeden neunten Leistungsbezieher ein
Widerspruch. Tipp von Tacheles: Man sollte der Behörde nicht alles glauben.

Mieter-Tipp
Prostitution im Haus

Mieter haben das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn im gleichen Haus
ein Wohnungsbordell betrieben wird. Es ist Mietern nicht zumutbar, das Mietverhältnis
mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen oder den Vermieter aufzufordern, gegen
das Wohnungsbordell vorzugehen. In diesem Fall dürfen Mieter sofort kündigen. Die
Ausübung der Prostitution führt zu einer immanent drohenden Gefahr einer Belästigung
durch Freier bzw. zu einer für weibliche Mieter drohenden Gefahr der Einschätzung als
Prostituierte.

, 31. Januar 2010