Achtung – Neue Sprechzeiten ab 1. August |
Ulrich Kreutzburg und Marianne Wecke nehmen zum 31.Juli ihren Abschied. Nach über 25 Jahren tritt Ulrich Kreutzburg, Geschäftsführer des Mieterbundes Leinetal in den Ruhestand. In dieser Zeit hat er die Mieterinteressen kompetent, zuverlässig und erfolgreich vertreten. Sein Name ist untrennbar mit der Entwicklung des Mieterbundes Leinetal verbunden. Die Bürotätigkeit wird zukünftig von Anja Greger wahrgenommen. Außerdem ändern sich die Sprechzeiten ab 1. August. |
mieterbund-leinetal.de-admin, 13. Juli 2011 |
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Energiewende-Gesetz im Bundestag – Mieterbund fordert gerechte Kostenverteilung |
(dmb) „Die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ist ein wichtiger Baustein für die notwendige Energiewende. Die Politik darf aber nicht nur Anreize schaffen für Eigentümer und Investoren über Förderprogramme, verbesserte steuerliche Abschreibungen und den Abbau von Mieterrechten. Die Politik muss vor allem Wege aufzeigen, wie die Kosten und Lasten gerecht zwischen Staat, Vermietern und Mietern aufgeteilt werden können“, forderte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, anlässlich der Beratungen verschiedener „Energiewende-Gesetze“ am Mittwoch und Donnerstag im Deutschen Bundestag. Der Deutsche Mieterbund fordert, dass die Kosten der Modernsierungen wirtschaftlich zwischen Staat, Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Dazu sind folgende Maßnahmen erforderlich: Die öffentliche Förderung für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm muss auf 5 Milliarden Euro jährlich aufgestockt werden. Die bisher vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro liegen unter der Fördersumme des Jahres 2009. Richtig ist, dass die Verbesserung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zusätzliche Anreize für selbstnutzende Eigentümer oder Vermieter setzen kann. Sie reduzieren aber – anders als die Fördermittel des Gebäudesanierungsprogramms – nicht die Mieterhöhungsspielräume für Vermieter. Sie werden bisher nicht bei der Berechnung der Modernisierungskosten berücksichtigt. Das ist zu ändern, und dies hat in der vorigen Woche auch der Bundesrat gefordert. Mietrechtsänderungen, die zu einem Abbau von Mieterrechten führen, wie der zurzeit diskutierte Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium, bringen energetische Modernisierungen keinen Schritt voran. Download |
mieterbund-leinetal.de-admin, 29. Juni 2011 |
Ramsauer streicht Städtebaufördermittel weiter zusammen |
(dmb) „Das ist erneut eine Niederlage für Bundesbauminister Ramsauer. Er kann sich im Kabinett offensichtlich nicht durchsetzen und streicht die Städtebaufördermittel weiter zusammen“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Ankündigung Ramsauers im Vorfeld der heute stattfindenden Sonder-Bauministerkonferenz, Städtebaufördermittel auf 410 Millionen Euro ab 2012 zu kürzen. „Nach den drastischen Streichungen um 25 Prozent in diesem Jahr ist eine Aufstockung der Städtebaufördermittel für 2012 und 2013 notwendig. Mit der jetzt angekündigten Kürzung von erneut 45 Millionen Euro verkommt der Bereich ‚Bau und Städtebauförderung‘ in dieser Bundesregierung zu einem absoluten Randthema.“ Die Bundesregierung hat 2011 die Finanzmittel für die Städtebauförderung von 610 Millionen Euro auf 455 Millionen Euro zurückgefahren. Das Programm „Soziale Stadt“ wurde 2011 von 95 auf 28 Millionen Euro zusammengestrichen. „Mit den Kürzungen für die Städtebauförderung auf nur noch 410 Millionen Euro droht diesen wichtigen Programmen 2012 der Absturz in die Bedeutungslosigkeit“, erklärte Siebenkotten. „Wir fordern die Bundesregierung auf und erhoffen uns die Unterstützung der Landesbauminister, dass die Mittel für die Städtebauförderung mindestens wieder auf das Niveau von 2010, das heißt auf 610 Millionen Euro, aufgestockt werden.“ Die Kürzungen, so Siebenkotten, seien gegen alle wohnungs- und finanzpolitische Vernunft. Ein Euro Städtebaufördermittel des Bundes, so Bundesbauminister Ramsauer in seinem soeben veröffentlichten Wohnungs- und Mietenbericht 2010, löst Gesamtinvestitionen in Höhe von 14,50 Euro aus. |
mieterbund-leinetal.de-admin, 28. Juni 2011 |
Wohnungsbau weiter auf historischem Tiefstand |
Wohnungsangebot wird knapper, Mieten steigen, Bund muss reagieren (dmb) Auch im Jahr 2010 hat sich der Wohnungsneubau nicht erholt. Lediglich 845 Wohnungen wurden mehr gebaut als im Jahr 2009. Insgesamt sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im vorigen Jahr 159.832 Wohnungen fertiggestellt worden. Auf den Mehrfamilienhausbereich entfallen 53.014 Wohnungen, mehr als die Hälfte – 27.364 Wohnungen – waren Eigentumswohnungen. „Die Fertigstellungszahlen 2010 sind enttäuschend. Der erhoffte Aufschwung ist ausgeblieben. Nach wie vor bewegen sich die Wohnungsneubauzahlen auf einem historischen Tiefstand, dem niedrigsten Fertigstellungsniveau seit 50 Jahren“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. „Wir brauchen hier eine verstärkte Förderung des Neubaus, unter Umständen auch zusätzliche steuerliche Anreize.“ Ein unzureichendes Wohnungsangebot und eine steigende Wohnungsnachfrage führen insbesondere in Ballungszentren und Ballungsräumen, wie München, Köln, Stuttgart, Frankfurt und Hamburg, und in vielen Universitätsstädten zu stark steigenden Mieten. Überdurchschnittlich schnell steigen die Neuvertragsmieten, die beim Abschluss eines Mietvertrages gezahlt werden müssen. Sie liegen zum Teil 20 bis 40 Prozent höher als die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen. „Hier ist eine Ausweitung des Angebots, das heißt Wohnungsneubau, unverzichtbar. Damit Normalverdiener in diesen Städten und Regionen überhaupt noch eine Chance haben, auch in Innenstadtgebieten eine Wohnung anmieten zu können, brauchen wir zusätzlich geänderte Rechtsvorschriften. Wir brauchen Obergrenzen für maximal zulässige Neuvertragsmieten, und künftig müssen Mietpreisüberhöhungen auch in Teilmärkten geahndet werden können“, erklärte Siebenkotten. |
mieterbund-leinetal.de-admin, 21. Juni 2011 |
Mietrechtsänderungsgesetz |
Mietrechtsänderungsgesetz (dmb) „Mit dem Abbau von Mieterrechten wird für den Klimaschutz und die Energieeffizienz nichts gewonnen“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, den Referentenentwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes, das nach erfolgter Ressortabstimmung seiner Einschätzung nach in den nächsten Tagen offiziell vorgestellt wird. Rips betonte auf einer Pressekonferenz in Hannover: „Wir sind für die Energiewende, für die energetische Sanierung der Wohngebäude, für den Einsatz erneuerbarer Energie, für mehr Energieeffizienz und für eine Verringerung der CO2-Emissionen. Mit Mietrechtsverschlechterungen und energetischen Modernisierungen allein auf dem Rücken und auf Kosten der Mieter kann die notwendige Sanierung der Wohngebäude aber nicht erreicht werden.“ Stattdessen forderte der Mieterbund-Präsident von der Bundesregierung, konkrete ordnungsrechtliche Zielvorgaben, eine ausreichende öffentliche Förderung und eine gerechte Verteilung der Modernisierungskosten zwischen Staat, Vermietern und Mietern. Rips erklärte, Wohnungsbetrügern müsse das Handwerk gelegt werden, sie müssten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden: „Ich halte es aber für unnötig und überflüssig, zahlreiche zivilrechtliche Vorschriften zu ändern. Hierdurch wird das von einigen Vertretern der privaten Eigentümerorganisation behauptete Mietnomadenproblem nicht gelöst und kein Betrugsfall verhindert. Ich warne davor, einen neuen Kündigungstatbestand zu beschließen und außerdem die Räumung der Wohnung per einstweiliger Verfügung zu erlauben. Das ist gefährlich, lädt zum Missbrauch ein und ist der falsche Weg.“ Irrweg: Mehr Klimaschutz und Energieeffizienz durch Abbau von Mieterrechten „Die Vorstellung der Bundesregierung, sie könne über den Abbau von Mieterrechten ihren klima- oder energiepolitischen Zielen näher kommen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Mietrechtliche Vorschriften haben in der Vergangenheit energetische Modernisierungen weder verhindert noch erschwert. Das belegen Modernisierungszahlen aus der Wohnungswirtschaft. Deshalb werden die geplanten Mietrechtsverschlechterungen auch keine Klimaschutz- oder Energieeffizienzeffekte bewirken können“, sagte Rips. Mietminderung: Das Mietminderungsrecht bei energetischen Modernisierungen wird für drei Monate völlig abgeschafft. Energetische Modernisierungen: Der Begriff wird neu gefasst bzw. erweitert: Modernisierungsmaßnahmen sind Veränderungen zur Verbesserung der Mietsache oder sonstiger Gebäudeteile, insbesondere bauliche Maßnahmen, durch die nachhaltig Primär- oder Endenergie eingespart oder Energie effizienter genutzt oder das Klima auf sonstige Weise geschützt wird. Ankündigung der Modernisierung: Künftig soll es ausreichen, wenn der Vermieter auf „anerkannte Pauschalwerte“ Bezug nimmt, um über die Energieeinsparung zu informieren. Duldung der Modernisierungsmaßnahme: Grundsätzlich müssen Mieter Modernisierungs-maßnahmen des Vermieters immer dulden, schon heute. Lediglich in Ausnahmesituationen, wenn sie sich auf Härtegründe berufen können, muss eine Interessenabwägung stattfinden. Der Härtegrund „zu erwartende Mieterhöhung“ entfällt. Kostenfragen sollen bei der Mieterhöhung und nicht bei Fragen der Duldung einer Modernisierung geklärt werden. Mieter können sich also nicht mehr darauf berufen, dass sie die Modernisierung ablehnen, weil sie nach der energetischen Modernisierung und der erfolgten Mieterhöhung ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Contracting: Die Umstellung von der klassischen Energieversorgung durch den Vermieter auf Wärmelieferung durch einen Dritten (Unternehmen) setzt nach der neuen gesetzlichen Regelung Energieeinsparungen bzw. effizientere Energienutzung und Kostenneutralität für den Mieter voraus. Falsch: Gebäudesanierung auf dem Rücken und auf Kosten der Mieter Mieterhöhung nach Modernisierung: Die bisherige Regelung, dass 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen, bleibt unverändert. Unnötig: Regelungen zu Wohnungsbetrügern Der 56-seitige Referentenentwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes enthält eine umfangreiche, 36 Seiten starke Begründung. Auf 15 Seiten wird beschrieben, wie in 7 Gesetzen 13 Vorschriften geändert werden müssen, um den Vorstellungen der privaten Eigentümerorganisation Rechnung zu tragen und zu zeigen, dass das Problem der „Mietnomaden“ bekämpft wird. Weitergehende Gesetzesänderungen, wie die Einführung der Berliner Räumung (der Gerichtsvollzieher „räumt“ den Mieter, die Entfernung des zurückgebliebenen Mobiliars ist Sache des Vermieters) können unter Umständen sachdienlich sein, diese Art der Räumung ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon heute möglich, eine gesetzliche Regelung also nicht notwendig. Gefährlich: Räumung per einstweiliger Verfügung Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gerichte künftig mit Beginn des Gerichtsverfahrens anordnen können, dass Mieter ihre Miete hinterlegen müssen. Außerdem soll die Räumung per einstweiliger Verfügung angeordnet werden können, wenn der Vermieter Räumungsklage wegen Zahlungsverzug erhoben und der Mieter einer Hinterlegungsanordnung nicht Folge geleistet hat. +++ |
mieterbund-leinetal.de-admin, 23. Mai 2011 |
Energieeffizenz und Gebäudesanierung DMB fordert parteiübergreifendes Konzept |
(dmb) „Wir erwarten, dass sich die im Bundestag vertretenen Parteien zusammensetzen, um vernünftige, parteiübergreifende Zielvorgaben für die energetische Gebäudesanierung zu erarbeiten, und ein Konzept vorlegen, das die Finanzierung entsprechender Modernisierungs-maßnahmen mit einschließt“, forderte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin. „Es muss Schluss sein mit kleinlichem Parteienstreit über die Frage, wo, wie und wann saniert werden muss, ob und wie lange es öffentliche Förderung oder Steuererleichterungen geben soll. Wir brauchen jetzt verlässliche Rahmenbedingungen.“ Der Deutsche Mieterbund unterstützt alle Bestrebungen, den Gebäudebestand in Deutschland umfassend energetisch zu sanieren. Wer aber bis zum Jahr 2020 den Wärmedarf um 20 Prozent reduzieren, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen und deshalb die Sanierungsquote für Wohnimmobilien verdoppeln will, muss auch erklären, wer das bezahlen soll. Eine umfassende energetische Modernisierung kann weder über eingesparte Heizkosten noch über Mieterhöhungen finanziert werden. Öffentliche Förderung ist unverzichtbar. Obwohl die Bundesregierung die Sanierungsquote für Häuser und Wohnungen verdoppeln will, hat sie die Fördermittel, beispielsweise über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, in den letzten Jahren drastisch zurückgefahren. 2009 standen für die Gebäudesanierung noch 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung. 2010 waren es rund 1,35 Milliarden Euro. In diesem Jahr sind es noch 436 Millionen Euro, evtl. kommen noch 500 Millionen Euro aus dem Sonderfonds für Klimaschutz und Energie hinzu. Für 2012 sind gar keine Finanzmittel mehr für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorgesehen. Der Mieterbund-Direktor begrüßte, dass nach SPD, Bündnis90/Die Grünen und den Linken jetzt auch die Koalitionsfraktionen eine verstärkte Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen fordern. „Diese Forderungen müssen jetzt endlich konkretisiert und auf einander abgestimmt werden. Außerdem warne ich nachdrücklich davor, zusätzlich neue ‚Nebenkriegsschauplätze‘ im Zusammenhang mit der energetischen Modernisierung zu eröffnen. Wir brauchen weder Abrissprämien für ältere Immobilien noch einen Abbau von Mieterrechten“, erklärte Siebenkotten. |
mieterbund-leinetal.de-admin, 11. April 2011 |
Hartz-IV Kompromiss: Jetzt drohen Kürzungen bei den Unterkunftskosten |
Hartz-IV-Kompromiss: Jetzt drohen Kürzungen bei den Unterkunftskosten (dmb) „Das Ergebnis darf nicht sein, 5 bzw. 8 Euro höherer Regelsatz, 10 Euro Zuschüsse für Kinder, aber 50 Euro weniger bei den Unterkunftskosten“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den jetzt im Vermittlungsausschuss vereinbarten Hartz-IV-Kompromiss. Der sieht zwar die Erhöhung der Regelsätze und Zuschüsse für Kinder zum Mittagessen, Wandertag, Vereinsleben und für Nachhilfeunterricht vor. Daneben drohen vielen Hartz-IV-Empfängern aber Leistungskürzungen. Nach den Hartz-IV-Gesetzen sollen Kreise und kreisfreie Städte über Landesgesetze ermächtigt werden, per Satzung die Höhe der zu zahlenden Unterkunftskosten selbst zu bestimmen bzw. Pauschalen für die Mieten und Heizkosten festzulegen. „Das ist falsch und gefährlich. Die Kommunen müssen den Großteil der Unterkunftskosten im Hartz-IV-System zahlen. Wenn man ihnen jetzt angesichts ihrer riesigen Finanznöte die Möglichkeit eröffnet, Leistungen zu pauschalieren, das heißt zu kürzen, ist das, als wenn man den Bock zum Gärtner macht“, erklärte der Mieterbund-Direktor. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes muss es bei der Übernahme der Miete und Heizkosten in voller Höhe und einer Angemessenheitsprüfung im Einzelfall bleiben. Nur dann können zum Beispiel bei den Heizkosten die Energieeffizienz des Gebäudes, die unterschiedlichen Kosten der Energieträger und extreme Preisschwankungen, wie jetzt wieder beim Heizöl, berücksichtigt werden. „Als Konsequenz der neuen Hartz-IV-Gesetze fürchte ich künftig einen Flickenteppich unterschiedlicher regionaler Regelungen. Hierdurch droht nicht nur die Zersplitterung des Rechts, sondern auch eine Flut von Rechtsstreitigkeiten“, sagte Siebenkotten. Der Mieterbund-Direktor appellierte an die Bundesländer, keine Landesgesetze zu verabschieden, die es den Gemeinden ermöglichen, Unterkunftskosten und Heizkosten zu pauschalieren. |
mieterbund-leinetal.de-admin, 24. Februar 2011 |
Einengung der Farbwahl auf „weiß“ unwirksam |
BGH zu Schönheitsreparaturen (dmb) „Der Bundesgerichtshof konkretisiert seine bisherige Rechtsprechung zu Farbwahlklauseln bei Schönheitsreparaturen und schafft damit die notwendige Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter. Das ist gut so“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 198/10). Die Karlsruher Richter erklärten, eine Mietvertragsbestimmung zur Abwälzung der Schönheitsreparaturen, die dem Mieter bezüglich der Farbwahl Vorgaben macht, ist nur wirksam, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt des Auszugs aus der Wohnung gilt und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt. Die Einengung der Farbwahl auf die Farbe „Weiß“ schränkt die Gestaltungsfreiheit des Mieters zu stark ein und benachteiligt ihn unangemessen. Damit ist die Schönheitsreparaturklausel unwirksam, der Mieter muss gar nicht renovieren. „Mietvertragsklauseln, die bestimmen, dass der Mieter auch während der Mietzeit Renovierungsarbeiten in einer bestimmten Art und Weise ausführen muss (zum Beispiel Raufasertapete) oder er nur in konkret vorgegebenen Farben renovieren darf, waren schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam. Es geht den Vermieter nichts an, wie der Mieter sich während der Mietzeit einrichtet“, erklärte Siebenkotten. Jetzt stellt der Bundesgerichtshof klar, dass Mieter über den Mietvertrag auch nicht bei ihrem Auszug auf die Farbe „Weiß“ festgelegt werden dürfen. Anderenfalls wären sie praktisch gezwungen, schon während der Mietzeit alles weiß zu streichen oder wegen einer anderen Farbgestaltung der Wohnung Gefahr zu laufen, beim Auszug eine noch nicht erforderliche Renovierung vornehmen zu müssen. Das wäre wirtschaftlich unsinnig.“ Die Vermieterinteressen, so der Bundesgerichtshof, werden durch diese Entscheidung nicht ernsthaft berührt. Das Interesse des Vermieters gehe dahin, die Wohnung in einem Dekorationszustand zurückzuerhalten, der eine rasche Weitervermietung ermöglicht. Dazu müsse der Mieter aber nicht zwingend auf einen weißen Anstrich festgelegt werden, auch eine Dekoration in anderen dezenten Farbtönen erschwere eine Weitervermietung nicht. |
mieterbund-leinetal.de-admin, 25. Januar 2011 |
DGB und Mieterbund: Pauschalierung von Unterkunftskosten bedroht Existenzminimum von Hartz-IV-Empfängern |
Zu den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss um die Regelsätze im SGB II/SGB XII erklären DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach und der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten: „Im Windschatten der Diskussion um die Regelsätze droht für Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger eine Kürzung ihrer Bezüge, die jede geringe Erhöhung der Regelsätze ins Gegenteil verkehrt. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Ermächtigung für Kommunen, die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten per Satzung festzulegen und dabei Pauschalen für Miet- und Heizkosten bestimmen zu dürfen, drohen den Betroffenen Leistungskürzungen. Sogar das Existenzminimum könnte unterschritten werden.“ DGB und Mieterbund befürchten einen Flickenteppich unterschiedlicher regionaler Regelungen, die nicht durch unterschiedliche Mietniveaus begründet sind, sondern durch politische Entscheidungen von Kreistagen und Stadträten vor dem Hintergrund der jeweiligen kommunalen Finanznöte. Denn die Kommunen müssen das Gros der Unterkunftskosten im Hartz IV-System schultern. „Angesichts knapper kommunaler Haushalte drohen wieder einmal die Schwächsten den Preis für eine verfehlte Politik zu zahlen. Denn die Unterkunftskosten sind Teil des Existenzminimums und dürfen nicht zur freien Manövriermasse nach Haushaltslage werden“, sagten Buntenbach und Siebenkotten. Mieterbund und DGB haben in einem gemeinsamen Brief an alle Mitglieder der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses die Streichung der Satzungsermächtigung und insbesondere der Pauschalierungsoption gefordert. Annelie Buntenbach: „Die Übernahme von Unterkunftskosten ist von existenzieller Bedeutung für Millionen Menschen. Bei allem Verständnis für die Finanzsorgen der Kommunen ist hier kein Raum für Kürzungen. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht, dass Wohnen Teil des physischen Existenzminimums ist und den Bedarf im Einzelfall decken muss. Kostensparende Pauschalierungen sind damit nicht vereinbar.“ Lukas Siebenkotten warnte vor direkten oder indirekten Leistungskürzungen bei Miete und Heizkosten: „Es muss bei der Übernahme der Kosten in voller Höhe und einer Angemessenheitsprüfung im Einzelfall bleiben. Nur dann können zum Beispiel bei den Heizkosten die Energieeffizienz des Gebäudes, die unterschiedlichen Kosten der Energieträger und extreme Preisschwankungen, wie zuletzt beim Heizöl, berücksichtigt werden. Das Ergebnis der Hartz-IV-Reform darf nicht sein, 5 Euro mehr über den Regelsatz und 50 Euro weniger bei den Unterkunftskosten.“ |
mieterbund-leinetal.de-admin, 20. Januar 2011 |
Betriebskostenabrechnung darf nachträglich korrigiert werden |
Bundesgerichtshof gibt Vermieter Recht (dmb) „Die Entscheidung ist nachvollziehbar und konsequent“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 269/09). „Das Urteil ist aber natürlich kein Freibrief für irgendwelche Nachlässigkeiten und Schlampereien auf Vermieterseite“, erklärte Siebenkotten. Siebenkotten: „Der Bundesgerichtshof hat jetzt klargestellt, dass für Mieter endgültige Rechtssicherheit erst ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode eintritt. Ab diesem Zeitpunkt sind Nachforderungen oder Korrekturen zu seinem Nachteil unzulässig. |
mieterbund-leinetal.de-admin, 13. Januar 2011 |