Regelungen zur Riesterrente überarbeiten

14. September 2009 16:00

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips nach der Entscheidung des EuGH:

Förderung auf vermietete Wohnungen erweitern

(dmb) „Die Regelungen zur Riester-Rente müssen jetzt überarbeitet werden. Die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs sind umzusetzen. Gleichzeitig sollte der Gesetzgeber einen weiteren schweren Geburtsfehler des Gesetzes beseitigen und die Förderung auf vermietete Immobilien erweitern“, forderte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (C-269/07).

Der Europäische Gerichtshof hatte in der vergangenen Woche geurteilt, dass Deutschland Rechtsvorschriften zur Förderung der privaten Altersversorgung ändern muss, zum Beispiel die Regelung, wonach Wohnimmobilien zur Eigennutzung nur gefördert werden, soweit sich diese in Deutschland befinden.

„Bei einer Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen sollten aber nicht nur die vom Europäischen Gerichtshof gerügten Fehler beseitigt werden“, sagte Rips. „Wir fordern, dass neben der selbst genutzten Immobilie und dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen künftig auch die vermietete Immobilie über Wohn-Riester gefördert werden muss. Gerade die vermietete Wohnung liefert laufende Einnahmen zur Altersvorsorge. Selbst genutztes und vermietetes Wohneigentum müssen im Gesetz gleichgestellt und gleich behandelt werden.“