Neues vom Bundesverfassungsgericht 02.06.2015

2. Juni 2015 6:25

Neues vom Bundesverfassungsgericht

Mietpreisbremse und Bestellerprinzip werden nicht gestoppt
Das Bundesverfassungsgericht (1 BvQ 9/15) hat den Antrag verschiedener Makler auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Makler wollten das Inkrafttreten des so genannten Bestellerprinzips verhindern bzw. um 6 Monate verschieben. Das Bundesverfassungsgericht sah aber keinen Grund, das Gesetz zu stoppen. Es sah keinen schwerwiegenden Nachteil für die Maklerschaft insgesamt oder große Teile der Wohnungsvermittler. Dabei stützte sich das Gericht auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes und des Gesetzentwurfs. Danach gibt es 37.900 Maklerunternehmen, die im Durchschnitt im Jahr 451.000 Euro erwirtschaften. Durch das Bestellerprinzip „droht“ ihnen im Durchschnitt eine Belastung von 8.200 Euro. Da könne von einer Existenzbedrohung eines ganzen Berufsstandes keine Rede sein.

Aktuelle Infos
Mietrechtsnovellierungsgesetz
Mietpreisbremse und Bestellerprinzip sind am 1. Juni 2015 unter großem medialem Getöse in Kraft getreten. Während Radio Berlin-Brandenburg (RBB) titelte: „Das Mieterimperium schlägt zurück“, erklärte BILD: „Ab heute mieten ohne Makler“ bzw. „Heute ist der Tag, an dem Deutschlands Makler heulen. Und die taz meldete: „Skandal: Miethaie müssen hungern“. Während die Regelungen zur Mietpreisbremse ab 1. Juni bisher nur in Berlin gelten, greift das Bestellerprinzip flächendeckend in ganz Deutschland. Ab sofort müssen in der Regel die Vermieter als Auftraggeber und Besteller der Maklerleistung deren Provision zahlen. Die Mietpreisbremse gilt dagegen nur für die Städte, die von den jeweiligen Landesregierungen per Verordnung festgelegt werden. Das ist bisher nur in Berlin geschehen. NRW wird voraussichtlich 22 Städte in einer Verordnung benennen, in denen dann ab 1. Juli dieses Jahres die Mietpreisbremse gilt. Andere Länder wollen bis zur Sommerpause, spätestens im Herbst bzw. zum Jahresende, entsprechende Verordnungen erlassen. Wir werden im nächsten Newsletter die Bestimmungen zum Bestellerprinzip und danach zur Mietpreisbremse vorstellen.

Deutscher Mietertag 2015
Vom 28. bis 30. Mai fand der 66. Deutsche Mietertag in Hamburg statt. Knapp 600 Delegierte aus 320 örtlichen Mietervereinen wählten die Verbandsspitze neu, berieten Eckpunkte für die Wohnungs- und Mietenpolitik und diskutieren, wie das Motto des Mietertages „Mietrecht sozialer gestalten – Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen“ umgesetzt werden kann.
 Dr. Franz-Georg Rips ist und bleibt Präsident des Deutschen Mieterbundes. Die Mietertags-delegierten wählten ihn mit überwältigender Mehrheit von 96,46 % für 4 weitere Jahre zu ihrem Präsidenten. Rips ist seit 2007 Präsident des Deutschen Mieterbundes, vorher war er 12 Jahre lang Direktor der Mieterorganisation. Er nahm die Wahl mit den Worten an: „Ich bin gerne Präsident des Deutschen Mieterbundes.“ Der bisherige Vizepräsident des Deutschen Mieterbundes, der Hamburger Dr. Eckard Pahlke, beendete nach 36 Jahren seine Arbeit im Vorstand des Deutschen Mieterbundes. Er kandierte bei den Vorstandswahlen nicht mehr. Dr. Eckard Pahlke war eines der bekanntesten Gesichter des Deutschen Mieterbundes, er vertrat die Mieterorganisation in unzähligen Diskussionsrunden und Fernsehsendungen. Ebenfalls aus dem Vorstand verabschiedet wurde Josef Vilzmann aus Burghausen (Bayern), der sich nach 4-jähriger Vorstandstätigkeit jetzt nicht mehr zur Wahl stellte.
Der neue DMB-Vorstand im Überblick: Dr. Franz-Georg Rips, Präsident, Ellen Schultz, Halle (Vizepräsidentin), Wolfgang Hessenauer, Wiesbaden (Vizepräsident), Heidrun Clausen, Kiel, Reiner Wild, Berlin, Jürgen Effenberger, Oberhausen, Anke Matejka, Leipzig, Siegmund Chychla, Hamburg, Franz-Xaver Corneth, Köln, Randolph Fries, Hannover, Rolf Gaßmann, Stuttgart, Beatrix Zurek, München. Neu im Vorstand sind Siegmund Chychla und Beatrix Zurek.
In seinem Mieterpolitischen Bericht vor dem Deutschen Mietertag betonte Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips den Bedeutungszuwachs der der Wohnungspolitik in den letzten Jahren. Allerdings gebe es nach wie vor eine Fülle von Problemen, die es zu lösen gelte: Zu hohe Wohnkostenbelastung, fehlender bezahlbarer Neubau, Versorgungsdefizite, insbesondere in Folge der zunehmenden Zuwanderung, weiteres Abschmelzen des Sozialwohnungsbestandes. Ungerechte Kostenverteilung im Bereich der Energiewende, fehlende altersgerechte Wohnungen und mietrechtliche Unzulänglichkeiten.
DMB-Info e.V. Littenstraße 10 Telefon: 030 / 2 23 23 – 0
Mieterbund24 10179 Berlin Telefax: 030 / 2 23 23 – 100
Mieterlexikon 2015/2016
720 Seiten, 13,- € mehr