Neues vom Bundesgerichtshof

21. September 2015 8:30

Neues vom Bundesgerichtshof

Gemeinschaftsantenne und Gema-Gebühren
Verfügt eine Wohnanlage über eine Gemeinschaftsantenne, eine gemeinsame Satellitenschüssel muss für die Weiterleitung der TV- und Hörfunksignale per Kabel in die einzelnen Wohnungen keine Gema-Gebühr gezahlt werden (BGH I ZR 228/14). Die Gema vertritt Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern. Sie stufte die Weiterleitung der Sendesignale als „öffentliche Wiedergabeausführung“ ein und forderte wegen nicht gezahlter Gebühren Schadensersatz, hier von einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, die Wohnungseigentümergemeinschaft müsse keine Vergütung für die Weiterleitung der TV- und Hörfunksignale zahlen. Die Voraussetzung für eine öffentliche Wiedergabe sei nicht erfüllt. Die Öffentlichkeit einer Wiedergabe setze voraus, dass einer unbestimmten Zahl potenzieller Adressaten der Zugang zu denselben Werken und Leistungen eröffnet wird. Hier sei die Wiedergabe aber auf besondere Personen beschränkt, die einer privaten Gruppe angehörten. Die Empfänger der von der Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Gemeinschaftsantenne per Satellit und durch ein Kabelnetz in die Wohnungen der Wohnanlage weitergeleiteten Sendesignale sind in ihrer Eigenschaft als Bewohner der Wohnanlage von anderen Personenkreisen abgegrenzt. Eine private Gruppe müsse nicht aus wenigen Personen bestehen.

Aktuelle Infos

Wohneigentumsquote: Nach Angaben des statistischen Bundesamtes lag die Wohneigentumsquote im Jahr 2013 in Deutschland bei 52,6 % und war damit die zweitniedrigste in Europa. Die niedrigste Eigentumsquote weist die Schweiz auf mit 44 %. Für alle, die eine hohe Eigentumsquote für erstrebenswert halten, liegt Deutschland damit auf dem vorletzten Platz. Schlusslichter in der so verstandenen Eigentumsquoten-Tabelle sind übrigens die wohlhabenden Länder Europas: Schweiz, Deutschland, Österreich, Dämemark, Frankreich usw. Spitzenreiter bei den Eigentumsquoten dagegen sind Rumänien, gefolgt von Litauen, Slowakei, Ungarn, Kroatien und Bulgarien.

Bestellerprinzip: Die Kritik der Maklerverbände an dem seit Juni diesen Jahres geltenden Bestellerprinzip reißt nicht ab. Mitunter lässt einen die Kritik aber auch schmunzeln. Der Präsident des Maklerverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, erklärte jetzt, 83 % der Wohnungssuchenden in Deutschland möchten trotz des sog. Bestellerprinzips auch in Zukunft für die Leistungen des Maklers bezahlen. Das habe eine deutschlandweite Umfrage des Portals „Immowelt“ ergeben (Umfrage bei 506 Mietern, veröffentlicht am 1.7.2015). Das Bestellerprinzip verhindere das aber und wirke so zum Nachteil für Makler und Mieter gleichermaßen.

Großdemonstration gegen TTIP und CETA: Der Deutsche Mieterbund unterstützt die Proteste gegen die Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) und die von Gewerkschaften, Verbänden und Umweltorganisationen für den 10. Oktober 2015 in Berlin geplante Großdemonstration. Die Geheimniskrämerei um die Inhalte und Ziele der geplanten Freihandelsabkommen machen misstrauisch. Mieterschutz und verbraucherschützende Gesetze bzw. Standards dürfen nicht untergraben und ausgehebelt werden, fordert der Deutsche Mieterbund.

Mietertipp
Rollläden
Die Betätigung von Rollläden gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Rollläden gerade zur Nachtzeit benutzt werden. Geräuschbeeinträchtigungen durch das Herunterlassen der Rollläden sind objektiv geringfügig und daher von den übrigen Hausbewohnern bzw. Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen (AG Düsseldorf 55 C 7723/10).