Neues vom Bundesgerichtshof

20. Oktober 2014 7:35

Neues aus der Rechtsprechung

Schönheitsreparaturen durch Vermieter: Ist die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag unwirksam, ist der Vermieter zu entsprechenden Renovierungsarbeiten verpflichtet. Weigert er sich trotz Anmahnung durch den Mieter, gerät er in Verzug. Der Mieter kann für die dann von ihm veranlassten Schönheitsreparaturen einen Kostenvorschuss des Vermieters verlangen. Der Kostenvorschuss umfasst hier u.a. die Entfernung der Raufasertapete, das Streichen der Wände nach vorheriger Grundierung und Spachtelung sowie das Entfernen einer „optisch verbrauchten“ Styropordecke und die anschließende malermäßige Bearbeitung der Flurdecke (LG Berlin 65 S 190/12).

Aktuelle Infos

Heizspiegel 2014: Deutscher Mieterbund und co2online haben den neuen Bundesweiten Heizspiegel 2014 veröffentlicht. Danach mussten im Jahr 2013 Mieter durchschnitt 1.000 Euro Heizkosten für eine 70 Quadratmeter große Wohnung zahlen. Am tiefsten in die Tasche greifen mussten Mieter, deren Mieter mit Heizöl beheizt wird. Hier kostete die 70 Quadratmeter große Wohnung im Schnitt 1.085 Euro. Das waren knapp 20 Prozent mehr, als Haushalte mit einer Erdgasheizung bezahlten. Diese zahlten 910 Euro für ihre 70 Quadratmeter große Wohnung. Die Kosten für eine mit Fernwärme beheizte Wohnung betrugen im Durchschnitt 1.055 Euro und waren damit rund 16 Prozent höher als für gasbeheizte Wohnungen. 2013 ist es insgesamt etwas kühler gewesen als 2012, so dass ein geringer Anstieg des Heizenergieverbrauchs festzustellen ist. Im Gegenzug ist der Heizölpreis um durchschnittlich 6 Prozent gesunken, die Erdgaspreise stiegen um 1,3 Prozent und die Fernwärmepreise um 2,8 Prozent. Folge dürfte sein, dass die Heizkosten für Mieter von ölbeheizten Wohnungen etwas geringer ausfallen könnten als noch im Vorjahr. Für alle übrigen Haushalte bleiben die Heizkosten hoch, wird es auch bei der Abrechnung für 2013 zu höheren Kosten kommen.

Heizkostenprognose für 2014: Für das Abrechnungsjahr 2014 wird es für die meisten Haushalte „Geld zurück“ heißen. Die Preise für Heizöl sind von Januar bis Juli erneut um 5,4 Prozent gesunken. Auch Fernwärme wurde um gut 1 Prozent preiswerter, der Gaspreis lag stabil auf Vorjahresniveau. Gleichzeitig ist der Energieverbrauch im 1. Halbjahr 2014 gesunken. Die Wintermonate waren zu Beginn des Jahres deutlich weniger kalt als noch 2013. Dieser Trend setzt sich im Oktober 2014 fort, der bisher ebenfalls deutlich wärmer ist. Konsequenz wird aller Voraussicht nach sein, dass die Heizkostenabrechnung für 2014 aus heutiger Sicht deutlich niedriger ausfallen wird.

Heizspiegel: Bereits zum 10. Mal veröffentlichte die co2online gemeinnützige GmbH den Bundesweiten Heizspiegel. Das Projekt wird vom Bundesministerim für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit gefördert und vom Deutschen Mieterbund unterstützt. Für die aktuelle Auflage des Heizspiegels wertete co2online rund 65.000 Gebäudedaten aus ganz Deutschland aus. Der Bundesweite Heizspiegel 2014 ist als kostenloses PDF-Dokument unter www.mieterbund.de zu finden. Ob der Heizenergieverbrauch, die Heizkosten und die CO2-Immissionen des Gebäudes angemessen oder zu hoch sind, können Mieter und Eigentümer mit dem bundesweiten Heizspiegel 2014 prüfen. Der Heizspiegel enthält Tabellen für die Energieträger Heizöl, Fernwärme und Gas, differenziert nach Gebäudegrößen und gibt an, welche Energieverbräuche und welche Energiekosten im Jahr 2013 durchschnittlich entstanden sind.

Mieter-Tipp

Katzengitter
Mieter dürfen Balkon, Fenster oder Türen mit einem Katzengitter sichern. Das gilt zumindest dann, wenn das Katzengitter weder eine optische Beeinträchtigung noch einen Eingriff in die bauliche Substanz der Mietsache darstellt (AG Schorndorf 6 C 1166/11). Das Katzengitter war hier nur vom Parkplatz hinter dem Haus, den ausschließlich Hausbewohner und Besucher nutzen, und von wenigen umliegenden Fenstern aus zu sehen. Da das Katzengitter allein stand, nicht anmontiert werden musste und jederzeit entfernt werden konnte, durfte es letztlich montiert werden.