Neues vom Bundesgerichtshof

18. August 2014 6:26

Bundesgerichtshof

 Vereinbarung zur Umlage von Betriebskosten: Gemäß einem 1973 abgeschlossenen Mietvertrag sollte der Mieter zusätzlich zur Miete die Kosten für „Heizung“ und „Nebenkosten“ tragen. In den nachfolgenden Jahren rechnete der Vermieter immer wieder andere Kosten ab, unter anderem auch Allgemeinstrom, Haftpflicht, Leitungswasser, Müllentsorgung sowie Hausmeister und Außenanlage. Zu Recht? Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 36/14) reicht die Bezeichnung „Nebenkosten“ nicht aus, um die oben genannten Kostenpositionen wirksam auf die Mieter abzuwälzen. Zu unbestimmt. Der Mietvertrag ist im Laufe des Mietverhältnisses auch nicht stillschweigend dahingehend geändert worden, dass der Mieter die fraglichen Kostenpositionen zahlen soll. Dazu reicht es nicht aus, wenn der Vermieter die Kosten abrechnet, und der Mieter eine darauf beruhende Nachzahlung ausgleicht. Zu klären ist hier, nach Ansicht des Bundesgerichtshofs aber noch, ob der Vermieter seinen Mieter über Änderungen bei den Nebenkosten schriftlich oder telefonisch informiert hat und erst dann die Abrechnung geschickt hat. Die Klärung muss jetzt das Landgericht Waldshut-Tiengen vornehmen.

Aktuelle Infos
 Barrierefreie Wohnungen: Nach Angaben von ImmobilienScout24 und dem Verein Sozialhelden e.V. besteht ein enormer Bedarf an barrierefreien Wohnungen. Dieser Bedarf wird in Zukunft aufgrund der demografischen Entwicklung weiter wachsen. Nicht nur für Rollstuhlfahrer, sondern auch für Senioren mit Mobilitätseinschränkungen oder Familien mit Kleinkindern ist es wichtig, ebenerdig zugängliche Wohnungen zu finden. Fast 50.000 Suchen werden pro Monat mit dem Merkmal „stufenloser Zugang“ auf dem Portal von ImmobilienScout24 geschaltet. Häufig werden Wohnungen, die vom Vermieter oder Makler als rollstuhlgerecht eingestuft werden, mit dem Merkmal „barrierefrei“ gekennzeichnet. Allerdings haben viele dieser Immobilien schon am Hauseingang Stufen, die für Rollstuhlfahrer ein unüberwindbares Hindernis darstellen. ImmobilienScout24 arbeitet jetzt mit dem Begriff „stufenloser Zugang“. Hierdurch soll garantiert werden, dass ohne weitere Hindernisse in die Wohnung gelangt werden kann. Gemeint sind Erdgeschosswohnungen ohne Stufen oder Wohnungen, die über einen Aufzug oder eine Rampe erreichbar sind.
 Wohnkosten für Studenten: Studierende in Hamburg haben mit einer monatlichen Mietbelastung von durchschnittlich 15,20 Euro je Quadratmeter bundesweit die höchsten Wohnkosten. Darauf folgen die südlichen Flächenländer Baden-Württemberg mit 14,40 Euro Warmmiete pro Quadratmeter und Bayern mit 14,30 Euro pro Quadratmeter. Dann folgen Hessen mit 13,50 Euro, Rheinland-Pfalz mit 13,10 Euro, Nordrhein-Westfalen und Bremen mit jeweils 12,40 Euro, Niedersachen mit 12,20 Euro, das Saarland, Berlin und Schleswig-Holstein mit jeweils 12,10 Euro, Brandenburg mit 11,60 Euro, Thüringen mit 11,50 Euro, Mecklenburg-Vorpommern mit 10,80 Euro und Sachsen mit 10,30 Euro. Schlusslicht ist mit 10,10 Euro Sachsen-Anhalt, hier wohnt man 34 % günstiger als in Hamburg, aber immer noch ausgesprochen teuer.
Mieter-Tipp

 Schuhregal: Das Aufstellen eines Schuhregals oder –schranks im Hausflur gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, soweit im Einzelfall keine Behinderung oder Gefahren davon ausgehen (AG Herne 20c 67/13).
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