Neues vom Bundesgerichtshof

8. August 2014 8:47

Bundesgerichtshof
Bilder von Mieterfest in Informationsbroschüre erlaubt

Eine Wohnungsbaugenossenschaft ist berechtigt, in einer Informationsbroschüre über ein Mieterfest zu berichten. In diesem Zusammenhang dürfen auch Bilder von Mietern veröffentlicht werden. Mieter haben keinen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung, wenn ihr Bild ohne ihre Einwilligung veröffentlicht wird. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH VI ZR 197/13) handelt es sich bei den Bildern des Mieterfestes um Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Die Informationsbroschüre der Genossenschaft, in der über das Fest berichtet wurde, war an ihre Mieter gerichtet, also an den beschränkten Personenkreis, der üblicherweise an dem Fest teilnahm und entsprechend der Ankündigung eingeladen war. Die Genossenschaft kann sich auf ein schützenswertes Interesse berufen, ihre Genossenschaftsmieter im Bild über den Ablauf und die Atmosphäre der Veranstaltung zu informieren. Die Bildberichterstattung über das Mieterfest erfüllt eine wichtige Funktion, denn ein solches Fest pflegt und schafft gute nachbarschaftliche Beziehungen. Auf der anderen Seite ist die mögliche Beeinträchtigung der Mieterrechte bei einer Veröffentlichung des Bildes nur gering.

Aktuelle Infos
 Umzugsquoten: Nach Angaben der Wärmemessdienstfirma Techem liegt die Umzugsquote im Bundesdurchschnitt bei 9,9 %. Das bedeutet, fast jeder 10. Mieter hat im vergangenen Jahr seinen Wohnsitz gewechselt. Die geringste Umzugsquote hat Berlin mit 7,6 %. Auch die Mieter in Hamburg und Sachsen ziehen mit 8,2 % bzw. 8,5 % deutlich weniger um als im Bundesdurchschnitt. In Hessen und Thüringen liegt die Umzugsquote bei 8,8 %, in Baden-Württemberg bei 8,9 % und in Brandenburg bei 9,1 %. Auf der anderen Seite sind die Bewohner in Bremen offensichtlich überdurchschnittlich mobil, hier liegt die Umzugsquote bei 14 %. Es folgen das Saarland mit 11,8 % und Schleswig-Holstein mit 11,7 %, Niedersachsen mit 11,1 %, Rheinland-Pfalz mit 10,6 %, Mecklenburg-Vorpommern mit 10,1 %, Nordrhein-Westfalen mit 10 % und Sachsen-Anhalt mit 9,9 Prozent sowie Bayern mit 9,7 %.
 Günstiges Mieten: Berlin will private Vermieter finanziell unterstützen, wenn sie günstige Mieten verlangen. Die Wohnungseigentümer sollen sich verpflichten, 10 Jahre lang nur die ortsübliche Vergleichsmiete, anfangs jedoch nicht mehr als 6 Euro pro Quadratmeter, zu fordern und an Berliner mit Wohnberechtigungs-schein zu vermieten. Alle zwei Jahre ist eine Mieterhöhung von 20 Cent pro Quadratmeter erlaubt. Im Gegenzug werden die Eigentümer mit monatlich 2 Euro pro Quadratmeter gefördert. Für das Pilotprojekt stehen zunächst 1 Million Euro zur Verfügung.

Mieter-Tipp

Briefkasten
Zum vertragsgemäßen Zustand der Mietsache gehört es auch, dass Mieter einen Briefkasten haben. Briefkästen müssen funktionstüchtig sein. Das bedeutet, DIN-A4-Umschläge oder Zeitschriften müssen problemlos zugestellt werden können. Die Post muss vor Regen oder Durchnässung geschützt werden. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, kann der Mieter Abhilfe verlangen bzw. unter Umständen sogar die Miete kürzen.