Neues vom Bundesgerichtshof 17.09.2014

17. September 2014 9:16

Bundesgerichtshof

Mieterhöhung in Textform

Für Mieterhöhungen, zum Beispiel auf die ortsübliche Vergleichsmiete, reicht „Textform“ aus. Das bedeutet, die formellen Anforderungen gegenüber der „Schriftform“ sind niedriger. Die eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich. Es reicht aus, wenn die Erklärung lesbar, die Person des Absenders angegeben und der Abschluss der Erklärung erkennbar ist. Stammt die Mieterhöhung in Textform von einer juristischen Person (GmbH oder Aktiengesellschaft), ist es nicht erforderlich, den für die Gesellschaft tätig gewordenen Mitarbeiter namentlich zu nennen. Es genügt die Angabe des Namens der juristischen Person (BGH VIII ZR 72/14). Letztlich diene die Textform der Erleichterung des Rechtsverkehrs. Die würde in ihr Gegenteil verkehrt, wenn die Person, die gehandelt hat, namentlich aufgeführt und noch eine eigenhändig unterschriebene Vollmacht für sie vorgelegt werden müsste.

Aktuelle Infos
 Wohnungsbautag 2014: Ein breit aufgestelltes Verbändebündnis aus Bauwirtschaft, Vermieterverbänden, IG BAU und Deutschem Mieterbund hat auf dem Wohnungsbautag 2014 in Berlin Neubauwohnungen auch für Durchschnittsverdiener gefordert. Mit zwei auf dem Wohnungsbautag vorgestellten Studien werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie dies in der Praxis tatsächlich realisiert werden könnte. Durch eine Verbesserung der steuerlichen Abschreibungs-bedingungen, eine Reduzierung der Baulandkosten und eine um 1 % verbesserte Finanzierung könnten Baukosten und im Idealfall die Kaltmieten in Neubauten um mehr als 4 Euro/qm gesenkt werden. In einer zweiten Studie wurde deutlich gemacht, welchen Einfluss gesetzliche Vorgaben für die Baukosten haben. So schlägt eine Tiefgarage mit 292 Euro/qm, ein Kellergeschoss mit 122 Euro/qm, der Aufzug mit 68 Euro/qm und eine Dachbegrünung mit 41 Euro/qm zu Buche.

 Wohngelderhöhung kommt zum 1.7.2015: Auf dem Wohnungsbautag 2014 griff Bauministerin Barbara Hendricks die Mieterbund-Forderung auf und kündigte an, das Wohngeld werde zum 1. Juli 2015 erhöht werden. Neben einer Erhöhung des Leistungsumfangs und neuen Miethöchstbeträgen werde auch eine Heizkostenkomponente wieder eingeführt. Zum Thema energetische Modernisierungen sagte die Ministerin, sie strebe „Warmmietenneutralität“ an. Mieterhöhungen dürften allenfalls geringfügig über der Heizkostenersparnis liegen.
 Umzug meist aus Liebe: Das Internetportal Immonet.de hat die Gründe für einen Umzug erforscht und dabei festgestellt: Die meisten Menschen in Deutschland motiviert die Liebe, die Wohnung zu wechseln. 49 % ziehen in die Nähe ihres Partners. Dabei ziehen der Liebe wegen deutlich mehr Frauen (55 %) als Männer (43 %) um. Berufsbedingt, das heißt wegen einer neuen Anstellung, ziehen 26 % aller Befragten um. 19 % wechseln die Wohnung, um ihr Zuhause zu vergrößern. Im Schnitt ziehen die Deutschen in ihrem Leben 4,5 Mal um.

Mieter-Tipp
Einzug
Der Vermieter muss sicherstellen, dass der Mieter pünktlich zum vereinbarten Vertragstermin in die Wohnung einziehen kann. Die durch eine Verzögerung der Wohnungsübergabe zusätzlich anfallenden Kosten muss der Vermieter übernehmen. Kosten entstehen insbesondere dann, wenn der Mieter die alte Wohnung im Vertrauen auf die Beziehbarkeit der neu angemieteten Wohnung schon geräumt hat und er sich jetzt kurzfristig eine anderweitige Unterkunft besorgen muss.