Kai Bothor dritter Vorsitzender des Mieterbundes Leinetal

16. Juli 2009 5:42

In der diesjährigen Mitgliederversammlung im Hotel „Goldener Löwe“ in Einbeck wurde Kai Bothor als dritter Vorsitzender des Mieterbundes Leinetal einstimmig gewählt.
Kai Bothor ist als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in einer Anwaltskanzlei in Alfeld tätig.

Mit dieser Wahl, so 1. Vorsitzender Burkhard Wecke, ist der Vorstand des Mieterbundes Leinetal nach einer längeren Pause wieder vollständig.

Geschäftsführer Ulrich Kreutzburg konnte in seinem Jahresrückblick von einer regen Inanspruchnahme der Sprechstunden berichten. Erfreulich sei, so Ulrich Kreutzburg, dass durch eine Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe) mietrechtliche Beratung des Mieterbundes in Anspruch nehmen können. Die Kosten dafür, ein Jahresbeitrag, werden von dem Leistungsträger übernommen. Dabei liegt eine fachkundige Beratung auch im Interesse des Landkreises, da in dem einen oder anderen Fall Kosten der Unterkunft eingespart werden können.
In den Sprechstunden standen die Betriebskostenabrechnungen, insbesondere die Heiz- und Warmwasserkosten, im Mittelpunkt der Beratungen. Auch Wohnungsmängel und Feuchtigkeitsschäden sind zunehmend Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern.
Passend dazu waren auch die Vortragsthemen der Veranstaltung gewählt. Landesverbandsgeschäftsführer Randolph Fries referierte über das Thema „Energiesparen durch Vermieter und Mieter“, während Winfried Ulrich, 2. Vorsitzender des DMB Buchholz in der Nordheide, an Hand von praktischen Beispielen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildung in Wohnräumen erläuterte.

Energiesparen und gesundes Wohnen waren auch die Hauptthemen beim Deutschen Mietertag in Leipzig, von dem Ulrich Kreutzburg und Burkhard Wecke berichten konnten. Dieser stand unter dem Motto „Mieter für ein gesundes Klima“.

Schwerpunkte sind dabei Klimaschutz im Mietwohnungsbereich – Gemeinschaftsaufgabe von Staat, Vermietern und Mietern.

Der Deutsche Mieterbund steht als Partner für einen fairen Klimapakt im Mietwohnungsbereich bereit. Er unterstützt die Klimaschutzziele der Bundesregierung.

Die Organisation der Mieter ist nicht glaubwürdig, wenn sie anderen Beteiligten Beiträge abfordert, sie für die eigenen Mieter aber ablehnt. Nicht alle Mieter sind arm. Der Deutsche Mieterbund bekennt sich dazu, dass belastungsfähige Mieter im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten einen Teil der Folgekosten energetischer Ertüchtigung von Wohngebäuden mittragen.

Mieterhaushalte mit geringem Einkommen sind allerdings überfordert, wenn eine energetische Modernisierung erfolgt, mit der die Wohnungen aus den Regelsätzen der „angemessenen Kosten der Unterkunft“ herausmodernisiert werden. Für Vermieter und Mieter entsteht daraus ein ernsthaftes Hindernis für die Sanierung von energetisch schlechten Gebäuden, in denen besonders einkommensschwache Mieter wohnen.

Die Frage der Unterkunfts- und Heizkosten für erwerbsfähige Arbeitslose spielt in der politischen Arbeit des Deutschen Mieterbundes eine wichtige Rolle.
Der Deutsche Mieterbund fordert Verbesserungen von Leistungen der Unterkunftskosten nach SGB II und SGB XII, insbesondere sind bezüglich der Frage der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung Änderungen erforderlich.

Die Nettomiete gilt dann als der Höhe nach angemessen, wenn der Mittelwert des entsprechenden Preisrahmens des örtlichen Mietspiegels nicht überschritten wird. Die Mietobergrenze darf nicht so niedrig liegen, dass Wohnungen, deren Nettomiete danach als angemessen gilt, auf dem freien Wohnungsmarkt praktisch aber nicht aufzufinden sind.

Nach den Erfahrungen der Mietervereine werden bei vielen Grundsicherungsträgern scheinbar die Kosten der Unterkunft nach Kassenlage oder nach willkürlichen Vorgaben festgestellt, die der Realität und den regionalen Verhältnissen nicht entsprechen.

Auch im Landkreis Hildesheim ist der Streit um die Unterkunftskosten, so Ulrich Kreutzburg, noch nicht beigelegt. Die ermittelten Durchschnittswerte seien nach den Erfahrungen der Wohlfahrtsverbände und der Mietervereine wenig aussagefähig. Die ermittelten Durchschnittswerte seien zu niedrig, was Hartz VI-Empfänger vor riesige Probleme stelle. Auch berücksichtige die Tabelle nicht, dass in den günstigen Wohnungen wegen schlechter Wärmedämmung oft höhere Nebenkosten anfielen. Viele sanierte Wohnungen seien in der Kaltmiete teuer, dafür seien die Energiekosten erheblich niedriger. Ein „Schuh“ wird dann erst daraus, weil Heizkosten nur bis zu einer bestimmten Obergrenze erstattet werden, den übersteigenden Betrag hat dann der Hilfeempfänger zu zahlen.

Ein Unding ist es auch, dass der Gesetzgeber die Warmwasserkosten dem Regelsatz zuordnet. Heute muss der Mieter, wenn seine Wohnung an eine zentrale Heizungs- und Warmwasseranlage angeschlossen ist, nach den Regeln der Heizkostenverordnung selbst dann für Warmwasser zahlen, wenn er selbst gar keines verbraucht, weil ein Teil der Kosten nach Fläche verteilt wird. Abgesehen davon, dürfte tägliches Duschen zum Standard gehören.
Zum Schluss der Versammlung stellte Burkhard Wecke fest, dass sich das geltende Mietrecht bewährt habe. Das war auch das Ergebnis einer Podiumsdiskussion zwischen den im Bundestag vertretenen Parteien auf dem Deutschen Mietertag. Lediglich die FDP fordert Korrekturen in Einzelfragen, wie bei den asymmetrischen Kündigungsfristen. Hier wird eine Änderung der Kündigungsfristen zu Lasten der Mieter gefordert. Ob es dazu kommt, wird auch vom Ergebnis der Bundestagswahl abhängen.

In Anbetracht der am 27. September stattfindenden Bundestagswahl forderte Burkhard Wecke die Versammlungsteilnehmer auf, die in der Augustausgabe der Mieterzeitung erscheinenden Wahlprüfsteine aufmerksam zu lesen. Darin wird nach den mietrechtlichen Positionen der an der Bundestagswahl teilnehmenden Parteien gefragt.