Bundesgerichtshof erlaubt Eigenbedarfskündigung

17. August 2009 15:18

Mieterbund kritisiert Gesetzesumgehung

(dmb) „Wir sehen die Gefahr, dass jetzt der Mieterschutz in Umwandlungshäusern aufgeweicht werden könnte“, kommentierte Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 231/08).

Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass eine so genannte BGB-Gesellschaft, die ein Mietshaus gekauft hat, dort wohnende Mieter wegen Eigenbedarfs zu Gunsten ihrer Gesellschafter kündigen darf. Das soll auch dann gelten, wenn die BGB-Gesellschaft die Umwandlung des Hauses in Wohnungseigentum zum Ziel hat.

„Wenn der Käufer eines Mietshauses beabsichtigt, die Wohnungen in Eigentums-wohnungen umzuwandeln, müssen Käufer dieser Wohnungen eine gesetzliche Kündigungssperrfrist von mindestens drei Jahren beachten. In dieser Zeit können Mieter nicht gekündigt werden.

Wenn aber mehrere Käufer sich zu einer BGB-Gesellschaft zusammentun, kann die Gesellschaft zu Gunsten der einzelnen Gesellschafter sofort wegen Eigenbedarfs kündigen, und danach wird Wohnungseigentum begründet. Hier werden Mieter schlicht und einfach ausgetrickst“, sagte Ropertz. „Wir erwarten, dass der Gesetzgeber prüft, wie diese Gesetzeslücke zu schließen ist.“