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Autor-Archiv für mieterbund-leinetal.de-admin
Neues vom Bundesgerichtshof 27.05.2013 |
Neues vom Bundesgerichtshof
Wohnungsbezogener Umlagemaßstab bei Grundsteuer zulässig
Betriebskosten, wie zum Beispiel die Grundsteuer, müssen nach dem im Mietvertrag vereinbarten oder im Gesetz genannten Verteilerschlüssel auf die Mieter im Haus verteilt werden. Das galt nach der bisherigen Rechtsprechung auch, wenn die Grundsteuer – zum Beispiel bei vermieteten Eigentumswohnungen – wohnungsbezogen erhoben wurde. Diese Rechtsprechung ändert der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 252/12) jetzt. Der Vermieter einer Eigentumswohnung kann die von der Gemeinde erhobene Grundsteuer ohne weitere Rechenoperationen direkt in die Betriebskostenabrechnung für seinen Mieter einstellen. Kosten, die von einem Dritten speziell für eine Wohnung erhoben werden, sind an den Mieter in der Betriebskostenabrechnung schlicht weiterzuleiten.
Sonderthema
Mietrechtsänderungsgesetz
Das Mietrechtsänderungsgesetz trat am 1. Mai 2013 in Kraft. Wir sagen, was neu ist:
Vergleichsmiete: Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete spielt künftig neben Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung auch die energetische Ausstattung und Beschaffenheit eine Rolle.
Diese Regelung ist gut für Mieter. Der energetische Zustand muss berücksichtigt werden. Dann kann über kurz oder lang auch auf die 11-prozentige Modernisierungsumlage verzichtet werden.
Aktuelle Infos
Die Nebenkosten sind im vergangen Jahr kräftig gestiegen. Besonders für Heizkosten müssen Verbraucher tief in die Tasche greifen. Wer sparen will und wechseln kann, sollte auf Pellets umsteigen, denn wie der Vergleich der Energiepreise zeigt, ist Heizen mit Pellets besonders günstig. Verbraucher zahlen hier durchschnittlich 5,3 Cent je Kilowattstunde, belegt eine Datenanalyse des Statistischen Bundesamtes und des Bundes der Energieverbraucher e. V. Dafür wurden im Winter 2012 die durchschnittlichen Energiepreise einschließlich Steuern ermittelt.
In der Tabelle mit den mittleren Energiepreisen für Haushalte wird deutlich: Flüssiggas ist richtig teuer, Kunden zahlen rund 10 Cent je Kilowattstunde. Die Preise für Heizöl (8,2 Cent/ kWh) und Fernwärme (8,0 Cent/ kWh) liegen nur knapp darunter. Etwas günstiger heizen Kunden ansonsten noch mit Erdgas – die Kilowattstunde kostet 6,4 Cent.
Mieter-Tipp
Abrechnung muss rechtzeitig eingehen
Spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss der Vermieter eine Abrechnung über die Betriebskosten schicken. Lässt er diese Frist verstreichen oder versendet er die Abrechnung später an den Mieter, muss dieser die Nachforderungen nicht begleichen. Auch bei pünktlich eingetroffenen Zahlungsaufforderungen sollten Mieter aufmerksam hinsehen. Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes ist jede zweite Abrechnung nämlich falsch. Der Mieter hat zur Prüfung der Unterlagen zwei bis vier Wochen Zeit, um eine Korrektur der Abrechnung einzufordern.
| mieterbund-leinetal.de-admin, 27. Mai 2013 |
Neues vom Bundesgerichtshof vom 22.05.2013 |
Neues vom Beundesgerichtshof vom 22.05.2013
Bundesgerichtshof
Schadstoffbelastung: Bei überzogener Mietminderung droht Kündigung
Eine durch einen mangelhaften Parkettkleber verursachte Schadstoffbelastung im Haus ist eine Wohnungsmangel. Beim Umfang einer möglichen Mietminderung sind zu berücksichtigen, wie viele Räume der Wohnung betroffen sind, die Schadstoffkonzentration und die mögliche Gesundheitsgefährdung. Mitentscheidend ist auch, ob die Schadstoffbelastung durch ausreichendes Lüften minimiert werden könnte. Das Amtsgericht hatte eine Mietminderung von 30 Prozent, das Landgericht von 10 bis 15 Prozent für gerechtfertigt gehalten. Nachdem die Mieter die Mietzahlungen vollständig eingestellt hatten, die Miete also zu 100 Prozent minderten, kündigte ihnen der Vermieter. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 411/12) entschied: Ist der Mieter auch unter Berücksichtigung der ursprünglich zugebilligten 30-prozentigen Mietminderung mit zwei Monatsmieten im Rückstand, kann der Vermieter kündigen.
Sonderthema
Mietrechtsänderungsgesetz
Das Mietrechtsänderungsgesetz trat am 1. Mai 2013 in Kraft. Wir sagen, was neu ist:
Contracting: Die Umstellung von der klassischen Energieversorgung durch den Vermieter auf Wärmelieferungen durch einen Dritten (Wärmelieferanten) war bisher gesetzlich nicht geregelt und führte in der Praxis zu teilweise extremen Preissteigerungen für den Mieter. Jetzt wird vorgegeben, dass die Kosten der Wärmelieferung die bisherigen Betriebskosten für Heizung und Warmwasser nicht übersteigen dürfen – so genannte Warmmietenneutralität.
Das ist eine gute Neuregelung. Die gesetzliche Klarstellung war überfällig und schafft jetzt Rechtssicherheit. Positiv ist vor allem, dass drastische Kostensteigerungen für Mieter verhindert werden. Die neue Contracting-Regelung gilt aber nur für die Zukunft, betrifft also nicht die so genannten „Alt-Fälle“. Weitere Details zum Thema Contracting werden in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung noch geklärt.
Aktuelle Infos
Rund 90 Prozent der Bundesbürger befürchten, dass es in Großstädten in Zukunft zu wenig bezahlbaren Wohnraum geben wird. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Besorgten damit um acht Prozentpunkte gestiegen (2012: 82 %). Das ist das Ergebnis des Mietwohn-Indexes 2013, den der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) seit 2006 jährlich in Auftrag gibt. Viele der Befragten sind mit dem Status als Mieter zufrieden (85 Prozent), dennoch befürchteten sie, dass die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinander gehen wird (92 Prozent). Die meisten der Befragten sprachen sich für ein größeres Engagement des Staates aus (89 Prozent). Fast alle waren der Meinung, dass Sozialwohnungen auch in Zukunft gebraucht werden (97 Prozent). Xaver Kroner, Vorstand des VdW, sagte, die Politik müsse umdenken und dürfe Bauen nicht durch ständig höhere Standards verteuern. Außerdem stehe der Bund in der Pflicht, den Ländern mehr Mittel zur Verfügung zu stellen und auch die Länder müssten sich mehr engagieren.
Mieter-Tipp
Untervermietung und Wohngemeinschaft erlaubt?
Die Untervermietung des gesamten Wohnraumes muss vom Vermieter erlaubt werden. Will ein Mieter hingegen nur ein Zimmer in seiner Wohnung untervermieten, kann der Vermieter nicht so einfach diesen Wunsch ablehnen. Besonders nicht, wenn nachvollziehbare persönliche und wirtschaftliche Gründe des Bewohners vorliegen. Sollte der Vermieter dennoch verbieten, dass ein Untervermieter einzieht, kann der Mieter auch bei einem befristeten Mietverhältnis innerhalb von 3 Monaten kündigen. Wenn die Räume an eine Wohngemeinschaft vermietet werden, kann diese darauf bestehen, dass alte Bewohner aus dem Vertrag entlassen werden und stattdessen neue Bewohner darin aufgenommen werden.
| mieterbund-leinetal.de-admin, 22. Mai 2013 |
Neues vom Bundesgerichtshof |
Neues vom Bundesgerichtshof
Vermieterin stirbt vor Erlass des Räumungsurteils
Ergeht das Räumungsurteil gegen den Mieter kurz nach dem Tod der klagenden Vermieterin und verlangt jetzt die Erbengemeinschaft die Räumung der Wohnung, kann der Mieter gegen das Amtsgerichtsurteil Berufung einlegen – hier mit der Begründung, das Urteil hätte gar nicht mehr ergehen dürfen bzw. nach dem Tod der Vermieterin seien die Grundlagen für die Kündigung entfallen (BGH VIII ZB 64/12). Vermieterin und Mieter waren Mutter und Sohn. Die Mutter kündigte, weil sie das Haus verkaufen – wirtschaftlich verwerten – wollte, um mit dem Erlös ihren Lebensunterhalt zu sichern. Nach ihrem Tod, so die Argumentation ihres Sohnes und Mieters, sei dieser Grund entfallen. Deshalb müsse das Urteil aufgehoben werden. Interessant noch: Die Erbengemeinschaft, das heißt die Erben der verstorbenen Vermieterin, bestand aus ihrem Sohn und seinen beiden Schwestern.
Sonderthema
Mietrechtsänderungsgesetz
Das Mietrechtsänderungsgesetz trat am 1. Mai 2013 in Kraft. Wir sagen, was neu ist:
Mieterhöhung nach Modernisierung: Hier bleibt alles beim Alten. Der Vermieter kann 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen.
Das ist schlecht für Mieter, denn hier bestand tatsächlich Handlungsbedarf. Die jetzige Regelung führt leicht zu unbezahlbaren Mieterhöhungen. Sie gehört ersatzlos gestrichen. Stattdessen sollte sich der energetische Zustand der Wohnung bei der ortsüblichen Vergleichsmiete wiederspiegeln. In einer Zwischenzeit könnte auch mit einem Zuschlag gearbeitet werden, der konkret vom Umfang der Heizkostenersparnis abhängen sollte.
Aktuelle Infos
Ein Fünftel der deutschen Großstädte verbraucht mehr Strom als der Durchschnitt. Die größten Stromverschwender leben im Saarland, in Niedersachsen und in einigen Städten in Bayern, wie eine aktuelle Auswertung in 120 deutschen Städten von Preisvergleich.de zeigt. Insgesamt 24 der 120 analysierten Städte wurden in die Gruppe der Stromverschwender eingeteilt, weil sie deutlich über dem analysierten Durchschnittswert von 1.858 kWh Strom pro Jahr lagen: Dazu gehören unter anderem Erlangen (2.257 kWh), Passau (2.252 kWh), Regensburg (2.187 kWh), Wilhelmshaven (2.150 kWh) und Hannover (2.130 kWh). Zu der Gruppe der Stromsparer konnten sich 19 der 120 Städte zählen. Ihre Bewohner verbrauchen knapp 10 Prozent weniger Strom als der ermittelte Durchschnitt. Zu den Spitzenreitern unter den Stromsparern gehören unter andere, Städte aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern: Erfurt (1.451 kWh), Schwerin (1.463 kWh), Rostock (1.488 kWh), Neubrandenburg (1.496 kWh) und Magdeburg (1.516 kWh). Aber auch in Ingolstadt, Jena, Dresden oder Kiel wurde im Vergleich zum Durchschnitt Strom gespart. Im Mittelfeld die Großstädte Hamburg (1.841 kWh), Berlin (1.774 kWh), München (1.761 kWh) und Frankfurt (1.713 kWh).
Mieter-Tipp
Makler
Achtung bei Aussagen von Maklern: Wichtige Angaben wie die Größe der Wohnfläche oder das Nutzungsrecht des Gemeinschaftsgartens sollten schriftlich zwischen Mieter und Vermieter festgehalten werden. Denn Mieter können sich nicht immer darauf verlassen, was ihnen der Makler bei der Besichtigung erzählt. Wer wirklich sicher gehen will, muss im Zweifelsfall darauf achten, dass alle wichtigen Angaben im Mietvertrag stehen.
| mieterbund-leinetal.de-admin, 13. Mai 2013 |
Neues vom Bundesgerichtshof |
Bundesgerichtshof
AGB-Klausel oder Individualvereinbarung?
E
rgibt sich sowohl aus der Erscheinungsform des Textes des Mietvertrages als auch aus dessen Inhalt ein erster Anschein für das Vorliegen einer allgemeinen Geschäftsbedingung, dann muss der Vermieter, der den Mietvertrag vorgelegt hat, diesen Anschein widerlegen. Er muss beweisen, dass die strittige Regelung im Mietvertrag tatsächlich individuell ausgehandelt worden ist. An die ernsthafte Verhandlungsbereitschaft des Vermieters und das tatsächliche Aushandeln der Vertragsklausel sind strenge Anforderungen zu stellen. „Aushandeln“ bedeutet dabei mehr als „Verhandeln“. Es genügt also nicht, dass der Mietvertragstext dem Mieter bekannt ist und nicht auf Bedenken stößt, dass der Inhalt des Vertrages erläutert und erörtert wird und dann den Vorstellungen der Vertragspartner entspricht. Von einem Aushandeln kann nur gesprochen werden, wenn der Vermieter den wesentlichen Inhalt eine die gesetzlichen Regelungen ändernden oder ergänzenden Bestimmung ernsthaft zur Disposition stellt und dem Mieter Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingung zu beeinflussen (BGH VIII ZR 137/12).
Sonderthema
Mietrechtsänderungsgesetz
D
as Mietrechtsänderungsgesetz tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. Wir sagen, was neu ist:
Frist für Härtegründe: Mieter sollen sich künftig nur noch einen Monat lang nach Erhalt der Modernisierungsankündigung auf Härtegründe berufen können. Nach Ablauf der Frist kann der Mieter keine Härtegründe mehr einwenden, muss er die Modernisierung hinnehmen. Eine derartige Frist hat es bisher nicht gegeben. Gut, dass die DMB-Kritik aufgegriffen wurde und Vermieter auf die Frist im Ankündigungsschreiben hinweisen müssen. Geschieht das nicht, greift die Einmonatsfrist nicht ein.
Aktuelle Infos
Gute Nachricht für Verbraucher: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Forderung von elf Energieunternehmen nach höheren Stromentgelten zurückgewiesen. Derzeit liegt die Rendite für Strom zwischen 7,6 und 9,1 Prozent, die Netzbetreiber wollten zwischen 11 und mehr als 13 Prozent. Nach Auffassung der Energiekonzerne stünden ihnen höhere Profite zu, weil Zukunftssorgen, unternehmerisches Risiko und anstehende Investitionen bei den staatlichen Berechnungen der Bundesnetzagentur nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Das sah das Gericht anders: Alles in allem seien die staatlich festgelegten Profite nicht zu beanstanden (AZ VI-3 Kart 33/08[V]). Diese Entscheidung kann vorerst eine Stromerhöhung verhindern. Die Netzbetreiber können das Urteil aber noch vor dem Bundesgerichtshof anfechten.
Mieter-Tipp
Im Grünen wohnen
Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, darf den Garten nur nutzen, wenn er mit gemietet ist oder der Eigentümer den Garten der Gemeinschaft zur Verfügung stellt. Veränderungen – wie beispielsweise das Pflanzen eines Blumenbeetes oder das Aufhängen einer Hängematte – müssen Mieter dann absprechen. Mieter eines Einfamilienhauses haben mehr Freiheiten: Sie können die Grünfläche in der Regel nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Der Vermieter kann allerdings verlangen, dass am Ende der Mietzeit der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden muss.
| mieterbund-leinetal.de-admin, 26. April 2013 |
Ausfall der Sprechstunde in Alfeld |
Ausfall der Sprechstunde in Alfeld
Am Montag, den 29.05.2013 fällt die Sprechstunde in Alfeld aus.
Die Sprechstunde am Dienstag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr findet wie gewohnt statt.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Mieterbund Leinetal e.V.
| mieterbund-leinetal.de-admin, 22. April 2013 |
Neues vom Bundesgerichtshof 19.04.2013 |
Bundesgerichtshof
Höhere Mietsicherheiten erlaubt
Die gesetzliche Regelung, wonach eine Mietkaution oder Mietsicherheit höchstens drei Monatsmieten betragen darf, wird aufgeweicht. Zusätzliche oder höhere Mietsicherheiten sind zulässig (BGH VIII ZR 379/12). Hier war ein Mieter mit zwei Monatsmieten in Zahlungsverzug geraten – ihm drohte die Kündigung. Daraufhin gab die Schwester des Mieters eine Bürgschaftserklärung ab und der Vermieter glich die bisherigen Zahlungsrückstände über die ursprünglich eingezahlte Mietkaution aus. In der Folgezeit wuchsen die Zahlungsrückstände des Mieters auf 6.500 Euro an. Der Vermieter nahm die Schwester des Mieters in voller Höhe in Anspruch. Die wehrte sich und wollte nur bis zur Höhe von drei Monatsmieten (1.050 Euro) haften. Der BGH gab dem Vermieter Recht. Die gesetzliche Vorschrift, wonach die Höhe der Mietsicherheit auf drei Monatsmieten begrenzt ist, gelte dann nicht, wenn die Sicherheit von einem Dritten gewährt und eine dem Mieter drohende Kündigung dadurch abgewehrt wird.
Sonderthema
Mietrechtsänderungsgesetz
Das Mietrechtsänderungsgesetz tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. Wir sagen, was neu ist:
Duldung der Modernisierung: Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters grundsätzlich dulden. Lediglich in Ausnahmesituationen, wenn sie sich auf Härtegründe berufen können, muss eine Interessenabwägung stattfinden – neuerdings zwischen den Mieterinteressen auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem Vermieterinteresse, den Belangen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes. Auch diese Gesetzesänderung ist schlecht für Mieter. Ihr Härteeinwand hat kaum noch Aussicht auf Erfolg. Es ist nur schwer vorstellbar, dass das individuelle Mieterinteresse höher bewertet wird als das Vermieterinteresse, Klimaschutz und Energieeinsparung.
Aktuelle Infos
Bald kommen die Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2012. Für Mieter kann es im Vergleich zum Jahr 2011 teurer werden, denn besonders die Heizkosten sind angestiegen. Zwei Faktoren spielen bei der Preisberechnung eine Rolle: Zum einen die langanhaltenden kalten Temperaturen und zum anderen die Energiepreise, die im Jahr 2012 gestiegen sind. Der Preis für Fernwärme erhöhte sich um 9,0 Prozent, der Ölpreis um 8,9 Prozent und der Gaspreis um 5,3 Prozent. Deshalb müssen, nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes, Mieter in öl- bzw. fernwärmebeheizten Gebäuden rund 20 Prozent höhere Heizkosten für das Jahr 2012 zahlen, Mieter in gasbeheizten Wohnobjekten müssen mit 15 Prozent Mehrkosten im Vergleich zum Jahr 2011 rechnen. 2013 könnte es noch teurer werden. Der kalte März führte zu einem Mehrverbrauch von etwa 15 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr.
Mieter-Tipp
Mehr Klimaschutz und weniger Nebenkosten
Wer Heizkosten einsparen will, kann mit Hilfe eines Heizgutachtens überprüfen, ob sein Wohnhaus zu viel Heizenergie verbraucht und wo die Ursachen dafür liegen. Mit der fachlichen Stellungnahme von co2-online GmbH, die alle Ergebnisse zusammenfasst, können Mieter ihre Vermieter auf mögliches Einsparungspotenzial aufmerksam machen. Zusätzlich gibt es auf der Internetseite des Deutschen Mieterbundes ein Energiesparkonto, damit Mieter ihren Energieverbrauch immer im Blick haben. Mehr Informationen dazu unter www.mieterbund.de/energiesparkono.html und unter www.mieterbund.de/heizgutachten.html.
| mieterbund-leinetal.de-admin, 19. April 2013 |
Neues vom Bundesgerichtshof 15.04.2013 |
Neues vom Bundesgerichtshof
Berufliche oder gewerbliche Nutzung der Wohnung kann verboten werden
Vermieter dürfen die berufliche oder gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung verbieten, beispielsweise wenn es zu Lärmstörungen und Streit im Haus kommt. Letztlich droht dem störenden Mieter sogar eine Kündigung (BGH VIII ZR 213/12). Nach dem Tod seiner Mutter wollte der Sohn, der erst später in die Wohnung gezogen war, das Mietverhältnis fortsetzen bzw. in den ursprünglichen Mietvertrag eintreten. Der Vermieter kündigte aber mit der Begründung, der Sohn habe über Jahre hinweg unerlaubt Gitarrenunterricht gegeben. Wegen des hierdurch verursachten Lärms sei es zu unzumutbaren Beeinträchtigungen und Streitigkeiten mit Mitmietern gekommen. Letztlich muss der Vermieter ohne eine ausdrückliche Vereinbarung nicht dulden, dass in der Mietwohnung beruflichen oder gewerblichen Aktivitäten nachgegangen wird. Im Einzelfall kann der Vermieter zwar nach Treu und Glauben verpflichtet sein, die Erlaubnis zur beruflichen Nutzung der Wohnung zu erteilen, wenn im Vergleich zur üblichen Wohnungsnutzung keine negativen Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter zu befürchten sind. Das ist aber bei einem Gitarrenunterricht an drei Werktagen für etwa 12 Schüler offensichtlich nicht der Fall.
Sonderthema
Mietrechtsänderungsgesetz
Das Mietrechtsänderungsgesetz tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. Wir sagen, was neu ist:
Ankündigung der Modernisierung: Nach wie vor muss der Vermieter spätestens drei Monate vor Beginn der Bauarbeiten die Modernisierung ankündigen und über Art, Umfang, den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme informieren. Er muss die zu erwartende Mieterhöhung und die voraussichtlichen künftige Betriebskosten angeben. Bei den erforderlichen Angaben zur Energieeinsparung kann er sich künftig auf anerkannte Pauschalwerte berufen. Diese Änderung ist wenig sinnvoll. Für den Mieter geht Transparenz verloren. Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit der Modernisierung lassen sich kaum noch überprüfen. Ob die Pauschalierung für den Vermieter Sinn macht, muss sich noch zeigen. Viele Fragen bleiben offen.
Aktuelle Infos
Wer in einer Wohnungsgenossenschaft lebt, will dort in der Regel auch bleiben. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Servicemonitors Wohnen von Analyse & Konzepte. Demnach sind mehr als die Hälfte der Mieter von Wohnungsgenossenschaften mit ihrem Vermieter zufrieden. 58 Prozent von ihnen würden wieder bei einer Genossenschaft einziehen. Im Vergleich zur Erhebung im Jahr 2010 konnten die Genossenschaften damit ihre Mieterbindung um 6 Prozent steigern. Dafür sei nicht allein der Service, sondern auch die Wohnsituation und die Kosten verantwortlich, sagt Bettina Harms, Geschäftsführerin von Analyse & Konzepte. Andere Vermieter schnitten bei der Befragung schlechter ab: So signalisierten jeweils nur 29 Prozent der Mieter einer Verwaltungsgesellschaft oder eines privaten Wohnungsunternehmens die Bereitschaft, dort erneut einzuziehen.
Mieter-Tipp
Vorsicht vor doppelter GEZ-Gebühr
Die GEZ-Gebühr wird seit 1. Januar pro Haushalt berechnet. Damit Verbraucher nicht mehr als nötig zahlen müssen, sollten sie überprüfen, in welcher Höhe die Gebühr eingezogen wird. Üblich sind 17,98 Euro pro Wohneinheit. Leben in einem Haushalt mehrere Menschen, müssen sie nicht mehrfach zahlen. Es reicht aus, wenn ein Bewohner als Rundfunkzahler bei der GEZ gemeldet ist. Alle anderen sollten selbst aktiv werden und sich schriftlich bei der Behörde abmelden. Gerade unverheiratete Paare, Wohngemeinschaften oder Kinder mit eigenem Einkommen können davon betroffen sein.
| mieterbund-leinetal.de-admin, 15. April 2013 |
Ausfall der Sprechzeiten in Alfeld und Einbeck |
Liebe Mitglieder,
Aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme fällt am
Freitag, den 12.04.2013 und Montag, den 29.04.2013 in Einbeck die Sprechstunde aus.
Ausfall der Sprechstunde in Alfeld
Ebenfalls fällt am Montag, den 29.04.2013 die Sprechstunde in Alfeld aus.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mieterbund Leinetal e.V.
| mieterbund-leinetal.de-admin, 9. April 2013 |
Neues vom Bundesgerichtshof 08.04.2013 |
Bundesgerichtshof
Salvatorische Klausel unwirksam
Salvatorische Klauseln in einem Wohnraummietvertrag sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 137/12). Gemeint sind „Reserveklauseln“ bzw. Zusätze im Vertrag, die dann eingreifen sollen, wenn sich zum Beispiel die Rechts- oder Gesetzeslage ändert. Beispiel: „Der Mieter lässt das Parkett abschleifen und versiegeln,“ – unwirksam – „soweit gesetzlich zulässig“ oder: „sofern dies die Gesetzeslage bzw. die Rechtsprechung erlauben“. Hier ist die Rechtslage klar: Derartige Parkettklauseln sind unwirksam und damit auch die salvatorische Klausel. Das Gleiche gilt für den Zusatz „soweit das Gesetz nicht etwas anderes zwingend vorschreibt“. Eine solche Klausel ist unverständlich und damit unwirksam.
Sonderthema
Mietrechtsänderungsgesetz
Das Mietrechtsänderungsgesetz tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. Wir sagen, was neu ist:
Modernisierung: Energetische Modernisierungen sind nach der Definition des Gesetzes bauliche Veränderungen, durch die der Mieter nachhaltig Endenergie einsparen kann. Dazu gehören Wärmedämmung, Fensteraustausch, neue Heizungsanlagen usw. Wird durch die Baumaßnahme nicht erneuerbare Primärenergie eingespart oder werden Klimaschutzziele erreicht, ohne dass der Mieter selbst über niedrigere Heizkosten davon profitiert, muss er die Modernisierung dulden, aber nicht über höhere Mieten bezahlen.
Gut, dass die DMB-Kritik aufgegriffen wurde und jetzt klargestellt ist, dass Mieter für energetische Modernisierungen nur zahlen müssen, wenn sie auch davon profitieren.
Aktuelle Infos
Zum Start des Sommersemesters suchen noch viele Studenten eine Bleibe. Die steigenden Mieten wirken sich auch auf WG-Zimmer aus: Innerhalb eines Semesters sind die Preise um bis zu fünf Prozent gestiegen. Das zeigt eine aktuelle Analyse von ImmobilienScout 24, die in unterschiedlichen Städten die durchschnittliche Warmmiete einer 3er-WG mit 80 m² verglichen hat. Studierende in ostdeutschen Städten müssen für ein Zimmer rund 200 Euro ausgeben, in süddeutschen Städten bezahlen sie teilweise mehr als das Doppelte. Besonders teuer ist eine Bleibe in München: Hier kostet ein WG-Zimmer durchschnittlich 439 Euro pro Monat. Aber auch Städte wie Frankfurt am Main (421 Euro), Stuttgart (391 Euro) und Konstanz (382 Euro) gehören zum teuren Uni-Pflaster. Günstiger leben Studenten in Berlin mit 292 Euro Miete, Lüneburg (285 Euro) oder Göttingen (275 Euro). Besonders freundlich für den studentischen Geldbeutel sind die Mieten in Leipzig (219 Euro) und Chemnitz (197 Euro).
Mieter-Tipp
Wohnfläche
Die angegebene Grundfläche entspricht nicht immer der wirklichen Größe der Wohnung. Nachmessen kann sich lohnen: Denn weichen die Angaben im Mietvertrag um mehr als 10 Prozent zum Nachteile der Mieter von der realen Wohnfläche ab, können sie ihre Miete kürzen oder Geld zurück verlangen. In der Wohnflächenverordnung ist festgelegt, ab welcher Raumhöhe die Fläche bei der Berechnung berücksichtigt wird: Ist der Raum zwei Meter hoch, wird die Fläche voll eingerechnet, bei einer Höhe von ein bis zwei Metern wird die Fläche zur Hälfte mitgezählt, bei weniger als einem Meter gar nicht einkalkuliert.
| mieterbund-leinetal.de-admin, 8. April 2013 |
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