Newsletter vom 17.05.2024
17. Mai 2024 12:07Newsletter vom 17. Mai 2024 |
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Aktuelle Infos Unangemessen hohe Mieten effektiv ahnden Seit 1954 gibt es in Deutschland mit § 5 Wirtschaftsstrafgesetz die Möglichkeit, gegen unangemessen hohe Mieten vorzugehen und Vermieter zu sanktionieren, wenn sie eine Miete verlangen, die mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In der Praxis wird das Gesetz aber heute kaum angewendet, da die bürokratischen Hürden zu hoch sind. Der Bundesrat hat deshalb schon zwei Mal mit einem konkreten Gesetzentwurf auf eine bessere Bekämpfung des Mietwuchers gedrungen. Ein juristisches Gutachten von Prof. Dr. Kilian Wegner zeigt nun, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf nicht stichhaltig sind. Die Ergebnisse des Gutachtens und die daraus resultierenden Forderungen an die Politik hat der DMB zusammengefasst. Die Tagesschau führte dazu ein ausführliches Interview mit DMB-Präsident Lukas Siebenkotten. |
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Mietspiegel in Deutschland Mietspiegel spielen eine wichtige Rolle im Mietrecht. Sie sind das zentrale Instrument zur Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau und dienen als Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) verfügt mit seiner Mietspiegelsammlung über einen bundesweiten Überblick über die Verbreitung, Qualität und Aktualität von Mietspiegeln. Aktuell umfasst die Sammlung 702 Mietspiegel, die Werte der ortsüblichen Vergleichsmiete für 1.326 Kommunen ausweisen. 967 Kommunen greifen auf einfache Mietspiegel und 359 Kommunen auf qualifizierte Mietspiegel zu. Diese Woche hat das BBSR gemeinsam mit dem Institut Wohnen und Umwelt (IWU) und der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) die neue Arbeitshilfe „Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Mietspiegeln“ veröffentlicht. Sie unterstützt Kommunen bei der rechtssicheren Erstellung, Ausschreibung und Veröffentlichung von Mietspiegeln. |
14,1 Millionen Menschen in Deutschland arm 16,6 Prozent beträgt nach den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes die Armutsquote in Deutschland in 2023. Dies sei zwar ein ganz leichter Rückgang gegenüber den beiden Vorjahren, doch in der längerfristigen Betrachtung nach wie vor eine Stagnation auf sehr hohem Niveau, wie die Expertise des Hauptgeschäftsführers des Verbandes, Ulrich Schneider, feststellt. 14,1 Millionen Menschen müssten nach wie vor zu den Armen gerechnet werden. Verbesserungen beim Wohngeld und beim BAföG und insbesondere die Heraufsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes durchaus armutspolitisch Wirkung zeigten offensichtlich Wirkung. „Es zeigt sich, dass Armutsbekämpfung möglich ist. Die Reformen müssen nur wesentlich konsequenter angegangen werden“, so Ulrich Schneider. |
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Neuer Podcast: Armutszeugnis #4 Den Boden unter den Füßen verloren Die Krise auf dem Wohnungsmarkt in den Städten spitzt sich zu, eine Lösung ist nicht in Sicht. Sie gilt als die neue soziale Frage unserer Zeit. Doch trifft die Krise wirklich uns alle? Wer profitiert? Wer verliert? Wieso ist die Politik so wirkungslos? Was liegt dem allen zu Grunde? In der vierten Folge des Podcasts Armutszeugnis geht die Rosa-Luxemburg-Stiftung diesen Fragen nach und spricht mit der Stadtgeographin Prof. Dr. Susanne Heeg von der Goethe-Universität Frankfurt a. M. über die Privatisierung von Grund und Boden, die verheerenden Folgen und wie wir da wieder rauskommen. |
Mietertipp Ich möchte meine Wohnung während der anstehenden EM untervermieten. Darf ich das? Mit Genehmigung der Vermieterin oder des Vermieters ja. Denn auch eine kurzfristige Überlassung der Mieträume für einen Monat während einer Sportveranstaltung ist erlaubnispflichtig. |