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17. Mai 2024 12:06

Aktuelle Infos Bundeskabinett beschließt Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
Die Bundesregierung verfolgt das EU-weite Ziel, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP) legt die Bundesregierung nun erstmals einen Handlungsleitfaden dafür vor, diese große gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzugehen. Laut NAP nannten mehr als die Hälfte (53 Prozent) aller dokumentierten Personen als Grund für die Wohnungslosigkeit, ihre Wohnung durch Kündigung durch die Vermietenden, Räumung oder Zwangsräumung verloren zu haben. Gerade im Mietrecht müssen jetzt die Weichen gestellt werden, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden, erklärte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Eine überaus effektive Stellschraube, Wohnungslosigkeit effektiv zu verhindern, sei zum Beispiel die Übertragung der sog. Schonfristregelung auch auf die ordentliche Kündigung. „Ein Leitbild alleine wird allerdings nicht genügen, um das ambitionierte Ziel Realität werden zu lassen. Es braucht auch politische Handlungsspielräume und finanzielle Ressourcen sowie eine Ausweitung des Mieter:innenschutzes“, so auch Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und der Deutsche Städtetag in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
 
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Berlin kauft von Vonovia rund 4500 Wohnungen
Das Land Berlin kauft der Vonovia rund 4500 Wohnungen ab, meldet die Berliner Senatskanzlei auf der Plattform „x“. Tatsächlich kaufen die zwei landeseigenen Unternehmen HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH und Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH die Wohnungs- und Grundstücksbestände. „Der Kaufpreis für dieses Ankaufspaket von Vonovia beträgt rund 700 Millionen Euro. Die Ankäufe werden von den Landesgesellschaften eigenständig sowohl aus eigener Liquidität als auch über Fremdkapital finanziert. Der Berliner Landeshaushalt wird nicht belastet“, heißt es in der Pressemeldung des Berliner Senats. Der Berliner Mieterverein (BMV) fordert seit Jahren, dass mindestens 50 Prozent des Berliner Wohnungsbestandes in die Hand gemeinwohlorientierter Wohnungsunternehmen gehört. Mit dem jetzt bekannt gewordenen Ankauf kommt Berlin dem einen kleinen Schritt näher. Der BMV sieht den Berliner Senat in der Pflicht, die Unternehmen für den Ankauf der Wohnungen mit einem Eigenkapitalzuschuss zu unterstützen. „Andernfalls zahlen am Ende die Mieter:innen die Zeche des Ankaufs“, befürchtet BMV-Geschäftsführerin Wibke Werner.
 
Sanierungsquote weiter im Sinkflug
Nach Darstellung des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) lag die Quote energetischer Sanierungen im deutschen Gebäudebestand im Jahr 2023 bei 0,7 Prozent, für das erste Halbjahr 2024 wird ein weiteres leichtes Absinken auf 0,69 Prozent prognostiziert. Auch die aktuelle Sparda-Studie „Wohnen in Deutschland 2024“ setzt sich schwerpunktmäßig mit wohnungs- und klimapolitischen Potenzialen auseinander, die sich aus der energetischen Sanierung (Dekarbonisierung) von Bestandsimmobilien ergeben. Laut dieser Studie sind 62 Prozent oder 117 Millionen Tonnen des gebäuderelevanten CO2 auf die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser in privaten Haushalten zurückzuführen. Mit energetisch besser gestellten Wohngebäuden könnte viel CO2 vermieden werden. Energieeffizientere Objekte sind unter sonst gleichen Bedingungen teurer als weniger effiziente Objekte, die höchsten Preisaufschläge für besonders energieeffiziente Objekte (A+) werden in den Großstädten ausgerufen. Relativ zur mittleren Energieeffizienz D sind diese 28 Prozent teurer, im bundesdeutschen Mittel beträgt der Aufschlag 25 Prozent. Gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz fordert der Deutsche Mieterbund, dass die Bundesregierung jetzt für gerechte Kostenverteilung zwischen Mietenden, Vermietenden und Staat sorgen muss. Die Studie „Klimaschutz in Mietwohnungen – Modernisierungskosten fair verteilen“ wurde diese Woche mit Wohnungspolitikern diskutiert.
 
Studie zur Berichterstattung über das Heizungsgesetz – und was wir politisch daraus lernen können
Wissenschaftler vom Institut für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz haben die Berichterstattung über die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) untersucht. Im Fokus steht dabei die Frage, wie vielfältig und ausgewogen deutsche Nachrichtenmedien im Jahresverlauf 2023 über das GEG berichtet haben. Laut der Analyse wurde das GEG in der Medienberichterstattung in allen Aspekten überwiegend negativ bewertet. Insbesondere wurde eine mangelnde Vermittlung und geringe Akzeptanz des Gesetzes kritisiert; aber auch die Auswirkungen auf Wirtschaft und Klimaschutz wurden einseitig negativ eingeschätzt. Besonders kritisch wurde das GEG in Medien am rechten Rand des publizistischen Spektrums (auch Extremmedien) und der Bild behandelt, die entsprechende Begriffe in ihrer Berichterstattung verwendeten (u. a. „Heizhammer“, „Heizverbot“) und damit die öffentliche Debatte zusätzlich aufheizten. Aufbauend auf den Studienergebnissen der Universität Mainz schlägt Politik- und Kommunikationsberater Dr. Johannes Hillje im zweiten Teil der Publikation Lehren aus der Debatte für Politik und Medien vor.
 
Erstberatungs-Hotline für schnelle und einfache Hilfe für alle Mieter, auch für Nichtmitglieder,
täglich von 10 bis 20 Uhr: 0900 / 12 000 12 (2 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, höhere Preise möglich bei Anrufen über Mobilfunknetze)
  Mietertipp   TV-Kabelgebühren  
Meine Vermieterin hat mich darüber informiert, dass die TV-Kabelgebühren ab dem 1. Juli 2024 wegfallen. Sie bietet mir an, mich weiter mit TV über den Hausanschluss zu versorgen, wenn ich einer Erhöhung der Grundmiete um den bisherigen Betriebskostenanteil für Kabelgebühren zustimme. Ein entsprechendes Zustimmungsformular ist beigefügt. Muss ich dem zustimmen?
 
Nein. Die Betriebskostenumlage für TV-Kabelgebühren endet automatisch zum 30. Juni 2024. Mietende sind nicht verpflichtet, auf ein Angebot von Vermietenden zur Fortsetzung der TV-Versorgung zu reagieren. Insbesondere die hier geforderte Zustimmung zu einer Überführung des bisherigen Betriebskostenanteils in die Grundmiete sollte wohl überlegt sein. Denn dies führt zu einer dauerhaften Erhöhung der Grundmiete, von der man sich nicht ohne weiteres wieder lösen kann, wenn man sich z.B. für einen anderen TV-Anbieter entscheiden will.