Neues vom Bundesgerichtshof vom 22.05.2013
22. Mai 2013 7:06Neues vom Beundesgerichtshof vom 22.05.2013
Bundesgerichtshof
Schadstoffbelastung: Bei überzogener Mietminderung droht Kündigung
Eine durch einen mangelhaften Parkettkleber verursachte Schadstoffbelastung im Haus ist eine Wohnungsmangel. Beim Umfang einer möglichen Mietminderung sind zu berücksichtigen, wie viele Räume der Wohnung betroffen sind, die Schadstoffkonzentration und die mögliche Gesundheitsgefährdung. Mitentscheidend ist auch, ob die Schadstoffbelastung durch ausreichendes Lüften minimiert werden könnte. Das Amtsgericht hatte eine Mietminderung von 30 Prozent, das Landgericht von 10 bis 15 Prozent für gerechtfertigt gehalten. Nachdem die Mieter die Mietzahlungen vollständig eingestellt hatten, die Miete also zu 100 Prozent minderten, kündigte ihnen der Vermieter. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 411/12) entschied: Ist der Mieter auch unter Berücksichtigung der ursprünglich zugebilligten 30-prozentigen Mietminderung mit zwei Monatsmieten im Rückstand, kann der Vermieter kündigen.
Sonderthema
Mietrechtsänderungsgesetz
Das Mietrechtsänderungsgesetz trat am 1. Mai 2013 in Kraft. Wir sagen, was neu ist:
Contracting: Die Umstellung von der klassischen Energieversorgung durch den Vermieter auf Wärmelieferungen durch einen Dritten (Wärmelieferanten) war bisher gesetzlich nicht geregelt und führte in der Praxis zu teilweise extremen Preissteigerungen für den Mieter. Jetzt wird vorgegeben, dass die Kosten der Wärmelieferung die bisherigen Betriebskosten für Heizung und Warmwasser nicht übersteigen dürfen – so genannte Warmmietenneutralität.
Das ist eine gute Neuregelung. Die gesetzliche Klarstellung war überfällig und schafft jetzt Rechtssicherheit. Positiv ist vor allem, dass drastische Kostensteigerungen für Mieter verhindert werden. Die neue Contracting-Regelung gilt aber nur für die Zukunft, betrifft also nicht die so genannten „Alt-Fälle“. Weitere Details zum Thema Contracting werden in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung noch geklärt.
Aktuelle Infos
Rund 90 Prozent der Bundesbürger befürchten, dass es in Großstädten in Zukunft zu wenig bezahlbaren Wohnraum geben wird. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Besorgten damit um acht Prozentpunkte gestiegen (2012: 82 %). Das ist das Ergebnis des Mietwohn-Indexes 2013, den der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) seit 2006 jährlich in Auftrag gibt. Viele der Befragten sind mit dem Status als Mieter zufrieden (85 Prozent), dennoch befürchteten sie, dass die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinander gehen wird (92 Prozent). Die meisten der Befragten sprachen sich für ein größeres Engagement des Staates aus (89 Prozent). Fast alle waren der Meinung, dass Sozialwohnungen auch in Zukunft gebraucht werden (97 Prozent). Xaver Kroner, Vorstand des VdW, sagte, die Politik müsse umdenken und dürfe Bauen nicht durch ständig höhere Standards verteuern. Außerdem stehe der Bund in der Pflicht, den Ländern mehr Mittel zur Verfügung zu stellen und auch die Länder müssten sich mehr engagieren.
Mieter-Tipp
Untervermietung und Wohngemeinschaft erlaubt?
Die Untervermietung des gesamten Wohnraumes muss vom Vermieter erlaubt werden. Will ein Mieter hingegen nur ein Zimmer in seiner Wohnung untervermieten, kann der Vermieter nicht so einfach diesen Wunsch ablehnen. Besonders nicht, wenn nachvollziehbare persönliche und wirtschaftliche Gründe des Bewohners vorliegen. Sollte der Vermieter dennoch verbieten, dass ein Untervermieter einzieht, kann der Mieter auch bei einem befristeten Mietverhältnis innerhalb von 3 Monaten kündigen. Wenn die Räume an eine Wohngemeinschaft vermietet werden, kann diese darauf bestehen, dass alte Bewohner aus dem Vertrag entlassen werden und stattdessen neue Bewohner darin aufgenommen werden.