Neues vom Bundesgerichtshof 31.08.2012

3. September 2012 6:30

Kündigung trotz Nachzahlung offen stehender Mieten

Mietschulden von mehr als zwei Monatsmieten berechtigen den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung. Die wird aber hinfällig, wenn der Mieter innerhalb einer so genannten Schonfrist von zwei Monaten alle Schulden begleicht. Eine gleichzeitig ausgesprochene fristgemäße Kündigung des Vermieters wegen erheblichen Pflichtverletzungen kann trotz Nachzahlung der Mietschulden aber wirksam bleiben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 238/12).
Hier hatten Mieter und Vermieter drei Jahre über die Berechtigung einer Mieterhöhung von 93,87 Euro pro Monat prozessiert. Nachdem der Mieter endgültig zur Zahlung verurteilt wurde, er aber auch nach vier weiteren Monaten die Rückstände noch nicht ausgeglichen hatte, kündigte der Vermieter fristlos und hilfsweise mit der normalen Kündigungsfrist. Durch Nachzahlung des offen stehenden Betrages von 3.754,80 Euro konnte der Mieter die fristlose Kündigung abwenden. Der Bundesgerichtshof verurteilte den Mieter trotzdem zur Räumung der Wohnung und erklärte, die fristgemäße Kündigung wegen erheblichen Pflichtverletzungen des Mieters sei zu Recht erfolgt. Die Nachzahlung der Mietschulden innerhalb der Schonfrist ließ das Verschulden des Mieters zwar in einem milderen Licht erscheinen. Das Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses überwiege aber.

Sonderthema
Mietermodernisierung
Bevor Mieter ihre Wohnung selbst modernisieren und Geld in die Wohnung stecken, sollten sie sich rechtlich absichern. Geklärt werden muss, ob die geplante Baumaßnahme überhaupt erlaubt ist oder ob der Vermieter zustimmen muss. Und auch beim Auszug drohen böse Überraschungen. Der Vermieter muss die Investitionen nicht übernehmen, er kann unter Umständen den Rückbau der Mietermodernisierung fordern.
Zustimmung: Enthält der Mietvertrag keine Regelung, wie bei Mieterinvestitionen und Modernisierungsmaßnahmen zu verfahren ist, gilt: Maßnahmen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch dienen und keinen erheblichen Eingriff in die Substanz des Gebäudes erfordern und sich bei Beendigung des Mietverhältnisses leicht wieder beseitigen lassen, darf der Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters vornehmen.

Aktuelle Infos
Energie wird immer teurer. Die Strompreise bewegen sich auf Rekordniveau. Gleichzeitig kündigen die großen Stromversorger weitere Preissteigerung bis zu 30 % in den nächsten fünf Jahren an. Heizöl ist mittlerweile so teuer wie noch nie. Verbraucher müssen zurzeit 18 % mehr zahlen als noch vor 12 Monaten. Und pünktlich zum Herbst kündigen 70 Gasversorger Preiserhöhungen ab September/Oktober von durchschnittlich 6,05 % an. In der Spitze wird Gas hier um 13 % teurer. Kein Trost ist es da, dass 14 Anbieter die Preise reduzieren. Sie waren bisher auch deutlich teurer als andere Anbieter, im Durchschnitt um 15 %.

Mieter-Tipp
Betrügerische Wohnungsangebote
Allein das Internetportal ImmobilienScout24 löscht wöchentlich fast 800 Angebote wegen Betrugsverdachts. Hier geht es um Wohnungsangebote, die eine Traumwohnung zu einem traumhaft niedrigen Preis versprechen, bei denen Haus- und Wohnungsfotos wie Werbefotos aussehen und bei denen der vermeintliche Vermieter gerade im Ausland lebt und zur Wohnungsbesichtigung nicht kommen kann. Wenn er dann anbietet, gegen Überweisung eines Betrages von mehreren hundert Euro an die Western Union die Schlüssel zuzusenden, kann man sicher sein: Das ist Betrug ! Nicht zahlen und die Immobilienportale oder den Deutschen Mieterbund informieren ! Die Angebote werden dann gelöscht.
DMB-Info e.V. Littenstraße 10 Telefon: 030 / 2 23 23 – 0