Neues vom Bundesgerichtshof
17. Juni 2014 6:29Bundesgerichtshof
Vermieter muss Hausrecht des Mieters respektieren
Der Mieter, der von seinem Hausrecht Gebrauch macht, muss keine Kündigung seines Vermieters fürchten. Verlässt der Vermieter trotz Aufforderung des Mieters nicht das Haus, versucht er sogar, gegen den Willen des Mieters einzelne Zimmer zu betreten, muss er damit rechnen, von seinem Mieter rausgeschmissen zu werden. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 289/13) lag ein Fall zugrunde, bei dem die Vermieterin zunächst – wie angekündigt – die neu installierten Rauchmelder im Haus inspizierte. Dann wollte sie plötzlich das gesamt Haus besichtigen. Sie versuchte, gegen den Willen des Mieters einzelne Zimmer zu betreten, öffnete Fenster und nahm Gegenstände von der Fensterbank. Die Aufforderung des Mieters, das Haus zu verlassen, und seine Hinweise auf sein Hausrecht ignorierte sie. Daraufhin trug der Mieter seine Vermieterin aus dem Haus. Sie reagierte mit einer fristlosen Kündigung. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof jetzt feststellte. Die Vermieterin sei nicht zu einer eigenmächtigen Besichtigung des Hauses berechtigt gewesen. Sie habe das Hausrecht des Mieters verletzt, als sie trotz Aufforderung das Haus nicht verließ. Der Mieter habe praktisch in Notwehr gehandelt.
Aktuelle Infos
Wärmemarkt: Der Bundesindustrieverband Deutschland, Haus-, Energie- und Umwelttechnik hat den Gesamtbestand zentraler Wärmeerzeuger (Stand 2012) aufgelistet. Danach gibt es rund 20,5 Wärmeerzeuger in Deutschland. An der Spitze liegen Gaskessel (9,1 Millionen Stück). Die Zahl der Gas-Brennwertkessel liegt mit 4 Millionen Stück knapp hinter der Zahl der Ölkessel, die noch existieren (ca. 5,5 Millionen Stück). Öl-Brennwertkessel gibt es 0,5 Millionen Stück, Biomasse-Kessel 0,8 Millionen Stück und Wärmepumpe etwa 0,6 Millionen Stück. Die Marktentwicklung zeigt, dass 2013 insbesondere Gas-Brennwerttechnik und Gas-NT-Technik mit +10 % bzw. +2 % nachgefragt wurde. Verlierer am Wärmeerzeugermarkt ist die Öl-Brennwerttechnik bzw. die Öl-NT-Technik mit -2 % bzw. -8 %. Festbrennstoffkessel verlieren rund 5 %, und der Bereich der Wärmepumpen ist stabil, wächst nur geringfügig um 1 % an.
Zwangsräumungen: In Sachsen steigt die Zahl der Zwangsräumungen. Danach hat sich die Zahl der Zwangsräumungen von 2007 bis 2013 um fast 50 % erhöht auf 3.710. Überdurchschnittlich hoch war die Steigerung in Dresden, um 87 % auf 823 Räumungsklagen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gab es deutlich mehr Zwangsräumungen als in den Jahren zuvor. Hier wurden 1.377 Wohnungen zwangsgeräumt, 2012 waren es noch 895, im Jahr 2011 hatte es 938 Zwangsräumungen gegeben. Die Vorsitzende des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes sieht als Grund hierfür die Verbesserung der Position des Vermieters bei Zwangsräumungen durch das Mietrechtsänderungsgesetz.
Single-Wohnungen: Der häufigste Haushaltstyp in Deutschland ist der Einpersonenhaushalt. In mehr als jedem dritten Haushalt (37,2 Prozent) wohnt nur ein Mann oder eine Frau. Besonders oft (42 %) leben sie in Großstädten. An zweiter Stelle stehen mit 33,2 % die Zweipersonenhaushalte. Nur 4,8 % der Haushalte leben in einer Familie oder WG, die mehr als vier Personen zählt. Und: Gut jeder fünfte Haushalt in der Bundesrepublik ist ein reiner Seniorenhaushalt.
Mieter-Tipp
Vorratskündigung
Hat der Vermieter dem Mieter den Kauf der an ihn vermieteten Räume zum Verkehrswert von 115.000 Euro angeboten und spricht er gleichzeitig vorsorglich noch eine Verwertungskündigung aus und begründet diese damit, eine angemessene Verwertung sei nur durch einen Verkauf an einen Dritten in unvermietetem Zustand möglich, ist das eine unzulässige Vorratskündigung (LG Berlin, 67 S 475/13).