Neues vom Bundesgerichtshof 27.05.2013

27. Mai 2013 8:14

Neues vom Bundesgerichtshof

Wohnungsbezogener Umlagemaßstab bei Grundsteuer zulässig
Betriebskosten, wie zum Beispiel die Grundsteuer, müssen nach dem im Mietvertrag vereinbarten oder im Gesetz genannten Verteilerschlüssel auf die Mieter im Haus verteilt werden. Das galt nach der bisherigen Rechtsprechung auch, wenn die Grundsteuer – zum Beispiel bei vermieteten Eigentumswohnungen – wohnungsbezogen erhoben wurde. Diese Rechtsprechung ändert der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 252/12) jetzt. Der Vermieter einer Eigentumswohnung kann die von der Gemeinde erhobene Grundsteuer ohne weitere Rechenoperationen direkt in die Betriebskostenabrechnung für seinen Mieter einstellen. Kosten, die von einem Dritten speziell für eine Wohnung erhoben werden, sind an den Mieter in der Betriebskostenabrechnung schlicht weiterzuleiten.

Sonderthema
Mietrechtsänderungsgesetz
Das Mietrechtsänderungsgesetz trat am 1. Mai 2013 in Kraft. Wir sagen, was neu ist:
Vergleichsmiete: Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete spielt künftig neben Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung auch die energetische Ausstattung und Beschaffenheit eine Rolle.
Diese Regelung ist gut für Mieter. Der energetische Zustand muss berücksichtigt werden. Dann kann über kurz oder lang auch auf die 11-prozentige Modernisierungsumlage verzichtet werden.

Aktuelle Infos
Die Nebenkosten sind im vergangen Jahr kräftig gestiegen. Besonders für Heizkosten müssen Verbraucher tief in die Tasche greifen. Wer sparen will und wechseln kann, sollte auf Pellets umsteigen, denn wie der Vergleich der Energiepreise zeigt, ist Heizen mit Pellets besonders günstig. Verbraucher zahlen hier durchschnittlich 5,3 Cent je Kilowattstunde, belegt eine Datenanalyse des Statistischen Bundesamtes und des Bundes der Energieverbraucher e. V. Dafür wurden im Winter 2012 die durchschnittlichen Energiepreise einschließlich Steuern ermittelt.
In der Tabelle mit den mittleren Energiepreisen für Haushalte wird deutlich: Flüssiggas ist richtig teuer, Kunden zahlen rund 10 Cent je Kilowattstunde. Die Preise für Heizöl (8,2 Cent/ kWh) und Fernwärme (8,0 Cent/ kWh) liegen nur knapp darunter. Etwas günstiger heizen Kunden ansonsten noch mit Erdgas – die Kilowattstunde kostet 6,4 Cent.

Mieter-Tipp
Abrechnung muss rechtzeitig eingehen
Spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss der Vermieter eine Abrechnung über die Betriebskosten schicken. Lässt er diese Frist verstreichen oder versendet er die Abrechnung später an den Mieter, muss dieser die Nachforderungen nicht begleichen. Auch bei pünktlich eingetroffenen Zahlungsaufforderungen sollten Mieter aufmerksam hinsehen. Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes ist jede zweite Abrechnung nämlich falsch. Der Mieter hat zur Prüfung der Unterlagen zwei bis vier Wochen Zeit, um eine Korrektur der Abrechnung einzufordern.