Neues vom Bundesgerichtshof 27.01.2012
27. Januar 2012 8:12Bundesgerichtshof
Unwirksame Schönheitsreparaturklauseln: „Weißen von Decken und Wänden“
Die Klausel im Mietvertrag: „Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere … das Weißen der Decken und Oberwände …“, ist unwirksam. Die Klausel ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 47/11) so zu verstehen, dass Mieter Schönheitsreparaturen immer mit weißer Farbe vornehmen müssen. Das aber ist eine unangemessene Benachteiligung des Mieters, weil er durch diese Klausel bei der Farbwahl und bei seinen Dekorationsmöglichkeiten auch während der Mietzeit eingeschränkt würde. Er müsste Decken und Oberwände immer weiß streichen.
Sonderthema
Ab 30. April: TV über Satellit nur noch digital
Ab 30. April 2012 werden die TV- und Hörfunkprogramme über Satellit nur noch digital übertragen. Analoge Satellitensignale werden abgeschaltet. Wer die eventuell notwendige Umrüstung verschläft, „schaut in die Röhre“, vgl. Videotext Seite 198 auf allen TV-Kanälen.
Teil 1: Zurzeit werden viele TV-Programme noch parallel in bis zu drei unterschiedlichen technischen Verfahren übertragen: analog, standard-digital und hochauflösend-digital (HDTV). Die Sender müssen hierfür jeweilige Kapazitäten auf den Satelliten anmieten. Die Kosten für die analoge Verbreitung wollen und werden die Programmanbieter künftig einsparen. Vorteile der Digital- gegenüber der Analogtechnik sind ein verbesserter Empfang, zusätzliche Sendeplätze und die sogenannte Rückkanalfähigkeit. Haushalte mit eigener Parabolantenne oder mit Gemeinschafts-Parabolantenne, die die Programme noch in Analogtechnik empfangen, können betroffen sein. Allerdings besitzen drei Viertel aller Haushalte mit Satellitenanschluss bereits einen digitalen Zugang. Hier muss nichts geändert werden. Wer nicht sicher ist, ob seine Satellitenempfangsanlage analog oder schon digital arbeitet, kann dies leicht „im Fernsehen“ herausfinden. Die großen TV-Sender bieten auf der Videotextseite 198 den notwendigen Service und entsprechende Informationen an. Nur wer dort auf seinem TV-Bildschirm den Hinweis findet, dass sein analoges Angebot am 30. April 2012 abgeschaltet wird, muss handeln, das heißt umrüsten.
Aktuelle Infos
Die Wohneigentumsquote liegt in Deutschland seit Jahren bei etwa 43 Prozent, in der Schweiz bei 35 Prozent. In anderen europäischen Ländern liegt die Wohneigentumsquote teilweise deutlich höher. In den einzelnen Bundesländern ist die Wohneigentumsquote sehr unterschiedlich. Sie liegt in Berlin bei etwa 14 Prozent und im Saarland bei rund 55 Prozent. Nach einer Untersuchung der Patricia-Immobilien ist ein steigendes verfügbares Haushaltsnettoeinkommen tendenziell mit einer niedrigeren Wohneigentumsquote verbunden. Außerdem gilt: Je höher der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung von 20 bis 65 Jahren an der Gesamtbevölkerung, desto niedriger ist die Wohneigentumsquote. Hier macht sich die notwendige und höhere Mobilität von Arbeitskräften bemerkbar. Dagegen steigt die Eigentumsquote, je höher die Zahl der Personen ist, die in einer Wohnung leben.
Mieter-Tipp
Zustimmung zur Mieterhöhung
Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete wird nicht automatisch wirksam. Voraussetzung ist immer die Zustimmung des Mieters. Der hat nach dem Gesetz zwei bis drei Monate Zeit, ggf. mit Hilfe des Mietervereins abzuklären, ob die Vermieterforderung nach mehr Miete zulässig und begründet ist. Nur dann muss er zustimmen. Erhält der Mieter das Mieterhöhungsschreiben im Februar, hat er bis Ende April Zeit, die Mieterhöhung „auf Herz und Nieren“ zu überprüfen. Ab 1. Mai müsste dann – wenn alles in Ordnung ist – mehr Miete gezahlt werden.