Neues vom Bundesgerichtshof 25.01.2013
28. Januar 2013 7:25Bundesgerichtshof
Erbenhaftung nach Tod des Mieters
Nach dem Gesetz wird nach dem Tod des alleinstehenden Mieters das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Erben des Verstorbenen fortgesetzt. Der Erbe ist dann berechtigt, dass Mietverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 68/12) entschied jetzt, dass auch nach dem Tod des Mieters fällig werdende Forderungen – gemeint sind die Mieten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist – reine Nachlassverbindlichkeiten sind. Folge ist, dass der Erbe seine Haftung hierfür auf den Nachlass beschränken kann und er nicht zusätzlich bzw. daneben mit seinem persönlichen Vermögen haftet.
Sonderthema
Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz
Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz in der Wohnung gehören zu den häufigsten Wohnungsmängeln. Richtiges Heizen und Lüften kann helfen, viele der Schäden zu vermeiden. Richtig heizen und vor allem richtig lüften bedeutet (Teil 2):
Einmal täglich lüften genügt oft nicht. Vormittags und nachmittags nochmals die Zimmer lüften, in denen sich Personen aufgehalten haben. Abends einen kompletten Luftwechsel vornehmen.
Bei Abwesenheit tagsüber ist das Lüften „3 x täglich“ nicht möglich, aber auch nicht nötig! Hier reicht es morgens und abends.
Nicht von einem Zimmer ins andere, sondern nach draußen lüften.
Nach dem Baden oder Duschen muss gelüftet werden. Der Wasserdampf darf sich nicht gleichmäßig in der Wohnung verteilen. Große Mengen Wasserdampf (zum Beispiel durch Kochen) möglichst sofort nach draußen weglüften. Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet wird, muss dieses Zimmer öfter gelüftet werden.
Auch bei Regenwetter lüften. Wenn es nicht gerade zum Fenster hereinregnet, ist die kalte Außenluft trotzdem trockener als die warme Zimmerluft.
Aktuelle Infos
Die Campact-Kampagne „Wohnen muss bezahlbar sein“, die auch vom Deutschen Mieterbund auf der Homepage beworben wird, hat bisher 72.000 Unterstützer gefunden. Am 23. Januar übergaben Verantwortliche von Campact e.V. und DMB-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten sowie DMB-Vizepräsident Dr. Eckard Pahlke die 72.000 Unterschriften an Hamburgs Ersten Bürgermeister Olaf Scholz. Damit sollen zum einen Hamburgs Bemühungen unterstützt werden, Mietpreisobergrenzen einzuführen, das heißt die Regelungen des Wirtschaftsstrafgesetzes zu verschärfen. Zum anderen ist damit aber auch die Forderung verbunden, Neuvertragsmieten wirksam zu begrenzen, zum Beispiel auf 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Mieter-Tipp
Vergleichswohnungen
Weichen die zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens genannten Vergleichswohnungen in der Wohnfläche erheblich von der Mietwohnung ab, genügen sie nicht den formellen Erfordernissen des Mieterhöhungsverlangens. Das heißt, der Vermieter muss eine neue Mieterhöhung mit neuer Begründung schicken.