Neues vom Bundesgerichtshof

7. April 2014 8:59

Bundesgerichtshof

Asbest: Kein Feststellungsinteresse, wenn Schadenseintritt unwahrscheinlich

Die Mieter einer Berliner Wohnung klagten vor Gericht auf Feststellung, dass der Vermieter alle Schäden ersetzen muss, die aus einer Gesundheitsgefährdung herrühren, die durch Asbestkontakt in den Mieträumen entstanden sind bzw. als Spätfolgen noch entstehen werden. Der Fußboden der Wohnung bestand bei Mietbeginn aus asbesthaltigen Vinylplatten (so genannten Flexplatten). Nachdem sich der darüber verlegte Teppich gelockert hatte, bemerkte der Mieter, dass die Flexplatten teilweise gebrochen waren und offene Bruchkanten aufwiesen. Daraufhin ließ die Vermieterin die beschädigten Flexplatten austauschen. Die Mieter wussten zu keiner Zeit, dass die Flexplatten asbesthaltiges Material enthielten, darüber hat sie die Vermieterin auch nicht anlässlich des Austauschs der Flexplatten informiert.
Die Mieter befürchten jetzt, dass sie und ihre Kinder Gesundheitsschäden davontragen könnten, weil Asbestfasern freigesetzt wurden. Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 19/13) lehnte die Feststellungsklage aber. Nachdem ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kam, dass das Risiko für die Mieter, in Zukunft an einem Tumor zu erkranken, zwar minimal über dem allgemeinen Lebensrisiko liege, jedoch aufgrund der anzunehmenden Exposition der Kläger mit Asbestfasern, die im Niedrigdosisbereich liegen, als „sehr sehr gering“ anzusehen ist, sei mit einer Tumorerkrankung nicht zu rechnen. Dann, so der BGH, bestehe auch kein Grund für die Mieter, mit einem zukünftigen Schaden zu rechnen. Sie hätten damit kein Feststellungsinteresse an der Klage.

Aktuelle Infos
 Mehr Steuern: Die Deutschen zahlten im vergangenen Jahr mit insgesamt 570,2 Milliarden Euro so viele Steuern wie noch nie (+3,3 %). Der Staat profitierte dabei vor allem von der guten Beschäftigungslage sowie dem gestiegenen privaten Konsum. Die Einnahmen aus der Lohnsteuer stiegen um gut 6 % auf fast 158,2 Milliarden Euro. Die Einkommenssteuer lag bei 42,28 Milliarden Euro und fiel damit um 13,5 % höher aus. Die Umsatzsteuer stieg auf nahezu 197 Milliarden Euro (+1,1 %).
 Mehr Einwohner: Ende 2013 lebten nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes 80,8 Millionen Menschen in Deutschland. Das etwa 250.000 mehr als im Jahr davor. Grund für den Anstieg ist die steigende Zuwanderung nach Deutschland. Nach Analysen der Statistiker sind im letzten Jahr rund 400.000 Menschen mehr nach Deutschland zu- als weggezogen. Ein solches Ergebnis hatte es zuletzt im Jahr 1993 gegeben. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung ist dagegen weiter rückläufig. Die Lücke zwischen Geburten und Todesfällen setzen die Statistiker für das vergangene Jahr auf 200.000 bis 220.000 fest.

Mieter-Tipp
Rauchen
Zigarettenqualm aus der Nachbarwohnung kann eine Mietminderung rechtfertigen. Zwar sei den Bewohnern das Rauchen in der unten liegenden Wohnung gestattet, da der Rauch aber aus baulichen Gründen in die Wohnung der Mieter nach oben ziehe, könnten diese Mieter die Miete kürzen. Der Rauch drang durch die Geschossdecke und Lüftungsschächte nach oben. Da die unter den betroffenen Mietern gelegene Ferienwohnung nur zeitweise genutzt wurde, hielt das Landgericht Lübeck (27 C 1549/13) eine 5-prozentige Mietminderung für gerechtfertigt.