Neues vom Bundesgerichtshof 24.06.2013

28. Juni 2013 6:37

Bundesgerichtshof

Winterdienst muss Schnee und Eis erfolgreich bekämpfen
Hat ein Eigentümer oder Vermieter mit der Schnee- und Eisbeseitigung ein Unternehmen beauftragt (Reinigungsvertrag Winterdienst), dann ist Gegenstand dieses Vertrages die erfolgreiche Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte. Das bedeutet, der zum Winterdienst Verpflichtete muss die Gefahrenquelle beseitigen. Erfüllt das Unternehmen seine Verpflichtung nur unvollständig, kann der Vermieter oder Eigentümer die vereinbarte Vergütung mindern, also weniger zahlten (BGB VII ZR 355/12).

Sonderthema
Mietrechtsänderungsgesetz

Das Mietrechtsänderungsgesetz trat am 1. Mai 2013 in Kraft. Wir erklären, was neu ist:
Räumung per einstweiliger Verfügung: Streiten sich Mieter und Vermieter in einem Räumungsprozess über Mietzahlungen bzw. Mietrückstände und Mietminderungen, kann das Gericht anordnen, dass der Mieter Sicherheiten für Mietzahlungen leistet, die noch bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung anfallen. Reagiert der Mieter auf diese Sicherungsanordnung nicht, kann das Gericht die Räumung der Wohnung per einstweiliger Verfügung anordnen.
Das ist ein „Schreckensparagraf“. Ein Mieter könnte kurzfristig vor die Tür gesetzt werden, weil er den geforderten Geldbetrag, möglicherweise mehrere Monatsmieten, nicht hinterlegen kann. Ist dann aber erst einmal „zwangsgeräumt“, bekommt er die Wohnung im Zweifel nie mehr zurück – selbst dann nicht, wenn er letztendlich vor Gericht den Räumungsprozess gewinnt. Einziger Trost: Die Regelung ist kompliziert, kluge Richter werden von dem „Schreckensparagrafen“ keinen Gebrauch machen.

Aktuelle Infos
Jeder achte Deutsche hat schon einmal die Polizei gerufen, weil er sich durch lautes Streiten oder häusliche Gewalt in der Nachbarschaft belästigt gefühlt hat. Das ist das Ergebnis einer Studie des Marktforschungsinstituts Innofact im Auftrag von immowelt.
Männer und Frauen rufen aus unterschiedlichen Gründen die Polizei. Während Sachbeschädigungen häufiger von Männern gemeldet werden, alarmieren Frauen die Behörden eher bei Beleidigungen. Für 68 Prozent der rund 1000 Befragten ist das Thema Müll ein häufiger Streitpunkt. Fast jeder Vierte ärgert sich, weil die Tonnen zu klein sind. Jeder Fünfte ist der Meinung, dass der Müll von den anderen Bewohner im Mehrfamilienhaus werde falsch getrennt.

Mieter-Tipp
Mietminderung

Nicht nur bei Lärm und Dreck können Mieter ihre Miete mindern, sondern auch bei Gestank. Ziehen beispielsweise Zigarettenrauch oder Essensgerüche aus der darunterliegenden Wohnung raus, weil die Zwischendecke nicht richtig isoliert wurde, können Mieter ihre Zahlungen um 10 Prozent mindern. Anders aber, wenn der Gestank und die unangenehmen Gerüche über geöffnete Türen, Fenster oder den Balkon in die Wohnung gelangen. Dann ist eine Mietminderung ausgeschlossen.