Neues vom Bundesgerichtshof

10. März 2014 7:03

Bundesgerichtshof

Bei Schlüsselverlust muss Mieter u.U. neue Schließanlage zahlen
Wer als Mieter einen zur Schließanlage gehörenden Schlüssel verliert, muss mit Schadensersatzforderungen des Vermieters rechnen. Die können auch die Kosten des Austauschs der Schließanlage umfassen. Voraussetzung für einen derartigen Schadensersatzanspruch ist aber immer, dass der Vermieter die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht hat (BGH VIII ZR 205/13). Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist aber außerdem ein Verschulden des Mieters am Schlüsselverlust und eine tatsächlich bestehend Missbrauchsgefahr. Wird einem Mieter der Schlüssel gestohlen, fällt der Schlüssel in einen Fluss oder in die Kanalisation bzw. kann der verlorene Schlüssel keinem Haus und keiner Wohnung zugeordnet werden, muss der Mieter keinen Schadensersatz leisten.

Aktuelle Infos
 Hohe Miete zwingt zum Umzug: Zu hohe Mietpreise sind für immer mehr Deutsche der Hauptgrund für einen Umzug. Nach einer Umfrage von Interhyp nannten 35 % der Befragten abgesehen von Familienzuwachs oder beruflichen Veränderungen die Preise als Motivation, die Wohnung zu wechseln. Bei einer Befragung vor zwei Jahren gaben dies nur 30 % an. Auf den weiteren Plätzen folgen mit Werten zwischen 24 % und 18 % der Zustand der Wohnung, zu wenig Platz sowie Ärger mit Nachbarn und Stress mit dem Vermieter.

 Neue Mieten bis zu 36 % über Bestandsmieten: Wer wegen der Mietpreise umzieht, kann leicht vom Regen in die Traufe kommen. Der Deutsche Mieterbund hat Zahlen des Hamburger Forschungsinstituts F+B miteinander verglichen. Das Ergebnis: Insbesondere in Universitäts- und Großstädten werden beim Neuabschluss eines Mietvertrages Mieten gefordert, die bis zu 36 % über den Mieten in bestehenden Mietverhältnisses liegen. Bei 15 der untersuchten Städte liegt die so genannte Wiedervermietungsmiete im Durchschnitt mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, die in bestehenden Mietverhältnissen zu zahlen ist. In 6 Städten beträgt die Differenz 30 % und mehr: Regensburg 36 %, Münster 34 %, Konstanz 33 %, Heidelberg 32 %, Mainz 30 %, Frankfurt 30 %.

 Ausstattung der Haushalte: Zur technischen Ausstattung nahezu aller Haushalte gehören ein Kühlschrank mit 99 %, ein Fernseher mit 96 % und ein Handy mit 90 %. In einigen Jahren dürften auch ein Computer und ein Internetanschluss dazugehören. Derzeit sind 84 % bzw. 79 % der Haushalte damit ausgestattet. 81 % der Haushalte steht ein Fahrrad zur Verfügung, ein Auto gibt es in 77 % der Haushalte. Auch Spülmaschine und DVD-Player sind mit 68 % bzw. 72 % nicht mehr wegzudenken. Den größten Anstieg seit 2005 verzeichnen digitale Fotoapparate. Verfügten vor 7 Jahren noch 32 % der Haushalte über einen derartigen Fotoapparat, sind es jetzt 73 %.

Mieter-Tipp
Kleinreparaturklausel
Bagatellschäden muss der Mieter nur zahlen, wenn im Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel vereinbart ist. Voraussetzung ist eine Begrenzung für die einzelne Reparaturmaßnahme auf 100 Euro und eine Begrenzung der jährlichen Gesamtbelastung durch alle Kleinreparaturen auf 6 % der Jahres-Bruttokaltmiete (AG Stuttgart-Bad Canstadt C 1438/13).