Neues vom Bundesgerichtshof

7. Februar 2014 8:38

Bundesgerichtshof

Mobilfunksendeanlage
Will eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Mobilfunkanlage anbringen, ist das ein bauliche Veränderung, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH V ZR 48/13). Der Bundesgerichtshof erklärte, das auf der Grundlage des allgemeinkundigen wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren und der daraus resultierenden Befürchtungen zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- und Verkaufswerts von Eigentumswohnungen besteht. Dies stellt eine Beeinträchtigung dar, die ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zustimmungslos hinnehmen muss.

Aktuelle Infos
 Wohnkosten: Jeder Dritte empfindet seine Miete als günstig. Der GdW Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat eine Studie vorgelegt, aus der sich ergeben soll, dass die durchschnittliche Mietbelastung bei 24 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens liegt. Weitere erstaunliche Ergebnisse sind: 7 Prozent aller deutschen Mieter empfinden ihre Miete als sehr günstig, 26 Prozent als günstig und 46 Prozent als angemessen. Lediglich 17 Prozent der Mieter haben das Gefühl, dass ihre Miete hoch ist. Und nur 4 Prozent sagen, die Miete sei ihnen viel zu hoch. Mit dieser Studie soll wohl begründet werden, dass Neuregelungen im Mietrecht, zum Beispiel die Mietpreisbremse, völlig überflüssig sind.
 Abwrackprämie für Fenster: Eine staatlich geförderte Abwrackprämie für nicht einbruchssichere Wohnungsfenster hat der sächsische Bauminister Markus Ulbig gefordert. Ulbig, der für die nächsten zwei Jahre den Vorsitz der Bund- und Länder-Bauministerkonferenz übernimmt, begründet diesen Vorschlag mit der steigenden Zahl von Wohnungseinbrüchen, die sich durch gezielte Anreize für verbesserten Einbruchschutz minimieren ließen. Dabei will er teilweise Fördermittel zum energieeffizienten oder altersgerechten Bauen umwidmen.
 Videochat: Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) bietet Wohnungssuchenden jetzt eine Videoberatung an. Mit Hilfe eines Videochats können zeit- und kostensparend Wohnungen besichtigt werden, man kann sich mit einem Vermieter über Details der Häuser unterhalten und Fotos von Quartieren zeigen lassen. So können Wohnungssuchende auch sehen, wo sich Kindergärten und Schulen befinden und welche Formulare ausgefüllt werden müssen. Aufgerufen wird der Videochat über die Internetadresse www.lwb.de/chat.
 Wohngeldempfänger: Zum Jahresende 2012 gab es noch 783.000 Haushalte, die Wohngeld erhielten, rund 13 Prozent weniger als im Vorjahr. Das ist der niedrigste Stand seit 2008. Einer der Gründe dafür ist, dass das Wohngeld zuletzt 2009 angepasst wurde. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Mieter-Tipp
Wohnungsgröße
Für das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ist grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Wohnfläche maßgeblich, auch wenn die tatsächliche Wohnfläche darüber hinausgehen sollte. Anders erst bei Flächenabweichungen von mehr als 10 Prozent (LG Berlin 63 S 298/12).
DMB-Info e.V. Littenstraße 10 Telefon: 030 / 2 23 23 – 0
Mieterbund24 10179 Berlin Telefax: 030 / 2 23 23 – 100
Mietminderung bei Wohnungs-mängeln
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