Neues vom Bundesgerichtshof

13. Januar 2014 10:50

Bundesgerichtshof

Untervermietung der Wohnung als Ferienwohnung

Auch wenn man als Mieter die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung eingeholt hat, heißt das nicht, dass man die Wohnung auch tageweise als Ferienwohnung vermieten darf. Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 210/13) hat jetzt entschieden, dass die kurzfristige und kurzzeitige Überlassung der Wohnung an beliebige Touristen keine Untervermietung ist. Die Untervermietung ist gewöhnlich auf eine längere Zeit, auf eine gewisse Dauer angelegt. Der Mieter einer Zweizimmerwohnung in Berlin benötigte die Wohnung nur noch alle 14 Tage am Wochenende, wenn seine Tochter zu Besuch kam. Auf seine Bitte hin erteilte ihm die Vermieterin die Erlaubnis zur Untervermietung der Wohnung. Der Mieter bot daraufhin die Wohnung im Internet zur tageweisen Anmietung von bis zu vier Feriengästen an. Er berief sich dabei auf die erteilte Erlaubnis zur Untervermietung. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof jetzt feststellte. Ob die Kündigung der Vermieterin wegen Vertragsverstoßes gerechtfertigt ist, muss jetzt das Landgericht Berlin noch einmal neu entscheiden.

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Einhandmischer: Den Warmwasser-Knopf nur einen Hauch zu weit gedreht, schon spuckt der Duschkopf kochendheißes Wasser aus. Der Versuch, mit etwas kaltem Wasser gegen zu regulieren, scheitert: Jetzt fließt Eiswasser aus dem Hahn. So fließt eine Menge Wasser bei der Suche nach der richtigen Wassertemperatur ungenutzt in den Abfluss. Dabei gibt es eine ganz einfache Lösung. Die Alternative heißt Einhandmischer. Der ersetzt die Zweigriff-Mischbatterien mit separatem Warm- und Kaltwasserregler und sorgt dafür, dass die gewünschte Temperatur schnell einzustellen ist.

Aktuelle Infos
80,8 Millionen Menschen lebten nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes Ende 2013 in Deutschland. Damit stieg die Einwohnerzahl in Deutschland im dritten Jahr in Folge. 2013 wird das Plus etwa 250.000 Einwohner betragen und geht in erster Linie auf die Zuwanderung zurück. Diese fiel erneut deutlich höher aus als das Geburtendefizit, also die Differenz aus Geburten und Todesfällen. Die Lücke zwischen Geburten und Todesfällen schätzen die Statistiker auf 200.000 bis 220.000. Sie gehen davon aus, dass etwa 675.000 bis 695.000 Säuglinge zur Welt kamen und rund 885.000 bis 905.000 Menschen verstarben. Gut 400.000 Menschen mehr sind im Jahr 2013 nach Deutschland zu- als weggezogen.

Mieter-Tipp

Vertragsverhandlungen
Ein Wohnungsinteressent kann die Vertragsverhandlungen mit dem Vermieter abbrechen, wenn er erst aus dem übersandten Vertragsentwurf entnehmen kann, dass die Wohnung umfassend renoviert werden muss. Der Vermieter hat dann keinerlei Schadensersatzansprüche (LG Karlsruhe 9 S 394/12).