Neues vom Bundesgerichtshof 21,01.2013
21. Januar 2013 6:37Bundesgerichtshof
Vermieter muss Abschluss eines neuen Mietvertrages beweisen
Im Zuge umfassender Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bot der Vermieter den Mietern ein Ausweichquartier an. Für diese eigentlich deutlich teurere Wohnung zahlten die Mieter aber bis auf weiteres nur die niedrigere Miete aus ihrem bisherigen Mietverhältnis. Der Vermieter klagte auf Nachzahlung und argumentierte, mit dem Auszug aus der bisherigen Wohnung und dem Einzug in die neue Wohnung sei es auch zum Abschluss eines neuen Mietvertrages über diese Wohnung gekommen. Es läge nicht nur eine Vertragsänderung vor, bei der das Mietobjekt ausgetauscht worden sei. Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 50/12) erklärte jetzt, die Beweislast für diese Behauptung läge beim Vermieter. Da er jetzt für die neue Wohnung eine höhere Miete verlangt, muss er beweisen, dass er und der Mieter anlässlich des Umzugs nicht nur einen Austausch des Mietobjektes vereinbart, sondern darüber hinaus einen neuen Mietvertrag geschlossen haben.
Sonderthema
Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz
Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz in der Wohnung gehören zu den häufigsten Wohnungsmängeln. Richtiges Heizen und Lüften kann helfen, viele der Schäden zu vermeiden. Richtig heizen und vor allem richtig lüften bedeutet (Teil 1):
20° – 22° C sollte die Wohnung warm sein. Die Fenster sollten kurzzeitig ganz geöffnet werden (Stoßlüften). Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet
Heizenergie.
Morgens in der Wohnung einen kompletten Luftwechsel durchführen. Am besten Durchzug machen, ansonsten in jedem Zimmer das Fenster weit öffnen.
Die Mindestzeit für die Lüftung hängt vom Unterschied der Zimmertemperatur zur Außentemperatur und davon ab, wie viel Wind weht.
Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.
Aktuelle Infos
Viele Deutsche haben den Eindruck, dass sich die Politik zu wenig um die Sorgen der Mieter kümmert. In einer Umfrage für den Stern vertraten zwei Drittel (67 %) die Auffassung, die Politik solle stärker regulierend in den Wohnungsmarkt eingreifen. Unter den Mietern wünschten das sogar 75 %. Auf große Zustimmung stößt der Vorschlag der SPD, eine gesetzliche Preisbremse bei Neuvermietungen einzuführen. 61 % der Bürger fänden das richtig, 32 % lehnten das ab. Laut Stern-Umfrage klagte jeder vierte Mieter (25 %) über zu hohe Mietkosten. In den Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern sind es sogar 29 %. Jeder sechste Mieter musste in diesen Regionen in jüngster Zeit hohe Mietsteigerungen hinnehmen.
Mieter-Tipp
Vermieteranschrift
Wird der Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages von einem Verwalter vertreten, muss der spätestens auf Nachfrage des Mieters die volle, ladungsfähige Vermieteranschrift offenbaren. Es reicht nicht aus, wenn im Mietvertrag die bloße Namensangabe des Vermieters steht. Der Mieter muss wissen, wo und wie er den Vermieter erreichen kann.