Neues vom Bundesgerichtshof 21.02.2014

21. Februar 2014 10:30

Bundesgerichtshof
Gesamtkosten eines Hauswartunternehmens in Betriebskostenabrechnung
Beschäftigt der Vermieter ein einzelnes Hauswartunternehmen für mehrere Wohnblocks und rechnet das Unternehmen dann jeden Wohnblock einzeln gegenüber dem Vermieter ab, braucht der in der Betriebskostenabrechnung nur diesen entsprechenden Betrag einzusetzen (BGH VIII ZR 22/13). Zwar muss der Vermieter normalerweise bei den einzelnen Betriebskosten-positionen, wie zum Beispiel den Hausmeisterkosten, die tatsächlichen Gesamtkosten angeben, die angefallen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne Kostenanteile nicht umlagefähig sind. Wenn aber bereits das Hauswart-unternehmen eine gesonderte Rechnung für jede Wohneinheit erstellt, braucht der Vermieter nur den sich daraus ergebenden Betrag angegeben und nicht, welche Gesamtkosten für alle Wohnblocks zusammen anfallen.

Aktuelle Infos
 Eigentumsquote: Die Eigentumsquote in Deutschland liegt laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Zensus 2011) bei 45,8 %. Regional gibt es allerdings eklatante Unterschiede. Berlin hat die niedrigste Eigentumsquote mit 15,6 %, Hamburg die zweitniedrigste mit 24,1 %. Die höchste Eigentumsquote verzeichnet das Saarland mit 62,8 % vor Rheinland-Pfalz mit 57,6 %, Niedersachsen mit 54 %, Baden-Württemberg mit 53,5 %, Bayern mit 51 %, Schleswig-Holstein mit 50,4 % und Hessen mit 48,6 %. In Thüringen entspricht die Eigentümerquote exakt der bundesweiten Eigentümerquote mit 45,8 %. Unter diesem Bundesdurchschnitt liegen noch Brandenburg mit 44,7 %, Nordrhein-Westfalen mit 42,8 %, Sachsen-Anhalt mit 42 %, Bremen mit 39 %, Mecklenburg-Vorpommern mit 38,5 % und Sachsen mit 33,2 %. Die niedrigste Eigentümer und damit die höchste Mieterquote haben Berlin und Hamburg.
 Makler-Selbstmitleid: Fast jeder Immobilienmakler hat schon einmal erlebt, dass Mitmenschen Vorurteile gegenüber ihrem Berufsstand haben. Beinahe zwei Drittel (60 %) machen häufig entsprechende negative Erfahrungen. Nur 2 % haben ihre Maklertätigkeit bislang völlig vorurteilsfrei erlebt. Das belegt eine aktuelle Umfrage von ImmobilienScout24 unter 400 Immobilienmaklern. Über die Gründe herrscht bei den Maklern weitgehend Einigkeit. Mehr als zwei Drittel (69 %) machen die mangelnden Zugangsvoraussetzungen zum Maklerberuf verantwortlich, in deren Folge sich zu viele „schwarze Schafe“ im Markt tummelt. Als weiterer Grund wird mehrheitlich das geringe Verständnis von Außenstehenden für die eigentliche Maklerleistung genannt (63 %). Gemeint ist wohl die immer wieder zu hörende Frage: Warum und womit verdienen die so viel Geld.

Mieter-Tipp
Parkettboden
Bei einem mehrere Jahre andauernden Mietverhältnis gehört es zu den typischen und vom Mietgebrauch gedeckten Abnutzungsspuren von Dielen, dass der Lack zum Teil abgetragen und die Holzoberfläche teils aufgesprungen ist und sich Unebenheiten zeigen. Schadensersatz schuldet der Mieter dann nicht (KG 8 U 173/12).