Neues vom Bundesgerichtshof 20.09.2012

21. September 2012 7:37

Neues vom Bundesgerichtshof

Fristwahrung durch Einwurf-Einschreiben möglich

Ein Einwurf-Einschreiben reicht aus, um das Einhalten einer Frist nachweisen zu können. Das folgt zumindest indirekt aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 95/11). Die Karlsruher Richter entschieden, dass für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft die Angabe einer Postfachadresse des Vertragspartners ausreicht. Der Verbraucher werde dadurch in gleicher Weise in die Lage versetzt, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen, wie durch die Mitteilung der Hausanschrift. Der Umstand, dass der Verbraucher damit seine Widerrufserklärung regelmäßig nicht selbst in den Hausbriefkasten des Vertragspartners einwerfen kann, spielt dabei keine Rolle. Für den Verbraucher besteht die Möglichkeit, bei Angabe einer Postfachanschrift die Widerrufserklärung durch Einwurf-Einschreiben an den Unternehmer zu übersenden.

Sonderthema
Mietermodernisierung
Bevor Mieter ihre Wohnung selbst modernisieren und Geld in die Wohnung stecken, sollten sie sich rechtlich absichern. Geklärt werden muss, ob die geplante Baumaßnahme überhaupt erlaubt ist oder ob der Vermieter zustimmen muss. Und auch beim Auszug drohen böse Überraschungen. Der Vermieter muss die Investitionen nicht übernehmen, er kann unter Umständen den Rückbau der Mietermodernisierung fordern.
Barrierefreiheit: Mit der Mietrechtsreform 2001 hat der Gesetzgeber einen denkbaren Fall der Mietermodernisierung ausdrücklich geregelt: Ein behinderter Mieter bzw. ein Mieter, der mit einem behinderten Angehörigen oder Lebensgefährten zusammen wohnt, kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen fordern, soweit sie für eine behindertengerechte Nutzung der Wohnung oder einen barrierefreien Zugang erforderlich sind. Beispiele: Einbau eines Lifts im Treppenhaus, Verbreiterung von Türen, behindertengerechtes Bad, Haltegriffe, Notrufeinrichtung, Rollstuhlrampe.
Der Vermieter kann seine Zustimmung nur ausnahmsweise verweigern. Voraussetzung wäre, dass sein Interesse am unveränderten Zustand des Gebäudes bzw. die Interessen der anderen Mietparteien im Haus überwiegen.
Aktuelle Infos
Nach Berechnungen des Deutschen Mieterbundes erhielten Ende des Jahres 2011 nur noch 766.800 Haushalte Wohngeld, davon 696.690 Mieter- und 70.110 Eigentümerhaushalte. Damit hat sich die Zahl der Wohngeldempfänger in einem Jahr um 10 Prozent verringert. 2010 erhielten noch 852.000 Haushalte Wohngeld, davon 774.100 Mieterhaushalte. Gleichzeitig ist der durchschnittliche Wohngeldanspruch um 8 Prozent gesunken, von 126 Euro auf 118 Euro im Monat. Grund hierfür dürfte vor allem sein, dass die Bundesregierung zum 1.1.2011 Verschlechterungen beim Wohngeld vornahm, die Heizkostenkomponente gestrichen hatte. Die muss dringend rückgängig gemacht werden.

Mieter-Tipp

Zimmerlautstärke
Für Zimmerlautstärke gibt es keine konkrete Höchstgrenze in Dezibel. Von Zimmerlautstärke kann aber nicht mehr gesprochen werden, wenn Musik deutlich vernehmbar über das Zimmer hinaus in die Nachbarwohnungen dringt. Zwar bedeutet Zimmerlautstärke auch nicht, dass sich die Vernehmbarkeit der Musik auf den Raum des Wiedergabegerätes beschränkt und keine Geräusche zum Nachbarn dringen. Die Lautstärke darf aber nicht über das Maß hinausgehen, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse als normales Wohngeräusch aus Nachbarwohnungen zu bewerten ist.