Neues vom Bundesgerichtshof 20.02.2012
20. Februar 2012 7:12Mietkaution nach Beendigung des Mietvertrages
Der Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Mietsicherheit endet nicht automatisch mit der Beendigung des Mietverhältnisses. Bei fortbestehendem Sicherungsbedürfnis kann der Anspruch auf eine Mietkaution auch danach noch geltend gemacht werden. Der Vermieter kann in dieser Situation nicht ohne weiteres darauf verwiesen werden, seine möglichen Ansprüche – wegen der er noch ein Sicherungsinteresse hat –sofort direkt geltend zu machen (BGH VIII ZR 65/11).
Vorliegend hatte der Mieter eine bis Februar befristete Bankbürgschaft als Mietsicherheit geleistet. Danach kam es zwischen Mieter und Vermieter zu Streitigkeiten hinsichtlich der Mietzahlung für den Zeitraum März bis Oktober. Nach Ende des Mietverhältnisses forderte der Vermieter eine „neue“ Kaution.
Sonderthema
Ab 30. April: TV über Satellit nur noch digital
Ab 30. April 2012 werden die TV- und Hörfunkprogramme über Satellit nur noch digital übertragen. Analoge Satellitensignale werden abgeschaltet. Wer die eventuell notwendige Umrüstung verschläft, „schaut in die Röhre“, vgl. Videotext Seite 198 auf allen TV-Kanälen.
Teil 5: Wird mit der Umrüstung der Verteilanlage das Angebot, insbesondere die Anzahl der Programme, verbessert oder vermehrt, kann das eine Modernisierungsmaßnahme darstellen. Dann könnte der Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Ohne eine Verbesserung des Programmangebots liegt auch keine Wohnwertverbesserung und damit auch keine Modernisierung vor. Umstritten könnte sein, ob die Maßnahmen des Vermieters „aufgrund von Umständen durchgeführt werden, die er nicht zu vertreten hat“. Dann würden die gleichen Grundsätze gelten wie bei einer Modernisierung. Ist der Vermieter aber laut Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Empfang von TV-Programmen zu ermöglichen, muss er auf eigene Kosten nachrüsten. Fragen Sie dazu Ihren Mieterverein.
Haushalte, die ihr TV-Signal über Kabel empfangen, sind von der Abschaffung der analogen Satellitensignale nicht betroffen. Die Kabelnetzbetreiber liefern auch weiterhin parallel analoge und digitale Programme. Mieter müssen hier nichts unternehmen.
Aktuelle Infos
Im Jahr 2010 hatte jeder Einwohner Deutschlands 450 kg Müll in diverse Tonnen, Container und gelbe Säcke geworfen. Insgesamt waren es 36,8 Millionen Tonnen. Mehr als die Hälfte davon wurde wiederverwertet, den höchsten Anteil der wiederverwerteten Stoffe entfällt mit 5,9 Millionen Tonnen auf Altpapier, gefolgt von 2,5 Millionen Tonnen Verpackungen und 1,9 Millionen Tonnen Glas. Von den 450 kg Müll waren rund 197 kg Haus- und Sperrmüll, 143 kg Wertstoffe, wie Papier, Verpackungen oder Glas, 107 kg Bioabfälle und 2 kg Sonstiges, wie Farbreste oder Batterien.
Mieter-Tipp
Möblierungszuschlag
Will der Vermieter die Miete für eine möbliert vermietete Wohnung erhöhen, kann er auf die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel noch einen Möblierungszuschlag vornehmen. Bei der Bewertung dieses Zuschlags muss auf den Zeitwert der Möbel zum Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens abgestellt werden. Dabei geht beispielsweise das Landgericht Berlin (63 S 365/01) von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer der Möbel von 10 Jahren aus. Als Zuschlag wird dann ein Betrag von linear 2 Prozent des Zeitwertes angesetzt. Beträgt der Wert der Möbel beispielsweise 1.200 Euro, dann ist der aktuelle Zeitwert nach 4 Jahren bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 10 Jahren noch 720 Euro. Der 2-prozentige Möblierungszuschlag würde dann pro Monat 14,40 Euro ausmachen.