Neues vom Bundesgerichtshof 19.04.2013

19. April 2013 9:16

Bundesgerichtshof

Höhere Mietsicherheiten erlaubt

Die gesetzliche Regelung, wonach eine Mietkaution oder Mietsicherheit höchstens drei Monatsmieten betragen darf, wird aufgeweicht. Zusätzliche oder höhere Mietsicherheiten sind zulässig (BGH VIII ZR 379/12). Hier war ein Mieter mit zwei Monatsmieten in Zahlungsverzug geraten – ihm drohte die Kündigung. Daraufhin gab die Schwester des Mieters eine Bürgschaftserklärung ab und der Vermieter glich die bisherigen Zahlungsrückstände über die ursprünglich eingezahlte Mietkaution aus. In der Folgezeit wuchsen die Zahlungsrückstände des Mieters auf 6.500 Euro an. Der Vermieter nahm die Schwester des Mieters in voller Höhe in Anspruch. Die wehrte sich und wollte nur bis zur Höhe von drei Monatsmieten (1.050 Euro) haften. Der BGH gab dem Vermieter Recht. Die gesetzliche Vorschrift, wonach die Höhe der Mietsicherheit auf drei Monatsmieten begrenzt ist, gelte dann nicht, wenn die Sicherheit von einem Dritten gewährt und eine dem Mieter drohende Kündigung dadurch abgewehrt wird.

Sonderthema
Mietrechtsänderungsgesetz
Das Mietrechtsänderungsgesetz tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. Wir sagen, was neu ist:
Duldung der Modernisierung: Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters grundsätzlich dulden. Lediglich in Ausnahmesituationen, wenn sie sich auf Härtegründe berufen können, muss eine Interessenabwägung stattfinden – neuerdings zwischen den Mieterinteressen auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem Vermieterinteresse, den Belangen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes. Auch diese Gesetzesänderung ist schlecht für Mieter. Ihr Härteeinwand hat kaum noch Aussicht auf Erfolg. Es ist nur schwer vorstellbar, dass das individuelle Mieterinteresse höher bewertet wird als das Vermieterinteresse, Klimaschutz und Energieeinsparung.

Aktuelle Infos
Bald kommen die Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2012. Für Mieter kann es im Vergleich zum Jahr 2011 teurer werden, denn besonders die Heizkosten sind angestiegen. Zwei Faktoren spielen bei der Preisberechnung eine Rolle: Zum einen die langanhaltenden kalten Temperaturen und zum anderen die Energiepreise, die im Jahr 2012 gestiegen sind. Der Preis für Fernwärme erhöhte sich um 9,0 Prozent, der Ölpreis um 8,9 Prozent und der Gaspreis um 5,3 Prozent. Deshalb müssen, nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes, Mieter in öl- bzw. fernwärmebeheizten Gebäuden rund 20 Prozent höhere Heizkosten für das Jahr 2012 zahlen, Mieter in gasbeheizten Wohnobjekten müssen mit 15 Prozent Mehrkosten im Vergleich zum Jahr 2011 rechnen. 2013 könnte es noch teurer werden. Der kalte März führte zu einem Mehrverbrauch von etwa 15 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr.

Mieter-Tipp
Mehr Klimaschutz und weniger Nebenkosten
Wer Heizkosten einsparen will, kann mit Hilfe eines Heizgutachtens überprüfen, ob sein Wohnhaus zu viel Heizenergie verbraucht und wo die Ursachen dafür liegen. Mit der fachlichen Stellungnahme von co2-online GmbH, die alle Ergebnisse zusammenfasst, können Mieter ihre Vermieter auf mögliches Einsparungspotenzial aufmerksam machen. Zusätzlich gibt es auf der Internetseite des Deutschen Mieterbundes ein Energiesparkonto, damit Mieter ihren Energieverbrauch immer im Blick haben. Mehr Informationen dazu unter www.mieterbund.de/energiesparkono.html und unter www.mieterbund.de/heizgutachten.html.