Neues vom Bundesgerichtshof 18.10.2013
18. Oktober 2013 8:52Neues vom Bundesgerichtshof
Kündigungsrecht kann wirksam ausgeschlossen werden
Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Vermieter das Mietverhältnis grundsätzlich nicht auflösen wird und nur in besonderen Ausnahmefällen das Mietverhältnis schriftlich kündigen wird, wenn wichtige berechtigte Interessen eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen. In diesen Fällen kann sich auch ein späterer Erwerber des Hauses nicht auf ein Sonderkündigungsrecht berufen, wonach beispielsweise bei Einliegerwohnungen die Kündigung ohne Angabe von konkreten Kündigungsgründen, wie Eigenbedarf, statthaft ist. Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 57/13) entschied, dass eine auf das Sonderkündigungsrecht gestützte Kündigung durch die im Mietvertrag enthalten Kündigungsbeschränkung ausgeschlossen ist. Daran habe sich auch durch den mehrfachen Verkauf des Hauses nichts geändert. Der Erwerber des Hauses trete anstelle des Vermieters in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein. Er müsse demzufolge auch die ursprünglich vereinbarte Kündigungsbeschränkung gegen sich gelten lassen.
Sonderthema
Strom sparen
Angesichts ständig steigender Strompreise macht es Sinn, eigene Gewohnheiten auf den Prüfstand zu stellen und ggf. zu ändern, um so die nächste Stromrechnung „in den Griff zu bekommen“. Unsere Tipps:
Kühlschrank: Lebensmittel brauchen keine Kühlschranktemperaturen um den Gefrierpunkt, um frisch zu bleiben. 7°C sind völlig ausreichend, halten Milch & Co. kühl und strapazieren nicht unnötig Klima und Geldbeutel. Für Gefrierschränke gelten übrigens -18°C als optimal. Außerdem empfiehlt es sich, diese Geräte nicht direkt neben Herd oder Heizung aufzustellen.
Aktuelle Infos
Jeder 5. Deutsche wohnt allein. 2011 gab es laut Statistischem Bundesamt, Mikrozensus 2011, 15,9 Millionen Alleinlebende in Deutschland. Bezog auf alle Personen in Privathaushalten waren das 20 Prozent. Vor 20 Jahren lag die Single-Quote noch bei 14 Prozent. Insbesondere der Anteil allein lebender Männer ist zwischen 1991 und 2011 gestiegen und erhöhte sich von 11 auf 19 Prozent. Der Anteil der Single-Frauen stieg von 18 auf 21 Prozent an. In Großstädten mit mindestens 500.000 Einwohnern betrug die Single-Quote sogar 29 Prozent. In kleineren Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern lag sie dagegen nur bei 14 Prozent. Im Vergleich der Bundesländer weist Berlin mit 31 Prozent die höchste Single-Quote auf, Rheinland-Pfalz die niedrigste mit 16 Prozent. Während im jungen und mittleren Alter Männer häufiger als Frauen einen Einpersonenhaushalt führen, sind es im höheren Alter eher die Frauen. Bei jungen Männern von 18 bis 34 Jahren betrug die Quote 2011 rund 27 Prozent, bei Frauen waren es 20 Prozent. Dagegen lebten im höheren Alter, ab 65 Jahre, rund 45 Prozent der Frauen, aber lediglich 19 Prozent der Männer allein.
Mieter-Tipp
Erwachsene Kinder
Der Mieter einer ausreichend großen Wohnung ist auch dann befugt, ein eigenes Kind in die Wohnung aufzunehmen, wenn das Kind volljährig ist und vor dem Einzug bereits einen eigenen Hausstand geführt hat. Einer Erlaubnis des Vermieters bedarf es nicht (LG Potsdam 4 S 96/12). Der Vermieter muss lediglich informiert werden, dass das Kind des Mieters eingezogen ist.