Neues vom Bundesgerichtshof 18.06.2012
18. Juni 2012 8:19Bundesgerichtshof
Studentenwohnheim setzt Belegungskonzept und Rotation voraus
Für Zimmer in Studentenwohnheimen gelten die Kündigungs- und Mieterschutzregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn überhaupt, nur stark eingeschränkt. Der Bundesgerichtshof hat jetzt geklärt, wann ein Wohngebäude ein Studentenwohnheim ist. Entscheidend ist dabei, dass möglichst vielen Studierenden das Wohnen in einem Studentenwohnheim ermöglicht wird. Voraussetzung ist deshalb, dass der Vermieter ein konkretes Belegungskonzept mit zeitlicher Begrenzung der Mietzeit und Rotation praktiziert. Nur weil der Vermieter eines Hauses alle Zimmer oder Wohnungen an Studenten vermietet, handelt es sich dabei noch lange nicht um ein Studentenwohnheim. Bei derartigen Vermietungen von Wohnungen, Appartements oder Zimmern gelten vielmehr die gleichen gesetzlichen Kündigungsschutzregelungen wie für jedes andere Mietverhältnis auch (BGH VIII ZR 92/11).
Sonderthema
Umwandlung
Miethäuser können in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Dann ist der Eigentümer/Vermieter nicht mehr Eigentümer des ganzen Hauses. Es wird separates Eigentum für jede Wohnung gebildet, für Mieter erhöht sich das Kündigungsrisiko.
Kündigungssperrfrist, Teil 2: Die Kündigungssperrfrist beginnt mit vollendetem Eigentumserwerb, also Grundbucheintragung. Dabei ist auf den ersten Erwerber abzustellen, denn für weitere Erwerber beginnt die Frist nicht neu zu laufen. Eine vor Ablauf der Sperrfrist ausgesprochene Eigenbedarfskündigung ist unwirksam. Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Vermieter kündigen, dann beginnt jedoch erst die konkrete Kündigungsfrist des Mieters, die sich nach der Wohndauer richtet.
Aktuelle Infos
Die 5 größten deutschen Städte sind als Wohnorte derzeit besonders gefragt. Mit einem jährlichen Wachstum von knapp 19.000 Menschen ist die Nettozuwanderung in München in absoluten Zahlen bundesweit am höchsten. An zweiter Stelle folgt Berlin mit einem Wachstum von knapp 17.000. Auf Platz 3 rangiert Hamburg mit einem Plus von knapp 12.000 Einwohnern. Köln (+ 8.100 Einwohner) und Frankfurt (+ 6.000 Einwohner) belegen die Plätze 4 und 5. Die Daten stammen aus dem neuen „Städtereport Deutschland“, den die Comdirect-Bank herausgibt.
Mieter-Tipp
EM-Party
Für die EM-Party gelten die gleichen Regelungen wie für die ganz normale Sommerparty. Das bedeutet, in der Wohnung selbst, auf dem Balkon oder der Terrasse sowie im Garten ist Feiern erlaubt. Hier können auch die Spiele der Fußball-Europameisterschaft zusammen mit Freunden, Nachbarn oder Verwandten im Fernsehen verfolgt werden. Allerdings muss auch während der Europameisterschaft Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Lachen, Schreien, Musik oder der Original-Fernsehkommentar werden im Freien viel stärker wahrgenommen als in der Wohnung bei geschlossenen Türen und Fenstern. Ab 22.00 Uhr gilt Nachtruhe, auch im Sommer und während der EM. Dann sollten die Spiele eigentlich nur noch in der Wohnung, in Lokalen oder beim Public-Viewing verfolgt werden. Wenn allerdings kurz nach 22.00 Uhr die zweite Halbzeit noch läuft oder um 22.30 Uhr die Verlängerung beginnt, drückt vielleicht auch der Nachbar ein Auge zu, wenn sie das Spiel noch auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten zu Ende schauen.