Neues vom Bundesgerichtshof
2. September 2013 7:54Neues vom Bundesgerichtshof
Schadensersatz trotz unwirksamer Kündigung
Kümmert sich der Vermieter trotz Mängelanzeige, Mahnung und Kündigungsandrohung nicht um den starken Schimmelbefall in der Wohnung, kann der Mieter fristlos kündigen. Dann kann er auch Schadensersatz geltend machen. Hierzu gehört auch die Mietdifferenz zwischen der alten und der neu angemieteten, vergleichbaren Mietwohnung.
Daran ändert sich nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 191/12) auch nichts, wenn die Kündigung des Mieters unwirksam war. Hier hatte der Kündigung des Mieteranwalts keine Vollmacht beigelegen. Entscheidend ist, so der BGH, dass ein Wohnungsmangel vorlag, der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug war und hierdurch ein Schaden entstand.
Sonderthema
Garten
Wohnung mit Garten bedeutet, Mieter haben Rechte, aber auch Pflichten und möglicherweise auch höhere Betriebskosten.
Gartennutzung, Teil 4: Wenn der Mieter einen Garten benutzen darf, ist ihm damit auch erlaubt, im üblichen Umfang Blumen zu säen oder zu pflanzen. Für eine weitergehende Bearbeitung gilt: Selbst gepflanzte Sträucher und Bäume darf der Mieter ohne weiteres auch wieder entfernen. Für die Bearbeitung der vom Vermieter gestellten Bepflanzung ist grundsätzlich dessen Einverständnis erforderlich. Eine langjährige Duldung kann das ausdrückliche Einverständnis ersetzen. Bei einem von Anfang an bepflanzten Gemeinschaftsgarten für mehrere Mieter ist in der Regel davon auszugehen, dass das Benutzungsrecht nicht automatisch dazu berechtigt, die Bepflanzung wesentlich zu ändern.
Aktuelle Infos
Der Deutsche Mieterbund hat den neuen Betriebskostenspiegel für das Abrechnungsjahr 2011 veröffentlicht. Danach zahlen Mieter in Deutschland durchschnitt 2,20 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten zusammen, kann die so genannte zweite Miete bis zu 2,97 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung mussten beim Anfallen aller Kosten mussten im Jahr 2011 2.851,20 Euro nur an Betriebskosten aufgebraucht werden.
Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind auch im Abrechnungsjahr 2011 weiter angestiegen. Zwischenzeitlich muss für die warmen Betriebskosten 1,24 Euro pro Quadratmeter und Monat gezahlt werden. Das sind bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung rund 1.200 Euro pro Jahr. Insgesamt machen die warmen Betriebskosten 2011 55 Prozent aller tatsächlich gezahlten Betriebskosten aus.
Mieter-Tipp
Tierhaltung
Die Haltung von drei „Hasen“ als sozialübliche Haustierhaltung kann nicht per Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer untersagt werden. Die Wohnungseigentümer dürfen mehrheitlich die Haltung solcher Tiere verbieten, die nach den hiesigen Vorstellungen keine üblichen Haustiere sind. Ein nachvollziehbares Unbehagen der Wohnungseigentümer genügt hierbei für das Verbot (AG Ludwigsburg 20 C 2906/10).