Neues vom Bundesgerichtshof
10. Juni 2013 6:11Bundesgerichtshof
Kein besserer Schallschutz nach Umbauarbeiten im Haus
Mieter haben nur Anspruch auf den Schallschutz, der bei Errichtung des Wohngebäudes galt. Zu einer nachträglichen Verbesserung des Schallschutzes ist der Vermieter nur verpflichtet, wenn er neu baut oder das Gebäude grundlegend verändert, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 287/12). Danach hat ein Mieter keinen Anspruch auf Mietminderung, wenn das Haus über einen Schallschutz verfügt, der den technischen Normen entsprach, die bei Errichtung des Gebäudes galten. Anders, wenn der Vermieter das Haus komplett umbaut, er das Haus beispielsweise um eine Dachgeschosswohnung aufstockt. Dann muss er hierfür die aktuellen, zum Zeitpunkt der Aufstockung geltenden DIN-Normen einhalten. Tut er das nicht, liegt ein Mangel vor und der Mieter ist zur Mietminderung berechtigt.
Sonderthema
Mietrechtsänderungsgesetz
Das Mietrechtsänderungsgesetz trat am 1. Mai 2013 in Kraft. Wir erklären, was neu ist:
Fristlose Kündigung: Künftig kann der Vermieter auch dann fristlos kündigen, wenn der Mieter die vereinbarte Mietkaution nicht zahlt oder mit den Kautionszahlungen (drei Raten) in Höhe von zwei Monatsmiete in Verzug ist. Diese Neuregelung ist völlig überflüssig. Mietnomaden werden so nicht verhindert. Schon heute gilt, wer die Miete oder die Kaution nicht zahlt, kann gekündigt werden, auch fristlos.
Aktuelle Infos
Um die Traumwohnung zu bekommen, greifen die Deutschen zu allen möglichen Mitteln, wie eine Umfrage von Innofact im Auftrag von ImmobilienScout24 zeigt: Jeder Fünfte würde falsche Angaben zur eigenen Person machen und flunkern, wenn es um Informationen zu Kindern, Haustieren oder beispielsweise zum Job geht. 13 Prozent der 1.030 Befragten würden sogar Dokumente fälschen, um die Traumwohnung zu bekommen. 47 Prozent der 18- und 29-Jährigen versuchen, mit ihrem Äußeren zu punkten. Dabei würden rund 15 Prozent aller Befragten noch weiter gehen und versuchen, mit sexuellen Reizen den Makler oder Vermieter zu überzeugen.
Mieter-Tipp
Hauswart
Den richtigen Schlüssel-Notdienst finden
Ist der Wohnungsschlüssel weg, nutzen manche Notdienste die missliche Lage ihrer Kunden aus und kassieren kräftig ab. Mieter sollten idealerweise einen Schlüsseldienst in ihrer Nähe beauftragen, damit ihnen für die Anreise keine Extrakosten entstehen. Am besten fragen sie schon am Telefon nach den Kosten. Idealerweise vereinbaren sie einen Festpreis. Der Fachmann kann die Tür meistens einfach öffnen. Ausnahme: Der Schlüssel steckt von innen im Schloss, dann muss er die Tür meistens aufbrechen.