Neues vom Bundesgerichtshof 15.02.2013
18. Februar 2013 7:12Bundesgerichtshof
Bearded Collie auch in Altbau-Etagenwohnung erlaubt
Ob ein großer Hund in der Mietwohnung gehalten werden darf, richtet sich allein nach dem Mietvertrag. Fragen einer artgerechten Tierhaltung stellen sich in der Regel nicht, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 329/11). Der Mieter in Hamburg hielt sich im dritten Stock eines Altbaus einen schottischen Hütehund der Rasse „Bearded Collie“. Diese Hundeart hat ein langes Fell und wiegt in der Regel zwischen 18 und 28 kg. Der Vermieter verklagte den Mieter auf Abschaffung des Tieres, weil das Tier in der Wohnung nicht „artgerecht“ gehalten werden könne. Er argumentierte damit, die Wohnung werde im erhöhten Maße abgenutzt und die Nachbarn würden belästigt oder beeinträchtigt. Alle Argumente erwiesen sich als nicht sichthaltig. Entscheidend – so die Karlsruher Richter – sei die Regelung im Mietvertrag. Ist hiernach die Hundehaltung nicht verboten oder von einer Zustimmung des Vermieters abhängig, darf das Tier gehalten werden.
Sonderthema
Treppenhaus und Flure
Treppenhaus und Flur gehören zwar auch zur Mietsache, sind aber Gemeinschaftsräume, wie Waschküche, Speicher oder Partykeller. Bei der Nutzung müssen sich die Mieter untereinander arrangieren. Wir erklären, was erlaubt ist und was nicht:
Fahrräder: Das Rad kann im Fahrradkeller, eigenen Keller, sogar in der Wohnung abgestellt werden. Dagegen ist es in der Regel verboten, das Rad im Hausflur oder im Kellereingang zu parken. Das ist allenfalls für kurze Zeit zulässig bzw. mit Zustimmung des Vermieters, soweit die Mitbewohner nicht gestört werden.
Aktuelle Infos
2012 liegt die allgemeine Preissteigerungsrate in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 2 Prozent. Rund um die Wohnung lagen die Energiekosten 2012 aber weit über der „Inflationsrate“. Fernwärme wurde um 9,4 Prozent teurer, Heizöl um 8,9 Prozent und Gas um 5,5 Prozent. Strom verteuerte sich 2012 um 2,8 Prozent. Würde man den Anstieg der Energiepreise aus den allgemeinen Lebenshaltungskosten heraus rechnen, dann hätte die allgemeine Preissteigerungsrate 2012 nur 1,6 Prozent betragen.
Mieter-Tipp
Wohnungsübergabeprotokoll
Vor dem Einzug in die neue und erst recht beim Auszug aus der bisherigen Wohnung sollten Mieter und Vermieter ein so genanntes Wohnungsübergabe-protokoll erstellen. So kann Streit zwischen Vermieter und Mieter vermieden werden über die Fragen, in welchem Zustand die Wohnung beim Ein- oder Auszug war und ob Schäden vorlagen oder nicht. Wichtig ist beim Auszug aus einer Wohnung aus Mietersicht aber, dass nur der Zustand der Wohnung festgehalten wird, jedoch keine Regelung über die Frage getroffen wird, ob noch Schönheitsreparaturen oder einzelne Reparaturen auszuführen sind. Wohnungsübergabeprotokolle gibt es bei allen örtlichen Mietervereinen.