Neues vom Bundesgerichtshof

4. Juni 2013 6:10

Bundesgerichtshof

Schadensersatz wegen unterbliebener Mängelanzeige – Vermieter trifft Beweislast
Hat der Mieter wegen Rissen und Schäden an den Bodenfliesen die Miete um 20 Prozent gemindert, kann der Vermieter dem nicht einfach entgegenhalten, er mache wegen der verspäteten Mängelanzeige des Mieters Schadensersatzansprüche geltend. Zwar ist ein Mieter nach dem Gesetz schadensersatzpflichtig, wenn er seinem Vermieter vorhandene Wohnungsmängel nicht anzeigt. Dann wäre es rechtsmissbräuchlich, wenn er wegen dieser Mängel gleichzeitig die Miete mindert. Allerdings trifft den Vermieter die Beweislast für eine unterbliebene Mängelanzeige, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 74/12). Nach allgemeinen Grundsätzen trägt derjenige die Beweislast für die Voraussetzungen eines Schadensersatz-anspruchs, der diese Ansprüche geltend macht.

Sonderthema
Mietrechtsänderungsgesetz
Das Mietrechtsänderungsgesetz trat am 1. Mai 2013 in Kraft. Wir sagen, was neu ist:
Kappungsgrenze: Auf dem Weg hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen. Neu ist, dass in Städten oder Stadtteilen mit Wohnungsengpässen oder Wohnungsnot die Kappungsgrenze auf 15 Prozent gesenkt werden kann. Die in Frage kommenden Städte müssen aber noch von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden. Aktuell umgesetzt wurde die Regelung bereits in München und Berlin. 15 Prozent sind besser als 20 Prozent in drei Jahren. Das eigentliche Problem aber sind die drastisch steigenden Wiedervermietungsmieten. Hier gelten die Kappungsgrenzen nicht, hier passierte bisher nichts.

Aktuelle Infos
Die neue „Volkszählung“, das heißt der Zensus 2011, brachte eine Reihe von überraschenden Ergebnissen. Deutschland hat 80,2 Millionen Einwohner (Stand 9.5.2011) und nicht, wie bisher angenommen, 81,7 Millionen Einwohner. Rund 74 Millionen Menschen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, knapp 6,2 Millionen Einwohner haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. Während es bei den Deutschen mit 0,6 Prozent nur eine relativ geringe Abweichung zwischen der tatsächlichen und der bisher angenommen Einwohnerzahl gab, lag die Differenz der Bevölkerungszahl bei Ausländerinnen und Ausländern mit 14,9 Prozent oder 1,1 Millionen Personen deutlich höher. Anfang Mai 2011 lebten insgesamt 15 Millionen Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland, das entspricht knapp 19 Prozent der Bevölkerung. Bundesweit gab es im Mai 2011 41,3 Millionen Wohnungen, 500.000 mehr als das Statistische Bundesamt bisher angenommen hatte. Die Eigentümerquote lag bei 45,8 Prozent. Damit wohnte immer noch die Mehrheit der Haushalte zur Miete. In Wohngebäuden lag die Leerstandsquote im Mai 2011 insgesamt bei 4,4 Prozent.

Mieter-Tipp
Hauswart
Umlagefähige Kosten des Hauswarts müssen von nicht umlagefähigen Kosten für dessen Tätigkeiten bei der Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung im Haus und auf dem Grundstück abgegrenzt und nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden (OLG Düsseldorf 1-24 U 153/10).