Neues vom Bundesgerichtshof
13. Mai 2013 6:26Neues vom Bundesgerichtshof
Vermieterin stirbt vor Erlass des Räumungsurteils
Ergeht das Räumungsurteil gegen den Mieter kurz nach dem Tod der klagenden Vermieterin und verlangt jetzt die Erbengemeinschaft die Räumung der Wohnung, kann der Mieter gegen das Amtsgerichtsurteil Berufung einlegen – hier mit der Begründung, das Urteil hätte gar nicht mehr ergehen dürfen bzw. nach dem Tod der Vermieterin seien die Grundlagen für die Kündigung entfallen (BGH VIII ZB 64/12). Vermieterin und Mieter waren Mutter und Sohn. Die Mutter kündigte, weil sie das Haus verkaufen – wirtschaftlich verwerten – wollte, um mit dem Erlös ihren Lebensunterhalt zu sichern. Nach ihrem Tod, so die Argumentation ihres Sohnes und Mieters, sei dieser Grund entfallen. Deshalb müsse das Urteil aufgehoben werden. Interessant noch: Die Erbengemeinschaft, das heißt die Erben der verstorbenen Vermieterin, bestand aus ihrem Sohn und seinen beiden Schwestern.
Sonderthema
Mietrechtsänderungsgesetz
Das Mietrechtsänderungsgesetz trat am 1. Mai 2013 in Kraft. Wir sagen, was neu ist:
Mieterhöhung nach Modernisierung: Hier bleibt alles beim Alten. Der Vermieter kann 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen.
Das ist schlecht für Mieter, denn hier bestand tatsächlich Handlungsbedarf. Die jetzige Regelung führt leicht zu unbezahlbaren Mieterhöhungen. Sie gehört ersatzlos gestrichen. Stattdessen sollte sich der energetische Zustand der Wohnung bei der ortsüblichen Vergleichsmiete wiederspiegeln. In einer Zwischenzeit könnte auch mit einem Zuschlag gearbeitet werden, der konkret vom Umfang der Heizkostenersparnis abhängen sollte.
Aktuelle Infos
Ein Fünftel der deutschen Großstädte verbraucht mehr Strom als der Durchschnitt. Die größten Stromverschwender leben im Saarland, in Niedersachsen und in einigen Städten in Bayern, wie eine aktuelle Auswertung in 120 deutschen Städten von Preisvergleich.de zeigt. Insgesamt 24 der 120 analysierten Städte wurden in die Gruppe der Stromverschwender eingeteilt, weil sie deutlich über dem analysierten Durchschnittswert von 1.858 kWh Strom pro Jahr lagen: Dazu gehören unter anderem Erlangen (2.257 kWh), Passau (2.252 kWh), Regensburg (2.187 kWh), Wilhelmshaven (2.150 kWh) und Hannover (2.130 kWh). Zu der Gruppe der Stromsparer konnten sich 19 der 120 Städte zählen. Ihre Bewohner verbrauchen knapp 10 Prozent weniger Strom als der ermittelte Durchschnitt. Zu den Spitzenreitern unter den Stromsparern gehören unter andere, Städte aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern: Erfurt (1.451 kWh), Schwerin (1.463 kWh), Rostock (1.488 kWh), Neubrandenburg (1.496 kWh) und Magdeburg (1.516 kWh). Aber auch in Ingolstadt, Jena, Dresden oder Kiel wurde im Vergleich zum Durchschnitt Strom gespart. Im Mittelfeld die Großstädte Hamburg (1.841 kWh), Berlin (1.774 kWh), München (1.761 kWh) und Frankfurt (1.713 kWh).
Mieter-Tipp
Makler
Achtung bei Aussagen von Maklern: Wichtige Angaben wie die Größe der Wohnfläche oder das Nutzungsrecht des Gemeinschaftsgartens sollten schriftlich zwischen Mieter und Vermieter festgehalten werden. Denn Mieter können sich nicht immer darauf verlassen, was ihnen der Makler bei der Besichtigung erzählt. Wer wirklich sicher gehen will, muss im Zweifelsfall darauf achten, dass alle wichtigen Angaben im Mietvertrag stehen.