Neues vom Bundesgerichtshof 08.04.2013

8. April 2013 6:03

Bundesgerichtshof

Salvatorische Klausel unwirksam
Salvatorische Klauseln in einem Wohnraummietvertrag sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 137/12). Gemeint sind „Reserveklauseln“ bzw. Zusätze im Vertrag, die dann eingreifen sollen, wenn sich zum Beispiel die Rechts- oder Gesetzeslage ändert. Beispiel: „Der Mieter lässt das Parkett abschleifen und versiegeln,“ – unwirksam – „soweit gesetzlich zulässig“ oder: „sofern dies die Gesetzeslage bzw. die Rechtsprechung erlauben“. Hier ist die Rechtslage klar: Derartige Parkettklauseln sind unwirksam und damit auch die salvatorische Klausel. Das Gleiche gilt für den Zusatz „soweit das Gesetz nicht etwas anderes zwingend vorschreibt“. Eine solche Klausel ist unverständlich und damit unwirksam.

Sonderthema
Mietrechtsänderungsgesetz
Das Mietrechtsänderungsgesetz tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. Wir sagen, was neu ist:
Modernisierung: Energetische Modernisierungen sind nach der Definition des Gesetzes bauliche Veränderungen, durch die der Mieter nachhaltig Endenergie einsparen kann. Dazu gehören Wärmedämmung, Fensteraustausch, neue Heizungsanlagen usw. Wird durch die Baumaßnahme nicht erneuerbare Primärenergie eingespart oder werden Klimaschutzziele erreicht, ohne dass der Mieter selbst über niedrigere Heizkosten davon profitiert, muss er die Modernisierung dulden, aber nicht über höhere Mieten bezahlen.
Gut, dass die DMB-Kritik aufgegriffen wurde und jetzt klargestellt ist, dass Mieter für energetische Modernisierungen nur zahlen müssen, wenn sie auch davon profitieren.

Aktuelle Infos
Zum Start des Sommersemesters suchen noch viele Studenten eine Bleibe. Die steigenden Mieten wirken sich auch auf WG-Zimmer aus: Innerhalb eines Semesters sind die Preise um bis zu fünf Prozent gestiegen. Das zeigt eine aktuelle Analyse von ImmobilienScout 24, die in unterschiedlichen Städten die durchschnittliche Warmmiete einer 3er-WG mit 80 m² verglichen hat. Studierende in ostdeutschen Städten müssen für ein Zimmer rund 200 Euro ausgeben, in süddeutschen Städten bezahlen sie teilweise mehr als das Doppelte. Besonders teuer ist eine Bleibe in München: Hier kostet ein WG-Zimmer durchschnittlich 439 Euro pro Monat. Aber auch Städte wie Frankfurt am Main (421 Euro), Stuttgart (391 Euro) und Konstanz (382 Euro) gehören zum teuren Uni-Pflaster. Günstiger leben Studenten in Berlin mit 292 Euro Miete, Lüneburg (285 Euro) oder Göttingen (275 Euro). Besonders freundlich für den studentischen Geldbeutel sind die Mieten in Leipzig (219 Euro) und Chemnitz (197 Euro).

Mieter-Tipp
Wohnfläche
Die angegebene Grundfläche entspricht nicht immer der wirklichen Größe der Wohnung. Nachmessen kann sich lohnen: Denn weichen die Angaben im Mietvertrag um mehr als 10 Prozent zum Nachteile der Mieter von der realen Wohnfläche ab, können sie ihre Miete kürzen oder Geld zurück verlangen. In der Wohnflächenverordnung ist festgelegt, ab welcher Raumhöhe die Fläche bei der Berechnung berücksichtigt wird: Ist der Raum zwei Meter hoch, wird die Fläche voll eingerechnet, bei einer Höhe von ein bis zwei Metern wird die Fläche zur Hälfte mitgezählt, bei weniger als einem Meter gar nicht einkalkuliert.