Neues vom Bundesgericht 20.09.2013
23. September 2013 6:17Bundesgerichtshof
Kündigung und Zwangsversteigerung bei lebenslangem Wohnrecht
2009 hatte ein Eigentümer eine Wohnung in Garmisch-Partenkirchen in der Zwangsversteigerung erworben. Die dort lebende Bewohnerin zahlte weder Miete noch Nutzungsentschädigung. Nach einer Kündigung des Eigentümers zog sie nicht aus, sondern präsentierte einen Mietvertrag in Kopie. Den – so ihre Behauptung – hatte sie schon 2003 mit dem damaligen Eigentümer – ihrem Vater – abgeschlossen. Danach übernahm sie die Pflege des Vaters. Im Gegenzug erhielt sie ein lebenslanges Nutzungsrecht an der Wohnung und sollte nur Betriebskosten zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 297/12) hob jetzt die Entscheidung der Vorinstanz auf und verwies den Rechtsstreit zurück an das Landgericht München. Dort muss geprüft werden, ob der Mietvertrag von der Bewohnerin der Wohnung nur fingiert wurde, um sich oder der Familie den Besitz der Wohnung ungeachtet der Zwangsversteigerung weiter zu erhalten.
Sonderthema
Garten
Wohnung mit Garten bedeutet, Mieter haben Rechte, aber auch Pflichten und möglicherweise auch höhere Betriebskosten.
Gartenpflege, Teil 2: Der Vermieter kann Pflichten durch den Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Oft wird sich aus den Umständen ergeben, dass der Mieter den Garten pflegen muss, z. B. beim Garten eines vermieteten Einfamilienhauses. Auch wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, darf der Vermieter nicht im Einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen bzw. zu entfernen sind. Ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkrautjäten vornehmen.
Aktuelle Infos
Zwei Informationsbroschüren sind beim Deutschen Mieterbund neu aufgelegt worden: In der 84-Seiten starken Broschüre „Geld sparen beim Umzug“ geht es um Probleme, Rechte und Pflichten rund um den Wohnungswechsel. Jährlich ziehen mehr als 2 Millionen Mieterhaushalte um. Nach Schätzung des Deutschen Mieterbundes verschenken sie dabei mehrere hundert Millionen Euro. Nur wer termingerecht und früh genug kündigt, vermeidet doppelte Mietzahlungen. Hunderttausende von Mietern übernehmen am Ende der Mietzeit Schönheitsreparaturen oder zahlen Renovierungskosten. obwohl viele Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen unwirksam sind. Bei der Rückzahlung der Mietkaution haben Mieter Anspruch auf Zinsen und Zinseszinsen. Und bei der Maklerprovision für eine neue Wohnung müssen sie allenfalls zwei Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer zahlen. Die 92-seitige Broschüre „Wohnungsmängel und Mietminderung“ behandelt das Thema Mängel in der Wohnung, im Haus oder Wohnumfeld und die Rechte und Pflichten von Mietern in dieser Situation. Darin geht es um Reparatur- oder Mängelbeseitigungsansprüche der Mieter, Zurückbehaltungsrechte, Schadensersatzansprüche oder Kündigungsmöglichkeiten und natürlich um das Thema Mietminderung. Anhand von mehr als 500 Gerichtsurteilen und Beispielen wird erläutert, wann und in welchem Umfang die Miete gemindert werden darf. Die beiden Broschüren kosten jeweils 6 Euro, sind bei den örtlichen Mietervereinen erhältlich oder können bestellt werden beim Deutschen Mieterbund, 10169 Berlin, bzw. unter www.mieterbund.de.
Mieter-Tipp
Bundestagswahl 2013
Am 22. September ist Bundestagswahl. Die Immobilien Zeitung hat eine Umfrage gestartet, wen die Immobilienwirtschaft wählt. Das Ergebnis ist eindeutig: Eigentümer, Vermieter, Makler usw. wählen zu 46 Prozent CDU/CSU, zu 18 Prozent FDP, zu 11 Prozent SPD, zu 9 Prozent Bündnis 90/Die Grünen und zu 8 Prozent AfD. Das bedeutet praktisch eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die jetzige Bundesregierung. Unter www.mieterbund.de finden Sie Antworten der Spitzenkandidaten der Parteien auf wohnungspolitische und mietrechtliche Fragen, außerdem Auszüge aus den Wahlprogrammen. Machen Sie sich selbst ein Bild und wählen Sie.