Neues Bundesgerichtshof

18. November 2013 7:29

Bundesgerichtshof

Mietvertrag mit Kündigungsausschluss bedarf der Schriftform
Mietverträge, die länger als ein Jahr laufen, müssen schriftlich abgeschlossen werden. Das gilt, so der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 235/11) auch für unbefristete Mietverträge mit einem zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten Kündigungsausschluss. Auch wenn nur bestimmte Kündigungsgründe, zum Beispiel Eigenbedarf, ausgeschlossen werden, muss der Mietvertrag schriftlich fixiert werden, gilt das Schriftformerfordernis. Sinn dieser Regelung ist, dass sich ein evtl. Käufer des Hauses und des Grundstückes leicht und unproblematisch darüber unterrichten können soll, ob es irgendwelche Beschränkungen oder Bindungen aus dem Mietvertrag gibt, die auch ihm gegenüber gelten.

Sonderthema
Strom sparen
Angesichts ständig steigender Strompreise macht es Sinn, eigene Gewohnheiten auf den Prüfstand zu stellen und ggf. zu ändern, um so die nächste Stromrechnung „in den Griff zu bekommen“. Unsere Tipps:
Waschmaschine: Die Zeiten der Kochwäsche sind vorbei. Strom sparen lässt sich einfach, wenn Sie möglichst niedrige Waschtemperaturen wählen. Selbst stark verschmutzte Kleidung wird so heutzutage sauber: Moderne Waschmittel entfalten ihre Waschwirkung teilweise schon ab 20°C Wassertemperatur.
Wäschetrockner: Wenn Sie einmal doch nicht auf ihren Trockner verzichten können oder wollen, machen Sie ihm die Arbeit zumindest leichter. Wer die Wäsche vorher in der Waschmaschine gut schleudert und beim Trockner die Sparprogramme benutzt, verkürzt die Maschinenlaufzeit und kann so den Energieverbrauch des Trockners zumindest an der kurzen Leine halten.

Aktuelle Infos
Die Hannoveraner sind Deutschlands Einwohner, die am stärksten Lärm ausgesetzt sind. Das ist das Ergebnis einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen die Städte Frankfurt am Main und Nürnberg. 69,4 % der Fläche von Hannover sind im Tagesdurchschnitt mit einem Lärmpegel von mehr als 55 Dezibel belastet. In Frankfurt sind es 65,6 % der Fläche, in Nürnberg 61,4 %, in Bonn 57,7 %, in Köln 55,0 %, in Berlin 50,9 % und in München 49,7 %. Von den 27 untersuchten Großstädten ist es in Augsburg und Münster am ruhigsten. Wie die Studie zeigt, ist die Lärmquelle mit der größten Wirkung der Straßenverkehr, gefolgt vom Schienenverkehr, der Industrie und dem Flugverkehr in gleichen Teilen. Für die Studie wurden Lärmkarten von 27 Großstädten mit einer Einwohnerzahl von mehr als 250.000 Einwohnern analysiert.

Mieter-Tipp
Warmwasser
Der Vermieter muss die zentrale Wasserversorgung des Mietshauses das ganze Jahr und 24 Stunden am Tag in Betrieb halten. Dazu gehört es auch, rund um die Uhr Wasser mit einer Mindesttemperatur von 40 bis 50 Grad Celsius zur Verfügung zu stellen. Wassertemperaturen von weniger als 40 Grad Celsius sind eine Wohnungsmangel. Der Mieter hat Anspruch auf Abhilfe, und solange das Wasser nicht warm wird, kann er die Miete kürzen.